Beschlussvorlage - 0778/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Beitritt zum Public-Konsortium d-nrw GbR zu. Die Betriebsleitung HABIT wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen für den Beitritt der Stadt Hagen zum Public-Konsortium d-nrw GbR abzuschließen.

 

Die Umsetzung wird voraussichtlich zum 01.01.2009 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

1. Vorbemerkungen

 

Das Projekt Digitales Ruhrgebiet, nachfolgend auch d-NRW genannt, ist von der ProjektRuhr GmbH als 100%ige Tochter des Landes NRW initiiert worden. Die Inhalte und die Vorgehensweise von d-NRW wurden auf den Innovationsbeiratssitzungen mit kommunalen Vertretern erörtert und gebilligt. Die Stadt Hagen ist im Innovationsbeirat der Projekt Ruhr durch den Oberbürgermeister vertreten und wickelt weitere Projekte, z.B. Ruhrpilot mit der Projekt Ruhr, ab.

 

Im Rahmen eines zukunftsweisenden Modellprojektes einer öffentlich-privaten Kooperation (Public Private Partnership, PPP) ist die Basis für eine langfristige Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und privaten Partnern gelegt worden. Die Partnerschaft manifestierte sich am 28.11.2002 in der Gründung von zwei PPP-Gesellschaften, nämlich eine Betriebs- und Besitzgesellschaft, und dient der Erreichung der gemeinsamen Ziele von der Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die interkommunale eGovernment-Plattform bis hin zur Entwicklung gemeinsamer eGovernment-Anwendungen. Die PPP-Strukturen und die Zielsetzungen sind vom Finanzministerium des Landes NRW am 14.11.2002 im Rahmen des § 65 LHO (Landeshaushaltsordnung) untersucht, geprüft und genehmigt worden; der öffentliche Zweck ist ausdrücklich bestätigt worden.

 

Zwischen beiden PPP-Gesellschaften (Besitz- und Betriebsgesellschaft) regelt ein Grundlagenvertrag grundsätzliche Angelegenheiten, sowie Rechte, Stimmanteile, Zuständigkeiten, Besitzverhältnisse, usw..

 

Ein Kooperationsvertrag legt Projekt- und Gesellschaftsstrukturen fest und regelt darüber hinaus die Mechanismen für den Aufbau der Strukturen, die Projektfinanzierung und Laufzeit.

 

Während die Besitzgesellschaft überwiegend über einen öffentlichen Gesellschafteraufbau (Public-Bereich) verfügt, ist die Betriebsgesellschaft mehrheitlich aus privatwirtschaftlichen Gesellschaftern (Private-Bereich) zusammengesetzt.

 

Die Besitzgesellschaft wiederum setzt sich aus einem Public-Konsortium, einer geschäftsführenden Besitz-GmbH und einer Besitz-KG zusammen. Das Public-Konsortium hat dabei die Aufgabe, die Interessen der am Projekt beteiligten öffentlichen Partner zu bündeln.

 

Die Einrichtung eines Public-Konsortiums wurde gewählt, damit beim Eintritt neuer Gesellschafter keine Änderung des Gesellschaftervertrages der Besitz-GmbH erfolgen muss. Die Beteiligung von Kommunen, Rechenzentren und kommunalen Spitzenverbänden wird durch Beitritt gemäß der Satzung (Anlage 2) gewährleistet. Die Gesellschafter des Public-Konsortiums verfolgen mit ihrem Beitritt und der damit verbundenen unmittelbaren Beteiligung an der Besitz-GmbH unterschiedliche Interessen und können auch unterschiedliche Kompetenzen (Best-Practice-Lösungen, KnowHow, etc.) mit einbringen. Qualitätssicherungen und die Politik der Besitzgesellschaft werden über die Vertreter der öffentlichen Hand wahrgenommen.

 

Zur Vertiefung der Projekt- und Aufgabenstrukturen dient das Schaubild in Anlage 1.

 

 

2. Vorteile des Beitritts

 

Das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks und eines wichtigen Interesses des Landes ergibt sich aus der Genehmigung des Finanzministeriums NRW gem. § 65 LHO. Damit konnte auf der Basis der PPP-Struktur sichergestellt werden, dass die Realisierung von Aufgaben bzw. die Durchführung von Investitionen in einem gewissen Umfang auf private Partner übertragen werden können, ohne dass komplexe Ausschreibungsmechanismen hier greifen.

 

Durch die Bündelung der öffentlichen Interessen gegenüber den privaten Partnern können die Transaktionskosten für WEB-Services gesenkt und die Beschaffungskosten für infrastrukturelle Maßnahmen abgesenkt werden. Ein weiterer Vorteil liegt in den Synergieeffekten, die sich aus der Bündelung gemeinsamer Aufgaben ergeben können; ohne dass die kommunale Selbstverwaltung berührt wird.

 

Wie vorstehend ausgeführt, ist der Beitritt von öffentlichen Gesellschaftern zur Besitzgesellschaft gewünscht. Der Beitritt und die Beteiligung am Public-Konsortium ist mit geringfügigen Beiträgen verbunden; ermöglichen jedoch ein weites Feld der Einflussnahme auf die Gestaltung der PPP-Struktur und eine richtungweisende Einflussnahme auf zukünftige Gestaltung von eGovernment-Prozessen im Land NRW.

 

Ein Konflikt mit den öffentlichen Vorschriften der §§ 107,108 Gemeindeordnung NW besteht nicht.

 

Die Finanzierung des Projektes d-NRW erfolgt ausschließlich über die Beiträge für den Beitritt (Einlage), den operativen Ergebnissen der Betriebsgesellschaft, den Einlagen der privaten Kooperationspartner und öffentlichen Fördermitteln. Das wirtschaftliche Risiko für den öffentlichen Bereich wird durch Auslagerung auf die Betriebsgesellschaft und dem Ausschluss einer Nachschusspflicht minimiert. Verluste der Besitzgesellschaft – selbst bei Liquidation des Unternehmens – erreichen für den einzelnen Kommanditisten nur die Höhe der getätigten Einlage.

 

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass eGovernment-Produkte von d-NRW an Mitglieder des Public-Konsortiums preisgünstiger abgegeben werden als für Nichtmitglieder.

 

Die Stadt Hagen nutzt bereits seit einigen Jahren im Vorgriff auf den Beitritt

 

a) das Portal von d-nrw für Meldeauskünfte des Landes

b) das Portal von d-nrw für Meldeauskünfte von Dritten sowie

c) die von d-nrw bereitgestellte Vergabeplattform.

 

3. Verpflichtungen

 

Die Zahlungsverpflichtungen für die Stadt Hagen beim Beitritt zum Projekt d-NRW erstrecken sich auf eine

 

  • einmalige Beitrittszahlung und einen laufenden
  • Jahresbeitrag.

 

Die einmalige Beitrittszahlung umfasst eine Einlage,

bestehend aus Grundbetrag zzgl. 0,02€/je Einwohner, insgesamt von           7.000,00 €.

Der Jahresbeitrag beträgt                                                                                     1.000,00 €.

 

Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des HABIT zur Verfügung.

 

Mit Datum vom 11.12.2003 wurde bereits der Oberbürgermeister der Stadt Hagen zum Mitglied des Aufsichtsrates von d-nrw bestellt. Derzeit obliegt Herrn Oberbürgermeister Demnitz der Vorsitz.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die geforderten Beiträge mit Blick auf die Möglichkeiten der Einflussnahme in einem landesweiten Projekt über die digitale Verwaltungszukunft, einen äußerst moderaten finanziellen Beitrag darstellen. Da hier auch die Einflussnahme der Stadt Hagen gestärkt wird, sollte diese Möglichkeit ergriffen werden.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan des HABIT berücksichtigt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.10.2008 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen