29.09.2009 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 9/00, 1. Änderung nach § 13 B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 29.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Plangebietsgrenze verläuft am
westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der Kuhlestraße
bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der westlichen Seite des
Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg, dann die Böschung nach
Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.
