Beschlussvorlage - 1162/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten  -Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.
  2. Die Planung wird zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt.
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Sachverhalt

Kurzfassung

Die  Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/2010  ist durch verschiedene Aspekte erschwert, die eine konkrete Vergabe der Plätze in den möglichen Betreuungskategorien zum jetzigen Zeitpunkt  noch nicht verbindlich macht.

Daher sind keine grundlegenden Veränderungen thematisiert worden und es wird vorgeschlagen das Anmeldeverfahren im Januar mit der Fragestellung abzuwarten, ob es gelingt die Elternwünsche mit den vorhandenen Platzangeboten in den Sozialräumen in Einklang zu bringen.  Aus der Sicht des Fachbereiches Jugend & Soziales ist unerlässlich, nach Abschluss des KiBiz –Anmeldeverfahrens 2009/2010 im Frühjahr mit allen Trägern und Einrichtungen in den einzelnen Sozialräumen zu konkreten Absprachen bezüglich notwendiger Veränderungen in der Kindergartenlandschaft, insbesondere auch unter Berücksichtigung der veränderten Schuleingangsphase,  zu gelangen.

 

 

Begründung

 

Die  Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung dient dazu den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Hagen über die aktuelle Bedarfslage im Bereich der Kindertagesbetreuung rechtzeitig zu informieren. Für das Kindergartenjahr 2009/2010  ist aufgrund der nachfolgend dargestellten Aspekte eine verbindliche Vergabe der Plätze in den einzelnen Betreuungskategorien  zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich.

 

·        Die von der Landesregierung ursprünglich getroffene Entscheidung, die neuen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren nur im Bereich der 25 Stundenbetreuung zuzulassen,  führte bekanntermaßen zu einer großen Verunsicherung. Zum Zeitpunkt der Rücknahme dieser Entscheidung Ende Oktober bestand bei den Trägern (nicht nur der Hagener Kindertageseinrichtungen) einhellig die  Position, dass es unter dieser Bedingung keinen weiteren Ausbau in der u-3 Betreuung geben kann und wird.  Zeitgleich liefen in Hagen bereits die ersten Regionalkonferenzen mit den Kindertageseinrichtungen für die Planungen 2009/2010.

 

·        Nach Beendigung der Regionalkonferenzen stand immer noch nicht fest, wie viele Plätze der Stadt Hagen im Bereich der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren für das nächste Kindergartenjahr zugewiesen werden.  Diese Entscheidung wurde dann mit Schreiben vom 12. November mitgeteilt.

 

·        Während der Beratungen mit den Trägervertretern über die Kindergartenlandschaft 2009/2010  wurde das neue Kinderförderungsgesetz beschlossen. Hierin ist erstmals eine klare Vorgabe für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der Hinsicht enthalten, als dass zukünftig 30 % dieser Kinder im Rahmen der Kindertagespflege zu betreuen sind. Die Betreuung in Kindertagespflege  wurde bislang ergänzend zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der offenen Ganztagsschule gewährt, um den zusätzlichen Bedarf für die Randzeiten (vor 6.00 Uhr und nach 18.00 Uhr) sicherzustellen oder wenn keine Plätze mehr in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung standen. Eine wie im Kinderförderungsgesetz beabsichtigte Quotierung in der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren hat massive Auswirkungen auf die Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wird es im Bereich der Kindertagespflege zunächst einen umfassenden Veränderungsprozess geben müssen, um das vorgegebene Ziel überhaupt erreichen zu können (siehe auch Vorlage 1126/2008).

 

·        Problematisch und im Ergebnis wenig verlässlich ist die nach dem KiBiz notwendige Abfrage der Belegungswünsche für das kommende Kindergartenjahr bei den Eltern der „Bestandskinder“.  Ein Drittel dieser Kinder besuchen seit August erstmalig eine Kindertageseinrichtung, also gerade 2 Monate, und die Eltern sollen sich bereits jetzt entscheiden, welche Betreuung sie ab August des kommenden Jahres wünschen bzw. benötigen.  Die Eltern entscheiden sich zwar, die Erfahrung zeigt jedoch, dass die jetzigen Vorstellungen meist schnell überholt sind. Faktisch sind jedoch auf dieser Grundlage die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die neuen Kinder zu planen.

 

Trotz dieser zuvor dargestellten Erschwernisse hat der Fachbereich Jugend & Soziales Ende Oktober und Mitte November zu jeweils 6 Regionalkonferenzen eingeladen. Die erste Runde fand unter Beteiligung der LeiterInnen der Kindertageseinrichtungen statt und hatte zum Ziel, die Belegungswünsche der Eltern der „Bestandskinder“ und somit die freien Kapazitäten für das kommende Kindergartenjahr zu ermitteln. Bei der zweiten Runde der Regionalkonferenzen  waren auch die Trägervertreter eingeladen. Hier ging es primär darum die Vorstellungen der Träger mit den Wünschen der Eltern  und den Erfordernissen der einzelnen Sozialräume in Einklang zu bringen.

 

Auf die Stadtbezirke bezogen ergibt sich aus den Beratungen in den Regionalkonferenzen für das Kindergartenjahr 2009/2010 folgendes Platzangebot:

 

  Tabelle 1

 

Gruppentyp II

Gruppentyp I

Gruppentyp III

davon Schul-  kinder

Summe  Plätze  < 3

Summe  Plätze 3-6

 

u - 3 Kinder

2 - 6 Jahre

davon 2

über 3 Jahre

 

25

35

45

25

35

45

25

35

45

Haspe

0

5

15

30

130

40

47

40

481

186

5

67

855

Mitte

5

11

57

43

416

243

166

124

1047

338

46

239

1999

Nord

0

0

33

68

242

47

75

74

538

128

16

108

1006

Hohenlimburg

1

10

24

34

227

79

69

22

302

169

0

104

764

Eilpe

0

11

24

35

120

55

48

20

237

96

9

83

506

Gesamt

6

37

153

210

1135

464

405

280

2605

917

76

601

5130

 

 

 

In Bezug auf die in den Stadtbezirken lebenden Kinder in den relevanten Altersgruppen ergeben sich daraus die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen möglichen Betreuungsquoten:

 

 

 

  Tabelle 2

 

 Kinder                      

 3 -u.6                    

zzgl. 3/12 des

Jahrgangs der Zweijährigen

Plätze 

für Kinder 

3 - 6            in %

Kinder              unter 3                abzgl. 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen

Plätze

für  Kinder unter 3            in %

 

Haspe

897

95,3%

701

9,6%

Mitte

2175

91,9%

1700

14,1%

Nord

1022

98,5%

799

13,5%

Hohenlimburg

757

100,9%

592

17,6%

Eilpe

415

122,0%

324

25,6%

Gesamt

5265

97,4%

4115

14,6%

 

Auf den ersten Blick ist die Betreuungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren niedriger als im Vorjahr. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, noch hinzuzurechnen (aktuell 90 laufende Fälle) sind. Darüber hinaus hat sich mit dem Kinderförderungsgesetz die Berechnungsgrundlage geändert. Bisher wurden bei der Berechnung der Betreuungsquote  2,5 Jahrgänge (abzüglich 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen) zugrunde gelegt, da eine Betreuung von Kindern unter 6 Monaten nur im Ausnahmefall erfolgte. Nach dem neuen Kinderförderungsgesetz ist aber auch der Jahrgang der unter Einjährigen vollständig in die Berechnungen aufzunehmen. Von daher erhöht sich die Kinderzahl als Basis der Berechnung und entsprechend niedriger fällt die Betreuungsquote aus. Aus diesem Grund liegt auch die Quote für das laufende Kindergartenjahr nicht mehr bei 20 %, sondern nun bei 16 % (siehe auch Vorlage 1164/2008).

 

Bei den Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren ist weiterhin zu berücksichtigen, dass bei der Mehrzahl der Einrichtungen, die den Gruppentyp I (Kinder von 2 – 6 Jahren) anbieten, von der Mindestzahl der möglichen Zweijährigen ausgegangen wird. Laut KiBiz ist dieser Gruppentyp mit mindestens 4 und höchstens 6 Zweijährigen zu belegen. Rein rechnerisch besteht hier noch ein Spielraum von 60 zusätzlichen Plätzen, die vergeben werden können, wenn die Nachfrage nach Plätzen für Kinder über 3 Jahren gedeckt ist. Allerdings werden auch diese Plätze nicht dazu führen, dass das vom Land zugewiesene Kontingent von 115 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen ausgeschöpft wird

 

Unter Zugrundelegung der maximal möglichen Kapazitäten für die u-3 Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Ausschöpfung der Zuweisung im Bereich der Kindertagespflege würde sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 eine Betreuungsquote von  19% ergeben. 

 

Aus der Tabelle 2 ist ersichtlich, dass sich in den Stadtbezirken, in denen die Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren niedrig sind (insbesondere Haspe und Mitte), auch die niedrigsten Quoten bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren finden. Da zunächst der Rechtsanspruch sicherzustellen ist, können die noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in diesen Stadtbezirken nicht genutzt werden. Aber auch innerhalb der Stadtbezirke zeigt sich vielfach ein Ungleichgewicht bei der Verortung der Betreuungsplätze.  Der Hagener Norden mit einer Betreuungsquote von 98,5 % bei den Kindern über 3 Jahren, hat im Sozialraum Helfe nur eine Versorgungsquote von 75 %, während die Quote in Eckesey  bei 150 % liegt. Entsprechend gibt es in Helfe nur ganz wenige Plätze für Kinder unter 3 Jahren (6,7 %), während das Angebot in Eckesey bei 30 % liegt. Die Stadtbezirke Hohenlimburg und Eilpe zeigen bei der Versorgung der Kinder über 3 Jahren Werte über 100 % (wobei sich der Wert in Eilpe dadurch relativiert, dass die Einrichtungen in der Franzstrasse das Defizit des Sozialraumes Goldberg –Stadtbezirk  Mitte- ausgleichen) und beim Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren liegen sie ebenfalls an der Spitze. Real liegt die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Hohenlimburg sogar bei über 20 %. Die Darstellung wird an dieser Stelle ungenau, da der zur Zeit  in Halden entstehende privat-gewerbliche Kindergarten offiziell nicht in der Planung zu berücksichtigen ist, aber 2 Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren  anbieten wird.

 

Fazit:

 

Im Ergebnis verfügt Hagen rechnerisch über ausreichende Kapazitäten zur Sicherung des Rechtsanspruches und zum gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau für Kinder unter 3 Jahren  - die Einrichtungen bzw. Betreuungsplätze befinden sich nur nicht immer unmittelbar an den Wohnorten der Kinder bzw. Eltern.

 

Da die Planungen für das kommende Kindergartenjahr für alle beteiligten Träger  aus den anfangs geschilderten Gründen  sehr schwierig sind und daher keine grundlegenden Veränderungen thematisiert werden konnten, ist der Vorschlag der Verwaltung, das Anmeldeverfahren im Januar mit der Fragestellung abzuwarten, ob es gelingt, die Elternwünsche mit den vorhandenen Platzangeboten in den Sozialräumen in Einklang zu bringen.  Aus der Sicht des Fachbereiches Jugend & Soziales ist unerlässlich, nach Abschluss des KiBiz –Verfahrens 2009/2010 im Frühjahr mit allen Trägern und Einrichtungen in den einzelnen Sozialräumen zu konkreten Absprachen bezüglich notwendiger Veränderungen in der Kindergartenlandschaft, insbesondere auch unter Berücksichtigung der veränderten Schuleingangsphase,  zu gelangen.

 

 

Weitere  Einflussfaktoren auf die Angebote im Kindergartenjahr 2009/2010

 

In einem Gespräch mit der Verwaltung im Juni 2008 legte die Geschäftsführung der AWO dar, dass für sie für den Betrieb der 5 Kindertageseinrichtungen in Hagen auch nach Inkrafttreten des KiBiz eine Übernahme des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils weiterhin nicht möglich ist. Sie erwarten von der Stadt Hagen eine Förderung über den nach dem KiBiz gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus und zwar im gleichen Umfange wie zu Geltungszeiten des GTK. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, am Ende des Kindergartenjahres bei entsprechendem nachgewiesenem Bedarf ein erneutes Gespräch über eine zusätzliche Zuschussgewährung zu führen. Am 12.08.2008 teilte die AWO mit, dass es der Geschäftsführung laut Vorstandsbeschluss unter diesen Bedingungen nicht möglich ist, die Trägerschaft für dieses und die weiteren Kindergartenjahre aufrecht zu erhalten. Zwischenzeitlich fanden mehrere Gespräche statt, die aber bisher für die Kindergartenbedarfsplanung zu keinem verwertbaren Ergebnis geführt haben.  Vom jetzigen Diskussionsstand und der Beschlusslage des Rates ausgehend, können pauschal keine freiwilligen Leistungen seitens der Stadt Hagen gezahlt werden. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtbezirk Hohenlimburg und des von der AWO angemeldeten hohen Investitionsbedarfes für die Kindertageseinrichtung Piepenstockstraße wird vorgeschlagen, die Einrichtung zum Kindergartenjahr 2009/2010 zu schließen. Der Stadtbezirk Hohenlimburg verfügt über ausreichende Kapazitäten, diese Schließung, auch kurzfristig, aufzufangen. Auf die anderen 4 Kindertageseinrichtungen (Vorhaller Str., Stadionstr., Overbergstr. und Alter Henkhauser Weg) kann im Kindergartenjahr 2009/2010 noch nicht verzichtet werden. Die Verhandlungen mit der AWO laufen derzeit weiter; es konnte jedoch noch keine abschließende Einigung über das weitere Verfahren erzielt werden. Die Prüfung der finanziellen Belastung des Trägers aufgrund der KiBiz –Pauschalen hat bisher zu keinem einvernehmlichen Ende geführt. Die Verwaltung ist nach wie vor der Ansicht, dass eine Deckung der Kosten aus den Kindpauschalen auskömmlich ist. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.

 

 

In seiner Sitzung am 13.11.2008 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, das Gebäude des Kindergartens Quambusch aufzugeben und den Kindergarten in die Grundschule Friedrich –Harkort zu verlagern. Ob und wann dieser Beschluss realisiert wird, ist ebenso bedeutsam für das Anmeldeverhalten der Eltern im Januar und die weiteren Beratungen mit den Trägern. Aus Sicht des Fachbereiches  besteht für diese Verlagerung keine Notwendigkeit, da das Gebäude nach Aussage des sachverständigen Gutachters noch 3 bis 5 Jahre am jetzigen Standort ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen für  Kinder und Mitarbeiterinnen zu halten sein wird und der Bedarf für den Fortbestand der Einrichtung voraussichtlich nicht über diesen Zeitraum hinaus bestehen wird. Zudem ist zu bedenken, dass eine Integration der Kindertageseinrichtung in das Gebäude der Friedrich -Harkort Grundschule, bei der pflichtigen Einhaltung von Mindestanforderungen mit erheblichen Umbaukosten verbunden sein wird.  Eine erste Anfrage bei der GWH hat einen Investitionsbedarf von mindestens 500.000 € ergeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten  -Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.
  2. Die Planung wird zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt.
  3. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass mit der AWO noch Gespräche geführt werden und eine sozialräumliche Kompensation des Wegfalls der Kindertageseinrichtung Piepenstockstraße erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu Beginn des Kita-Anmeldeverfahrens   verbindlich abzuklären, inwieweit die Arbeiterwohlfahrt die Kindertageseinrichtung        Piepenstockstr. auch im Kindergartenjahr 2009/2010 unter den            Finanzierungsmodalitäten des KiBiz weiterführen wird.

 

            Ungeachtet dessen steht nach wie vor das Angebot der Stadt, am Ende des             Kindergartenjahres 2008/2009 mit der AWO erneute Gespräche über die mit dem   Nachweis des Eigenanteils zusammenhängenden Probleme zu führen und die            Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zu prüfen.

 

2.         Solle die AWO eine Weiterführung des Kindergartens Piepenstockstr. unter den       o.g. Voraussetzungen ausschließen, so wird die Verwaltung beauftragt,      alternative und sozialräumlich vertretbare Lösungen zu entwickeln.

 

            Zielsetzung ist hierbei, den Kindergarten Piepenstockstr. im Kindergartenjahr            2009/2010 in eine andere Trägerschaft zu überführen, und somit zumindest den        verbleibenden Kindern Betreuungssicherheit im vertrauten Umfeld zu garantieren.

 

            Neuanmeldungen sind unter dem Vorbehalt einer möglichen Verteilung auf in der      Nähe befindlichen Kindertageseinrichtungen vorzunehmen. Eine sachgerechte      Entscheidung hierzu ist auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen und in           Abstimmung mit den Beteiligten zu treffen.

 

3.         Die Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg sind im Januar 2009 mit in die     Beratung mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen