20.05.2010 - 6.5 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 20.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund der Tatsache, dass der fachlich zuständige Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen noch nicht beraten haben, geht Herr Oberbürgermeister Dehm davon aus, dass es sich hier zunächst um die Einbringung der Verwaltungsvorlage in den Beratungsgang handelt.
Herr Thieser bittet, künftig die Einbringung der Kindergartenbedarfsplanung im Jugendhilfeausschuss vorzunehmen, dann die Beratung in den Bezirksvertretungen, dem Jugendhilfeausschuss als Fachausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss und abschließend im Rat vorzunehmen.
Herr Krippner bittet, zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags mittels eines Szenarios aufzuzeigen, was passiert, wenn mit der Bezirksregierung Arnsberg eine Fördervertragsgestaltung mit den freien Trägern über die Zahlung der freiwilligen Leistungen an selbige nicht abgestimmt werden könnte.
Die Beratungsreihenfolge Bezirksvertretungen, Jugendhilfeausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat hält Herr Strüwer für sinnvoll. So ist seines Erachtens gewährleistet, dass der Jugendhilfeausschuss die Anregungen aus den Bezirksvertretungen aufgreifen kann. Es kann hier nur darum gehen, sich mit den finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen. Herr Strüwer stellt deutlich heraus, welche diffizilen Vorarbeiten für die Erstellung der Vorlage zu leisten waren und würdigt dabei insbesondere auch die Rolle der freien Träger. Er geht davon aus, dass es bis 2013 möglich sein wird, die Quote von 32 % für die Versorgung der unter dreijährigen Kinder sicherzustellen. Die durch KiBiZ verbesserten Fördervoraussetzungen für die freien Träger reichen immer noch nicht aus, um die Einrichtungen in Betrieb halten zu können. Herr Strüwer bittet die Verwaltung, detailliert aufzubereiten, unter welchen Voraussetzungen /Bedingungen die freien Träger Zuschüsse erhalten. Hier sieht er die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren und gerechten Regelung.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass der Stichtag 30.06.2010 der letzte Termin für eine Antragstellung zum Ausbau von Kindergärten ist. Seit rd. einem dreiviertel Jahr wird mit den freien Trägern verhandelt. Die Abrechnung KiBiZ 2008/2009 liegt seit 4 Wochen vor, so dass er um Verständnis dafür bittet, dass hier eine ungewöhnliche Beratungsreihenfolge gewählt werden musste. Er stellt bis zur Ratssitzung am 10.06.2010 die Klärung mit der Bezirksregierung Arnsberg zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags in Aussicht. Einsparmöglichkeiten sieht er noch durch eine – wie in der Verwaltungsvorlage beschriebene – Neuordnung der städtischen Kindergärten und des dort tätigen Personals. Die Bedingungen, unter denen eine Förderung von Trägern erfolgen wird, sind noch detailliert auszuformulieren (Belegungsrechte, Eingriff in die Organisation und die Inhalte, Qualitätsstandards etc.). Die Stadt wird hier auf ein Mitspracherecht drängen, stellt er in Aussicht.
Herr Oberbürgermeister Dehm geht davon aus, dass es in der Kooperation zwischen freien Trägern und Verwaltung gelingen wird, die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in erforderlichem Umfang sicherzustellen. Heute erfolgt keine Beschlussfassung. Diese wird auf die Ratssitzung am 10.06.2010 verschoben.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern
Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,5 kB
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