27.08.2009 - 6.8 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz erklärt, dass die Verwaltungsvorlage heute in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wird und anschließend den Beratungsgang durchläuft, um zu einem späteren Zeitpunkt vom Haupt- und Finanzausschuss für den Rat der Stadt Hagen gebündelt zu werden.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:

ALTERNATIVE A

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,

also insgesamt 48.500 € im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege, einzusparen.

 

ALTERNATIVE B

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,

einzusparen.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.

Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht.

Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Der Haupt- und Finanzausschuss betrachtet die Vorlage als in den Beratungsgang eingebracht.