02.09.2009 - 8.2 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Decker geht auf den Inhalt der Seite 15 der Vorlage ein und spricht die Kürzung der Zuschüsse an freie Träger an.  Er macht deutlich, dass auch diese wirtschaftlich arbeiten müssten.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass zu bedenken sei, dass es sich hier um freiwillige soziale Leistungen handele. Bei den Einsparungen müsse die Sozialverträglichkeit  berücksichtigt werden.

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Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:

 

ALTERNATIVE A

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,

also insgesamt 48.500 € im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege, einzusparen.

 

ALTERNATIVE B

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt, einzusparen.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.

Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht.

Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Die Vorlage wird in 1. Lesung zur Kenntnis genommen.

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0