Beschlussvorlage - 0381/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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19.08.2009
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23.09.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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20.08.2009
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01.10.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.08.2009
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30.09.2009
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18.11.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.08.2009
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●
Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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27.08.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.09.2009
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30.09.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010
- 27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser
- 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
- 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
also insgesamt 48.500 € im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege, einzusparen.
ALTERNATIVE B
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010
- 57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,
- 27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser
- 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
- 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
einzusparen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.
Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.
Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht.
Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert.
Sachverhalt
Die nachfolgende Vorlage besteht aus 2 Teilen. Im ersten Teil erläutert die Verwaltung ihre Vorschläge zur Umsetzung der im Rahmen des 1. Sparpakets des Mentors beschlossen Zuschusskürzung bei den freien Trägern der Wohlfahrtspflege; im zweiten Teil wird die Verwaltung zur Umsetzung der entsprechenden Vorgabe einer Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitspflege berichten.
Zu Teil 1: Im Zuge des 1. Sparpakets des Mentors hat der Rat der Stadt Hagen u. a. eine Kürzung bei den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege von 106.000 € beschlossen. Nachfolgend werden die Bereiche aufgezeigt in denen die Verwaltung Kürzungen für möglich hält, bzw. vorschlägt. Gleichzeitig werden auch die Auswirkungen der finanziellen Einschnitte dargestellt. Wegen der zum Teil erheblichen Auswirkungen legt die Verwaltung dem Rat alternative Vorschläge zum Beschluss vor.
Zu Teil 2: Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Situation der Stadt Hagen wurde in der Vergangenheit durch den Rat der Stadt Hagen eine Kürzung der Budgetverträge im Bereich Sucht in Höhe von 52.000 € beschlossen.
Durch die Darstellung der verschiedenen Varianten werden die Auswirkungen, die sich durch die Kürzungen ergeben, deutlich. Da es sich bei der Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließlich um eine Landesaufgabe handelt, wird vorgeschlagen, in diesem Bereich die Zuschusszahlung einzustellen, um die dort gebundenen Mittel für den Bereich Sucht mit einsetzen zu können.
Begründung
TEIL 1 : Einsparvorgabe des Rates von 106.000 € bei den Zuschüssen für die freien Träger der Wohlfahrtspflege im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Soziales
1. Der Auftrag
Im Rahmen des 1. Sparpakets des Mentors hat der Rat der Stadt Hagen u. a. eine Kürzung bei den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege von 106.000 € beschlossen. Aus nachfolgender Tabelle 1 geht hervor, dass verschiedene Bereiche über die Budgetverträge gefördert werden.
| AWO | Caritas | DPWV | DRK | DW | Summe | |
Pauschalzuschuss (PZ) | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 75.000 € | |
Senioren-begegn. | (einschl. nebenamtlich geführter Begegnungsstätten) | 176.400 € | 49.600 € | 38.000 € | 42.000 € | 44.800 € | 350.800 € |
Kleinzuschüsse |
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| 1.760 € | 1.200 € | 4.090 € | 7.050 € | |
Reintegration Obdachloser |
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| 72.000 € | 72.000 € | |
Schuldner/Insolvenzberatung | 33.150 € |
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| 103.775 € | 136.925 € | |
Frauenhausinitiative |
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| 51.417 € |
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| 51.417 € | |
Freiwilligenzentrale |
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| 17.500 € | 17.500 € | |
Summe | 224.550 € | 64.600 € | 106.177 € | 58.200 € | 257.165 € | 710.692 € | |
Anteil PZ am Gesamtbudget | 6,7 % | 23,2 % | 14,1 % | 25,8 % | 5,8 % | 10,6 % | |
Tabelle 1: Verteilung der jährlichen Zuschüsse im Rahmen der Budgetverträge auf die Verbände[1]
Die Verwaltung stand mit diesem Auftrag zunächst vor der Frage, wie sich die Kürzungen auf die Bereiche aufteilen sollen. Dabei hat sich die Verwaltung an der Höhe der Förderung in den Bereichen orientiert. Ferner hat sie mit der Förderung der Frauenhausinitiative, der Schuldner- und Insolvenzberatung und der Freiwilligenzentrale Bereiche herausgearbeitet, bei denen Kürzungen in den Budgets zu so massiven Einschnitten führen würden, dass sie nicht weiter verfolgt werden.
Danach verbleiben die folgenden 4 Bereiche, die intensiver betrachtet werden sollen:
| Bereich | Betrag | Im Text sh. unter Gliederungspunkt | |
1. | Seniorenbegegnung | 57.500 € |
| 2. |
2. | Reintegration Obdachloser | 27.300 € |
| 3. |
3. | Kleinzuschüsse | 1.200 € |
| 4. |
4. | Pauschalzuschüsse | 20.000 € |
| 5. |
| Summe | 106.000 € |
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Tabelle 2: Aufteilung der Ratsvorgabe auf Einsparbereiche
Bevor auf diese geförderten Bereiche näher eingegangen wird, soll aber zunächst der Hinweis auf die Anlagen 1 und 2 erfolgen. Aus der Anlage 2 ist ersichtlich, dass die Zuschüsse seit 2004 von ca. 750.000 € auf jetzt ca. 710.000 € gesenkt wurden. Die tatsächlichen Kürzungen in diesem Zeitraum gehen allerdings weit über 40.000 € hinaus, weil in diesem Zeitraum auch neue Aufgaben neben die bisher geförderten Leistungen getreten sind, die in der Zwischenzeit ebenfalls gefördert werden. Wird die Förderung für diese seit 2004 zusätzlich vereinbarten Leistungen aus der Betrachtung herausgenommen, dann zeigt sich, dass unter Berücksichtigung des nach 2004 abgesprochenen Verzichts auf eine Indexsteigerung bereits über 200.000 € jährlich für die ursprünglich geförderten Leistungen nicht mehr gewährt werden (vgl. Anlage 1).
Damit wird deutlich, dass seit 2004 im Bereich der Budgetverträge bereits erhebliche Konsolidierungsbeiträge durch die Verbände geleistet wurden. Bei weiteren Einschnitten muss zwingend eine Aufgabenkritik erfolgen. Darüber hinaus ist bei weitergehenden Kürzungen die Bereitschaft der Verbände, auf sich ergebende/ändernde Bedarfslagen flexibel zu reagieren, gefährdet. Das gilt insbesondere dann, wenn die Pauschalzuschüsse ein weiteres Mal gekürzt werden.
2. Einsparung bei den Begegnungsstätten
2.1 Ausgangssituation
Die Arbeit der Begegnungsstätten ist eine Aufgabe gem. § 71 SGB XII, die den Wohlfahrtsverbänden vom Träger der Sozialhilfe gem. § 5 SGB XII Abs. 5 übertragen worden ist. Der Zuschuss einer einzelnen hauptamtlich geführten Begegnungsstätte ist abhängig von den Öffnungszeiten und beträgt 38.000 € (4 Tage/Woche) oder 42.000 € (5 Tage/Woche). Die Höhe des gesamten Förderbetrages ist ausgelegt auf acht hauptamtlich geführte Begegnungsstätten.
| AWO | Caritas | DPWV | DRK | DW | Summe |
Zuschuss | 168.000 € | 38.000 € | 38.000 € | 42.000 € | 38.000 € | 324.000 € |
Tabelle 3: Höhe des jährl. Zuschusses an freie Träger für hauptamtl. geführte Begegnungsstätten
Gemäß der zum 1.1.2004 vom Rat beschlossenen örtlichen Richtlinien ist dieses Angebot flächendeckend und bedarfsgerecht (eine wohnortnahe, hauptamtlich geführte Begegnungsstätte pro 5.000 Einwohner über 60 Jahre) vorzuhalten. In den Stadtteilen ergibt sich folgender Bedarf:
| Mitte | Nord | West | Ost | Süd | insges. |
Einwohner ü. 60 J. | 21.445 | 11.345 | 7.724 | 8.535 | 4.825 | 53.874 |
Bedarf an Begegnungsstätten lt. Richtlinien | 4,3 | 2,3 | 1,5 | 1,7 | 1,0 | 10,8 |
Tabelle 4: Bedarf an Begegnungsstätten in den Stadtbezirken
Um ein flächendeckendes wohnortnahes Begegnungsstättenangebot zu gewährleisten, hat die AWO den Förderbetrag immer auf eine Einrichtung und einen “Filialbetrieb“ aufgeteilt. Daraus ergibt sich für die 8 AWO-Einrichtungen jeweils ein 50-prozentiger Förderbetrag von 21.000 €. Das Personal verteilt sich bei der AWO auf mehrere Örtlichkeiten. Die Begegnungsstätten der AWO werden aus diesem Grund mit einem Anteil von 0,5 pro Einrichtung gezählt.
Vorhandene Begegnungsstätten in … | ||||||||||
Mitte | Nord | West | Ost | Süd | insges. | |||||
AWO DRK DW DPWV | 3 x 0,5 1 1 1 | AWO Caritas | 2 x 0,5 1 | AWO | 0,5 | AWO | 0,5 | AWO | 0,5 | 8 |
| 4,5 |
| 2 |
| 0,5 |
| 0,5 |
| 0,5 | 8 |
Tabelle 5: Aktuelles Angebot an Begegnungsstätten in den Stadtbezirken
Fördersummen | ||||||
| Mitte | Nord | West | Ost | Süd | insges. |
absolut | 181.000 € | 80.000 € | 21.000 € | 21.000 € | 21.000 € | 324.000 € |
pro Einwohner | 8,44 € | 7,05 € | 2,72 € | 2,46 € | 4,35 € | 6,02 € |
Tabelle 6: Förderbeträge in den Stadtbezirken
2.2 Ausgewählte Varianten einer Zuschusskürzung
Vor dem Hintergrund der vom Rat dem Grunde nach bereits beschlossenen Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger sollen folgende Varianten einer Zuschusskürzung durchleuchtet werden:
- Schließung von Einrichtungen (sh. 2.4)
- Einschnitte bei den Öffnungszeiten (sh. 2.5)
Bevor diese Maßnahmen im Einzelnen betrachtet werden, soll aber noch kurz auf die Aufgaben der Begegnungsstätten eingegangen werden.
2.3 Aufgaben der Hagener Begegnungsstätten
Ein Ziel der Begegnungsstättenarbeit liegt in der Prävention. Eine erfolgreiche Arbeit verhindert Einsamkeit, stärkt die Mobilität und zögert die Hilfebedürftigkeit hinaus. Sie fördert die ehrenamtliche und nachbarschaftliche Unterstützung und spart dadurch Kosten. Ältere Menschen werden dort erreicht, wo sie leben.
Die Arbeit der Begegnungsstätten kann nicht losgekoppelt von der demographischen Entwicklung gesehen werden. Bereits heute ist der Anteil der Hochbetagten in Hagen gemessen am Landesdurchschnitt sehr hoch. Angesichts der prognostizierten weiteren Zunahme der Menschen ü. 80 Jahren steigt der Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Kosten in diesem Bereich sind langfristig nur einzusparen, wenn nachbarschaftliche Unterstützung, Ehrenamt und niederschwellige Hilfeangebote im Quartier aktiv gefördert und unterstützt werden und deren Nutzung erhöht wird.
Begegnungsstätten haben die wichtige Aufgabe, Anlauf- und Vernetzungsstelle im Stadtteil zu sein. Der Begegnungsstätte kommt eine gewichtige Rolle als Drehscheibe im Stadtteil zu, die die Angebote für Senioren vernetzt und Kontakte von Jung und Alt fördert.
Aktuelle Einschränkungen in der Gesundheitsvorsorge aufgrund von Kürzungen im Bereich des SGB V führen dazu, dass aufgrund körperlicher Einschränkungen schneller als bisher eine kostenintensive Hilfebedürftigkeit entsteht. Sturzprophylaxe und Gedächtnistraining in Verbindung mit Mobilitätstraining zögern die Hilfebedürftigkeit hinaus. Diese werden in den Begegnungsstätten stadtteilnah angeboten.
Viele Menschen mit einer Behinderung nutzen die Angebote der Begegnungsstätten ohne Einschränkung. Physisch und psychisch stark eingeschränkte SeniorInnen benötigen aber spezielle Angebote. Auch dieser Personengruppe muss ein Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Einschränkungen würden zu einer Ungleichbehandlung führen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Mit ihrer zielgruppenspezifischen Arbeit setzt die Begegnungsstätte auch an dieser besonderen Problematik an. Alternativ müsste diese Aufgabe von der Kommune personalintensiv wahrgenommen werden.
Der Anteil der Menschen mit Demenz liegt in den vollstationären Betreuungseinrichtungen bei mehr als 60 %. Dieser Anteil kann nur verringert werden, wenn die Angehörigen ortsnah entlastet werden und die Erkrankten im Stadtteil gut aufgehoben sind. Begegnungsstätten haben im Quartier mit Betreuungsangeboten nach dem SGB XI eine entlastende und stabilisierende Funktion. Innerhalb der Nachbarschaft kann bei einer aktiven Förderung Hilfe und Betreuung organisiert werden Diese Aktivierung kann die Begegnungsstätte wirkungsvoll übernehmen.
2.4 Einsparung durch Schließung von hauptamtlich geführten Begegnungsstätten
Aus obigen Tabellen 4 und 5 geht hervor, dass die Stadtbezirke West, Ost und Süd unterversorgt sind. Das gleiche Bild ergibt sich bei einer Auswertung der Fördersummen pro Einwohner (Tabelle 6). Aus Sicht der Fachverwaltung kommt demnach allenfalls eine Schließung von Einrichtungen in den Stadtbezirken Mitte und Nord in Frage. Da durch die Schließung einer hauptamtlich geführten Begegnungsstätte maximal 42.000 € eingespart werden können, muss - um 57.500 € einzusparen - “mehr“ als eine Einrichtung“ geschlossen werden. Wenn nur eine Einrichtung geschlossen wird, dann müssen zur vollständigen Erfüllung der Vorgaben weitere Einsparungen durch Einschränkungen bei den Öffnungszeiten erzielt werden.
Die in Hagen-Nord befindlichen Einrichtungen liegen in den Stadtteilen Vorhalle (AWO), Boele (Caritas) und Boelerheide (AWO). Bei der Schließung einer dieser Einrichtungen müssen die Senioren ggf. lange Wege in Kauf nehmen, um ein vergleichbares Angebot in Anspruch nehmen zu können. Nachlassende Mobilität und die Ausdünnung des ÖPNV verschärfen dieses Problem, das für eine Vielzahl der Begegnungsstättenbesucher eine besondere Härte bedeuten würde. Mit der Schließung einer Begegnungsstätte werden außerdem gewachsene Strukturen zerschlagen. Für die bisherigen Besucher der Begegnungsstätten bedeutet es ein Ende bestehender Gruppen- und Einzelkontakte mit der Folge von Vereinsamung. Sie sind nicht flexibel wie jüngere Erwachsene und wechseln wohl nur in Ausnahmefällen in die Begegnungsstätte eines anderen Trägers.
Im Innenstadtbereich gibt es ein den Richtlinien entsprechendes Angebot an hauptamtlich geführten Begegnungsstätten. Um eine andere Begegnungsstätte zu nutzen, müssen die Senioren in diesem Bereich allerdings nicht immer lange Wege in Kauf nehmen. Wenn entsprechend der Empfehlung der Verwaltung der bestehende Ratsbeschluss zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege z. T. durch Schließungen im Bereich der Begegnungsstätten umgesetzt werden soll, dann kommt aus Verwaltungssicht die Schließung einer Einrichtung im Stadtbezirk Mitte in Frage.
2.5 Einschnitte bei den Öffnungszeiten
Die Kürzung der Öffnungszeiten aller hauptamtlich geführten Einrichtungen um einen Tag führt nur zu einer Einsparung von 32.000 € (4.000 € pro Einrichtung x Anzahl der hauptamtlich geführte Begegnungsstätten). Die avisierten 57.500 € Einsparung können allein durch Schließung der Einrichtungen an einem Tag nicht erzielt werden. Sollte der Rat allerdings die Schließung einer Begegnungsstätte (Einspareffekt hierdurch 38.000 € oder 42.000 €) beschließen, dann können die verbleibenden 15.500 € oder 19.500 € durch Kürzung der Öffnungszeiten von 4 bzw. 5 Einrichtungen an jeweils einem Tag erzielt werden.
Dieses Einsparpotential könnte grundsätzlich realisiert werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine solche Vorgehensweise keine Stadtbezirke trifft, die bereits sehr unterversorgt sind. Darüber hinaus kann diese Maßnahme durch den Fixkostenblock (insbes. Personalkosten) den Bestand von Einrichtungen gefährden.
Unter 2.6 ist nachfolgend auch aufgezeigt, dass nach Verwaltungsauffassung die Öffnungszeiten nicht verändert werden sollten, um mit dem bestehenden Förderumfang durch gezieltere Angebotsstrukturen mehr Leistung von den Trägern zu erhalten und Kosten bei den Transferleistungen zu sparen.
2.6 Vorschlag zur Vorgehensweise
Die Fachverwaltung möchte künftig über die Budgetverträge zielgruppen- und fachspezifischere Vereinbarungen mit den freien Trägern treffen. Außerdem soll gemeinsam mit den Trägern ein aufwändigeres, aber gleichwohl sachgerechtes Controlling entwickelt werden. Durch diese Neuausrichtung sollen den Bedarfslagen der Senioren und Seniorinnen zum einen passgenau entsprochen werden, zum anderen sollen durch gezielte Informationen und Beratungsangebote Transferleistungen vermieden werden. Werden nämlich die ständig steigenden Transferleistungen für Senioren in die Überlegungen einbezogen, dann werden die möglichen unmittelbaren Einsparungen infolge der Kürzungen bei den Budgetverträgen bei einem Verzicht auf diese Schließungen durch ersparte Transferleistungen schnell um ein Vielfaches kompensiert.
Wenn nur bei einer Person der Heimaufenthalt durch rechtzeitige Information, Beratung und Intensivierung der Unterstützung in der Nachbarschaft vermieden wird, werden bei einer Heimvermeidung lt. GPA-Bericht aus 2008 durchschnittlich € 6.150 € pro Jahr eingespart. Wenn es in jeder Begegnungsstätte gelingt, in jeweils zwei Fällen einen Heimaufenthalt zu vermeiden, hat dies demnach bei der Kommune eine Kostenvermeidung von rund (12 Einrichtungen x 2 x 6.150 € =) 147.000 € zur Folge.
3. Einsparung bei der Obdachlosenhilfe
3.1 Ausgangssituation
Das Diakonische Werk erhielt bereits vor Abschluss der Budgetverträge im Jahr 1995 einen städtischen Zuschuss für die Beratung alleinstehender Wohnungsloser. Dieses Aufgabenfeld wurde in die Budgetverträge aufgenommen, wobei 1997 eine personelle Aufstockung um
1 Soziarbeiterstelle erfolgte, die seither zu je 50% von der Stadt und vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziert wird. Seit dieser Zeit beträgt der direkte städtische Zuschussanteil im Budgetvertrag 72.000 €.
Der Geschäftsbericht 2007 der Verbände weist Gesamtkosten in Höhe von 242.082 € aus, deren Finanzierung sich wie folgt aufteilt:
Gesamtkosten | Zuschuss Stadt | Zuschuss LWL | Eigenanteil |
242.082 € | 72.000 € | 123.169 € | 46.913 € |
Tabelle 7: Kosten und Finanzierung der Obdachlosenhilfe des DW in 2007
3.2 Möglichkeiten der Angebotsreduzierung
Die mögliche Kürzung des städtischen Zuschusses wird, da eine Aufstockung des Trägeranteils nicht erwartet werden kann, zwangsläufig zu einer Reduzierung des Angebotsspektrums bzw. der Aufgabenwahrnehmung führen.
Bei einer Beschränkung auf das ursprüngliche Hilfeangebot einer Beratung für alleinstehende Wohnungslose scheint diese Reduzierung aus Sicht der Sozialverwaltung jedoch vertretbar. Auch die spezielle Betreuung obdachloser Frauen in Übergangswohnungen (laut Geschäftsbericht 2007 2,75 Frauen im Monat) kann entfallen oder eingeschränkt werden. Ferner ist eine Reduzierung der Öffnungszeiten der Beratungsstelle vorstellbar. Ggf. kann bei einem weiteren Rückgang der hilfesuchenden Personen (2007 im Vergleich zu 2006 = 3 %) auch auf eine Reduzierung der Öffnungszeiten verzichtet werden.
3.3 Personelle und finanzielle Auswirkungen einer Zuschusskürzung
Die vorgeschlagene Reduzierung des städtischen Zuschusses wird zwangsläufig auch zu personellen Einschränkungen führen müssen.
Denkbar ist die Beschränkung auf 2 Sozialarbeiterstellen in diesem Aufgabenfeld. Ausgehend von den Berechnungen, die dem Zuschuss des LWL zu Grunde liegen, würden die Gesamtaufwendungen in einem solchen Fall um 54.652 € (Durchschnittswert der im Verwendungsnachweis 2007 für den LWL nachgewiesenen Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte) reduziert werden. Da der LWL 50% der nachgewiesenen Gesamtaufwendungen finanziert, sinkt in diesem Fall auch der LWL-Zuschuss um rund 27.300 €. Als Konsolidierungsbeitrag auf städtischer Seite kann daher bei angenommenem unveränderten Eigenanteil des Trägers lediglich ein Betrag in Höhe von ebenfalls ca. 27.300 € veranschlagt werden.
4. Einsparung bei den Kleinzuschüssen
Die Stadt Hagen gewährt im Rahmen der Budgetverträge folgende Kleinzuschüsse:
Empfänger | Zweck | Betrag |
DPWV | Kleinzuschüsse pauschal | 1.146 € |
DPWV | Gehörlosendolmetscher | 614 € |
DRK | Behindertengerechter Mittagstisch | 1.200 € |
DW | Luthers Waschsalon | 4.090 € |
Summe |
| 7.050 € |
Tabelle 8: Kleinzuschüsse im Rahmen der Budgetverträge
Die Verwaltung schlägt vor, die Kleinzuschüsse nicht zu kürzen. Die Ausnahme hiervon ist der behindertengerechte Mittagstisch des DRK. Diese Förderung war im Anschluss an eine einmalige Investition eingeführt worden und kann nach Ansicht der Verwaltung jetzt auslaufen.
5. Einsparung bei den Pauschalzuschüssen
Wie oben bereits angemerkt, rät die Verwaltung von einer weiteren Kürzung der Pauschalzuschüsse grundsätzlich ab. Diese werden auch dazu verwandt, flexibel auf neue Bedarfslagen zu reagieren oder neue Angebote in einer Startphase auszuprobieren.
Allerdings bestehen die Angebote des DRK und der Caritas ausschließlich in der Führung jeweils einer Seniorenbegegnungsstätte. Der Pauschalzuschuss hat aber dieselbe Höhe wie bei den anderen Verbänden (vgl. auch Tabelle 1). Die Verwaltung schlägt daher vor, die Pauschalzuschüsse des DRK und der Caritas um jeweils 10.000 € auf 5.000 € zu kürzen.
6. Beschlussempfehlung
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B
TEIL 2 : Einsparvorgabe des Rates von 52.000 € bei den Zuschüssen für die freien Träger im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
1. Der Auftrag
Im Rahmen des 1. Sparpakets des Mentors hat der Rat der Stadt Hagen u. a. eine Kürzung bei den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege im Rahmen der Suchthilfe in Höhe von 52.000 € beschlossen.
Bisher erhielten folgende Anbieter nach historisch gewachsenen Vorstellungen folgende Beträge:
Träger | städtischer Zuschuss in € | Landeszuschuss in € |
Blaues Kreuz Diakoniewerk GmbH | 73.800 | 20.500 |
Blaukreuzverein Hagen | 1.684 |
|
Blaukreuzverein in Deutschland | 1.168 |
|
Deutscher Guttempler Orden | 493 |
|
Deutscher Guttempler Orden | 600 |
|
AWO | 52.261 |
|
Caritas | 1.577 |
|
Summe | 131.583 | 20.500 |
Konsolidierung | 52.000 |
|
Zuschüsse nach Konsolidierung | 79.583 |
|
2. Einsparung
2.1 Ausgangssituation
Folgende Bedarfe (Funktionen) sind in der Suchtberatung/Suchthilfe mindestens sicherzustellen:
1. 2. 3.



4. 5. 6.



Aus Sicht der Fachverwaltung sind insbesondere die Aufgaben, die unter Punkt 2 dargestellt werden – Beratungsbedarf der Betroffenen, Angehöriger, soziales Umfeld, (einschließlich Diagnostik etc.) Prävention - durch die von der Kommune gewährten Zuschüsse durch die freien Träger wahrzunehmen.
Dabei hat sich im Laufe der Jahre eine Spezialisierung entwickelt. Alkoholkranke Menschen werden vom Blauen Kreuz beraten. Die AWO hat sich auf eine Beratung von jungen Mädchen und Frauen mit Anorexie / Bulimie spezialisiert und ist damit von der originären Suchtberatung abgewichen. Patenen mit Essstörungen im Sinne einer Adipositas werden nicht von der AWO sondern von der Beratungsstelle am AKH betreut.
Durch die Konsolidierungsmaßnahme werden lediglich das Blaue Kreuz, die AWO und - sofern Variante 3 beschlossen wird - die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen berührt.
Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert, da ein wahrnehmbarer Konsolidierungseffekt nur durch eine vollständige Streichung der sehr geringen Zuschüsse zu erreichen wäre.
Nach den derzeitigen Zuschüssen ergibt sich folgende Verteilung auf die Klienten:
| Blaues Kreuz | AWO | ||
| 2006 | 2007 | 2006 | 2007 |
Zuschuss in € | 73.800,00 | 73.800,00 | 52.261,00 | 52.261,00 |
betreute Klienten / 52 Wochen | 422 / Jahr 8,12 / Woche | 414 / Jahr 7,96 / Woche | 121 / Jahr 2,33 / Woche | 116 / Jahr 2,23 / Woche |
Zuschuss pro Klient in € | 174,88 | 178,26 | 431,91 | 450,53 |
Personaleinsatz | 2 x 38,5 Std. = 77 Std. / Woche | 1 x 38,5 2 x 19,25 = 77 Std. / Woche | 2 x 21 Std. = 42 Std. Woche | 2 x 21 Std. = 42 Std./Woche |
Personaleinsatz pro Klient | 9,48 Std. | 9,67 Std. | 18,03 Std. | 18,83 Std. |
2.2 Kürzung der Zuschüsse an freie Träger
2.2.1 Ausgewählte Varianten einer Zuschusskürzung
Vor dem Hintergrund der vom Rat dem Grunde nach bereits beschlossenen Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger wurden in mehreren Gesprächen folgende Varianten angesprochen:
a) Zuschuss auf Basis der Fallzahlen:
Unter Berücksichtigung der Fallzahlen der letzten Jahre wird nach Reduzierung des Zuschusses um den Konsolidierungsbeitrag von 52.000 € der Zuschuss neu festgelegt:
| Blaues Kreuz | AWO | Gesamt |
Durchschnittliche Klienten (2006 und 2007) | 418 | 118,5 | 536,5 |
Klienten in Prozent | 77,91 | 22,09 | 100 |
bisheriger Zuschuss in € | 73.800,00 | 52.261,00 | 126.061,00 |
neuer Zuschuss in € | 57.700,93 | 16.360,07 | 74.061,00 |
Differenz in € (Konsolidierungsbeitrag) | 16.099,07 | 35.900,93 | 52.000,00 |
neuer Zuschuss pro Klient in € | 138,04 | 138,06 |
|
b) Zuschusskürzung nach Gespräch mit den Trägern:
Bei der AWO wird aufgrund der Konsolidierung nur noch eine Mitarbeiterin mit 19,5 Stunden eingesetzt. (Dadurch könnte der Zuschuss an den Träger auf 35.000 € gesenkt werden.)
Um den Konsolidierungserfolg in Höhe von 52.000,00 € zur erreichen müssten dann die noch fehlenden 34.739 € bei dem Zuschuss des Blauen Kreuzes realisiert werden. Bei dem Blauen Kreuz müsste dann ebenfalls eine Stelle abgebaut werden.
| Blaues Kreuz | AWO | Gesamt |
bisheriger Zuschuss in € | 73.800,00 | 52.261,00 | 126.061,00 |
einzusparender Zuschuss in € (Konsolidierungsbeitrag) | 34.739,00 | 17.261,00 | 52.000,00 |
neuer Zuschuss in € | 39.061,00 | 35.000,00 | 74.061,00 |
Differenz zu Variante 1 in € | - 18.639,93 | + 18.639,93 | -- |
neuer Zuschuss pro Klient in € | 93,45 | 295,36 |
|
neuer Personaleinsatz | 1 x 38,5 Std. / Woche | 1 x 21 Std. / Woche |
|
neuer Personaleinsatz pro Klient in Stunden (Klienten im Durchschnitt) | bei 8,04 Klienten / Woche
= 4,79 / Klient | bei 2,28 Klienten/ Woche
= 9,21 / Klient |
|
c) Zuschusskürzung unter Einbeziehung der Schwangerschaftskonfliktberatung):
Zur Umsetzung der im Zuge des 1. Sparpaktes vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 zu kürzen. Der dann noch fehlende Konsolidierungsbetrag von 18.000,00 € wird durch die Einstellung der Zuschüsse an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Hagen realisiert.
Diese Berechnung beruht auf der Annahme, dass durch eine Zuschusskürzung um 17.000 € jeweils ein Stundenanteil von ca. 25 % reduziert wird.
| Blaues Kreuz | AWO | Gesamt |
bisheriger Zuschuss | 73.800,00 | 52.261,00 | 126.061,00 |
einzusparender Zuschuss (Konsolidierung) | 17.000,00 | 17.000,00 | 34.000,00 |
neuer Zuschuss | 56.800,00 | 35.261,00 | 92.061,00 |
neuer Zuschuss pro Klient | bei 418 Klienten = 135,89 | bei 118,5 Klienten = 297,56 |
|
neuer Personaleinsatz / Woche | 1 x 38,5 Std. 1 x 19,25 Std. = 57,75 Std. | 1 x 21 Std. 1 x 10,5 Std. = 31,5 Std. |
|
neuer Personaleinsatz pro Klient in Stunden (Klienten im Durchschnitt) | bei 8,04 Klienten / Woche
= 7,18 / Klient | bei 2,28 Klienten / Woche
= 13,82 / Klient |
|
2.3 Konsequenzen aus Sicht der Verbände aufgrund der Einsparungen
Die Verbände wurden aufgefordert, die aus Ihrer Sicht zur erwartenden Konsequenzen darzustellen. Aus Gründen der Objektivität werden die vorliegenden Stellungnahmen der Verbände hier ungekürzt dargestellt und durch die Fachverwaltung nicht kommentiert. Die Stellungnahmen sind als Anlage 3 und 4 angefügt.
2.4 Vorschlag zur Vorgehensweise
Aufgrund der bereits durch den Rat der Stadt Hagen beschlossenen Konsolidierungsvorgabe von 52.000,00 € schlägt die Fachverwaltung vor, die Budgetverträge mit den freien Trägern mit den Ziel zu kündigen, durch Absenkung der bisherigen Personalstärke bei den freien Trägern ab 2010 folgende Aufgabenerfüllung für den betroffenen Personenkreis zu erreichen:
- niedrigschwellige Erreichbarkeit (regelmäßige, mehrtägige Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit, keine besonderen Voraussetzungen bzgl. Motivation etc.)
- keine Einschränkung auf bestimmte Suchtmittel (bedarfsweise muss eine Vermittlung vorgenommen werden)
- keine Beschränkung aufgrund Alter, Religion oder Geschlecht
- Vernetzung mit den übrigen Angeboten der Suchthilfe
- Vermittlung in Entgiftung und Langzeittherapie (auch ambulante Therapie)
- Angebote der Nachsorge
Zusätzlich muss an dieser Stelle die Zuschussgewährung an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen angesprochen werden. Hier wird auf die Vorlage 0462/2007 v. 10.5.2007 hingewiesen.
Grundsätzlich werden die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit werden die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der AWO (23.256,00 €) und die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der evangelischen Kirche (3.074,00 €) durch die Kommune jährlich gefördert.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und der Tatsache, dass es sich in diesem Fall um eine Landesaufgabe handelt, wird vorgeschlagen, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 01.01.2010 einzustellen.
Durch diese Maßnahme könnte der fehlende Anteil der Konsolidierung durch Variante 3 finanziert und realisiert werden. Der Zuschuss für die Schwangerschaftskonfliktberatung beträgt zurzeit 26.330,00 €. Durch die Einstellung der Zuschussgewährung in diesem Bereich würde eine zusätzliche Konsolidierung in Höhe von 8.330,00 € realisiert. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Hagen ist das aus Sicht der Verwaltung ein notwendiger Schritt. Außerdem würde in diesem Fall die drohende rechtliche Auseinandersetzung mit der Beratungsstelle von donum vitae, die bisher keinen Zuschuss erhält, vermieden.
Beschlussvorschlag
Variante 1 (Zuschuss auf Basis der Fallzahlen):
Zur Umsetzung der im Zuge des 1. Sparpaktes vom Rat beschlossenen Zuschusskürzung von 52.000,00 € wird die Verwaltung beauftragt, ab dem 01.01.2010
unter Berücksichtigung der Fallzahlen der letzten 3 Jahre den Gesamtbetrag der Zuschusszahlung (nach Abzug der Konsolidierung in Höhe von 52.000,00 €) zwischen AWO und Blauem Kreuz prozentual aufzuteilen. Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert.
Variante 2 (Zuschusskürzung nach Gespräch mit den Trägern):
Zur Umsetzung der im Zuge des 1. Sparpaketes vom Rat beschlossenen Zuschusskürzung von 52.000,00 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 unter Berücksichtigung der Fallzahlen der letzten 3 Jahre den Gesamtbetrag der Zuschusszahlung (nach Abzug der Konsolidierung in Höhe von 52.000 €) zwischen AWO und Blauem Kreuz prozentual aufzuteilen. Die Zuschussgewährung an die „kleinen träger“ wird nicht verändert.
(siehe Tabelle Seite 14 unten)
Variante 3 (Zuschusskürzung unter Einbeziehung der Schwangerschaftskonfliktberatung):
Zur Umsetzung der im Zuge des 1. Sparpaktes vom Rat beschlossenen Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000,00 € zu kürzen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.
Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht. Die Zuschussgewährung an die „kleinen“ Träger wird nicht verändert.
Fazit:
Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen der 3 Varianten:
| Blaues Kreuz | AWO |
alter Zuschuss in € | 73.800,00 | 52.261,00 |
Variante 1 | 57.700,93 | 16.360,07 |
Variante 2 | 39.061,00 | 35.000,00 |
Variante 3 | 56.800,00 | 35.261,00 |
Sicherlich bietet jede Einsparung gerade in diesen für Menschen mit Problemen wichtigen Bereichen große Schwierigkeiten. Aber aufgrund der schwierigen finanziellen Situation besteht leider nur die Möglichkeit, schmerzhafte Einsparungen vorzunehmen.
Bei der Betrachtung der 3 Varianten ist festzustellen, dass bei der Variante 1 (Zuschuss auf Basis der Fallzahlen) aus Verwaltungssicht eine objektive Betrachtung und Berechnung der Zuschüsse am ehesten gegeben ist. Allerdings entsteht durch diese neue Form der Zuschussgewährung ein höherer Verwaltungsaufwand und für die Verbände ergibt sich eine gewisse Unsicherheit bezüglich der jährlichen Zuschussgewährung.
Bei der Variante 2 (Zuschusskürzung nach Gespräch mit den Trägern) wird der Zuschuss, der der Gruppe der Alkoholkranken gewährt wird, im Verhältnis überproportional gekürzt. Da es sich hier um eine der häufigsten Suchtkrankheiten handelt, ist eine solche Zuschusskürzung gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kritisch zu sehen.
Bei der Variante 3 (Zuschusskürzung unter Einbeziehung der Schwangerschaftskonfliktberatung) werden die geringsten Einschnitte im Bereich Sucht vorgenommen. Sicherlich ist die Aufgabe „Schwangerschaftskonfliktberatung“ von großer Bedeutung. Aber hier handelt es sich um eine Landesaufgabe, die durch eine finanziell schwache Gemeinde nicht zusätzlich unterstützt werden kann. Durch eine konsequente Ablehnung der Unterstützung von Landesaufgaben wird der Kommune die Möglichkeit eingeräumt, die Einsparungen im Bereich Sucht so gering wie möglich ausfallen zu lassen und gleichzeitig sogar einen um ca. 8.000,00 € höheren Konsolidierungsbeitrag ab 2011 zu realisieren.
1
Anlage 1: Zahlungen aus den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege ohne die Zahlungen für Leistungen, die nach 2004 zusätzlich vereinbart wurden
| Budget 04 | Einsparung 05 | Budget 05 | Einsparung 06 | Budget 06 | Einsparung 07 | Budget 07 | Einsparung 08 | Budget 08 | Einsparung 09 | Budget 09 | Summe Einsparung | % |
AWO | 275.120 | 7.201 | 273.862 | 13.628 | 263.662 | 36.751 | 229.900 | 39.014 | 193.400 | 4.488 | 191.400 | 97.826 | 35,6% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 0,0% |
Reintegration Obdachloser | 63.912 | 0 | 63.912 | 0 | 63.912 | 32.412 | 31.500 | 31.500 | 0 | 0 | 0 | 63.912 | 100,0% |
Ausländerzentren | 10.200 | 0 | 10.200 | 10.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.200 | 100,0% |
Verzicht auf Indexsteigerung |
| 5.943 |
| 3.428 |
| 2.989 |
| 2.514 |
| 2.488 |
| 14.106 |
|
Caritas | 80.515 | 3.987 | 78.226 | 6.224 | 72.950 | 2.281 | 71.600 | 5.866 | 66.600 | 2.840 | 64.600 | 20.676 | 25,7% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 0,0% |
Verwaltungskosten Altenerh. | 1.031 | 1.031 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.031 |
|
Ausländerberatung | 5.276 | 0 | 5.276 | 5.276 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.276 | 100,0% |
Verzicht auf Indexsteigerung |
| 1.698 |
| 948 |
| 931 |
| 866 |
| 840 |
| 4.761 |
|
DRK | 99.508 | 3.390 | 98.250 | 32.565 | 66.550 | 2.198 | 65.200 | 5.783 | 60.200 | 2.757 | 58.200 | 45.597 | 45,8% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 0,0% |
Behindertengerechter Mittagstisch | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 0,0% |
Mahlzeitendienst auf Rädern | 31.700 | 0 | 31.700 | 31.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31.700 | 100,0% |
Verzicht auf Indexsteigerung |
| 2.132 |
| 865 |
| 848 |
| 783 |
| 757 |
| 4.289 |
|
DPWV | 116.778 | 4.736 | 114.527 | 1.489 | 114.527 | 2.821 | 113.177 | 6.406 | 108.177 | 3.380 | 106.177 | 18.426 | 15,8% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 0,0% |
Kleinzuschüsse | 2.753 | 993 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 993 | 36,1% |
Beratungsstelle Frauenhausinitiative | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 0,0% |
Verzicht auf Indexsteigerung |
| 2.485 |
| 1.489 |
| 1.471 |
| 1.406 |
| 1.380 |
| 7.825 |
|
DW | 178.151 | 5.500 | 176.481 | 4.878 | 173.863 | 3.593 | 172.513 | 7.178 | 167.513 | 4.152 | 165.513 | 24.836 |
|
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 0,0% |
Kleinzuschüsse | 7.120 | 412 | 6.708 | 2.618 | 4.090 | 0 | 4.090 | 0 | 4.090 | 0 | 4.090 | 3.030 | 42,6% |
Beratung Wohnungsloser | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 0,0% |
Freiwilligenzentrale | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 0,0% |
Schuldnerberatung | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 |
|
Verzicht auf Indexsteigerung |
| 3.830 |
| 2.260 |
| 2.243 |
| 2.178 |
| 2.152 |
| 12.198 |
|
Summe | 750.072 | 24.813 | 741.346 | 58.784 | 691.552 | 47.643 | 652.390 | 64.247 | 595.890 | 17.617 | 585.890 | 207.362 | 27,6% |
Anlage 2: Zahlungen aus den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege
| Budget 04 | Einsparung 05 | Budget 05 | Einsparung 06 | Budget 06 | Einsparung 07 | Budget 07 | Einsparung 08 | Budget 08 | Einsparung 09 | Budget 09 | Summe Einsparung | % |
AWO | 275.120 | 7.201 | 273.862 | 13.807 | 277.475 | 37.182 | 263.050 | 39.445 | 226.550 | 4.919 | 224.550 | 67.119 | 24,4% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 176.400 | 0 | 0,0% |
Reintegration Obdachloser | 63.912 | 0 | 63.912 | 0 | 63.912 | 32.412 | 31.500 | 31.500 | 0 | 0 | 0 | 63.912 | 100,0% |
Ausländerzentren | 10.200 | 0 | 10.200 | 10.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.200 | 100,0% |
Schuldnerberatung | 0 | 0 | 0 | 0 | 13.813 | 0 | 33.150 | 0 | 33.150 | 0 | 33.150 | -33.150 |
|
Verzicht auf Indexsteig. |
| 5.943 |
| 3.607 |
| 3.420 |
| 2.945 |
| 2.919 |
| 16.549 |
|
Caritas | 80.515 | 3.987 | 78.226 | 6.224 | 72.950 | 2.281 | 71.600 | 5.866 | 66.600 | 2.840 | 64.600 | 20.676 | 25,7% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 49.600 | 0 | 0,0% |
Verwaltungskosten Altenerh. | 1.031 | 1.031 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.031 |
|
Ausländerberatung | 5.276 | 0 | 5.276 | 5.276 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.276 | 100,0% |
Verzicht auf Indexsteig. |
| 1.698 |
| 948 |
| 931 |
| 866 |
| 840 |
| 4.761 |
|
DRK | 99.508 | 3.390 | 98.250 | 32.565 | 66.550 | 2.198 | 65.200 | 5.783 | 60.200 | 2.757 | 58.200 | 45.597 | 45,8% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 42.000 | 0 | 0,0% |
Behindertengerechter Mittagstisch | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 1.200 | 0 | 0,0% |
Mahlzeitendienst auf Rädern | 31.700 | 0 | 31.700 | 31.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31.700 | 100,0% |
Verzicht auf Indexsteig. |
| 2.132 |
| 865 |
| 848 |
| 783 |
| 757 |
| 4.289 |
|
DPWV | 116.778 | 4.736 | 114.527 | 1.489 | 114.527 | 2.821 | 113.177 | 6.406 | 108.177 | 3.380 | 106.177 | 18.426 | 15,8% |
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 38.000 | 0 | 0,0% |
Kleinzuschüsse | 2.753 | 993 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 0 | 1.760 | 993 | 36,1% |
Beratungsstelle Frauenhausinitiative | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 51.417 | 0 | 0,0% |
Verzicht auf Indexsteig. |
| 2.485 |
| 1.489 |
| 1.471 |
| 1.406 |
| 1.380 |
| 7.825 |
|
DW | 178.151 | 5.500 | 176.481 | 5.130 | 193.201 | 4.209 | 219.943 | 8.355 | 258.059 | 5.343 | 257.164 | -60.060 |
|
Pauschalförderung | 24.608 | 1.258 | 23.350 | 0 | 23.350 | 1.350 | 22.000 | 5.000 | 17.000 | 2.000 | 15.000 | 9.608 | 39,0% |
Altenbegegnung | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 44.800 | 0 | 0,0% |
Kleinzuschüsse | 7.120 | 412 | 6.708 | 2.618 | 4.090 | 0 | 4.090 | 0 | 4.090 | 0 | 4.090 | 3.030 | 42,6% |
Beratung Wohnungsloser | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 72.000 | 0 | 0,0% |
Freiwilligenzentrale | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 17.500 | 0 | 0,0% |
Insolvenzberatung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 14.280 | 0 | 57.396 | 0 | 58.501 | -58.501 |
|
Schuldnerberatung | 12.123 | 0 | 12.123 | 0 | 31.461 | 0 | 45.273 | 0 | 45.273 | 0 | 45.273 | -33.150 |
|
Verzicht auf Indexsteig. |
| 3.830 |
| 2.512 |
| 2.859 |
| 3.355 |
| 3.343 |
| 18.953 |
|
Summe | 750.072 | 24.813 | 741.346 | 59.215 | 724.703 | 48.691 | 732.970 | 65.855 | 719.586 | 19.239 | 710.691 | 91.759 | 12,2% |
1
Anlage 3: Stellungnahme Blaues Kreuz |
Grundsätzlich ist festzustellen, dass, durch die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die für 2009/10 zu erwartenden Lohn- und sonstige Kostensteigerungen, die finanzielle Situation der Beratungsstelle auch ohne die angekündigte Zuschusskürzung eine nicht unerhebliche Unterdeckung aufweist.
Der bisherige jährliche Eigenanteil des Trägers von ca. jährlich 40.000 € (2008 sogar 55000,- Euro) kann nicht weiter aufgestockt werden.
Die Trägerplanung für 2010 sah eine Begrenzung des Eigenanteils auf 30 % des Gesamthaushaltes vor. Dies entspricht ca. 40000,- Euro.
Dies sollte durch eine Reduzierung der Sachkosten um ca. 30 % und eine Reduzierung des Personals um 0,25 auf dann 1,75 Vollstellen realisiert werden (siehe Tabelle Spalte „i, Planung 2010 ohne Kürzung“)
Die nun angekündigte Zuschusskürzung durch die Stadt Hagen erschwert die angespannte finanzielle Situation der Beratungsstelle zusätzlich.
Anzumerken ist, dass sie Beratungsstelle bereits im Jahre 2005 eine Zuschusskürzung um 10% hinnehmen musste, die komplett durch den Träger ohne Angebots- und Personalkürzung abgefangen wurde. Eine erneute Zuschusskürzung in dem angekündigten Rahmen wird eine personelle Reduzierung und damit auch eine Angebotsverringerung unumgänglich machen.
Bei der Kürzung der Förderpauschalen sind Auswirkungen zu erwarten, die über die reine Personalreduzierung hinausgehen:
Die Erreichbarkeitszeiten der Beratungsstelle muss deutlich reduziert werden
Da durch die hauptamtlichen Mitarbeiter auch ehrenamtlich in der Beratungsstelle mithelfende Menschen begleitet werden, sind auch hier Einbrüche mit Angebotsreduzierung zu erwarten.
Durch die reduzierte Personaldichte werden insgesamt auch weniger Eigenmittel einzubringen sein, da sich die Möglichkeiten zusätzliche Mittel einzuwerben reduzieren.
Unter diesen Aspekten wird nach unseren vorläufigen Kalkulationen eine Fördersummenreduzierung folgende Auswirkungen ab dem Jahr 2010 haben:
Aktueller Stand: 2 Personalstellen, 420 jährlich beratene Personen (nur Mehrfachberatungen, ohne einmalige Beratungen)
16000 Euro Kürzung: Abbau von ca. 0,5 Personalstelle, Reduzierung auf ca. 315 zu beratende Personen (siehe Tabelle Spalte „K“)
26000 Euro Kürzung: Abbau von ca. 0,8 Personalstelle, Reduzierung auf ca. 252 zu beratende Personen (siehe Tabelle Spalte „M“)
36.000 Euro Kürzung: Abbau von ca. 1,0 Personalstelle, Reduzierung auf ca. 210 zu beratende Personen (siehe Tabelle Spalte „O“)
Jede der im Raum stehenden Kürzungen führt zu einer deutlichen Reduzierung der Versorgungsstruktur für alkoholabhängige Menschen in Hagen. Dies wird sicherlich dazu führen, dass weniger Menschen aus dem zerstörerischen Kreislauf der Suchtmittelabhängigkeit herausfinden werden.
Die Folgeschädigungen, bei den dann unversorgten Menschen, werden zunehmende und damit langfristige Beeinträchtigungen nach sich ziehen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes, das Abrutschen in die dann auch finanzielle Hilfebedürftigkeit sind Folgen einer zu spät erfolgten Hilfe.
Der kurzfristige finanzielle Spareffekt im Stadthaushalt wird daher vermutlich von den späteren Folgekosten im Bereich des Lebensunterhaltes mehr als aufgezerrt.
Wir bitten in die Überlegungen mit einzubeziehen, dass es sich bei der Suchtberatung um eine wichtige Eingliederungsleistungen des SGB 2 (§ 16a) zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit handelt. Dies ist gerade bei dem von uns betreuten Personenkreis der alkoholabhängigen Menschen von enormer Relevanz. Diesbezüglich werden wir von der ARGE Hagen zunehmend auch verbindlich in der Einzelfallbegleitung gefordert. Hierzu sind mit der ARGE Anfang 2009 verbindliche Absprachen getroffen worden. Dies ist mit einem stark reduzierten Beratungsstellenhaushalt sicherlich in Zukunft nicht mehr im derzeitigen Umfang möglich.
Deutlich ist, dass in jedem Fall eine Reduzierung der Angebotsstruktur unumgänglich sein wird.
Bei unserer Suchtberatung handelt es sich in erster Linie um eine kurze Beratungsphase, die nach in der Regel 2-3 Beratungsgesprächen in eine weiterführende Begleitung und Behandlung der Suchtmittelabhängigkeit führt:
Einbindung in eine längerfristige Begleitung im Bereich der Selbsthilfegruppen
stationäre oder ambulante Entwöhnungsbehandlung zu Lasten der Renten- oder Krankenversicherung
Vermittlung in stationäre oder ambulante Wohnhilfen
usw.
Der Zugang zu diesem seit Jahren ausgefeilten differenzierten Suchthilfesystem wird mit der Reduzierung des Beratungsangebotes für die Hagener Bürger deutlich erschwert.
Eine Alternative zur frei zugänglichen und unabhängigen Blaukreuz-Beratungsstelle existiert in Hagen nicht.
Das Blaukreuz-Diakoniewerk hat in den vergangenen Jahren ab 2006 eine durch die Deutsche Rentenversicherung anerkannte „Ambulante Rehabilitationsstelle Sucht“ aufgebaut. Voraussetzung für das betreiben einer „Ambulanten Rehabilitationsstelle Sucht“ ist das Vorhalten einer Beratungsstelle für Suchterkrankungen.
Durch diese für Hagen einzigartige ambulante Therapiemöglichkeit vor Ort ist die Hilfe für Suchtkranke wesentlich qualifiziert worden.
Bei einem zu deutlichen Einschnitt der Beratung (vermutlich ab der Variante 2) ist dieses durch die Deutsche Rentenversicherung finanzierte Therapiemodell zusätzlich in seinem Bestand gefährdet.
Somit würde sich eine für Hagen doppelt einschneidende Versorgungslücke ergeben.
Das Blaue Kreuz ist seit 1885 in Hagen in der Suchthilfe engagiert.
Uns war und ist auch in Zukunft wichtig, für suchtkranke Menschen in Hagen die notwendige Hilfe bereitzustellen. Wir sind interessiert die Hilfe möglichst aufrecht zu erhalten, sehen aber auch unsere eigenen wirtschaftlichen Grenzen.
Wir möchten noch einmal eindrücklich appellieren der Beratungsstelle eine reelle Chance zu erhalten ihr wichtiges und in Hagen einzigartiges Angebot aufrecht zu erhalten.
Wir sind gerne bereit auch über eine zusätzliche Übernahme von Versorgungsaufgaben im Bereich Essstörungen oder im Bereich illegaler Drogen im Sinne einer Gesamtkostenersparnis für den kommunalen Haushalt bei wirtschaftlicher Sicherung der Beratungsstelle zu sprechen.
Schwierig empfinden wir, das sei an dieser Stelle angemerkt, die unterschiedliche Zuständigkeitsverortung der Suchtberatung (Blaues Kreuz) im Amt 53 und der Drogenberatung (Beratungsstelle für Jugend und Konflikte) im Amt 55.
Wie die Fördermittelkürzung zwischen den beiden zur Disposition stehen Beratungsstellen (AWO und Blaues Kreuz) aufgeteilt werden soll, ist aus unserer Sicht eine inhaltlich, nicht institutionell zu klärende Frage. Da mir außer der Fallzahl „120“ keine inhaltlichen Ausführungen zur AWO Beratungsstelle vorliegen, kann ich an dieser Stelle keine differenzierte Stellungnahme dazu abgeben. Bei Ihren Überlegungen bitte ich jedoch zu berücksichtigen dass unsere Fallzahlen jährlich bei ca. 420 Hilfesuchenden liegen. Eine Fördersummenbemessung an den Fallzahlen, wie durch Sie ins Gespräch gebracht, kann vermutlich eine gute Grundlage für die Zukunft bieten.
Die Fallkosten liegen bei der Förderstruktur 2008 in unserer Beratungsstelle (inkl. Landesmittel) bei 224,- Euro, in der AWO-Beratungsstelle bei 433,- Euro. Hier mag es inhaltliche Unterschiede geben, die ggf. noch genauer diskutiert werden müssten.
Anlage 4: Stellungnahme AWO |
AWO Hagen
Kalkulation der Suchtberatung AWO, Lohndaten Dipl. Soz.-Arb, ohne tarifliche Erhöhung 2009:
19,5 Std. |
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Monat | Brutto | SV-AG-Anteile | ZVK-Umlage | BG | Gesamt |
Jan. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Feb. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Mrz. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Apr. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Mai. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Jun. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Jul. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Aug. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Sep. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Okt. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
Nov. 09 | 3.457,06 € | 725,98 € | 259,28 € | 33,62 € | 4.475,94 € |
Dez. 09 | 1.920,59 € | 389,55 € | 150,70 € | 15,80 € | 2.476,64 € |
| 24.583,55 € | 5.011,03 € | 1.916,98 € | 207,42 € | 31.718,98 € |
|
Mietkosten für Räume je nach Anbindung, bisher: € 3.954,49
Nebenkosten € 1.675,50
Sonstige Kosten: Material € 90,00
Mit den notwendigen Abstrichen ist eine Fortsetzung der Arbeit mittels eines Zuschusses der Stadt im Rahmen von € 35.000 auch mit einer halben Stelle durchaus möglich. Die Arbeiterwohlfahrt würde den Fokus auf die Arbeit mit Essstörungen intensivieren, einen weiteren Schwerpunkt würde ebenfalls die Arbeit mit Mädchen und Frauen bilden. Bekanntlich besteht in diesem Arbeitsfeld kein alternatives Angebot innerhalb der Stadt Hagen.
Da dieses spezielle Angebot der Beratungsstelle in der Vergangenheit bereits zweimal als Bundesmodell Aufmerksamkeit auch in Funk und Fernsehen erlangt hatte, wäre die Einstellung der Arbeit aufgrund der Schließung der Beratungsstelle mangels finanzieller Mittel für die Stadt ein recht blamables und inakzeptables Ergebnis.
Die Arbeiterwohlfahrt regt dringend an, die Arbeit im bisherigen Umfang fortzusetzen
1
[1] Die grau unterlegten Zuschüsse werden im Hinblick auf eine mögliche Kürzung nachfolgend eingehender analysiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen Teil I
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Rechtscharakter |
|
| |
| Auftragsangelegenheit |
| Fiskalische Bindung |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Dienstvereinbarung mit dem GPR |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Ohne Bindung |
| Vertragliche Bindung |
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
a) Zuschüsse Dritter | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
b) Eigenfinanzierungsanteil | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
2) Investive Maßnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||
Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch | ||||||||||||||||||||||||||
Veranschlagung im investiven Teil des |
| |||||||||||||||||||||||||
Teilfinanzplans |
| Teilfinanzstelle |
|
| ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
| Jahr | lfd Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
|
| |||||||||||||||||||
Betrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 0,00 € | ||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
3) Konsumtive Maßnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||
Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im | ||||||||||||||||||||||||||
Ergebnisplan |
| Produktgruppe | 3110 | Aufwandsart | 531800 | Produkt: | 1.31.10.02.06 | |||||||||||||||||||
4) Folgekosten |
| |||||||||||||||||||||||||
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
(nur bei investiven Maßnahmen) |
| |||||||||||||||||||||||||
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | -106.000€ | |||||||||||||||||||||||||
d) personelle Folgekosten je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Stellen-/Personalbedarf: |
| |||||||||||||||||||||||||
| Anz. | Stelle(n) nach BVL-Gruppe | Bewertung | sind im Stellenplan | Jahr | einzurichten | ||||||||||||||||||||
| Anz. | üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe | Bewertung | sind befristet bis | Datum | anzuerkennen | ||||||||||||||||||||
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Zwischensumme | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
5) Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) | ||||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen zu Teil II
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Rechtscharakter |
|
| |
| Auftragsangelegenheit |
| Fiskalische Bindung |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Dienstvereinbarung mit dem GPR |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Ohne Bindung |
| Vertragliche Bindung |
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
a) Zuschüsse Dritter | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
b) Eigenfinanzierungsanteil | 0,00 € | |||||||||||||||||||||||||
2) Investive Maßnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||
Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch | ||||||||||||||||||||||||||
Veranschlagung im investiven Teil des |
| |||||||||||||||||||||||||
Teilfinanzplans |
| Teilfinanzstelle |
|
| ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
| Jahr | lfd Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
|
| |||||||||||||||||||
Betrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 0,00 € | ||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
3) Konsumtive Maßnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||
Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im | ||||||||||||||||||||||||||
Ergebnisplan |
| Produktgruppe | 1.41.40 | Aufwandsart | 531700 531800 | Produkt: | 1.41.40.05 1.41.40.02.02 | |||||||||||||||||||
4) Folgekosten |
| |||||||||||||||||||||||||
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
(nur bei investiven Maßnahmen) |
| |||||||||||||||||||||||||
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | -60330€ | |||||||||||||||||||||||||
d) personelle Folgekosten je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Stellen-/Personalbedarf: |
| |||||||||||||||||||||||||
| Anz. | Stelle(n) nach BVL-Gruppe | Bewertung | sind im Stellenplan | Jahr | einzurichten | ||||||||||||||||||||
| Anz. | üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe | Bewertung | sind befristet bis | Datum | anzuerkennen | ||||||||||||||||||||
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Zwischensumme | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00€ | |||||||||||||||||||||||||
5) Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) | ||||||||||||||||||||||||||
