Beschlussvorlage - 0341/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die finanzielle Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen. Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung. Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.

 

oder

 

b) Die Zuschussgewährung an die Verbraucherzentrale Düsseldorf für die Aufrechterhaltung der Verbraucherberatungsstelle Hagen wird mit Auslaufen des Vertrages zum 31.12.2004 eingestellt.

 

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Sachverhalt

I. Anlass:

 

Die derzeit bestehenden Verträge mit der Verbraucher-Zentrale NRW zur finanziellen Förderung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle basieren auf der Ratsvorlage 300034/99  vom 28.07.1999 und sind bis zum 31.12.2004 befristet.

Zur Fortführung der Arbeiten der Verbraucherberatungsstelle Hagen steht ein neuer Vertragsabschluss mit einer Rahmenlaufzeit von fünf Jahren an, zunächst jedoch aus Konsolidierungsgründen über zwei Jahre (01.01.2005 bis 31.12.2006).

 

Auswirkungen auf bisher in Hagen geltende “Standards kommunaler Leistungserbringung”:

Das Leistungsangebot und die Nachfrage nach Beratung durch die MitarbeiterInnen der Verbraucherberatungsstelle Hagen wurden mit der Vorstellung des Jahresberichtes 2003 zuletzt in der Sitzung des Umweltausschusses am 27.05.2004 dargestellt.

Allein die annähernd 20.000 Kontakte im Jahr 2003 belegen eine anhaltend hohe Nachfrage nach Verbraucherthemen in der Beratungsstelle Hagen.

 

Auswirkungen einer Einstellung der Zuschusszahlung:

Die örtlichen Verbraucherberatungsstellen werden ausschließlich mit Landesmitteln und Fördermitteln der jeweiligen Kommune finanziert. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen und Verbänden verfügt die Dachorganisation, die Verbraucher-Zentrale NRW, nämlich nicht über Drittmittel. Die Sicherung der Einrichtung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle setzt demnach neben der Landesförderung die Zahlung städtischer Zuschüsse voraus, die mit dem neu abzuschließenden Vertrag geregelt werden soll.

 

In den Verbraucherberatungsstellen werden einerseits Aufgaben zur “Allgemeinen Verbraucherberatung” und andererseits zur “Abfall- und Umweltberatung” wahrgenommen. In Abhängigkeit von der Höhe der Landesförderung werden für die beiden Aufgabenbereiche unterschiedlich hohe Zuschussquoten gezahlt.

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung

 

Nach einer Entscheidung des Landes NRW müssen die Kommunen bereits ab dem Jahr 1999 50 % der Kosten der Allgemeinen Verbraucherberatung tragen. Nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die Bereitstellung der Restmittel von 50 % durch das Land.

 

b) Abfall und Umweltberatung

 

Die Aufgaben der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherberatungsstelle werden seit jeher zu 1/3 vom Land gefördert. 2/3 der Kosten sind von den Kommunen zu finanzieren.

 

 


Der Ausfall des städtischen Zuschusses in Höhe von 81.995,-- € (geplant für das Jahr 2005) würde nicht nur dazu führen, dass das Angebot der allgemeinen Verbraucherberatung eingestellt werden müsste.

Vielmehr würde die Verbraucherzentrale Düsseldorf in diesem Falle gezwungen sein, auch die über den städtischen Abfallgebührenhaushalt refinanzierte Abfall- und Umweltberatung einzustellen (geplanter Zuschussbedarf für 2005: 65.993,-- €), da diese allein wegen der Größe und Struktur der Verbraucherberatungsstelle Hagen nicht aufrecht erhalten bleiben könnte.

 

Prognosen über mögliche Folgekosten der Einsparmaßnahme:

Die Beratungsleistungen stiften in aller erster Linie Nutzen für die nachfragenden Hagener Bürgerinnen und Bürger. Eine Einstellung der Zuschussleistung und infolgedessen eine Schließung der Verbraucherberatungsstelle Hagen würde sich daher ganz überwiegend auf diesen Personenkreis auswirken.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass über die örtliche Medienarbeit der Beratungsstelle Hagen eine große Zahl Hagener Bürgerinnen und Bürger erreicht wird, die nicht bzw. nicht immer in der Lage sind, die Beratungsstelle persönlich aufsuchen zu können. Dieser Personenkreis wäre im Falle einer Schließung der Beratungsstelle ebenfalls unmittelbar betroffen.

 

Folgekosten auf Seiten der Stadt Hagen sind derzeit nicht konkret abschätzbar.

 

 

II. Kooperation mit Nachbarstädten:

 

Die Verbraucherberatung  hat die Kooperationsmöglichkeiten geprüft und erkannt, dass Kooperationen mit umliegenden Gemeinden nicht in Frage kommen. Die Antwort der Verbraucherberatung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

III. Wesentliche Vertragskonditionen:

 

Sollte der Verbraucherberatung Hagen weiterhin ein städtischer Zuschuss gewährt werden, wäre ein bereits eingangs erwähnter Folgevertrag mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf für einen weiteren Zeitraum abzuschließen. Vorgeschlagen wird ein Abschluss über zunächst 2 Jahre.

Die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages werden im Folgenden skizziert:

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung:

 

-         Zuschusszahlungen der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung.

-         Centgenaue Abrechnung für die Personal- und Gemeinkosten auf der Grundlage einer fristgerecht vorzulegenden Betriebsabrechnung. Die Stadt zahlt 50 % der “Echtkosten”. Die Verbraucher-Zentrale NRW ist tarifgebunden, so dass Veränderungen aufgrund tariflicher Neuregelungen ebenso wie Veränderungen tariflicher Leistungen z. B. durch Alterssprung oder Bewährungsaufstieg die Echtkosten grundsätzlich beeinflussen würden. Aus Konsolidierungsgründen werden die abzurechnenden Personal- und Gemeinkosten jedoch “gedeckelt” und mit für die Jahre 2005 und 2006 jeweils geplanten 69.923,00 € “eingefroren”. 

-         Festbetragsregelung bei den Sachkosten. Auf der Grundlage des Festbetrages für das Jahr 2005 soll für das Folgejahr 2006 keine Steigerung auf den Auszahlungsbetrag des Vorjahres vereinbart werden.

-         Die Kalkulation der Zuschusszahlungen des Folgejahres erfolgt als Festbetrag ohne jahresbezogene Tarifsteigerung (BAT).

-         50-%-ige Anrechnung möglicher Spenden öffentlich-rechtlicher Institutionen an die Verbraucherberatung.

-         Berechtigung des Rechnungsprüfungsamtes zur Vertragsprüfung auch hinsichtlich Personaleinsatz und räumlicher Unterbringung.

-         Kündigungsmöglichkeit innerhalb der zweijährigen Laufzeit analog der Regelung für die Wohlfahrtsverbände.

 

 

b) Abfall- und Umweltberatung:

 

-         Zuschusszahlung der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung

-         Die Stadt zahlt 2/3 der Echtkosten auf der Grundlage des Ergebnisses der jahresbezogenen Betriebsabrechnung, die zu einem verbindlich vereinbarten Termin vorzulegen ist. Wie bei den Ausführungen zur Allgemeinen Verbraucherberatung erwähnt, ist die Verbraucher-Zentrale NRW tarifgebunden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei den Zuschusszahlungen sind bereits erläutert worden.

-         Hinsichtlich der Regelungen für die Kalkulation der Vorschusszahlungen und den Rechten des Rechnungsprüfungsamtes sollen die Vereinbarungen wie für die Allgemeine Verbraucherberatung gelten.

-         Kündigungsmöglichkeit innerhalb der zweijährigen Laufzeit analog der Regelung für die Wohlfahrtsverbände.

 

 

 

IV. Finanzielle Auswirkung:

 

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung:

 

Haushaltsjahr 2005/ Kalkulation:

 

Personal- und Gemeinkosten 69.929,-- € zzgl.

Sachkosten        12.066,-- €          

 

Insgesamt:      = 81.995,-- €          

 

 

(Spätere centgenaue Abrechnung auf der Grundlage der Betriebsabrechnung)

 


b) Abfall- und Umweltberatung:

 

Haushaltsjahr 2005/ Kalkulation:

 

Personal-, Gemein- und Sachkosten = 65.993,-- €

 

(Spätere centgenaue Abrechnung auf der Grundlage der Betriebsabrechnung)

 

Dieser Zuschussbetrag wird jedoch in voller Höhe aus dem Abfallgebührenaufkommen refinanziert.

 

 

V. Finanzierung:

 

Bei einer angenommenen Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2006 wären in den Jahren 2005 bis 2006 folgende Zahlungen zu leisten:

 

 

Jahr                   Allgemeine Verbraucherberatung                   Abfall- und. Umweltber.

                                      (Refinanzierung über

                                      Abfallgebühren)

 

2005                   ca. 81.995,--                   ca. 65.993,--

 

2006                   ca. 81.995,--                   ca. 65.993,--

 

 

 

Weitere Detailangaben zur Finanzierungsplanung können den Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage entnommen werden.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

*Anteil “allgem. VB”

2006

 

 

 

8700.175.00007*)

81.995,--

81.995,--

 

 

 

7210.679.07009

65.993,--

65.993,--

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

1200.718.00008

147.988,--

147.988,--

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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29.06.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die finanzielle Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen. Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung. Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

X    Einstimmig beschlossen

 

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, den sich möglicherweise ergebenden Überschuss des Jahres 2005 auf das Jahr 2006 zu übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:

X    Einstimmig beschlossen

 

3)     Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit der Verbraucherberatung wie auch verwaltungsintern in Gespräche einzutreten, wobei Finanzierungsmodelle (ggf. alternative Lösungen) zu erarbeiten sind, die eine dauerhafte Weiterführung der Verbraucherberatung sicherstellen, jedoch das Konsolidierungsziel nicht gefährden.
Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung, der Arbeitsverdichtung, Nutzung städtischer Immobilien und Konzentration auf Kernbereiche der Beratung, sollen aufgezeigt und dem Umweltausschuss vorgestellt werden.
Ein erster Zwischenbericht ist im Januar/Februar 2005 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die finanzielle Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen. Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung. Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Überschuss des Jahres 2005 auf das Jahr 2006 zu übertragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit der Verbraucherberatung wie auch verwaltungsintern in Gespräche einzutreten, wobei Finanzierungsmodelle (ggf. alternative Lösungen) zu erarbeiten sind, die eine dauerhafte Weiterführung der Verbraucherberatung sicherstellen, jedoch das Konsolidierungsziel nicht gefährden.

Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung, der Arbeitsverdichtung, Nutzung städtischer Immobilien und Konzentration auf Kernbereiche der Beratung, sollen aufgezeigt und dem Umweltausschuss vorgestellt werden. Ein erster Zwischenbericht ist im Januar/Februar 2005 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

 1

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen