09.02.2010 - 6 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Roth stellt das Bebauungsplanverfahren vor.

 

In der folgenden Diskussion wird unter Beteiligung von den Herren Dr. Rahmann, Bögemann, Fähmel, Riegel, Bühren, Wack, Rosenbaum- Mertens, Freier, Dr. Kuntze, Thiel und Seidel der Enttäuschung Luft gemacht, dass die Ablehnungsgründe aus der Sitzung am 09.12.2009 zum gleichen Fall im Parallelverfahren unbeachtet geblieben seien. Auf die Diskussionsbeiträge wird Bezug genommen und nochmals darauf hingewiesen, dass alte Industriebrachen bevorzugt werden sollen, anstatt Naturflächen zu verbrauchen. Am Beispiel der Industriebrache am Standort der ehem. Fa. Brandt sei die Verkehrsanbindung mehr als günstig anzusehen. Am wenigsten wurde verstanden, dass die Landesförderung von 80% zur Sanierung von Industriebrachen wegen des Eigenanteils von 20% nicht genutzt würde und man stattdessen die „billigere“ Variante „Naturflächenverbrauch“ bevorzuge. Dabei missachte man die Empfehlungen des Bundesumweltministeriums, sparsam mit dem Verbrauch von Naturflächen umzugehen. Erschwerend komme hinzu, dass lt. aktueller Pressemittelung der Bund für „arme Städte“ eine 90 – 100%-ige Förderung für städtebauliche Projekte anbiete. Des weiteren wird die Auffassung vertreten, die finanziellen Lasten der Sanierung von Brachen nicht nur der Allgemeinheit sondern dem ehem. Grundstückseigentümer abzuverlangen. Es wird gebeten, zu Protokoll zu nehmen, dass diese Planung die Einnahmesituation der hochverschuldeten Stadt verschlechtere, weil der in Frage stehende Betrieb mit seinen 8 Nebenstellen seinen Sitz bereits im heimischen Raum hat und den Personalabbau betreibe. Dieser Bebauungsplan widerspräche dem Wohl der Stadt und der Erhaltung der Natur. Auch die Nähe zu den benachbarten NSG´s und FFH- Gebieten im Biotopverbund müsse Beachtung finden, da diese Offenlandfläche Nahrung der in diesem Umfeld beheimateten Tiere anbietet.

Die in der Innenstadt von Hagen verbleibenden funktionsfähigen Gebäude mit ausreichend vorhandener Infrastruktur müsse im B-Plangebiet erst wieder installiert werden. Es wird zudem befürchtet, dass die verlassenen Gebäude zu Lasten der Allgemeinheit beseitigt oder umgenutzt werden müssten.

Weiterhin wird befürchtet, dass eine neue Nutzung, beispielsweise die eines Hotels, den Rest des Volmeparkes beanspruchen könnte.

Die Mitglieder des Landschaftsbeirates sprechen sich dafür aus, die Öffentlichkeit über diese Problematik in Kenntnis zu setzen und ein entsprechendes Positionspapier zu erarbeiten.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

          0

Dagegen:

        12

Enthaltungen:

          0

 

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Anlagen zur Vorlage