10.02.2010 - 7 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch erklärt, dass der Landschaftsbeirat nicht gegen alles ist, aber dieses Gebiet ist besonders schützenswert und er bittet auch den Umweltausschuss, umwelt-und landschaftsschutzrechtliche Aspekte zu beachten.

 

Herr Fähmel wundert sich, wie in Hagen mit Freiflächen und unversiegelten Flächen umgegangen wird.  Herr Voigt weist darauf hin, dass Herr Fähmel als Stellvertreter kein Rederecht hat.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass die Flächen gebraucht werden. Herr Grzechista und Herr Voigt unterstützen den Plan.

 

Herr Professor Ullrich regt an, mal grundsätzlich eine Diskussion zur Verwendung der Ersatzgelder zu führen.

 

Herr Buddeberg fragt an, ob es eigentlich ein Kataster für diese Flächen gibt. Herr Dr. Braun antwortet, dass ein solches in Planung ist, zurzeit aber noch nicht für alle einsehbar.

 

Herr Alda unterstützt auch den Plan. Frau Kingreen fragt, ob die Einschränkungen in der Vorlage mitbeschlossen werden. Herr Dr. Schmidt antwortet, dass es sich hier um den Offenlegungsbeschluss handelt. Die Einschränkungen stehen dann im Festsetzungsbeschluss, der in den Ausschüssen noch beraten wird, bzw. dann Anträge gestellt werden können.

 

Herr Meier hatte sich auch zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt.

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Beschluss:

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel  wird begrenzt:

 

·      im Westen durch die Autobahn

·      im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg

·      im Osten durch die Haßleyer Straße

·      im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

c)        Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

1     

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen