Beschlussvorlage - 1162/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung 2009/2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kindergarten-Bedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2009/2010 ist durch
verschiedene Aspekte erschwert, die eine konkrete Vergabe der Plätze in den
möglichen Betreuungskategorien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich macht.
Daher
sind keine grundlegenden Veränderungen thematisiert worden und es wird vorgeschlagen
das Anmeldeverfahren im Januar mit der Fragestellung abzuwarten, ob es gelingt
die Elternwünsche mit den vorhandenen Platzangeboten in den Sozialräumen in
Einklang zu bringen. Aus der Sicht des
Fachbereiches Jugend & Soziales ist unerlässlich, nach Abschluss des KiBiz
–Anmeldeverfahrens 2009/2010 im Frühjahr mit allen Trägern und
Einrichtungen in den einzelnen Sozialräumen zu konkreten Absprachen bezüglich
notwendiger Veränderungen in der Kindergartenlandschaft, insbesondere auch
unter Berücksichtigung der veränderten Schuleingangsphase, zu gelangen.
Begründung
Die Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung
dient dazu den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Hagen über die
aktuelle Bedarfslage im Bereich der Kindertagesbetreuung rechtzeitig zu
informieren. Für das Kindergartenjahr 2009/2010
ist aufgrund der nachfolgend dargestellten Aspekte eine verbindliche Vergabe
der Plätze in den einzelnen Betreuungskategorien zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich.
·
Die von der
Landesregierung ursprünglich getroffene Entscheidung, die neuen
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren nur im Bereich der 25
Stundenbetreuung zuzulassen, führte
bekanntermaßen zu einer großen Verunsicherung. Zum Zeitpunkt der Rücknahme
dieser Entscheidung Ende Oktober bestand bei den Trägern (nicht nur der Hagener
Kindertageseinrichtungen) einhellig die
Position, dass es unter dieser Bedingung keinen weiteren Ausbau in der
u-3 Betreuung geben kann und wird.
Zeitgleich liefen in Hagen bereits die ersten Regionalkonferenzen mit
den Kindertageseinrichtungen für die Planungen 2009/2010.
·
Nach Beendigung
der Regionalkonferenzen stand immer noch nicht fest, wie viele Plätze der Stadt
Hagen im Bereich der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren für das nächste
Kindergartenjahr zugewiesen werden.
Diese Entscheidung wurde dann mit Schreiben vom 12. November mitgeteilt.
·
Während der
Beratungen mit den Trägervertretern über die Kindergartenlandschaft
2009/2010 wurde das neue
Kinderförderungsgesetz beschlossen. Hierin ist erstmals eine klare Vorgabe für
die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der Hinsicht enthalten, als dass
zukünftig 30 % dieser Kinder im Rahmen der Kindertagespflege zu betreuen sind.
Die Betreuung in Kindertagespflege wurde
bislang ergänzend zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der offenen
Ganztagsschule gewährt, um den zusätzlichen Bedarf für die Randzeiten (vor
·
Problematisch
und im Ergebnis wenig verlässlich ist die nach dem KiBiz notwendige Abfrage der
Belegungswünsche für das kommende Kindergartenjahr bei den Eltern der
„Bestandskinder“. Ein
Drittel dieser Kinder besuchen seit August erstmalig eine
Kindertageseinrichtung, also gerade 2 Monate, und die Eltern sollen sich bereits
jetzt entscheiden, welche Betreuung sie ab August des kommenden Jahres wünschen
bzw. benötigen. Die Eltern entscheiden
sich zwar, die Erfahrung zeigt jedoch, dass die jetzigen Vorstellungen meist schnell
überholt sind. Faktisch sind jedoch auf dieser Grundlage die zur Verfügung
stehenden Kapazitäten für die neuen Kinder zu planen.
Trotz
dieser zuvor dargestellten Erschwernisse hat der Fachbereich Jugend &
Soziales Ende Oktober und Mitte November zu jeweils 6 Regionalkonferenzen
eingeladen. Die erste Runde fand unter Beteiligung der LeiterInnen der Kindertageseinrichtungen
statt und hatte zum Ziel, die Belegungswünsche der Eltern der „Bestandskinder“
und somit die freien Kapazitäten für das kommende Kindergartenjahr zu
ermitteln. Bei der zweiten Runde der Regionalkonferenzen waren auch die Trägervertreter eingeladen.
Hier ging es primär darum die Vorstellungen der Träger mit den Wünschen der
Eltern und den Erfordernissen der
einzelnen Sozialräume in Einklang zu bringen.
Auf
die Stadtbezirke bezogen ergibt sich aus den Beratungen in den
Regionalkonferenzen für das Kindergartenjahr 2009/2010 folgendes Platzangebot:
Tabelle 1
|
|
Gruppentyp II |
Gruppentyp I |
Gruppentyp III |
davon Schul- kinder |
Summe Plätze
< 3 |
Summe Plätze 3-6 |
|||||||
|
|
u - 3 Kinder |
2 - 6 Jahre |
davon 2 |
über 3 Jahre |
|||||||||
|
|
25 |
35 |
45 |
25 |
35 |
45 |
25 |
35 |
45 |
||||
|
Haspe |
0 |
5 |
15 |
30 |
130 |
40 |
47 |
40 |
481 |
186 |
5 |
67 |
855 |
|
Mitte |
5 |
11 |
57 |
43 |
416 |
243 |
166 |
124 |
1047 |
338 |
46 |
239 |
1999 |
|
Nord |
0 |
0 |
33 |
68 |
242 |
47 |
75 |
74 |
538 |
128 |
16 |
108 |
1006 |
|
Hohenlimburg |
1 |
10 |
24 |
34 |
227 |
79 |
69 |
22 |
302 |
169 |
0 |
104 |
764 |
|
Eilpe |
0 |
11 |
24 |
35 |
120 |
55 |
48 |
20 |
237 |
96 |
9 |
83 |
506 |
|
Gesamt
|
6 |
37 |
153 |
210 |
1135 |
464 |
405 |
280 |
2605 |
917 |
76 |
601 |
5130 |
In
Bezug auf die in den Stadtbezirken lebenden Kinder in den relevanten Altersgruppen
ergeben sich daraus die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen möglichen Betreuungsquoten:
Tabelle 2
|
|
Kinder 3 -u.6 zzgl. 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen |
Plätze für Kinder 3 - 6 in % |
Kinder unter 3 abzgl. 3/12 des Jahrgangs der
Zweijährigen |
Plätze für Kinder unter 3 in % |
|
|
||||
|
Haspe |
897 |
95,3% |
701 |
9,6% |
|
Mitte |
2175 |
91,9% |
1700 |
14,1% |
|
Nord |
1022 |
98,5% |
799 |
13,5% |
|
Hohenlimburg |
757 |
100,9% |
592 |
17,6% |
|
Eilpe |
415 |
122,0% |
324 |
25,6% |
|
Gesamt |
5265 |
97,4% |
4115 |
14,6% |
Auf
den ersten Blick ist die Betreuungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren niedriger
als im Vorjahr. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kinder, die in
Kindertagespflege betreut werden, noch hinzuzurechnen (aktuell 90 laufende
Fälle) sind. Darüber hinaus hat sich mit dem Kinderförderungsgesetz die
Berechnungsgrundlage geändert. Bisher wurden bei der Berechnung der
Betreuungsquote 2,5 Jahrgänge (abzüglich
3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen) zugrunde gelegt, da eine Betreuung von
Kindern unter 6 Monaten nur im Ausnahmefall erfolgte. Nach dem neuen
Kinderförderungsgesetz ist aber auch der Jahrgang der unter Einjährigen
vollständig in die Berechnungen aufzunehmen. Von daher erhöht sich die Kinderzahl
als Basis der Berechnung und entsprechend niedriger fällt die Betreuungsquote
aus. Aus diesem Grund liegt auch die Quote für das laufende Kindergartenjahr
nicht mehr bei 20 %, sondern nun bei 16 % (siehe auch Vorlage 1164/2008).
Bei
den Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren ist weiterhin zu
berücksichtigen, dass bei der Mehrzahl der Einrichtungen, die den Gruppentyp I
(Kinder von 2 – 6 Jahren) anbieten, von der Mindestzahl der möglichen
Zweijährigen ausgegangen wird. Laut KiBiz ist dieser Gruppentyp mit mindestens
4 und höchstens 6 Zweijährigen zu belegen. Rein rechnerisch besteht hier noch
ein Spielraum von 60 zusätzlichen Plätzen, die vergeben werden können, wenn die
Nachfrage nach Plätzen für Kinder über 3 Jahren gedeckt ist. Allerdings werden
auch diese Plätze nicht dazu führen, dass das vom Land zugewiesene Kontingent
von 115 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in
Kindertageseinrichtungen ausgeschöpft wird
Unter
Zugrundelegung der maximal möglichen Kapazitäten für die u-3 Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen und der Ausschöpfung der Zuweisung im Bereich der
Kindertagespflege würde sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 eine
Betreuungsquote von 19% ergeben.
Aus
der Tabelle 2 ist ersichtlich, dass sich in den Stadtbezirken, in denen die
Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren niedrig sind (insbesondere Haspe und
Mitte), auch die niedrigsten Quoten bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren
finden. Da zunächst der Rechtsanspruch sicherzustellen ist, können die noch zur
Verfügung stehenden Kapazitäten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in
diesen Stadtbezirken nicht genutzt werden. Aber auch innerhalb der Stadtbezirke
zeigt sich vielfach ein Ungleichgewicht bei der Verortung der Betreuungsplätze. Der Hagener Norden mit einer Betreuungsquote
von 98,5 % bei den Kindern über 3 Jahren, hat im Sozialraum Helfe nur eine
Versorgungsquote von 75 %, während die Quote in Eckesey bei 150 % liegt. Entsprechend gibt es in
Helfe nur ganz wenige Plätze für Kinder unter 3 Jahren (6,7 %), während das
Angebot in Eckesey bei 30 % liegt. Die Stadtbezirke Hohenlimburg und Eilpe
zeigen bei der Versorgung der Kinder über 3 Jahren Werte über 100 % (wobei sich
der Wert in Eilpe dadurch relativiert, dass die Einrichtungen in der Franzstrasse
das Defizit des Sozialraumes Goldberg –Stadtbezirk Mitte- ausgleichen) und beim Platzangebot für
Kinder unter 3 Jahren liegen sie ebenfalls an der Spitze. Real liegt die
Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Hohenlimburg sogar bei über 20 %.
Die Darstellung wird an dieser Stelle ungenau, da der zur Zeit in Halden entstehende privat-gewerbliche
Kindergarten offiziell nicht in der Planung zu berücksichtigen ist, aber 2
Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren
anbieten wird.
Fazit:
Im
Ergebnis verfügt Hagen rechnerisch über ausreichende Kapazitäten zur Sicherung
des Rechtsanspruches und zum gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau für Kinder
unter 3 Jahren - die Einrichtungen bzw.
Betreuungsplätze befinden sich nur nicht immer unmittelbar an den Wohnorten der
Kinder bzw. Eltern.
Da
die Planungen für das kommende Kindergartenjahr für alle beteiligten
Träger aus den anfangs geschilderten
Gründen sehr schwierig sind und daher
keine grundlegenden Veränderungen thematisiert werden konnten, ist der
Vorschlag der Verwaltung, das Anmeldeverfahren im Januar mit der Fragestellung
abzuwarten, ob es gelingt, die Elternwünsche mit den vorhandenen Platzangeboten
in den Sozialräumen in Einklang zu bringen.
Aus der Sicht des Fachbereiches Jugend & Soziales ist unerlässlich,
nach Abschluss des KiBiz –Verfahrens 2009/2010 im Frühjahr mit allen
Trägern und Einrichtungen in den einzelnen Sozialräumen zu konkreten Absprachen
bezüglich notwendiger Veränderungen in der Kindergartenlandschaft, insbesondere
auch unter Berücksichtigung der veränderten Schuleingangsphase, zu gelangen.
Weitere
Einflussfaktoren auf die Angebote im Kindergartenjahr 2009/2010
In
einem Gespräch mit der Verwaltung im Juni 2008 legte die Geschäftsführung der AWO dar, dass für sie für den Betrieb
der 5 Kindertageseinrichtungen in Hagen auch nach Inkrafttreten des KiBiz eine
Übernahme des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils weiterhin nicht möglich ist.
Sie erwarten von der Stadt Hagen eine Förderung über den nach dem KiBiz
gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus und zwar im gleichen Umfange wie zu
Geltungszeiten des GTK. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, am Ende des
Kindergartenjahres bei entsprechendem nachgewiesenem Bedarf ein erneutes
Gespräch über eine zusätzliche Zuschussgewährung zu führen. Am 12.08.2008
teilte die AWO mit, dass es der Geschäftsführung laut Vorstandsbeschluss unter
diesen Bedingungen nicht möglich ist, die Trägerschaft für dieses und die
weiteren Kindergartenjahre aufrecht zu erhalten. Zwischenzeitlich fanden mehrere
Gespräche statt, die aber bisher für die Kindergartenbedarfsplanung zu keinem
verwertbaren Ergebnis geführt haben. Vom
jetzigen Diskussionsstand und der Beschlusslage des Rates ausgehend, können
pauschal keine freiwilligen Leistungen seitens der Stadt Hagen gezahlt werden.
Aufgrund der Bedarfslage im Stadtbezirk Hohenlimburg und des von der AWO
angemeldeten hohen Investitionsbedarfes für die Kindertageseinrichtung
Piepenstockstraße wird vorgeschlagen, die Einrichtung zum Kindergartenjahr
2009/2010 zu schließen. Der Stadtbezirk Hohenlimburg verfügt über ausreichende
Kapazitäten, diese Schließung, auch kurzfristig, aufzufangen. Auf die anderen 4
Kindertageseinrichtungen (Vorhaller Str., Stadionstr., Overbergstr. und Alter
Henkhauser Weg) kann im Kindergartenjahr 2009/2010 noch nicht verzichtet
werden. Die Verhandlungen mit der AWO laufen derzeit weiter; es konnte jedoch
noch keine abschließende Einigung über das weitere Verfahren erzielt werden.
Die Prüfung der finanziellen Belastung des Trägers aufgrund der KiBiz
–Pauschalen hat bisher zu keinem einvernehmlichen Ende geführt. Die
Verwaltung ist nach wie vor der Ansicht, dass eine Deckung der Kosten aus den
Kindpauschalen auskömmlich ist. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.
In
seiner Sitzung am

16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten -Bedarfsplanung wie dargestellt zur
Kenntnis.
- Die Planung
wird zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt.
- Der Beschluss
ergeht unter dem Vorbehalt, dass mit der AWO noch Gespräche geführt werden
und eine sozialräumliche Kompensation des Wegfalls der
Kindertageseinrichtung Piepenstockstraße erfolgt.
18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zu Beginn des Kita-Anmeldeverfahrens verbindlich abzuklären, inwieweit die
Arbeiterwohlfahrt die Kindertageseinrichtung Piepenstockstr.
auch im Kindergartenjahr 2009/2010 unter den Finanzierungsmodalitäten
des KiBiz weiterführen wird.
Ungeachtet
dessen steht nach wie vor das Angebot der Stadt, am Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 mit der
AWO erneute Gespräche über die mit dem Nachweis
des Eigenanteils zusammenhängenden Probleme zu führen und die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zu
prüfen.
2. Solle
die AWO eine Weiterführung des Kindergartens Piepenstockstr. unter den o.g. Voraussetzungen ausschließen, so wird
die Verwaltung beauftragt, alternative
und sozialräumlich vertretbare Lösungen zu entwickeln.
Zielsetzung
ist hierbei, den Kindergarten Piepenstockstr. im Kindergartenjahr 2009/2010 in eine andere Trägerschaft
zu überführen, und somit zumindest den verbleibenden
Kindern Betreuungssicherheit im vertrauten Umfeld zu garantieren.
Neuanmeldungen
sind unter dem Vorbehalt einer möglichen Verteilung auf in der Nähe befindlichen Kindertageseinrichtungen
vorzunehmen. Eine sachgerechte Entscheidung
hierzu ist auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen und in Abstimmung mit den Beteiligten zu
treffen.
3. Die
Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg sind im Januar 2009 mit in die Beratung mit einzubeziehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |