Beschlussvorlage - 0784/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/001. Änderung nach § 13 BauGB Bahnhofshinterfahrung 1. AbschnittWehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss zur Einleitung des Verfahrensb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgeranhörung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.09.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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30.09.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.10.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.10.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Plangebietsgrenze verläuft am
westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der
Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der
westlichen Seite des Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg,
dann die Böschung nach Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte die
Kuhlestraße weiterhin unter den Bahngleisen durchgeführt und über einen
Verlauf zwischen den Bahngleisen und der Ennepe an die Bahnhofshinterführung
angebunden werden. Weil die Gleistrasse bereits im Realisierungszeitraum für
den ersten Bauabschnitt zur Verfügung stehen wird, kann für die Anbindung ein
günstigerer Verlauf gewählt werden. Hierfür ist eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich.
Begründung
Vorstellung der Planänderung
Die
Anbindung des „Kuhlerkamp“ an die Bahnhofshinterfahrung ist in
mehreren Varianten untersucht worden. Bei der nicht zuletzt aus Kostengründen
– auch weil die Ennepe-Brücke Weidestraße mittelfristig abgängig bzw.
komplett erneuerungsbedürftig ist – getroffenen Entscheidung zugunsten
einer sog. 2-Knoten-Lösung wurde grundsätzlich eine Variante bevorzugt, bei der
die untere Kuhlestraße (Erschließung „Kuhlerkamp“) verschwenkt über
das Güterverkehrsgleis und die Ennepe an den Knoten 2 der Bahnhofshinterfahrung
angebunden wird.
Weil
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
Wehringhauser Straße - VARTA nicht bekannt war, ob das Bahnhofsgleis (Anbindung
Speditionen) in dem Realisierungszeitraum des 1. Bauabschnitts zur Verfügung
steht, wurde zur Gewährleistung einer sicheren, vollständigen Bauabwicklung der
Verlauf zwischen den Bahngleisen und der Ennepe mit der Nutzung des
Unterführungsbauwerks der Bahn an der Kuhlestraße gewählt und in dem
Bebauungsplan festgesetzt. Der Rat hatte
in seiner Sitzung am 04.09.2008 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (
Drucksachennr.: 0639/2008).
Die
beengten Platzverhältnisse erzwingen jedoch einen Eingriff in die Ennepe mit
einer neuen Ufermauer und einem straßengeometrisch unbefriedigenden 90 Grad
Knick. Fahrgeometrisch sind zwar hier alle Begegnungsfälle möglich, jedoch muss
die Fahrbahn im Kurvenbereich erheblich aufgeweitet werden. Hinzu kommt die
Höhenbeschränkung im Bereich der Eisenbahnbrücke.
Nach
erteilter Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes für den Bau der Ersatzanbindung
der Speditionen und der Entwidmung des Bahnhofsgleises ist erstmals eine gesicherte
Zeitplanung möglich. Der Rahmenterminplan sieht eine Verfügbarkeit der Bahnflächen
des Bahnhofsgleises im August 2011 vor.
Durch
Umstellung des Bauablaufes kann ohne Verzögerung des Fertigstellungstermins des
1. BA der Bau der Anbindung Kuhlestraße auf den Zeitraum 2. Halbjahr 2011 / 1.Halbjahr
2012 verschoben werden. Daher wurde untersucht, welche Vor- und ggf. Nachteile
mit einer Planungsänderung der Anbindung Kuhlestraße verbunden sind:
Vorteile:
- Die Straßenführung
ist geometrisch wesentlich gefälliger.
- Es gibt keine
Einschränkungen der Befahrbarkeit.
- Die Straße rückt in
einem Teilbereich von der Bebauung Kuhlestraße ab.
- Der Bauaufwand für
die Sanierung und Erneuerung der Ufermauern auf der linken Seite der
Ennepe entfällt.
- Für die
Gewässerentwicklung der Ennepe und die Führung des Radweges ergeben sich
deutliche Gewinne.
- Mit der Änderung
ist von einer Reduzierung der Straßenbaukosten auszugehen. Es ergeben sich
zusätzliche Möglichkeiten einer Kofinanzierung
aus wasserbaulichen Förderprogrammen.
Nachteile:
- Es ist ein Eingriff
in die Kleingartensiedlung im Bereich der Kuhlestraße (Nordostecke des
Gebietes) erforderlich. Betroffen sind ca. 6 Kleingärten. Teilweise ist
eine Umorganisation möglich. Für die Kleingartensiedlung Sonnenberg wird
eine neue Erschließung erforderlich.
- Es ist eine neue
Fußwegverbindung vom Kuhlerkamp in Richtung Ortsmitte Wehringhausen
vorzusehen, damit die Anbindungsqualität erhalten bleibt. Aufgrund des
großen Höhenunterschiedes kann diese Verbindung nicht barrierefrei sondern
nur als Treppenanlage erstellt werden.
In
Abwägung der beschriebenen Belange überwiegen die Vorteile der geplanten Änderung.
Daher sollte diese für den weiteren Verfahrensverlauf und die Realisierung
zugrunde gelegt werden.
Änderungsverfahren
Weil
die Festsetzungen des Bebauungsplanes betroffen sind, ist ein Änderungsverfahren
erforderlich. Es ist beabsichtigt, die Bebauungsplanänderung im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Die
Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, weil die Grundzüge der Planung
nicht berührt sind und nach derzeitigem Kenntnisstand
·
die Zulässigkeit
von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und
·
keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter bestehen.
Sollte
sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass wider Erwarten doch die Pflicht
zur Durchführung einer UVP besteht oder eine Beeinträchtigung der § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter erfolgt, dann kann durch einen erneuten Beschluss auf ein normales
Verfahren umgestellt werden.
Auf
eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Bürgeranhörung) kann verzichtet
werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch die Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes für die Dauer eine Monats erfolgen.

30.09.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen mit dem Zusatz, die Fußwegeanbindung
zwischen Kuhlerkamp und Wehringhausen barrierefrei auszugestalten.