Beschlussvorlage - 1076/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"- Teilnahme der Stadt Hagen bis Ende des Schuljahres 2009/2010- Erweiterung des Teilnehmerkreises um die Schüler der Förderschule Wilhelm-Busch (Primarstufe und Sekundarstufe I)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.11.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.11.2008
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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10.03.2009
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Beschlussvorschlag
1)
Die Stadt
Hagen beabsichtigt, auch im Schuljahr 2009/2010 im Bereich der Offenen
Ganztagsschule am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen.
2)
Der
Teilnehmerkreis am o. g. Landesprogramm wird ab dem Schuljahr 2008/2009 um die
Schüler der Förderschule Wilhelm-Busch erweitert.
3)
Für den
städtischen Eigenanteil stehen 100.000 € aus der Sparkassenspende 2007
sowie voraussichtlich 100.000 € aus der Sparkassenspende 2008 zur
Verfügung.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Landesprogramm
„Kein Kind ohne Mahlzeit“, das bis zum 31.07.2009 befristet ist,
soll auch im Schuljahr 2009/2010 fortgeführt werden. Die Stadt Hagen
beabsichtigt, auch im besagten Schuljahr weiter an dem Landesprogramm
teilzunehmen.
Ferner soll der
Teilnehmerkreis des Landesprogramms ab dem Schuljahr 2008/2009 um die Schüler
der Förderschule Wilhelm Busch erweitert werden, da auch dort bedürftige Kinder
sind, die mittels des o.g. Programms gefördert werden sollen. Für das Jahr 2008
stehen 100.000 € aus der Sparkassenspende 2007 zur Verfügung, für das
Jahr 2009 voraussichtlich weitere 100.000 € aus der Sparkassenspende 2008.
Ob auch im Schuljahr 2009/2010 über entsprechende Mittel verfügt werden kann,
ist derzeit offen.
Begründung
Der
Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW „Kein
Kind ohne Mahlzeit“ ist am 15.08.07 in Kraft getreten und sollte zunächst
für einen Zeitraum von 2 Schuljahren (01.08.07 bis 31.07.09) ein Instrument zur
Unterstützung bedürftiger Familien bei den Kosten für das Mittagessen in den
Ganztagsschulen sein. Mittlerweile steht fest, dass der Landesfonds über das
Schuljahr 2008/2009 hinaus verlängert wird. Die Verantwortung wird zum 01.01.09
auf das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlagert. Von dort aus
wird dann die derzeit bestehende Förderrichtlinie angepasst. Einzelheiten dazu
sind bisher nicht bekannt.
In
der Vergangenheit hat die Stadt Hagen beschlossen, im Bereich der Offenen
Ganztagsschulen in den Schuljahren 2007/2008 sowie 2008/2009 an dem
Landesprogramm teilzunehmen. Somit nehmen zur Zeit 34 Grund- und 4
Förderschulen (Primarstufe) an dem Landesprogramm teil. Die Einschränkung auf
diesen Kreis ist mit den nicht vorhandenen Eigenmitteln (freiwillige Leistung)
und der Höhe des möglichen Anteils aus der Sparkassenspende begründet.
Seit
Einführung der Offenen Ganztagsschulen in Hagen wird ein Mittagessen angeboten.
Die Kooperationspartner (Träger der Jugendhilfe) sind zur Vermeidung
zusätzlichen Personalaufwandes in der Verwaltung für die Organisation und die
Abrechnung des Mittagessens zuständig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am
25.10.07 beschlossen (Vorlage 0847/2007 vom 06.09.2007), in den Schuljahren
2007/2008 und 2008/2009 am Landesprogramm im Bereich der Offenen
Ganztagsschulen teilzunehmen. Dafür sollten für den städtischen Anteil pro
Schuljahr maximal 100.000 € aus der Sparkassenspende zur Verfügung
gestellt werden. Die 100.000 € für das Schuljahr 2007/2008 standen ab dem
01.01.2008 zur Verfügung. Die 100.000 € für das Schuljahr 2008/2009
werden voraussichtlich ab dem 01.01.2009 bereitgestellt.
Nachdem
die Schulverwaltung anfangs davon ausgegangen war, dass eine Deckung des
städtischen Eigenanteils aus der Sparkassenspende für die Schuljahre 2007/2008
und 2008/2009 nur in einer Höhe von insgesamt maximal 100.000,- €
vorhanden ist, ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, den von der Stadt Hagen im
Oktober 2007 festgelegten Teilnehmerkreis des Landesprogramms um die Schüler
der Förderschule Wilhelm Busch zu erweitern sowie die Teilnahme an dem
Landesprogramm auch auf das Schuljahr 2009/2010 auszudehnen. Und dies
unabhängig davon, ob im Schuljahr 2009/2010 nochmals auf entsprechende Mittel zurückgegriffen
werden kann.
Der
Erlass sieht als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende
Kostenverteilung - pro bedürftigem Kind bzw. Jugendlichen und Mahlzeit - in
Höhe von 2,50 Euro pro Schultag (in der Regel 200 Schultage pro Jahr) vor:
-
Landesanteil: 1,00 Euro
-
Kommunaler Anteil: bis
zu 0,50 Euro (abhängig von den
Menükosten)
-
Elternanteil: 1,00
Euro.
Im
Schuljahr 2007/2008 ist für 456 bedürftige Kinder ein Zuschuss zum Mittagessen
von den Erziehungsberechtigten beantragt worden. Für das Schuljahr 2008/2009
wurden bei der Bezirksregierung 652 Kinder als bedürftig gemeldet. Der für
beide Schuljahre im Bereich der Offenen Ganztagsschule benötigte städtische
Eigenanteil, sowie der für das Schuljahr 2009/2010 voraussichtlich vorzusehende
Eigenanteil, ist der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Dabei
ist zu beachten, dass sich die Anzahl der Bedürftigen für das Schuljahr
2009/2010 erfahrungsgemäß leicht erhöhen wird. Zudem wird der städtische Anteil
mit 0,50 € veranschlagt, da noch
nicht absehbar ist, wie sich die Anzahl der Kinder auf die jeweiligen Träger
der Jugendhilfe verteilt. Tatsächlich lag der städtische Anteil pro Mahlzeit
bisher bei 0,40 €.
|
Sparkassenspende insgesamt: |
Schuljahr |
Anzahl
bedürftiger Kinder |
Eigenanteil der Stadt (bis
zu 0,50 € pro Kind pro Schultag) |
Eigenanteil der Stadt für
„Nachzügler“ |
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200.000
€ |
2007/2008 |
456 |
35.800,00
€ |
7.094,16 |
|
|
2008/2009 |
652 |
52.400,00
€ |
7.000,00 |
|
|
2009/2010 |
800 |
80.000,00
€ |
8.000,00 |
Insgesamt
werden demnach 190.294,16 € aus der Sparkassenspende benötigt. Wie hoch
die Zahl der Kinder sein wird, die in den Schuljahren 2008/2009 sowie 2009/2010
den Antragstermin verpassen werden, da sie erst während des laufenden
Schuljahres in die OGS kommen, aber dennoch bedürftig sind, ist ungewiss
(„Nachzügler“). Es wird für diesen Personenkreis ein fiktiver
Betrag in o. g. Höhe je Schuljahr angenommen, den die Stadt Hagen beisteuern
muss, um diesen Kindern ein vergünstigtes Mittagessen gewähren zu können. Neben
den 0,50 € übernimmt die Stadt in diesen Fällen auch den einen Euro, der
bei rechtzeitiger Antragstellung das Land gewährt hätte. Stichtag für die
Meldung der konkreten Teilnehmerzahl ist jeweils der erste Schultag nach den
Herbstferien.
Nach
Aussage der Schulleiterin der Wilhelm-Busch-Schule nehmen 96 Schüler am
Mittagessen teil. Insgesamt haben 70 % der Eltern haben Probleme, die Kosten
für das Mittagessen zu bezahlen. Es wird daher fiktiv davon ausgegangen, dass
von den 96 Kindern 40 Kinder die Voraussetzungen erfüllen, um als bedürftig im
Sinne des Erlasses angesehen zu werden. Für die Schuljahre 2008/2009 und
2009/2010 würde sich nachfolgend aufgeführter städtischer Eigenanteil ergeben:
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Schuljahr |
Anzahl
bedürftiger Kinder |
Eigenanteil der Stadt (bis
zu 0,50 € pro Kind pro Schultag) |
Eigenanteil der Stadt für
„Nachzügler“ |
|
2008/2009 |
40 |
4.000,00
€ |
600,00 |
|
2009/2010 |
40 |
4.000,00
€ |
600,00 |
Für
die Wilhelm-Busch-Schule wird voraussichtlich ein städtischer Eigenanteil aus
der Sparkassenspende in Höhe von maximal 9.200 € benötigt.
Addiert
man den voraussichtlich einzusetzenden städtischen Eigenanteil aus der
Sparkassenspende für die Offenen Ganztagsschulen und die Wilhelm-Busch-Schule
für die oben aufgeführten Schuljahre zusammen, so wird aus den 200.000 €
Sparkassenspende vorrausichtlich ein Betrag in Höhe von 199.494,16 € abfließen.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Teilnehmerkreis auf die Wilhelm-Busch-Schule
(Primarstufe und Sekundarstufe I) zu erweitern. Die Bedürftigkeit der Eltern
wird von der Schule geprüft. Der städtische Anteil von bis zu 0,50 Euro wird
direkt an die Schule überwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
200.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
200.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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