Beschlussvorlage - 0125/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die „urgeschichtlich – mittelalterliche Siedlungskammer Hegge“, Lange Eck, Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstück 225 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals „urgeschichtlich – mittelalterliche Siedlungskammer Hegge“, Lange Eck (Gewerbegebiet Herbeck, Dolomitstraße / Ecke Herbecker Weg, bei Gut Herbeck) in die Denkmalliste der Stadt Hagen

 

 

Begründung

Bei Erdarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Herbeck erfolgten, wurden im Juni 2008 mehrere mittelalterliche Lesefunde archäologischer Bedeutung gemacht. Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, LWL – Archäologie für Westfalen, Olpe führten daraufhin drei Sondagen auf diesem Gebiet durch. Die dabei ermittelten Gegenstände waren Anlass dafür, dass das LWL – Olpe die vorläufige Eintragung des süd-östlichen Teils des Geländes als Bodendenkmal beantragte.

 

Daraufhin wurde dieses Gebiet von der Unteren Denkmalbehörde am 17.07.2008 und 16.09.2008 vorläufig unter Denkmalschutz gestellt (§ 4 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen).

 

Funde

Durch Bagger-Sondageschnitte wurden unter einer jüngeren Abspülschicht (Kolluvium) u. a. mittelalterliche und neuzeitliche Keramik (darunter auch Paffrather Ware aus dem 11./12. Jh.) und mehrere Pfostengruben gefunden, deren Verfüllung zum Teil in die vorrömische Eisenzeit oder frühe römische Kaiserzeit verweist.

Das LWL – Olpe geht davon aus, dass hier ein größerer Siedlungskomplex vorliegt.

Diese Ansicht wurde durch weitere Untersuchungen im August/September 2008 bestätigt. Hier kamen bei einer Baubegleitung zur Anlage zweier Regenrückhaltebecken im nordwestlichen Bereich der Planfläche sowie bei Erschließungsarbeiten im Bereich der Straßentrasse (Kanäle) neue archäologische Befunde (u. a. aus dem Frühmittelalter (6./7. Jahrhundert n. Chr., z. B. Scherben von Knickwandtöpfen – Gefäße, die auf der Drehscheibe hergestellt wurden) zutage, denen insbesondere für die Hagener Geschichte und für die historische Forschung als wichtige archäologische Quelle eine besondere Bedeutung zukommt.

 

Der Denkmalwert des ortsfesten Bodendenkmals „urgeschichtlich – mittelalterliche Siedlungskammer Hegge“ wurde gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe geprüft. Dieses Fachamt hat am 12.11.2008 das Benehmen zur Eintragung des Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Wenn der Denkmalwert eines Objektes festgestellt wurde, liegen die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz vor.

Das ortsfeste Bodendenkmal ist deshalb in die Denkmalliste einzutragen, ein Ermessensspielraum besteht nach dem Denkmalschutzgesetz nicht.

Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.

 

Aufgrund der Einzigartigkeit des Bodendenkmales ist davon auszugehen, dass es sich um ein Denkmal mit überbezirklicher Bedeutung handelt. Dadurch ergibt sich die Zuständigkeit für die Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss als Denkmalausschuss (§ 23 Abs. 2 Satz 2 DSchG: § 10 Abs. 5 Buchstabe q der Hauptsatzung).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.03.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen