Beschlussvorlage - 0495/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes Herbeck zu schaffen.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation durchzuführen.

c)             Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beschleunigt Ersatzflächen für Gewerbeansiedlung in Hagen auszuweisen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Das Justizministerium NRW hat über den Landesbetrieb Bauen (BLB) der Stadt Hagen mitgeteilt, dass der Standort Hagen mit dem Gewerbegebiet Herbeck für den geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt der geeignetste ist.

Dementsprechend werde man mit der Stadt Hagen in Realisierungs-Gespräche eintre­ten.

 

 

Vorgesehene Planung

 

Der Neubau der JVA Hagen wird für ca. 850 Haftplätze ausgelegt; es werden rund 400  bis 450 Arbeitsplätze entstehen.

Der Neubau ersetzt die JVA Hagen und Dortmund, so dass unter Anrechnung der be­reits in Hagen befindlichen Arbeitsplätze rd. 300 Arbeitsplätze nach Hagen verlagert werden bzw. neu entstehen.

 

Das Gewerbegebiet Hagen-Herbeck ist planreif (GE) und war ursprünglich zur Ansied­lung von Gewerbebetrieben vorgesehen. Die JVA benötigt das gesamte Areal, zuzüglich weiterer Flächen für die Unterbringung von erforderlichen Stellplätzen (siehe unten).

 

 

Finanzierung

 

Die Investition wird vollständig vom Land NRW getragen. Das Gebiet liegt innerhalb des Entwicklungsgebietes Lennetal, so dass Veräußerungsgewinne dem Budget Entwick­lungsgebiet Lennetal zufließen.

 

 

Vorlaufende Beschlüsse

 

Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH hat in seiner Sitzung am 20.Mai 2009 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aufsichtsrat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis. Der Rat der Stadt wird gebeten, dem Vorhaben zuzustimmen und die notwendigen Anpassungen auf planungsrechtli­chen Ebenen vorzunehmen.

 

Der Aufsichtsrat appelliert an den Rat der Stadt Hagen, beschleunigt Ersatzflächen für Gewerbeansiedlungen in Hagen auszuweisen.“

 

 

Wesentliche vorlaufende Arbeitsschritte

 

1.      Ratsbeschluss über die Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Neubau einer JVA in Hagen-Herbeck

 

2.      Schaffung der Planungsrechtlichen Grundlagen auf mehreren Ebenen

 

Landesplanerische Vorgaben

Änderung des Regionalplanes von „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich“ in „Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nut­zungen“ inkl. Raumverträglichkeitsstudie und Begründung für die Standortaus­wahl (Verfah­ren wird beim RVR geführt)

 

Flächennutzungsplan

Änderung des Flächennutzungsplanes von Gewerbliche Baufläche in Sonder­bau­fläche

 

Bebauungspläne

Der vorgesehene Planungsraum (siehe Lageplan) ist momentan aus planungsrechtlicher Sicht in 3 Teile zu tei­len:

-    Für den Bereich südlich der Dolomitstraße gibt es einen rechtskräftigen Bebau­ungsplan Nr. 11/01 Herbeck-West, der für das Gebiet eine Gewerbli­che Bauflä­che mit einer Erschließungsstraße festsetzt. In den Randberei­chen sind auf­grund der erforderlichen Abstände zu geschützten Bereichen und dem Bach Kompensationsflächen festgesetzt, die in jedem Fall zu er­halten sind.

-    Die Dolomitstraße selbst ist durch den Bebauungsplan Nr. 2/01 planungsrecht­lich festgesetzt.

-    Für den Bereich zwischen Dolomitstraße und Dolomitwerk gibt es kein Pla­nungs­recht. Auf dieser Fläche liegt aber die Verpflichtung einen 30 m breiten und 350 m langen Pflanzstreifen als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen der Steinbrucherweiterung.

 

Für den Gesamtbereich, der für die JVA überplant werden muss (siehe Lageplan), muss bei den o.g. planungsrechtlichen Gegebenheiten durch geeignete Planverfahren (Entscheidung zum Planverfahren in Zusammenar­beit mit dem BLB) Planungsrecht geschaffen werden. Bei diesen Planverfahren sind die vielfältigen Rahmenbe­dingungen des Standortes (Immissionsschutz, Wohnen – Industrie, Natur­schutz, Wasserrecht) besonders zu beachten.

 

Bei Realisierung einer JVA muss die Ausweisung von Gewerbe-Reserveflächen beschleunigt werden (Hammacher, neue FNP-Flächen). Für neue Flächen gilt dann der gleiche Planungsvorlauf auf mehreren Ebenen (Änderung GEP, FNP, Erstellung B-Plan), wie für den möglichen Standort JVA.

 

 

3.      Grundstücksverkauf; Sicherung weiterer Flächen für Parklätze (befinden sich in Privatbesitz)

4.      Abwicklung der archäologischen Sondierungsgrabungen im Vorlauf des Bau­beginns (vertrag mit dem BLB)

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss: (geänderte Formulierung in a !)

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes Herbeck zu   p r ü f e n.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit  abgelehnt

 

Dafür:

7

Dagegen:

8

Enthaltungen:

 

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Bei Stimmengleichheit abgelehnt

 

Dafür:

7

Dagegen:

7

Enthaltungen:

 1

 

 

c)             Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beschleunigt Ersatzflächen für Gewerbeansiedlung in Hagen auszuweisen.

        

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

13

Enthaltungen:

 1

 

 

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23.06.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes Herbeck zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 26

Dagegen:

 24

Enthaltungen:

 1

 

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

c)            Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung parallel mit dem Regierungspräsidenten einen Ersatz dieser Gewerbefläche im Rahmen des Flächennutzungsplanes zu klären, mit dem Ziel einer Nichtanrechnung auf die Gewerbefläche.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen