Beschlussvorlage - 1118/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die neue Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2024 in der Form, wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage mit der Drucksachennummer 1118/2024 ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

Beim vorigen Bürgerbegehren bzw. beim Bürgerentscheid in Sachen „Lennebad“ zeigte sich, dass eine komplette Überarbeitung der bisherigen Satzung notwendig ist.

Dabei sind auch Überlegungen zur Vereinfachung der Wahlorganisation mit eingeflossen. Diese Neufassung wird im Anhang 1 als Beschlussvorlage vorgestellt.

 

Begründung:

Gem. § 1 S. 1 Bürgerentscheid DVO hat die Gemeinde die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch Satzung zu regeln. Soweit es der Gemeinde dabei an verbindlichen Regelungen fehlt, liegt die verfahrensmäßige Ausgestaltung weitgehend in ihrem Ermessen.

Die Grenze ihrer Gestaltungsfreiheit ist jedoch dort erreicht, wo eine Verletzung der für jede Wahl oder Abstimmung geltenden elementaren demokratischen Grundsätze droht (vgl. Art. 38 Abs. 1 S. 1, 28 Abs. 1 S. 2 GG und OVG NRW, Beschl. v. 07.10.2015 – 15 B 948/16).

 

Die wichtigsten Änderungen der neuen Satzung betreffen den Abstimmungsprozess und die Anwendung von Regelungen aus dem aktuellen Kommunalwahlgesetz bzw. der Kommunalwahlordnung. Die Vorgaben des neuen § 26a GO NRW „Transparenzpflichten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“, eingefügt durch Art. 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV NRW, S. 412) wurden entsprechend berücksichtigt.

Die neue Satzung orientiert sich im Wesentlichen an der Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden des Städte- und Gemeindebunds NRW (Stand: Januar 2019).

Die Abstimmung erfolgt als reine Abstimmung per Brief, wobei diese nach der Beantragung eines Stimmscheins (Wahlschein) durch die Abstimmberechtigten (Wahlberechtigten) erfolgt.

 

 

Die weiteren wesentlichen Änderungen in Kürze:

a) Der Oberbürgermeister kann die Stimmbezirke nach Bedarf einteilen.

b) Der letzte Abstimmtag muss kein Sonntag sein.

 

Die Auszählung kann nachgelagert an einem Werktag erfolgen, so wäre z. B. ein Mittwochnachmittag zur Auszählung möglich.

 

Die Satzung bestimmt den auf einen Sonntag oder sonstigen Wochentag folgenden Werktag als Tag der Auszählung. Dies ist rechtlich möglich, weil der Abstimmungstag nicht zwingend ein Sonntag sein muss.

Maßgeblich ist, ob auch bei einem anderen Tag elementare Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden. Dies ist der Fall, da ausschließlich die Briefabstimmung angeboten wird und es auf eine Arbeitsbefreiung für einen größeren Teil der Abstimmungsberechtigten, um Abstimmlokale (Wahllokale) aufzusuchen, nicht ankommt.

Auch wenn der Tag des Bürgerentscheids zukünftig auf einen Werktag gelegt würde, welcher für den Großteil der Bevölkerung nicht arbeitsfrei ist, besteht für jeden Abstimmungsberechtigten damit gänzlich unabhängig davon, ob der Tag des Bürgerentscheids ein Sonntag oder ein Werktag ist, gleichermaßen die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen.

Entsprechendes gilt ebenfalls für die Auszählung am Folgetag. Auch dies ist möglich, wenn insbesondere der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt ist und der Zeitpunkt der Auszählung vorab öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung über die Festlegung des Abstimmtages wird durch den Rat gefällt. Der Rat kann die Entscheidungsbefugnis auf den Oberbürgermeister übertragen.

 

c) Das Informationsheft für die Abstimmberechtigten unterliegt klareren Regeln und zeitlichen Abläufen (siehe hier insbesondere § 8 des Satzungsentwurfs) im Sinne eines transparenten Verfahrens und Gleichbehandlung, als in der bisherigen Satzung.

 

Weitere Einzelheiten sind der Anlage 1 Satzung vom 07.11.2024 zu entnehmen sowie den Anlagen 2 und 3 (Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden II. Nachtrag auf dem Stand von Mai 2005 und der III. Nachtrag der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 03. Februar 2022)

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2024 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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12.11.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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14.11.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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20.11.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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21.11.2024 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Satzung so zu ändern, dass in den Bürgerämtern und in den Rathäusern weiterhin Abstimmungslokale für Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe eingerichtet werden müssen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

 

SPD

4

 

 

 

CDU

3

 

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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26.11.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat die Durchführung von Bürgerentscheiden in einem einstufigen Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

1

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

5

Enthaltungen:

2

 

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16.01.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Änderungsbeschluss:

Der Rat beschließt die neue Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2024 unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

1. Die Unterlagen zur Briefwahl werden zusammen mit der Wahlbenachrichtigung verschickt.

2. Pro Stadtbezirk ist am Wahltag ein Wahllokal von mindestens 9 bis 18 Uhr zu öffnen. Das Wahllokal befindet sich im Regelfall in der Bezirksverwaltungsstelle.

3. Der Wahltag ist zwingend ein Sonntag.

Nach Modifizierung der Satzung ist diese den zuständigen Gremien sodann erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

BSW

2

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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21.01.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die neue Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2024 mit einem einstufigen Verfahren umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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29.01.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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20.02.2025 - Rat der Stadt Hagen