Beschlussvorlage - 1076/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)     Die Stadt Hagen beabsichtigt, auch im Schuljahr 2009/2010 im Bereich der Offenen Ganztagsschule am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen.

2)     Der Teilnehmerkreis am o. g. Landesprogramm wird ab dem Schuljahr 2008/2009 um die Schüler der Förderschule Wilhelm-Busch erweitert.

3)     Für den städtischen Eigenanteil stehen 100.000 € aus der Sparkassenspende 2007 sowie voraussichtlich 100.000 € aus der Sparkassenspende 2008 zur Verfügung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, das bis zum 31.07.2009 befristet ist, soll auch im Schuljahr 2009/2010 fortgeführt werden. Die Stadt Hagen beabsichtigt, auch im besagten Schuljahr weiter an dem Landesprogramm teilzunehmen.

 

Ferner soll der Teilnehmerkreis des Landesprogramms ab dem Schuljahr 2008/2009 um die Schüler der Förderschule Wilhelm Busch erweitert werden, da auch dort bedürftige Kinder sind, die mittels des o.g. Programms gefördert werden sollen. Für das Jahr 2008 stehen 100.000 € aus der Sparkassenspende 2007 zur Verfügung, für das Jahr 2009 voraussichtlich weitere 100.000 € aus der Sparkassenspende 2008. Ob auch im Schuljahr 2009/2010 über entsprechende Mittel verfügt werden kann, ist derzeit offen.

 

 

Begründung

 

Der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist am 15.08.07 in Kraft getreten und sollte zunächst für einen Zeitraum von 2 Schuljahren (01.08.07 bis 31.07.09) ein Instrument zur Unterstützung bedürftiger Familien bei den Kosten für das Mittagessen in den Ganztagsschulen sein. Mittlerweile steht fest, dass der Landesfonds über das Schuljahr 2008/2009 hinaus verlängert wird. Die Verantwortung wird zum 01.01.09 auf das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlagert. Von dort aus wird dann die derzeit bestehende Förderrichtlinie angepasst. Einzelheiten dazu sind bisher nicht bekannt.

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Hagen beschlossen, im Bereich der Offenen Ganztagsschulen in den Schuljahren 2007/2008 sowie 2008/2009 an dem Landesprogramm teilzunehmen. Somit nehmen zur Zeit 34 Grund- und 4 Förderschulen (Primarstufe) an dem Landesprogramm teil. Die Einschränkung auf diesen Kreis ist mit den nicht vorhandenen Eigenmitteln (freiwillige Leistung) und der Höhe des möglichen Anteils aus der Sparkassenspende begründet.

 

Seit Einführung der Offenen Ganztagsschulen in Hagen wird ein Mittagessen angeboten. Die Kooperationspartner (Träger der Jugendhilfe) sind zur Vermeidung zusätzlichen Personalaufwandes in der Verwaltung für die Organisation und die Abrechnung des Mittagessens zuständig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 25.10.07 beschlossen (Vorlage 0847/2007 vom 06.09.2007), in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 am Landesprogramm im Bereich der Offenen Ganztagsschulen teilzunehmen. Dafür sollten für den städtischen Anteil pro Schuljahr maximal 100.000 € aus der Sparkassenspende zur Verfügung gestellt werden. Die 100.000 € für das Schuljahr 2007/2008 standen ab dem 01.01.2008 zur Verfügung. Die 100.000 € für das Schuljahr 2008/2009 werden voraussichtlich ab dem 01.01.2009 bereitgestellt.

 

Nachdem die Schulverwaltung anfangs davon ausgegangen war, dass eine Deckung des städtischen Eigenanteils aus der Sparkassenspende für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 nur in einer Höhe von insgesamt maximal 100.000,- € vorhanden ist, ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, den von der Stadt Hagen im Oktober 2007 festgelegten Teilnehmerkreis des Landesprogramms um die Schüler der Förderschule Wilhelm Busch zu erweitern sowie die Teilnahme an dem Landesprogramm auch auf das Schuljahr 2009/2010 auszudehnen. Und dies unabhängig davon, ob im Schuljahr 2009/2010 nochmals auf entsprechende Mittel zurückgegriffen werden kann.

 

Der Erlass sieht als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende Kostenverteilung - pro bedürftigem Kind bzw. Jugendlichen und Mahlzeit - in Höhe von 2,50 Euro pro Schultag (in der Regel 200 Schultage pro Jahr) vor:

-         Landesanteil:                                    1,00 Euro

-         Kommunaler Anteil:             bis zu  0,50 Euro (abhängig von den Menükosten)

-         Elternanteil:                                       1,00 Euro.

 

 

Im Schuljahr 2007/2008 ist für 456 bedürftige Kinder ein Zuschuss zum Mittagessen von den Erziehungsberechtigten beantragt worden. Für das Schuljahr 2008/2009 wurden bei der Bezirksregierung 652 Kinder als bedürftig gemeldet. Der für beide Schuljahre im Bereich der Offenen Ganztagsschule benötigte städtische Eigenanteil, sowie der für das Schuljahr 2009/2010 voraussichtlich vorzusehende Eigenanteil, ist der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.

 

Dabei ist zu beachten, dass sich die Anzahl der Bedürftigen für das Schuljahr 2009/2010 erfahrungsgemäß leicht erhöhen wird. Zudem wird der städtische Anteil mit 0,50  € veranschlagt, da noch nicht absehbar ist, wie sich die Anzahl der Kinder auf die jeweiligen Träger der Jugendhilfe verteilt. Tatsächlich lag der städtische Anteil pro Mahlzeit bisher bei 0,40 €.

 

Sparkassenspende

insgesamt:

Schuljahr

Anzahl bedürftiger Kinder

Eigenanteil der Stadt (bis zu 0,50 € pro Kind pro Schultag)

Eigenanteil der Stadt für „Nachzügler“

200.000 €

2007/2008

456

35.800,00 €

7.094,16

 

2008/2009

652

52.400,00 €

7.000,00

 

2009/2010

800

80.000,00 €

8.000,00

 

Insgesamt werden demnach 190.294,16 € aus der Sparkassenspende benötigt. Wie hoch die Zahl der Kinder sein wird, die in den Schuljahren 2008/2009 sowie 2009/2010 den Antragstermin verpassen werden, da sie erst während des laufenden Schuljahres in die OGS kommen, aber dennoch bedürftig sind, ist ungewiss („Nachzügler“). Es wird für diesen Personenkreis ein fiktiver Betrag in o. g. Höhe je Schuljahr angenommen, den die Stadt Hagen beisteuern muss, um diesen Kindern ein vergünstigtes Mittagessen gewähren zu können. Neben den 0,50 € übernimmt die Stadt in diesen Fällen auch den einen Euro, der bei rechtzeitiger Antragstellung das Land gewährt hätte. Stichtag für die Meldung der konkreten Teilnehmerzahl ist jeweils der erste Schultag nach den Herbstferien.

 

Nach Aussage der Schulleiterin der Wilhelm-Busch-Schule nehmen 96 Schüler am Mittagessen teil. Insgesamt haben 70 % der Eltern haben Probleme, die Kosten für das Mittagessen zu bezahlen. Es wird daher fiktiv davon ausgegangen, dass von den 96 Kindern 40 Kinder die Voraussetzungen erfüllen, um als bedürftig im Sinne des Erlasses angesehen zu werden. Für die Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 würde sich nachfolgend aufgeführter städtischer Eigenanteil ergeben:

 

Schuljahr

Anzahl bedürftiger Kinder

Eigenanteil der Stadt (bis zu 0,50 € pro Kind pro Schultag)

Eigenanteil der Stadt für „Nachzügler“

2008/2009

40

4.000,00 €

600,00

2009/2010

40

4.000,00 €

600,00

 

Für die Wilhelm-Busch-Schule wird voraussichtlich ein städtischer Eigenanteil aus der Sparkassenspende in Höhe von maximal 9.200 € benötigt.

 

Addiert man den voraussichtlich einzusetzenden städtischen Eigenanteil aus der Sparkassenspende für die Offenen Ganztagsschulen und die Wilhelm-Busch-Schule für die oben aufgeführten Schuljahre zusammen, so wird aus den 200.000 € Sparkassenspende vorrausichtlich ein Betrag in Höhe von 199.494,16 € abfließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Teilnehmerkreis auf die Wilhelm-Busch-Schule (Primarstufe und Sekundarstufe I) zu erweitern. Die Bedürftigkeit der Eltern wird von der Schule geprüft. Der städtische Anteil von bis zu 0,50 Euro wird direkt an die Schule überwiesen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

200.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

200.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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27.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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10.03.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen