Beschlussvorlage - 0545/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/96 (480) “Gösselnhof – Haus der Wissenschaft und Weiterbildung” nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

b.      Von einer Unterichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme in einer Frist von 14 Tagen gegeben.

 

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Sachverhalt

Seit der Eröffnung des ARCADEON ist das “Haus der Wissenschaft und Weiterbildung” zu einem überregional bedeutenden Zentrum und Treffpunkt für Wirtschaft und Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur herangewachsen. Neben dem als Tagungshotel mit modernster Kommunikationstechnik ausgestatteten Lern- und Weiterbildungsbereich bietet das Haus darüber hinaus auch ein anspruchsvolles Angebot für gesellschaftliche Veranstaltungen mit Gastronomie in einem ausgewogenen Ambiente zwischen moderner Architektur und Freiraum

Problembereich ist und bleibt allerdings das Angebot und die unmittelbare Zuordnung der Stellplätze. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan wurde nur ein beschränktes Angebot im unmittelbaren Nahbereich des Hauses geschaffen. Weitere Stellplätze befinden sich im Bereich der Lennestraße. Dies hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Bei sorgfältigem Umgang mit dem vorhandenen schützenswerten Baumbestand und möglichst gering zu haltender Versiegelung des Bodens können innerhalb der privaten Parkanlage zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Die Grundzüge der Planung werden von dieser Änderung nicht berührt. Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.

Um eine schnellstmögliche Verfahrensbeschleunigung dieser Änderung zu erreichen, wird auf die Möglichkeiten der vereinfachten Beteiligung nach § 13 BauGB zurückgegriffen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegeben.

 

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Beschlüsse

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07.07.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen