Beschlussvorlage - 0476/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 08.05.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Bei der Ausschreibung und Vergabe von Dienstkleidung, Lederwaren, Teppichen, Stoffen, Spielwaren, Möbeln und Pflastersteinen durch die Stadt Hagen und deren Konzerntöchter soll künftig eine verbindliche Regelung zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Einhaltung ökologischer Standards und der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden“.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss soll das weitere Vorgehen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Im Vergaberecht ist dazu mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum 24.04.2009 in § 97 Abs. 4 die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen worden. Folgender Passus wurde u.a. neu aufgenommen: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben“.

 

Von den Bedarfsstellen wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt gefordert, die Leistungsbeschreibungen unter Berücksichtigung ökologischer Standards zu erstellen.

 

 

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen wurde hinsichtlich der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und menschenverachtender Arbeitsbedingungen die Ziffer 7 eingefügt.

 

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen lauten zukünftig wie folgt:

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen

 

  1. Für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen, die nicht unter die VOB fallen, gelten die Vorschriften der „Verdingungsordnung für Leistungen –VOL/A“ bzw. der „Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen – VOF“ und - soweit nichts anderes vereinbart wird -, die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B.“
  2. Abweichende Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.
  3. Verpackung darf nicht berechnet werden.
  4. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel) beizufügen.
  5. Gerichtsstand und – soweit nichts anderes bestimmt wird – auch Erfüllungsort ist Hagen.
  6. Die Abtretung der gegen die Stadt Hagen aus Arbeiten, Lieferungen und Sicherheitsleistungen entstehenden Forderungen ist ausgeschlossen.
  7. Die Stadt Hagen geht davon aus, dass sämtliche Produkte ohne Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 und menschenverachtenden Arbeitsbedingungen hergestellt wurden. Sollte sich aufgrund einer Überprüfung herausstellen, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, kann dieses den sofortigen Ausschluss aus dem laufenden und künftigen Vergabeverfahren und die Entziehung des Auftrages zur Folge haben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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04.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die in der Drucksachennummer 0476/2009 aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen werden unter Punkt 7 Satz 1 wie folgt geändert:

 

"Die Stadt Hagen geht davon aus, dass sämtliche Produkte ohne Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen 182 und menschenverachtenden Arbeitsbedingungen im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO-Konventionen 29/105, 87, 98, 100, 111, 138) hergestellt wurden."

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Punkt 7 Satz 2 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen ist wie folgt zu fassen:

 

"Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label bzw. Zertifikat oder durch eine Selbstverpflichtung in Form von Sozialkodizes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen."

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

 0