27.08.2009 - 6.6 Überarbeitung der Liefer- und Zahlungsbedingung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel begrüßt, dass sich die Verwaltung dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu Absatz 7 Satz 1 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anschließt, kritisiert allerdings wiederum die Begründung der Verwaltung, mit der sie sich gegen die Aufnahme von Satz 2 ausspricht (Anlage 5 der Niederschrift). Seiner Auffassung nach müsste gerade dieser Satz mit aufgenommen werden, was er entsprechend beantragt. Herr Riechel erklärt, dass man nur mit den Firmen arbeiten möchte, die sich den Regeln des fairen Handels unterwerfen und weist darauf hin, das es sich hierbei um aktiven Verbraucherschutz handelt. Die Argumentation, dass die Einführung eines Labels personalintensiv ist, kann er ebenfalls nicht nachvollziehen. Sinn des Labels ist es, für die Verwaltung auf einfache Art und Weise erkennbar zu machen, ob sich die Firma an bestimmte Regelungen hält. Herr Riechel zieht als Beispiel die Stadt Neuss heran, in der die Regelung 1 :1 umgesetzt wurde und in der die Umsetzung reibungslos funktioniert.

 

Herr Thielmann möchte nicht in die selbe Richtung, wie Herr Riechel argumentieren. Seiner Ansicht nach verfügt man bereits über eine Vielzahl von Zertifikaten bzw. Voraussetzungen, die jemand erbringen muss, um die Stadt Hagen beliefern zu dürfen. Hier wird ein weiteres Zertifikat hinzugefügt, weshalb er die Auffassung vertritt, dass neben der Zustimmung zu Satz 1 nicht weitere bürokratische Hürden aufgebaut werden sollten. Da es bei diesem Tagesordnungspunkt um Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geht, weist er darauf hin, dass die Oberbürgermeisterkandidaten in der Podiumsdiskussion, die von der Kreishandwerkerschaft Hagen ausgerichtet wurde, gehört haben, dass die Zahlungsmoral der Stadt Hagen besser sein könnte, d. h., dass Rechnungen schneller beglichen werden könnten.

 

Herr Hammer erklärt, dass er seit mehr als 20 Jahren in der privaten Entsorgungswirtschaft tätig ist. Er hat in den letzten Jahren erlebt, wie viele Labels ins Leben gerufen wurden. Diese werden teilweise nicht mehr eingeführt und haben ebenso teilweise auch keine Relevanz mehr, sie haben jedoch dazu geführt, dass kleine und mittelständische Betriebe mit erheblichem bürokratischem Aufwand belegt wurden, ohne dass die Labels einen erkennbaren Nutzen für Anbieter und Nachfrager entfaltet hätten. Daher erklärt er im Namen der Fraktion Bürger für Hagen, dass diese den Satz 2 des Vorschlages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht mit trägt.

 

Herr Riechel weist darauf hin, dass Unternehmen sich heute Ratings ansehen, um Einkäufe beim falschen Anbieter zu vermeiden. Er kann daher die vorgetragene Argumentation gegen Zertifizierungen nicht nachvollziehen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Absatz 7 Satz und Satz 2 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen getrennt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die in der Drucksachennummer 0476/2009 aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen werden unter Punkt 7 Satz 1 wie folgt geändert:

 

"Die Stadt Hagen geht davon aus, dass sämtliche Produkte ohne Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen 182 und menschenverachtenden Arbeitsbedingungen im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO-Konventionen 29/105, 87, 98, 100, 111, 138) hergestellt wurden."

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Punkt 7 Satz 2 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen ist wie folgt zu fassen:

 

"Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label bzw. Zertifikat oder durch eine Selbstverpflichtung in Form von Sozialkodizes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen."

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen