Beschlussvorlage - 0441/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2010/ 2011 bis 2013/ 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.05.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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26.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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26.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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26.05.2010
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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27.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern
Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Entwicklung einer
verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung zur Umsetzung der im Oktober 2007
zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung
Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“
wurden Mitte März und Ende April mit allen Trägern Hagener
Kindertageseinrichtungen Gespräche über mögliche Entwicklungsperspektiven
geführt. Die vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeigt das
erfolgreiche Bemühen aller Beteiligten, die von der Landesregierung bis 2013
festgelegte Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 32% auch für
Familien in Hagen umzusetzen.
Begründung
Zur Entwicklung einer verbindlichen
Kindergartenbedarfsplanung zur Umsetzung der im Oktober 2007 zwischen dem Bund,
den Ländern und den Kommunen geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung
Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“
wurden Mitte März und Ende April mit allen Trägern Hagener
Kindertageseinrichtungen Gespräche über mögliche Entwicklungsperspektiven
geführt. Die Gespräche fanden auf Grundlage nachfolgender Eckpunkte statt:
Ø Abbau nicht mehr erforderlicher Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren
Ø
Ausbau der
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren entsprechend der Vorgaben des
Kinderförderungsgesetzes (von der Gesamtausbauquote von 32% sind 70% in
Kindertageseinrichtungen zu realisieren)
Ø
Feststellung der
finanziellen Bedarfe im Zusammenhang mit dem U-3 Ausbau (Zuschussbedarf bei
Investitionen und Betriebskosten)
Um zu einer verbindlichen Kostenkalkulation zu
kommen, wurden die Träger in den Gesprächen darauf hingewiesen, alle für die
nächsten Jahre erforderlichen Zuschussbedarfe in ihre Kalkulationen einfließen
zu lassen. Nachverhandlungen mit einzelnen Trägern sind nicht mehr vorgesehen.
Des Weiteren wurde abgesprochen, dass Entscheidungen zur Umsetzung der
geplanten Maßnahmen und zu finanziellen Unterstützungsbedarfen unter
Berücksichtigung der Zeitschiene für die Beantragung der Bundesmittel (
Die vorgelegte Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung zeigt das erfolgreiche Bemühen aller Beteiligten die
von der Landesregierung festgelegte Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren
in Höhe von 32% auch für Familien in Hagen umzusetzen. Bei Realisierung aller
in der Anlage aufgeführten Maßnahmen wird die vorgegebene Versorgungsquote von
22,4 % Bedarfsdeckung im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Restabdeckung in
Höhe von 9,6% in Tagespflege) zum Kindergartenjahr 2013/2014 erreicht. Da die
baulichen Gegebenheiten, die Lage und die möglichen Ausbaukapazitäten der
Kindertageseinrichtungen unter Zugrundlegung des geforderten Raumprogramms für
die U- 3 Betreuung an die Grenzen der Entwicklung gestoßen sind, wird auch eine
Überbelegung im Gruppentyp 1 (vgl. Seite 6/ 7) in die Kalkulation einbezogen.
Dadurch bietet sich eine geeignete Möglichkeit dem Bedarf entsprechend
sozialräumlich flexibel agieren zu können. Der Bau zusätzlicher, neuer
Kindertageseinrichtungen ist nicht nur aus finanziellen Gründen (zusätzlicher
Investitionsbedarf ca. 3,2 Millionen Euro) außer acht gelassen worden. Vielmehr
ist zunächst die prognostizierte demografische Entwicklung im U-3 Bereich zu
verfolgen. Sollten sich durch einen geringer ausfallenden demografischen
Rückgang neue Anforderungen stellen, ist darauf zeitnah zu reagieren. Nach
jetziger Einschätzung sind jedoch langfristig keine höheren Bedarfe zu
erwarten. In Ergänzung zur institutionellen Betreuung in
Kindertageseinrichtungen wird zur Erreichung der vorgegebenen Gesamtausbauquote
in Höhe von 32% auch der Ausbau der Kindertagespflege vorangetrieben.
Zur Absicherung der
Betreuung in den nicht- städtischen Kindertageseinrichtungen wurde von einigen
Trägern Unterstützung bei der Finanzierung der Trägeranteile und der
Realisierung der baulichen Notwendigkeiten gefordert. Diese Forderungen sind
aufgrund der Stellungnahme der Landesregierung über freiwillige Leistungen von
Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden (vgl. Seite 10),
zunächst mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Bei Zustimmung der
Kommunalaufsicht werden aus Gründen der
Planungssicherheit mit den Trägern Förderverträge abgeschlossen.
Unter
Berücksichtigung der Konsolidierung bei den städtischen
Kindertageseinrichtungen in Form von Personalkosteneinsparungen und Objektkostensenkung
durch die Schließungen kleiner Einrichtungen sind die Ausgaben für die U- 3
Betreuung im Bereich der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ungefähr auf dem
Niveau der GTK- Ausgaben zu halten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
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|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
33.216.742,00 € |
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|
a) Zuschüsse Dritter |
17.472.517,00 € |
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|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
15.744.225,00 € |
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|
2) Investive Maßnahmen |
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|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
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|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
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|
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
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|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
3650 |
Aufwandsart |
|
Produkt: |
1.36.50.01 |
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|
4) Folgekosten |
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
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|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht bezogen auf die Zahlung freiwilliger
Leistungen, ist in Fällen einer Leistung von Investitionskostenzuschüssen ein
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die
Einsparungen durch Schließung von Kindertageseinrichtungen müssen im Hinblick
auf deren bilanzielle Auswirkungen gesondert betrachtet werden. |
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
257,5 kB
|

25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über
die Zahlung freiwilliger Leistungen zu
entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss
zur Abstimmung vorzulegen.
26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
Geänderter
Beschlussvorschlag!
Beschluss:
Die
Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den
genannten freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger
Leistungen zu entwickeln und dem
Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.
26.05.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über
die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss
zur Abstimmung vorzulegen.
27.05.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern
Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.
Änderung:
Zu 3. wurde das Wort „genannten“
entfernt. Der Satz lautet nun wie folgt:
Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den
freien Trägern Förderverträge über die
Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über
die Zahlung freiwilliger Leistungen zu
entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |