Beschlussvorlage - 0495/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.06.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem
RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen
für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes
Herbeck zu schaffen.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation
durchzuführen.
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beschleunigt Ersatzflächen für
Gewerbeansiedlung in Hagen auszuweisen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Das Justizministerium NRW
hat über den Landesbetrieb Bauen (BLB) der Stadt Hagen mitgeteilt, dass der
Standort Hagen mit dem Gewerbegebiet Herbeck für den geplanten Neubau einer
Justizvollzugsanstalt der geeignetste ist.
Dementsprechend werde man
mit der Stadt Hagen in Realisierungs-Gespräche eintreten.
Vorgesehene
Planung
Der Neubau der JVA Hagen
wird für ca. 850 Haftplätze ausgelegt; es werden rund 400 bis 450 Arbeitsplätze entstehen.
Der Neubau ersetzt die JVA
Hagen und Dortmund, so dass unter Anrechnung der bereits in Hagen befindlichen
Arbeitsplätze rd. 300 Arbeitsplätze nach Hagen verlagert werden bzw. neu
entstehen.
Das Gewerbegebiet
Hagen-Herbeck ist planreif (GE) und war ursprünglich zur Ansiedlung von
Gewerbebetrieben vorgesehen. Die JVA benötigt das gesamte Areal, zuzüglich
weiterer Flächen für die Unterbringung von erforderlichen Stellplätzen (siehe
unten).
Finanzierung
Die
Investition wird vollständig vom Land NRW getragen. Das Gebiet liegt innerhalb
des Entwicklungsgebietes Lennetal, so dass Veräußerungsgewinne dem Budget
Entwicklungsgebiet Lennetal zufließen.
Vorlaufende
Beschlüsse
Der Aufsichtsrat der
Wirtschaftsförderung Hagen GmbH hat in seiner Sitzung am 20.Mai 2009 folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat
nimmt das Vorhaben zur Kenntnis. Der Rat der Stadt wird gebeten, dem Vorhaben
zuzustimmen und die notwendigen Anpassungen auf planungsrechtlichen Ebenen
vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat
appelliert an den Rat der Stadt Hagen, beschleunigt Ersatzflächen für
Gewerbeansiedlungen in Hagen auszuweisen.“
Wesentliche
vorlaufende Arbeitsschritte
1. Ratsbeschluss
über die Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Neubau einer JVA in Hagen-Herbeck
2. Schaffung der Planungsrechtlichen
Grundlagen auf mehreren Ebenen
Landesplanerische
Vorgaben
Änderung des Regionalplanes von „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich“
in „Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen“
inkl. Raumverträglichkeitsstudie und Begründung für die Standortauswahl
(Verfahren wird beim RVR geführt)
Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche
Bebauungspläne
Der vorgesehene Planungsraum (siehe Lageplan) ist
momentan aus planungsrechtlicher Sicht in 3 Teile zu teilen:
- Für den Bereich südlich der Dolomitstraße
gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11/01 Herbeck-West, der für
das Gebiet eine Gewerbliche Baufläche mit einer Erschließungsstraße
festsetzt. In den Randbereichen sind aufgrund der erforderlichen Abstände zu
geschützten Bereichen und dem Bach Kompensationsflächen festgesetzt, die in
jedem Fall zu erhalten sind.
- Die Dolomitstraße selbst ist durch den
Bebauungsplan Nr. 2/01 planungsrechtlich festgesetzt.
- Für den Bereich zwischen Dolomitstraße und
Dolomitwerk gibt es kein Planungsrecht. Auf dieser Fläche liegt aber die
Verpflichtung einen 30 m breiten und 350 m langen Pflanzstreifen als Ausgleich
für die Eingriffe im Rahmen der Steinbrucherweiterung.
Für den Gesamtbereich, der für die JVA überplant
werden muss (siehe Lageplan), muss bei den o.g. planungsrechtlichen
Gegebenheiten durch geeignete Planverfahren (Entscheidung zum Planverfahren in
Zusammenarbeit mit dem BLB) Planungsrecht geschaffen werden. Bei diesen
Planverfahren sind die vielfältigen Rahmenbedingungen des Standortes
(Immissionsschutz, Wohnen – Industrie, Naturschutz, Wasserrecht)
besonders zu beachten.
Bei Realisierung einer JVA muss die Ausweisung von
Gewerbe-Reserveflächen beschleunigt werden (Hammacher, neue FNP-Flächen). Für
neue Flächen gilt dann der gleiche Planungsvorlauf auf mehreren Ebenen
(Änderung GEP, FNP, Erstellung B-Plan), wie für den möglichen Standort JVA.
3. Grundstücksverkauf;
Sicherung weiterer Flächen für Parklätze (befinden sich in Privatbesitz)
4. Abwicklung der
archäologischen Sondierungsgrabungen im Vorlauf des Baubeginns (vertrag mit
dem BLB)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|

17.06.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss: (geänderte
Formulierung in a !)
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem
RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen
für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes
Herbeck zu p r ü f e n.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
Dafür: |
7 |
|
Dagegen: |
8 |
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Enthaltungen: |
|
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation
durchzuführen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Bei Stimmengleichheit abgelehnt |
|
Dafür: |
7 |
|
Dagegen: |
7 |
|
Enthaltungen: |
1 |
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beschleunigt Ersatzflächen für
Gewerbeansiedlung in Hagen auszuweisen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
Dafür: |
1 |
|
Dagegen: |
13 |
|
Enthaltungen: |
25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem
RVR und dem Land NRW die planerischen und liegenschaftlichen Voraussetzungen
für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände des Gewerbegebietes
Herbeck zu schaffen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung eine frühzeitige Bürgerinformation
durchzuführen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung
parallel mit dem Regierungspräsidenten einen Ersatz dieser Gewerbefläche im
Rahmen des Flächennutzungsplanes zu klären, mit dem Ziel einer Nichtanrechnung auf
die Gewerbefläche.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |