16.12.2008 - 9 Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Haack erläutert die
Vorlage.
Herr Dr. Schmidt
berichtet, dass Träger an die Stadt herangetreten seien und ihren Eigenanteil
ersetzt bekommen habe möchten. Man wolle die Erfahrungen des ersten Kindergartenjahres
abwarten, um sich dann zusammenzusetzen und Kassensturz zu machen. Es stünde
die Ankündigung im Raum, dass im nächsten Kindergartenjahr Kindergärten
geschlossen würden, wenn nicht in absehbarer Zeit Zusagen der Stadt gemacht
würden. Das sei keine Gesprächsgrundlage und darauf würde man sich seitens der
Verwaltung auch nicht einlassen. Er gäbe hier an dieser Stelle kein Signal,
dass irgendein Träger im Bereich KiBiz eine institutionelle Weiterförderung der
Stadt bekäme, es sei denn, es handele sich um eine nachgewiesene Notsituation.
Man wisse von anderen Trägern, dass sie gut an KiBiz verdienten. Es bestehe
kein Raum für solche Gespräche.
Es bestehe aber nach wie vor das Angebot, dass man sich Ende des ersten
Jahres zusammensetze und dann Bilanz zu
ziehen.
Herr Reinke weist darauf
hin, dass man seinerzeit gesagt habe, dass die Ausführungsbestimmungen noch
fehlten im Hinblick auf den Nachweis des Trägeranteils. Seinerzeit sei mehr
oder weniger spekuliert worden. Da diese nunmehr vorlägen, bäte er, diese
einmal im Jugendhilfeausschuss darzustellen.
Herr Dr. Schmidt erwidert,
dass es um eine gesetzliche Vorschrift gehe, dass die Träger ihren Trägeranteil
beim Jugendamt nachweisen müssten. Die Lösung, die ihm am ehesten als plausibel
erschien sei, sei die, dass man diese Prozentzahl als Forderung gegen die Stadt
buche. Der Eigenanteil sei dann bilanziell nachgewiesen, es flösse aber kein
Geld. Diese Lösung werde aber in anderen Städten noch nicht umgesetzt. Es gehe
natürlich auch um die Schaffung von Rücklagen. Man prüfe sehr genau, ob ein
Träger wirklich in finanzieller Not sei.
Herr Haensel weist den
Vorwurf zurück, dass verdeckte Gewinne gemacht worden seien. Bilanziell betrachtet dürften gar keine Rückstellungen bebildet werden.
Herr Strüwer geht näher
ein auf den Hinweis in der Vorlage zum Kindergarten Quambusch. Dazu gebe es
politische Beschlüsse, die mit dem Inhalt in der Vorlage nicht übereinstimmten.
Wie wolle die Verwaltung damit umgehen?
Herr Dr. Schmidt erklärt,
dass ein Ratsentscheid hinzunehmen sei. Wenn dem Beschluss so gefolgt würde,
würden mehrere 100.00 € verschwendet.
Herr Strüwer geht davon
aus, dass der Rat nach den Empfehlungen im Jugendhilfeausschuss sicher bereit
sein werde, seine Entscheidung zu überdenken, zumal die Darstellung in der
Vorlage sehr schlüssig dargestellt sei. Bei der Arbeiterwohlfahrt sei die Einrichtung
Piepenstockstraße thematisiert. Er gehe davon aus, dass all diese Dinge auch in
die im Februar /März 2009 vorgelegte Beschlussvorlage „
Kindergartenbedarfsplanung 2009/2010“ einfließen würden.
Frau Haack macht deutlich,
dass diese Dinge im Vorfeld entschieden werden müssten. Ab dem 07. Januar 2009
laufe das Anmeldeverfahren. Bis dahin müsste natürlich geklärt sein, in welchen
Kindertageseinrichtungen die Eltern ihre Kinder anmelden könnten. Bezüglich der
Weiterführungen der Einrichtungen in der Piepenstockstraße und am Quambusch müsste
eine Entscheidung fallen.
Herr Strüwer meint, dass
es sich bei dem Kindergarten Quambusch um einen Auftrag an die Politik handele.
Die Situation AWO sei eine andere, da dort Gespräche liefen. Herr Dr. Schmidt
habe dazu gerade klare Worte gesagt. Auf dieser Basis müsse es dann zu
Entscheidungen kommen.
Dr. Schmidt stellt klar, dass die Fachverwaltung vorschlage, die
Gespräche so zu führen, dass man auf die Piepenstockstraße 2009/2010 verzichte.
Die Entscheidung bezüglich des Kindergartens auf dem Quambusch solle nicht
durchgeführt werden. Der Kindergarten solle dort belassen werden, bis er
irgendwann auslaufe. Er schlage vor, das so zu beschließen und nur bei
Abweichungen erneut zu beraten.
Herr Strüwer wirft ein,
dass ja zu Zeit noch Gespräche mit der AWO geführt würden und noch nicht klar
sei, dass diese den Kindergarten in der Piepenstockstraße nicht weiterführen
wolle.
Herr Schledorn ist auch
der Meinung, dass diese Gespräche weitergeführt werden müssten.
Herr Reinke möchte wissen,
bis wann denn die Meldung an das Land gemacht werden müsste. Er sei davon
ausgegangen, dass das heute eine Beratung in erster Lesung sei und die
Feinplanung noch einmal beraten würde.
Herr Steuber erklärt, dass
es zu dieser Vorlage keinen Meldebedarf gebe. Geklärt werden müsste in den
weiteren Runden, wie die Angebotspalette mit der tatsächlichen Nachfrage
zusammenpasse. Fest stehe, dass diese beiden Kindergärten für die weitere
Planung nicht zur Verfügung stünden. Sonst sei ein verbindliches Anmeldeverfahren
nicht durchzuführen.
Frau Kurte zitiert aus der
Vorlage, dass es einen hohen Investitionsbedarf in der Einrichtung
Piepenstockstraße gebe. Falls der in nächster Zeit anfalle, müsste doch bei der
Anmeldung eine solche Kindertageseinrichtung schon nicht mehr im Angebot sein.
Herr Strüwer fasst
zusammen, dass man hier eine grundsätzliche Beschlussvorlage vorliegen habe,
die in keinem Punkt in irgendwelche Details gehe. Er sehe sich daher nicht in
der Lage, stadtweit zwei Punkte herauszunehmen und eine Entscheidung zu fällen.
Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen
Hierbei solle der Punkt 2 bezüglich der angesprochenen Einrichtungen der
AWO und der Kindergarten Quambusch ausdrücklich nicht einbezogen sein.
Herr Dr. Schmidt schlägt
vor, den Kindergarten Quambusch in der Planung zu belassen.
Herr Fischer wundert sich,
dass kein Vertreter der AWO da sei, um zu dem Thema Stellung zu nehmen. Sei die
Verwaltung im Bilde?
Herr Steuber berichtet,
dass der Geschäftsführer der AWO darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, dass
ein solcher Vorschlag in die Vorlage aufgenommen würde. Als Fachverwaltung gehe
man davon aus, dass man den Kindergarten nicht mehr in die Planung aufnehmen
werde.
Herr Haensel macht
deutlich, dass er als Vorsitzender der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in
dieser Sache kein Mandat habe. Er sei von der AWO nicht angesprochen worden. Er
sei auch nicht in Detailinformationen miteinbezogen worden. Er bedaure außerordentlich, dass er heute hier keine
Stellung beziehen könne.
Herr Strüwer gibt zu
bedenken, dass sich bei Schließung des Kindergartens in der Piepenstockstraße
sozialräumlich ein Problem ergeben könne. Bevor man einen solchen Beschluss
fasse, bedürfe es weiterer Informationen.
Frau Burghardt hat das
Gefühl, dass man an diesem Punkt nicht weiterkomme. Wäre es eine Möglichkeit,
diesen Punkt aus dem Beschluss herauszunehmen?
Herr Grschista, der
zeitgleich im Stadtentwicklungsausschuss im Sitzungsraum nebenan berät, ist bereit,
in dieser Sache als Geschäftsführer der AWO kurz Stellung zu nehmen.
Man erhalte jede Einrichtung, die sich einigermaßen refinanziere. Die AWO
könne als Wohlfahrtsverband nur begrenzt Eigenmittel einbringen. Die Frage, ob
und wie viel Einrichtungen geschlossen würden, könne er heute und hier nicht
beantworten. Stand sei, dass man freiwillig keine Einrichtungen schließen
wolle, wenn sich das mit der Höhe des Eigenanteils vereinbaren ließe.
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass hier und heute die Frage zu klären sei, was man den Eltern ab
08.01.09 sagen wolle welche Kindergärten zur Verfügung stünden.
Der Vorschlag stünde im Raum, den Kindergarten Piepenstockstraße aus dem
Programm zu nehmen.
Herr Grschista erklärt,
dass der Kindergarten eine gemietete Einrichtung sei und der Vermieter eine
Kündigung des Gebäudes ausgesprochen habe. Er wisse nicht, unter welchen
Bedingungen eine solche Einrichtung weitergeführt werden könne. Hier stoße man
an eine Grenze, was überhaupt noch tragbar sei.
Herr Haensel kann die
Sachlage jetzt besser nachvollziehen und fragt Herrn Grschista, ob man diese
eine Einrichtung separieren könne, ohne dass die AWO ganz aus dem Kindertagesgeschäft
raus sei.
Diese Frage wird bejaht.
Herr Strüwer formuliert
nun abschließend den erweiterten
Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten -Bedarfsplanung wie dargestellt zur
Kenntnis.
- Die Planung
wird zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt.
- Der Beschluss
ergeht unter dem Vorbehalt, dass mit der AWO noch Gespräche geführt werden
und eine sozialräumliche Kompensation des Wegfalls der
Kindertageseinrichtung Piepenstockstraße erfolgt.
