01.10.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 9/001. Änderung nach § 13 Bau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Strähler gibt erklärende Hinweise zum Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze verläuft am westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der westlichen Seite des Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg, dann die Böschung nach Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Nächster Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der Beschluss zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen