Beschlussvorlage - 0784/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze verläuft am westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der westlichen Seite des Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg, dann die Böschung nach Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Nächster Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der Beschluss zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte die  Kuhlestraße weiterhin unter den Bahngleisen durchgeführt und über einen Verlauf zwischen den Bahngleisen und der Ennepe an die Bahnhofshinterführung angebunden werden. Weil die Gleistrasse bereits im Realisierungszeitraum für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung stehen wird, kann für die Anbindung ein günstigerer Verlauf gewählt werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Begründung

 

 

Vorstellung der Planänderung

 

Die Anbindung des „Kuhlerkamp“ an die Bahnhofshinterfahrung ist in mehreren Varianten untersucht worden. Bei der nicht zuletzt aus Kostengründen – auch weil die Ennepe-Brücke Weidestraße mittelfristig abgängig bzw. komplett erneuerungsbedürftig ist – getroffenen Entscheidung zugunsten einer sog. 2-Knoten-Lösung wurde grundsätzlich eine Variante bevorzugt, bei der die untere Kuhlestraße (Erschließung „Kuhlerkamp“) verschwenkt über das Güterverkehrsgleis und die Ennepe an den Knoten 2 der Bahnhofshinterfahrung angebunden wird.

 

Weil bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTA nicht bekannt war, ob das Bahnhofsgleis (Anbindung Speditionen) in dem Realisierungszeitraum des 1. Bauabschnitts zur Verfügung steht, wurde zur Gewährleistung einer sicheren, vollständigen Bauabwicklung der Verlauf zwischen den Bahngleisen und der Ennepe mit der Nutzung des Unterführungsbauwerks der Bahn an der Kuhlestraße gewählt und in dem Bebauungsplan festgesetzt.  Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.09.2008 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen ( Drucksachennr.: 0639/2008).

 

Die beengten Platzverhältnisse erzwingen jedoch einen Eingriff in die Ennepe mit einer neuen Ufermauer und einem straßengeometrisch unbefriedigenden 90 Grad Knick. Fahrgeometrisch sind zwar hier alle Begegnungsfälle möglich, jedoch muss die Fahrbahn im Kurvenbereich erheblich aufgeweitet werden. Hinzu kommt die Höhenbeschränkung im Bereich der Eisenbahnbrücke.

 

Nach erteilter Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes für den Bau der Ersatzanbindung der Speditionen und der Entwidmung des Bahnhofsgleises ist erstmals eine gesicherte Zeitplanung möglich. Der Rahmenterminplan sieht eine Verfügbarkeit der Bahnflächen des Bahnhofsgleises im August 2011 vor.

 

Durch Umstellung des Bauablaufes kann ohne Verzögerung des Fertigstellungstermins des 1. BA der Bau der Anbindung Kuhlestraße auf den Zeitraum 2. Halbjahr 2011 / 1.Halbjahr 2012 verschoben werden. Daher wurde untersucht, welche Vor- und ggf. Nachteile mit einer Planungsänderung der Anbindung Kuhlestraße verbunden sind: 

 

Vorteile:

 

  • Die Straßenführung ist geometrisch wesentlich gefälliger. 
  • Es gibt keine Einschränkungen der Befahrbarkeit.
  • Die Straße rückt in einem Teilbereich von der Bebauung Kuhlestraße ab.
  • Der Bauaufwand für die Sanierung und Erneuerung der Ufermauern auf der linken Seite der Ennepe entfällt.
  • Für die Gewässerentwicklung der Ennepe und die Führung des Radweges ergeben sich deutliche Gewinne.
  • Mit der Änderung ist von einer Reduzierung der Straßenbaukosten auszugehen. Es ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten einer Kofinanzierung aus wasserbaulichen Förderprogrammen.

 

Nachteile:

 

  • Es ist ein Eingriff in die Kleingartensiedlung im Bereich der Kuhlestraße (Nordostecke des Gebietes) erforderlich. Betroffen sind ca. 6 Kleingärten. Teilweise ist eine Umorganisation möglich. Für die Kleingartensiedlung Sonnenberg wird eine neue Erschließung erforderlich.
  • Es ist eine neue Fußwegverbindung vom Kuhlerkamp in Richtung Ortsmitte Wehringhausen vorzusehen, damit die Anbindungsqualität erhalten bleibt. Aufgrund des großen Höhenunterschiedes kann diese Verbindung nicht barrierefrei sondern nur als Treppenanlage erstellt werden.

 

In Abwägung der beschriebenen Belange überwiegen die Vorteile der geplanten Änderung. Daher sollte diese für den weiteren Verfahrensverlauf und die Realisierung zugrunde gelegt werden.

 

 

Änderungsverfahren

 

Weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes betroffen sind, ist ein Änderungsverfahren erforderlich. Es ist beabsichtigt, die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und nach derzeitigem  Kenntnisstand

 

·      die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und

 

·      keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.

 

Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass wider Erwarten doch die Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder eine Beeinträchtigung der  § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter erfolgt, dann kann durch einen erneuten Beschluss auf ein normales Verfahren umgestellt werden.

 

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Bürgeranhörung) kann verzichtet werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eine Monats erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

30.09.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen mit dem Zusatz, die Fußwegeanbindung zwischen Kuhlerkamp und Wehringhausen barrierefrei auszugestalten.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 keine

Enthaltungen:

 keine

 

Erweitern

01.10.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen