04.03.2009 - 7.6 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn erklärt, dass der Verwaltungsvorlage entnommen werden
könne, dass bei der gegebenen Sachlage kraft Gesetzes kein Ermessensspielraum
bestehe, die Eintragung wirksam zu verhindern. Bei einem Nein der Stadt Hagen
werde das Amt für Bodendenkmalpflege in Olpe die Weisung des zuständigen
Landesministeriums NRW einholen. Die Unterschutzstellung diene der Sicherung
und Bergung der etwaigen Bodenschätze und entfalle, wenn es keinen Grund mehr
gebe. Die Verwaltung prüfe zzt. ob mit Hilfe eines anderen Eigentümers von
geplanten Gewerbeflächen gemeinsam eine entsprechende Bodenuntersuchung
vorgenommen werden könne. Die Vermarktung der Gewerbefläche Herbeck ruhe
zurzeit.
Herr Leisten fragt, warum bei dieser gesetzlichen Aussage, die Vorlage
zur Beratung in der Bezirksvertretung vorgelegt werde. Er weist auf die großen
Eingriffe in die Fauna und Flora hin. Diese wurden vorgenommen um Gewerbegebiet
zu entwickeln.
Herr Arnusch stimmt Herrn Leisten bei der Entwicklung des Gewerbegebietes zu. Da die gesetzlichen
Rahmenbedienungen so bestünden, werde er der Vorlage zustimmen.
Er hält es für wichtig durch Vorlagen über den Sachstand informiert zu werden, auch wenn diese keine
andere Entscheidung zuließen.
Herr Königsfeld verweist auf § 10 Abs. 5 Buchstabe q) der Hauptsatzung
der Stadt Hagen, dieser sage aus, dass die Bezirksvertretungen zuständig seien
für Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des
Stadtbezirks. Dazu gehöre auch die Eintragung eines Bodendenkmals in die
Denkmalliste der Stadt Hagen.
Herr Dr. Neimeier fordert die Verwaltung auf, in einem angemessenen
Zeitrahmen festzustellen, ob weitere Grabungen in dem Gebiet sinnvoll
seien. Damit das Grundstück weiter
vermarktet werden könne.
Herr Eisermann erinnert an die bereits geflossenen finanziellen Mittel,
um das Gebiet für eine Gewerbeansiedlung zu erschließen.
Herr Strüwer stellt fest, dass es verschiedene Arten geben Denkmalwerte
zu gewichten. Unstrittig sei, dass die archäologischen Funde bedeutsam seien.
Die Frage bleibe, wie schnell die Funde beborgen und gesichert werden können,
um das Grundstück weiter zu vermarkten.
Herr Reinke hält die Ortsbezeichnung „Lange Eck“ in der
Verwaltungsvorlage für falsch.
Herr Buschkühl schließt sich der Fragestellung von Herrn Strüwer an und
möchte durch eine Art Notgrabung eine Prüfung herbeiführen, ob weitere
Grabungen erfolgversprechend seien. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung,
die weitere Beratung auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Frau Sauerwein gibt zu verstehen, dass die Funde bereits vorliegen und
eine interessante geschichtliche Erschließung des Gebietes zu erwarten sei. Sie
möchte von der Verwaltung einen Zwischenbericht über die Funde vorgelegt
bekommen, um die weiteren Ausgrabung verfolgen zu können.
Herr Eschenbach stimmt Herrn Buschkühl nicht zu und verweist auf die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, die Herr Hulvershorn zu Beginn der Diskussion vorgetragen habe.
Herr Leisten bittet die Bezirksvertreter, die Vorlage abzulehnen.
Herr Arnusch wiederholt seine Ansicht zur Vorlage und der Entwicklung von
Gewerbegebieten in Hohenlimburg. Gewollt sei an dieser Stelle Gewerbe mit den
damit verbundenen Arbeitsplätzen und keine JVA.
Herr Eisermann fragt, warum in der Sitzung kein Vertreter der Verwaltung
zu den Fragen Stellung nehmen könne.
Herr Königsfeld wiederholt, dass der 1. Beigeordnete leider erkrankt sei
und sein Vertreter einen Außentermin wahrnehme. Die inhaltlichen Fragen werde
die Wirtschaftsförderung beantworten. Er empfiehlt der Bezirksvertretung, die
Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. So sei von dem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht.
Herr Eisermann wiederholt, dass er Antworten zur weiteren zeitlichen
Vorgehensweise und weiteren Vermarktung des Gebietes in der nächsten Sitzung
erwarte. In der Sitzung vom 01.04.2009 solle die Fachverwaltung einen
Sachbericht vorlegen. Er bittet den Bezirksbürgermeister, den
Tagesordnungspunkt auf die TOP vom 01.04.2009 aufzunehmen.
Herr Buschkühl wiederholt seinen Antrag zur Geschäftsordnung.
Herr Hulvershorn stimmt Herrn Eisermanns Wunsch zu und lässt über den
Antrag von Herrn Buschkühl abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
X mit Mehrheit abgelehnt
Dafür 2
Dagegen 12
Enthaltungen 0
Herr Hulvershorn lässt bei Ablehnung der Vertagung der Beratung des
Tagesordnungspunktes über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Die „urgeschichtlich – mittelalterliche
Siedlungskammer Hegge“, Lange Eck, Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstück
225 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege
der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG,
vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die
Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.
