Beschlussvorlage - 0778/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum Public-Konsortium d-nrw GbR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Ina Michalke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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21.10.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Beitritt zum
Public-Konsortium d-nrw GbR zu. Die Betriebsleitung HABIT wird beauftragt, die
erforderlichen Vereinbarungen für den Beitritt der Stadt Hagen zum Public-Konsortium
d-nrw GbR abzuschließen.
Die Umsetzung wird voraussichtlich zum 01.01.2009
erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Vorbemerkungen
Das Projekt Digitales
Ruhrgebiet, nachfolgend auch d-NRW genannt, ist von der ProjektRuhr
GmbH als 100%ige Tochter des Landes NRW initiiert worden. Die Inhalte und die
Vorgehensweise von d-NRW wurden auf den Innovationsbeiratssitzungen mit
kommunalen Vertretern erörtert und gebilligt. Die Stadt Hagen ist im
Innovationsbeirat der Projekt Ruhr durch den Oberbürgermeister vertreten und
wickelt weitere Projekte, z.B. Ruhrpilot mit der Projekt Ruhr, ab.
Im Rahmen eines
zukunftsweisenden Modellprojektes einer öffentlich-privaten Kooperation (Public
Private Partnership, PPP) ist die Basis für eine langfristige Partnerschaft
zwischen der öffentlichen Hand und privaten Partnern gelegt worden. Die
Partnerschaft manifestierte sich am 28.11.2002 in der Gründung von zwei
PPP-Gesellschaften, nämlich eine Betriebs- und Besitzgesellschaft, und dient
der Erreichung der gemeinsamen Ziele von der Schaffung der infrastrukturellen
Voraussetzungen für die interkommunale eGovernment-Plattform bis hin zur
Entwicklung gemeinsamer eGovernment-Anwendungen. Die PPP-Strukturen und die
Zielsetzungen sind vom Finanzministerium des Landes NRW am 14.11.2002 im Rahmen
des § 65 LHO (Landeshaushaltsordnung) untersucht, geprüft und genehmigt worden;
der öffentliche Zweck ist ausdrücklich bestätigt worden.
Zwischen beiden
PPP-Gesellschaften (Besitz- und Betriebsgesellschaft) regelt ein Grundlagenvertrag
grundsätzliche Angelegenheiten, sowie Rechte, Stimmanteile, Zuständigkeiten,
Besitzverhältnisse, usw..
Ein Kooperationsvertrag
legt Projekt- und Gesellschaftsstrukturen fest und regelt darüber
hinaus die Mechanismen für den Aufbau der Strukturen, die Projektfinanzierung
und Laufzeit.
Während die Besitzgesellschaft
überwiegend über einen öffentlichen Gesellschafteraufbau (Public-Bereich)
verfügt, ist die Betriebsgesellschaft mehrheitlich aus privatwirtschaftlichen
Gesellschaftern (Private-Bereich) zusammengesetzt.
Die Besitzgesellschaft wiederum
setzt sich aus einem Public-Konsortium, einer geschäftsführenden
Besitz-GmbH und einer Besitz-KG zusammen. Das Public-Konsortium hat
dabei die Aufgabe, die Interessen der am Projekt beteiligten öffentlichen
Partner zu bündeln.
Die Einrichtung eines Public-Konsortiums
wurde gewählt, damit beim Eintritt neuer Gesellschafter keine Änderung des
Gesellschaftervertrages der Besitz-GmbH erfolgen muss. Die Beteiligung von
Kommunen, Rechenzentren und kommunalen Spitzenverbänden wird durch Beitritt
gemäß der Satzung (Anlage 2) gewährleistet. Die Gesellschafter des Public-Konsortiums
verfolgen mit ihrem Beitritt und der damit verbundenen unmittelbaren
Beteiligung an der Besitz-GmbH unterschiedliche Interessen und können auch
unterschiedliche Kompetenzen (Best-Practice-Lösungen, KnowHow, etc.) mit einbringen.
Qualitätssicherungen und die Politik der Besitzgesellschaft werden über die
Vertreter der öffentlichen Hand wahrgenommen.
Zur Vertiefung der Projekt- und Aufgabenstrukturen
dient das Schaubild in Anlage 1.
2. Vorteile des Beitritts
Das Vorliegen eines öffentlichen
Zwecks und eines wichtigen Interesses des Landes ergibt sich aus der
Genehmigung des Finanzministeriums NRW gem. § 65 LHO. Damit konnte auf der
Basis der PPP-Struktur sichergestellt werden, dass die Realisierung von
Aufgaben bzw. die Durchführung von Investitionen in einem gewissen Umfang auf
private Partner übertragen werden können, ohne dass komplexe
Ausschreibungsmechanismen hier greifen.
Durch die Bündelung der
öffentlichen Interessen gegenüber den privaten Partnern können die
Transaktionskosten für WEB-Services gesenkt und die Beschaffungskosten für
infrastrukturelle Maßnahmen abgesenkt werden. Ein weiterer Vorteil liegt in den
Synergieeffekten, die sich aus der Bündelung gemeinsamer Aufgaben ergeben
können; ohne dass die kommunale Selbstverwaltung berührt wird.
Wie vorstehend ausgeführt,
ist der Beitritt von öffentlichen Gesellschaftern zur Besitzgesellschaft
gewünscht. Der Beitritt und die Beteiligung am Public-Konsortium ist mit
geringfügigen Beiträgen verbunden; ermöglichen jedoch ein weites Feld der
Einflussnahme auf die Gestaltung der PPP-Struktur und eine richtungweisende
Einflussnahme auf zukünftige Gestaltung von eGovernment-Prozessen im Land NRW.
Ein Konflikt mit den
öffentlichen Vorschriften der §§ 107,108 Gemeindeordnung NW besteht nicht.
Die Finanzierung des
Projektes d-NRW erfolgt ausschließlich über die Beiträge für den Beitritt
(Einlage), den operativen Ergebnissen der Betriebsgesellschaft, den
Einlagen der privaten Kooperationspartner und öffentlichen Fördermitteln. Das
wirtschaftliche Risiko für den öffentlichen Bereich wird durch Auslagerung auf die
Betriebsgesellschaft und dem Ausschluss einer Nachschusspflicht
minimiert. Verluste der Besitzgesellschaft – selbst bei
Liquidation des Unternehmens – erreichen für den einzelnen Kommanditisten
nur die Höhe der getätigten Einlage.
Ein weiterer wesentlicher
Vorteil besteht darin, dass eGovernment-Produkte von d-NRW an Mitglieder
des Public-Konsortiums preisgünstiger abgegeben werden als für Nichtmitglieder.
Die Stadt Hagen nutzt
bereits seit einigen Jahren im Vorgriff auf den Beitritt
a) das Portal von d-nrw
für Meldeauskünfte des Landes
b) das Portal von d-nrw
für Meldeauskünfte von Dritten sowie
c) die von d-nrw
bereitgestellte Vergabeplattform.
3.
Verpflichtungen
Die
Zahlungsverpflichtungen für die Stadt Hagen beim Beitritt zum Projekt d-NRW erstrecken
sich auf eine
- einmalige Beitrittszahlung und einen laufenden
- Jahresbeitrag.
Die einmalige
Beitrittszahlung umfasst eine Einlage,
bestehend aus Grundbetrag
zzgl. 0,02€/je Einwohner, insgesamt von 7.000,00
€.
Der Jahresbeitrag beträgt 1.000,00
€.
Die Mittel stehen im
Wirtschaftsplan des HABIT zur Verfügung.
Mit Datum vom 11.12.2003
wurde bereits der Oberbürgermeister der Stadt Hagen zum Mitglied des Aufsichtsrates
von d-nrw bestellt. Derzeit obliegt Herrn Oberbürgermeister Demnitz der
Vorsitz.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass die geforderten Beiträge mit Blick auf die Möglichkeiten der
Einflussnahme in einem landesweiten Projekt über die digitale Verwaltungszukunft,
einen äußerst moderaten finanziellen Beitrag darstellen. Da hier auch die Einflussnahme
der Stadt Hagen gestärkt wird, sollte diese Möglichkeit ergriffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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17,2 kB
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2
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(wie Dokument)
|
85,9 kB
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