12.03.2009 - 6.14 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Ramrath erläutert, das die CDU-Fraktion mit ihrem Prüf-
und Handlungsauftrag erreichen möchte, dass es zu einem Brückenschlag zwischen
Denkmalschutz und wirtschaftlicher Entwicklung des Arreals, insbesondere in
Richtung zu einer Gewerbefläche, kommt. Die Beschlussfassung ausschließlich
über eine Eintragung in die Denkmalliste reicht seiner Ansicht nach nicht weit
genug, weil dies in der Praxis bedeuten würde, dass die Funde zwar
formalrechtlich gesichert sind, jedoch nicht gehoben werden, weil hierfür die
finanziellen Mittel fehlen. Er verweist darauf, dass sich für diese Arbeiten
auch kein Investor finden wird, da man das Kostenvolumen und den Zeitbedarf der
Arbeiten nicht abschätzen kann. Herr Dr. Ramrath erläutert dazu die Inhalte des
CDU-Antrags näher (Anlage 6 der
Niederschrift) und geht auf die Restriktionen ein, die sich nach Eintragung in
die Denkmalliste ergeben. Die Fläche wurde für nicht unerhebliches Geld mit der
Zielsetzung der Gewerbeansiedlung seitens der Stadt erworben. Dieses Ziel muss
erhalten bleiben. Die Bedeutung der Funde wird dabei anerkannt; sie sollen
gesichert und gehoben werden. Mit der HEG hat man im Konzern Stadt die
Möglichkeit, eine Voruntersuchung durchführen zu lassen. Möglicherweise ergibt
sich aus den Vorermittlungen, dass Teilflächen vorhanden sind, die frei von
Bodenfunden und daher früher vermarktbar sind. So könnten die Grabungen an
anderer Stelle mit diesen Teilerlösen auch vorangebracht werden. Herr Dr.
Ramrath geht weiter darauf ein, wie sich die eigentlichen archäologischen
Arbeiten anschließen könnten und gibt Beispiele, wer für die Durchführung der
Arbeiten herangezogen werden könnte. Er bittet im Namen der CDU-Fraktion um
Zustimmung zu dem Antrag.
Frau Grebe teilt mit, dass am 09.03.2009 ein Ortstermin mit Herrn Dr. Bahles stattgefunden
hat. Dieser betreut die Maßnahme unter Denkmalschutzgesichtspunkten. In der
Diskussion konnte ein verträglicher Weg des Umgangs mit der Situation gefunden
werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass der teuerste Weg die Untersuchung
des gesamten Geländes und das Aufsammeln aller Teile wäre. Stattdessen soll der
Verkauf der Flächen an einen oder mehrere Interessenten erfolgen. Mit diesem
oder diesen soll dann vereinbart werden, dass die Stadt die Mehrkosten, die
entstehen, übernimmt. Ein ähnliches Modell hat man im Sanierungsgebiet Haspe
gehabt. Hier gab es Reste der Hasper Hütte, die entfernt werden mussten. Hier
gäbe es den Vorteil wegen der Regularien, die im Entwicklungsgebiet gelten,
einen Großteil der Kosten bei den Kaufpreisen berücksichtigen zu können. Es
könnte zu einem normalen Preis veräußert werden. Mehrkosten, die aus der
besonderen Situation entstehen, könnten erstattet werden. So würde die Stadt 20
% und das Land 80 % der unrentierlichen Kosten tragen.
Frau Grebe geht auf den Antrag der CDU-Fraktion
ein und erklärt, dass der hier vorgesehene Verkauf von Grundstücken, die
bereits von Funden befreit wurden, dazu führen würde, dass man im Vorfeld mit
dem Zuschussgeber die Vereinbarung treffen müsste, dass dieser die Kosten aus
den archäologischen Arbeiten als unrentierliche Kosten einzustufen bereit ist.
Dies ist bisher noch nicht gelungen. Aus diesem Grund ist sie der Ansicht, dass
die von ihr skizzierte Lösung den richtigen Weg darstellt, zeitliche Verzögerungen
zu vermeiden, weil man die Arbeiten im Rahmen der normalen Aushubarbeiten wird
erledigen können.
Herr Thomys ergänzt, dass Herr Dr. Bahles in dem Termin mitgeteilt hat, dass die
bisherigen Untersuchungen gezeigt haben, dass sich auf dieser Fläche ein
Zentrum der Tonherstellung befunden haben muss. Es kursiert die Zahl von zwei
Jahren, die es vom Beginn bis zum Ende der archäologischen Arbeiten dauern
kann. Hier ist jedoch vorstellbar, die Arbeiten so zu takten, dass an einer
Stelle begonnen und nach einigen Wochen dieser Bereich dann bereits für eine
Bebauung freigegeben werden kann. Sobald beim jeweiligen Grundstück klar ist,
wie dies künftig genutzt werden soll, wird man einen Ablaufplan erstellen
können, um die Verzögerung auf einige Wochen begrenzen zu können. Die Kosten
wird man durch den Einsatz von ABM- oder studentischen Hilfskräften minimieren
können. Es ist zwar derzeit nicht möglich, die Kosten genau zu beziffern,
jedoch handelt es sich bei den Summen, die in anderen Vorlagen genannt wurden,
um "worst-case"-Szenarien, die man so nicht halten wird. Zum Denkmalrechtlichen
weist Herr Thomys darauf hin, dass es sich um ein Bodendenkmal von
überregionaler Bedeutung handelt und es einzutragen ist. Ein Ermessensspielraum
besteht hier nicht. Erfolgt die Eintragung nicht seitens der Stadt, so wird
Herr Dr. Bahles die Stadt über das Land anweisen lassen, dies zu tun.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung sind 2 Aspekte
wichtig, erklärt Herr Dr. Schmidt. Eine Vermarktung und schrittweise
Erschließung ist möglich und die finanziellen Auswirkungen bleiben hinter den
Befürchtungen zurück, da man aus der Entwicklungsmaßnahme eine
Landesbeteiligung erzielt. In dem Gespräch mit Herrn Dr. Bahles wurde auch das
Gelände Hammacher thematisiert. Herr Dr. Bahles stellt sich vor, dass das
Gelände in absehbarer Zeit umgepflügt und dabei untersucht wird. Er hat nicht
die Vorstellung, dass es hier zu wesentlichen Funden kommen wird. So kann
sichergestellt werden, dass die Stadt Hagen nicht wieder in die Situation
gerät, ein Gelände zu kaufen und anschließend feststellen zu müssen, dass hier
Bodenfunde existieren. Bezogen auf das Gewerbegebiet Herbeck wird eine
Größenordnung von ca. 500.000 € für die archäologischen Arbeiten
voraussichtlich nicht überschritten werden.
Herr Thomys geht auf die Fragen 1 und 2 des CDU-Antrags ein. Ob die Möglichkeit der
Löschung des Denkmals aus der Denkmalliste nach erfolgter Sicherung der
Fundstücke besteht, hängt davon ab, wie tief man gräbt. Ist der Boden am Ende
umgepflügt und nichts mehr vom Bodendenkmal übrig, so könnte man es aus der
Liste löschen. Dies wird sich jedoch erst nach den Grabungen herausstellen.
Nach der Sicherung ist zwar das Benehmen herzustellen, jedoch wird dies die
Bebaubarkeit der Fläche nicht behindern.
Herr Asbeck möchte wissen, ob man - wenn eine Fläche, die man bebauen möchte, untersucht
und für die Bebauung frei gegeben worden ist - Gefahr läuft, bei einer Erweiterung
der zu bebauenden Fläche erneut Untersuchungen durchführen lassen zu müssen. In
diesem Fall hielte er eine Vermarktung, wie sie von Frau Grebe skizziert wurde,
für problematisch.
Dies ist abhängig von der Untersuchungstiefe,
teilt Herr Thomys mit und erläutert dies. Er kann sich vorstellen, dass
man ein Bodendenkmal oder Teile eines Bodendenkmals auch wieder aus der
Denkmalliste entfernen kann.
Herr Dr. Ramrath hält den von der Verwaltung nun aufgezeigten Weg
für plausibel, beschritten zu werden. Wesentlich davon abhängen wird es, ob das
Land mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt hier einsteigen wird, wodurch man es
nur mit einem Investor zu tun hätte oder ob es zu einer kleinteiligen
Vermarktung als Gewerbegebiet kommt. In letzterem Fall wäre es denkbar, dass
die untersuchten Flächen nicht immer mit den Parzellen übereinstimmen würden,
die der jeweilige Investor zu bebauen anstrebt. Im Namen der CDU-Fraktion
erklärt er, dass diese zunächst mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg
einverstanden ist und bittet darum, dass die Punkte 4 und 5 des Antrags jedoch
mit in der Prüfung bleiben, für den Fall, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene
Weg sich als nicht gangbar erweisen sollte. Die Grobschätzung muss erbracht
werden. Sie sollte in einer Hand liegen und an einem Stück erbracht werden.
Herr Thielmann geht auf die Aussagen der Verwaltung ein und stimmt zu, dass die Eintragung
als Bodendenkmal nicht zu umgehen sein wird.
Beim Gewerbegebiet Herbeck handelt es sich um
eine Fläche von rd. 65.000 m² und es stehen Untersuchungskosten von rd. 500.000
€ im Raum. Herr Strüwer möchte wissen, ob davon auszugehen ist,
dass die gesamten 65.000 m² einer Untersuchung unterzogen werden und
anschließend frei von archäologischen Fundstücken sind.
Frau Grebe erklärt, dass die Untersuchung der kompletten Fläche das
"worst-case"-Szenario wäre und die Kosten hierfür bei rd. 2 Mio.
€ liegen würden. Bei den Kosten von rd. 500.000 € geht man davon
aus, eine Stück-für-Stück-Untersuchung zu betreiben und vom Groben zum Feinen
arbeitet. Beim entsprechend für die Bauarbeiten zu tätigenden Bodenaushub
sollen die Fachleute jeweils beteiligt werden, so dass es nicht zu doppeltem
Kostenanfall kommt.
Herr Thomys ergänzt, dass sich sowohl der Betrag in Höhe von rd. 500.000 € als
auch der Betrag in Höhe von rd. 2 Mio. € sich auf ein komplettes Umgraben
des Geländes beziehen. Fraglich ist jedoch, was und in welcher Dichte man was
findet. Stellt man fest, dass auf größeren Bereichen nichts zu finden ist,
sinken die Kosten der Gesamtmaßnahme.
Auch beim Grundstück Hammacher wurden nach
Kenntnisstand von Herrn Asbeck bereits Investitionen für die
Erschließung getätigt. Er möchte wissen, wann mit Informationen bezüglich
potentieller archäologischer Funde zu weiteren möglichen Gewerbegebieten gerechnet
werden kann. Es sollte seiner Ansicht nach sichergestellt werden, dass sich
eine Situation, wie beim Gewerbegebiet Herbeck, nicht wiederholt. Dazu sollte
der Landschaftsverband beauftragt werden, den gesamten Bereich um Herbeck zu
untersuchen.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es nur noch den Bereich Hammacher
- auch nach künftiger Flächennutzungsplanung - gibt. Das Barmerfeld ist bereits
verkauft. Das Gelände Hammacher wird einer Grobanalyse unterzogen werden, um
sicher sein zu können, ob hier ebenfalls mit Funden zu rechnen ist. Das Land
wird jedoch die Kosten nicht tragen. Diese sind vom jeweiligen Eigentümer der
Fläche zu übernehmen. Derzeit liegen die Preisvorstellungen des Eigentümers und
der Stadt noch weit auseinander.
Herr Dr. Schmidt geht ferner auf die Aussage von
Herrn Asbeck ein und erklärt, dass das Barmerfeld und nicht Hammacher von der
Stadt erschlossen wurde.
Herr Asbeck spricht eine Fläche auf der anderen Seite des Barmerfeldes an, worauf Herr
Dr. Schmidt den Hinweis gibt, dass diese Fläche mit Restriktionen behaftet
ist, weil es sich hier um ein Überschwemmungsgebiet handelt.
Herr Röspel kommt auf den CDU-Antrag zurück und erklärt, dass die Vorschläge, die
heute in den Raum gestellt wurden, in die weitere Bearbeitung mitgenommen
werden. Wichtig ist der CDU-Fraktion, dass das Gewerbegebiet Herbeck weiter
entwickelt wird und Arbeitsplätze hier entstehen können.
Herr Riechel möchte wissen, was geschieht, wenn ortsfeste Bodendenkmäler gefunden
werden. Herr Dr. Schmidt erklärt, dass Herrn Dr. Bahles sich dahingehend
geäußert hat, dass es ihm um eine Dokumentation geht, d. h. es soll begutachtet
und notiert werden, was vorhanden ist.
Es ist davon auszugehen, dass ortsfeste
Bodendenkmäler gefunden werden, ergänzt Herr Thomys. Nach der
Dokumentation erfolgt möglicherweise die Mitnahme der Funde; wahrscheinlicher
ist jedoch, dass diese zerstört werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.
Beschluss:
Die „urgeschichtlich –
mittelalterliche Siedlungskammer Hegge“, Lange Eck, Gemarkung Herbeck,
Flur 4, Flurstück 225 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen,
Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur
Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3
Denkmalschutzgesetz einzutragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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