27.08.2009 - 6.6 Überarbeitung der Liefer- und Zahlungsbedingung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel begrüßt, dass
sich die Verwaltung dem Vorschlag der
Herr Thielmann möchte nicht in die selbe Richtung, wie Herr Riechel argumentieren. Seiner Ansicht nach verfügt man bereits über eine Vielzahl von Zertifikaten bzw. Voraussetzungen, die jemand erbringen muss, um die Stadt Hagen beliefern zu dürfen. Hier wird ein weiteres Zertifikat hinzugefügt, weshalb er die Auffassung vertritt, dass neben der Zustimmung zu Satz 1 nicht weitere bürokratische Hürden aufgebaut werden sollten. Da es bei diesem Tagesordnungspunkt um Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geht, weist er darauf hin, dass die Oberbürgermeisterkandidaten in der Podiumsdiskussion, die von der Kreishandwerkerschaft Hagen ausgerichtet wurde, gehört haben, dass die Zahlungsmoral der Stadt Hagen besser sein könnte, d. h., dass Rechnungen schneller beglichen werden könnten.
Herr Hammer erklärt, dass
er seit mehr als 20 Jahren in der privaten Entsorgungswirtschaft tätig ist. Er
hat in den letzten Jahren erlebt, wie viele Labels ins Leben gerufen wurden.
Diese werden teilweise nicht mehr eingeführt und haben ebenso teilweise auch
keine Relevanz mehr, sie haben jedoch dazu geführt, dass kleine und
mittelständische Betriebe mit erheblichem bürokratischem Aufwand belegt wurden,
ohne dass die Labels einen erkennbaren Nutzen für Anbieter und Nachfrager
entfaltet hätten. Daher erklärt er im Namen der
Herr Riechel weist darauf hin, dass Unternehmen sich heute Ratings ansehen, um Einkäufe beim falschen Anbieter zu vermeiden. Er kann daher die vorgetragene Argumentation gegen Zertifizierungen nicht nachvollziehen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Absatz 7 Satz und Satz 2 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen getrennt abstimmen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
Die in
der Drucksachennummer 0476/2009 aufgeführten Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen werden unter Punkt 7 Satz 1 wie folgt
geändert:
"Die
Stadt Hagen geht davon aus, dass sämtliche Produkte ohne Einsatz von
ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen 182 und
menschenverachtenden Arbeitsbedingungen im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen
(ILO-Konventionen 29/105, 87, 98, 100, 111, 138) hergestellt wurden."
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Punkt 7
Satz 2 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen ist wie folgt zu
fassen:
"Der
Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label bzw.
Zertifikat oder durch eine Selbstverpflichtung in Form von Sozialkodizes für
sich und ihre Zulieferer zu erbringen."
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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135,8 kB
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