Beschlussvorlage - 0545/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480)"Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung"2. Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB- Einleitung des Verfahrens -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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07.07.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
a.
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens
zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/96 (480) Gösselnhof Haus der
Wissenschaft und Weiterbildung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
b.
Von
einer Unterichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB wird
abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur Stellungnahme in einer Frist von 14 Tagen gegeben.
Sachverhalt
Seit der Eröffnung
des ARCADEON ist das “Haus der Wissenschaft und
Weiterbildung” zu einem überregional bedeutenden Zentrum und Treffpunkt
für Wirtschaft und Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur herangewachsen. Neben
dem als Tagungshotel mit modernster Kommunikationstechnik ausgestatteten Lern-
und Weiterbildungsbereich bietet das Haus darüber hinaus auch ein
anspruchsvolles Angebot für gesellschaftliche Veranstaltungen mit Gastronomie
in einem ausgewogenen Ambiente zwischen moderner Architektur und Freiraum
Problembereich ist
und bleibt allerdings das Angebot und die unmittelbare Zuordnung der
Stellplätze. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan wurde nur ein beschränktes
Angebot im unmittelbaren Nahbereich des Hauses geschaffen. Weitere Stellplätze
befinden sich im Bereich der Lennestraße. Dies hat sich in der Praxis als nicht
ausreichend erwiesen. Bei sorgfältigem Umgang mit dem vorhandenen
schützenswerten Baumbestand und möglichst gering zu haltender Versiegelung des
Bodens können innerhalb der privaten Parkanlage zusätzliche Stellplätze
errichtet werden. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Die
Grundzüge der Planung werden von dieser Änderung nicht berührt. Von einer
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB wird abgesehen.
Um eine
schnellstmögliche Verfahrensbeschleunigung dieser Änderung zu erreichen, wird
auf die Möglichkeiten der vereinfachten Beteiligung nach § 13 BauGB
zurückgegriffen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegeben.
