Beschlussvorlage - 0984/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insela) Beschluss über die Teilung des Plangebietesb) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietesc) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.02.2010
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.02.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.02.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1
und den auszuklammernden Teil 2.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel wird begrenzt:
· im Westen durch die Autobahn
· im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg
· im Osten durch die Haßleyer Straße
· im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
c)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Bebauungsplanverfahren wird geteilt und der Teil 1 vorrangig weitergeführt.
Nach dem Ratsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer
Insel mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur
Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
Zu a)
Der Rat der Stadt
Hagen hat am 30.06.2005 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Autobahn A 45
der Haßleyer Straße und der Straße „Zur Hünenpforte“ einen Bebauungsplan
mit dem Titel Nr. 2/05 (568) Haßleyer Insel aufzustellen (Drucksachennummer
0496/2005).
Die Südwestfalen Energie und Wasser Aktiengesellschaft (SEWAG) möchte
alle Aktivitäten in Hagen an einem zentralen verkehrsgünstigen Standort
zusammenführen. Derzeit sind die Verwaltungsaktivitäten und Regionalzentren an
8 verschiedenen Standorten in Hagen und Lüdenscheid verteilt. Es besteht die
Absicht, die Unternehmenszentrale im südlichen Abschnitt der Haßleyer Insel
anzusiedeln. Damit das Planungsrecht möglichst schnell geschaffen werden kann,
soll das Plangebiet auf der Höhe des landwirtschaftlichen Weges geteilt werden.
Der südliche Abschnitt erhält die Bezeichnung Teil 1 und der Abschnitt nördlich
des Weges Teil 2. Es ist beabsichtigt, das Verfahren für den Teil 2 zu einem
späteren Zeitpunkt weiterzuführen.
Zu b)
Für die Anbindung des
Gewerbegebietes wurde eine Verkehrsuntersuchung (Machbarkeitsstudie von Brilon
Bondzio Weiser aus Mai 2009) durchgeführt. Hierfür wurden verschiedene
Erschließungsvarianten untersucht. Der Gutachter kam zu der Empfehlung, das
Gebiet von Süden über einen fünfarmigen Kreisverkehr zu erschließen. In der Bürgeranhörung
am 09.06.2009 wurde der Umbau der unfallträchtigen Kreuzung in einen
Kreisverkehr positiv aufgenommen. Die Abstimmung mit den Niederlassungen Hagen
und Hamm des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist bereits erfolgt. Weil sich das
Bebauungsplangebiet nur über die landwirtschaftliche Flächer erstreckte, ist
die Plangebietserweiterung für den Bereich des geplanten Kreisverkehres
notwendig.
Zu c)
Am 14.05.2009 fand mit
den umweltrelevanten Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein
Scopingtermin statt, um die notwendigen Umweltgutachten für das Planverfahren
zu ermitteln.
In einer
Abendveranstaltung am 09.06.2009 wurde den Bürgern die geplante städtebauliche
Entwicklung für die Haßleyer Insel und insbesondere für den südlichen Abschnitt
vorgestellt.
Nach dieser
Veranstaltung wurde ein Bebauungsplanentwurf für den südlichen Abschnitt mit
der Bezeichnung Teil 1 für die frühzeitige Behördenbeteiligung (und TÖB)
entwickelt und diese im Zeitraum vom 09.09.2009 bis zum 07.10.2009 durchgeführt.
Nachfolgend findet
eine kurze Aufzählung der gestellten Fragen und Anregungen statt. Die
endgültige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der
Vorlage zum Satzungsbeschluss. Die Anregungen sind größtenteils in die Planung
eingeflossen.
Bürgeranhörung am 09.06.2009
·
Nachfragen zur
Erschließung und Anregung zur Lage der Zufahrt im nördlichen Teil
·
Anregung einer
Fußgängerquerungshilfe in der Haßleyer Straße auf der Höhe der Raiffeisenstraße
und Geschwindigkeitsbegrenzungen
·
Berücksichtigung
des 6-spurigen Autobahnausbaus
·
Beeinträchtigung
der Wohnqualität in benachbarten Gebieten
·
Vorrang der
Innenentwicklung vor der Außenentwicklung
·
Erhalt der
Wegeverbindung über die Haßleyer Insel
·
Berücksichtigung
der landwirtschaftlichen Interessen
·
Fragen zum
Lärmschutz
Das Protokoll der
Bürgeranhörung ist Bestandteil dieser Vorlage.
Frühzeitige Behördenbeteiligung (TöB) 09.09. –
07.10.2009
·
SEWAG AG:
mehrere Hinweise
·
E.ON Ruhrgas AG:
Hinweis zur Bauausführung
·
RWE:
Stellungnahme zur geplanten Ferngasleitung (MET)
·
SEH:
Anregung
zur Aufnahme der Ableitung zum Milchenbach in den Bebauungsplan
·
Polizeipräsidium
Hagen:
Der geplante Kreisverkehr wir ausdrücklich begrüßt.
·
Landesbetrieb
Straßenbau NRW Niederlassung Hamm:
Nebenbestimmungen sind einzuhalten
·
Landwirtschaftskammer
NRW:
Berücksichtigung wertvoller Ackerflächen in der Abwägung
·
NABU
Stadtverband Hagen:
Bedenken wegen des Verlustes wertvoller Ackerflächen
Hinweis auf das Landesprogramm „Allianz für die
Fläche“
·
Untere
Bodenschutzbehörde:
Wiedernutzung von städtebaulichen
Brachflächen sollte Vorrang eingeräumt
werden.
Hinweis auf
das Landesprogramm „Allianz für die Fläche“
·
Untere
Immissionsschutzbehörde:
Anregung der Festsetzung mechanischer Lüftungen
Weitere planerische
Details sind der Begründung zum Bebauungsplan und den erstellten Gutachten zu
entnehmen.
Mit diesem Beschluss wird
der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die Dauer
von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Flächennutzungsplan
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Haßleyer Insel als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Bereits im Jahre 1994 wurde das
FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 35 –Haßleyer Insel- mit dem Ziel
eingeleitet, die Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Das
Teiländerungsverfahren wird parallel zu
diesem Bebauungsplanverfahren weitergeführt.
Bestandteile
der Vorlage
·
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel vom 16.11.2009
Teil A -Städtebau-
Teil B -Umweltbericht-
·
Protokoll über die
Bürgeranhörung am 09.06.2009
·
Übersichtsplan
zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlagen zur Begründung
Diese
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden.
Anlage
1
Landschaftspflegerischer Begleitplan von weluga umweltplanung, November
2009
Anlage
2
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag von weluga umweltplanung, November 2009
Anlage
3
Schalltechnische
Untersuchung von GRANER + PARTNER, 10.09.2009
Anlage
4
Fachgutachten
zu den Luftschadstoffimmissionen von simu PLAN, 28.09.2009
Anlage 5
Machbarkeitsuntersuchung
(Verkehrsgutachten) von Brilon Bondzio Weiser, Mai 2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,5 MB
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4
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267,5 kB
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5
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371,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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2 MB
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7
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(wie Dokument)
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495,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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9
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(wie Dokument)
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116,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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12
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(wie Dokument)
|
3,9 MB
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