Beschlussvorlage - 0647/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße–hier:a) Beschluss zur Plangebietsänderung/Plangebietserweiterungb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.08.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.08.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.08.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 02.03.2006 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577)
–Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet zwischen der Volmarsteiner Straße und der DB – Anlage auf die für die Um–/Ausbaumaßnahmen zum Anschluss des geplanten Gewerbegebietes notwendigen Flächen zurückgenommen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwässerungsplanung wird das Plangebiet im südwestlichen Bereich südlich der Volmarsteiner Straße und zur planungsrechtlichen Sicherung der neuen Anbindung der Straße Oberste Hülsberg an die Erschließungsstraße des geplanten Gewerbegebietes im nordöstlichen Bereich (Einmündung Planstraße / Oberste Hülsberg) erweitert.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße– liegt zwischen der DB – Anlage nördlich der Volmarsteiner Straße, der Straße "Oberste Hülsberg, der BAB A1, und dem Wäldchen beim Gut Schönfeld und umfasst nach der Plangebietsänderung die Flurstücke 87 (tlw.) 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 599 (tlw.), 641 und 642 alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße- nebst der Begründung vom 25.07.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2008 soll ein Planungsstand nach § 33 BauGB erreicht werden.
Anfang des Jahres 2009 soll dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
dem Bebauungsplanverfahren erfolgt der erste Schritt um die Entwicklung der
Gewerbeansiedlung entlang der Volmarsteiner Straße voranzutreiben.
Begründung
Vorbemerkung:
Der
Bebauungsplan ist in seinen Festsetzungen so gefasst, dass alle Optionen
(sowohl Großbetrieb als auch mehrere kleinere Betriebe) zur Vermarktung
offengehalten werden.
Die
Gewerbefläche und die Straße Oberste Hülsberg erhält durch die Verlegung der
Einmündung Oberste Hülsberg mit der ,
den Erfordernissen einer Gewerbegebietserschließung genügenden, neu zu
erstellende Einmündung in die Volmarsteiner Straße lediglich einen Anschluss an
das öffentliche Straßennetz. Von diesem Anschlusspunkt kann die Gewerbefläche
über privatrechtlich zu sichernde Erschließungsflächen erschlossen werden.
Verfahrensablauf:
Dem
Beschluss des Rates der Stadt Hagen folgend, die Anfang der 90er Jahre
durchgeführten Arbeiten zur Aufschließung gewerblicher Bauflächen an der Volmarsteiner
Straße wieder aufzunehmen und die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen
südlich der Volmarsteiner Straße schnellstmöglich einer gewerblichen Nutzung
zuzuführen wurde das Bebauungsplanverfahren 11/05 (577) –Gewerbegebiet
Volmarsteiner Straße– durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen
eingeleitet.
Einleitungsbeschluss: 02.03.2006
Veröffentlichung d. E. d. V.: 07.03.2006
Scopingtermin: 07.02.2006
Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB): 15.08.2006
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden
und
Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): 08.11.2006
– 11.12.2006
Das
Protokoll des Scopingtermins ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Das
Protokoll der Bürgeranhörung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die
im Rahmen des Scopingtermins, der Bürgeranhörung und der vorgezogenen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Stellungnahmen bzgl. verkehrlichem Anschluss, Entwässerung, Umweltbericht etc.
wurden bei der Erstellung des jetzt zur öffentlichen Auslegung vorliegenden
Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Der
Umweltbericht gem. §2a Satz 1 Pkt. 2 BauGB wurde als gesonderter Teil der
Begründung zum Bebauungsplan erstellt und ist in dieser unter "Punkt
10. Umweltbericht" enthalten.
Der
Ausgleich des Eingriffs erfolgt auf Grundlage des Landschaftspflegerischen
Begleitplans/Landschaftspflegerischen Fachbeitrags fast ausschließlich auf
externen Kompensationsflächen durch Waldumwandlung.
Mit
der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007
hat der Bundesgesetzgeber das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen
Vorgaben angepasst. In diesem Zusammenhang muss nunmehr entsprechend den
europäischen Bestimmungen eine Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der
Bauleitplanverfahren erfolgen.
Die
Artenschutzrechtliche Überprüfung des für die Gewerbeansiedlung vorgesehenen
Bebauungsplanbereiches 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner
Straße– hat keine den Planungen widersprechenden/entgegenstehenden
Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten ergeben.
Das Grundstück ist im
Eigentum der Stadt Hagen. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Die aktuell ermittelten
Straßenbaukosten für die Anschluss des Gewerbegebietes an die Volmarsteiner
Straße sowie die neue Anbindung der Straße Oberste Hülsberg betragen ca.
600.000 Euro. Hinzuzurechnen sind die anfallenden Unterhaltungskosten.
Die Kosten für die
Kompensationsmaßnahmen einschließlich 10jähriger Pflege betragen ca. 240.000
€.
Die entwässerungstechnische
Erschließung/Entsorgung erfolgt durch die Stadtentwässerung Hagen und wird über
die Gebührensatzung anteilig refinanziert.
Die innere Erschließung des
Gewerbegebietes wird sich an den Bedarfen der einzelnen Nutzer/Investoren
orientieren. Zu den Kosten kann derzeit noch keine Angabe erfolgen. Anzunehmen
ist, dass aufgrund der Bodenbelastung allein für die Abfuhr und Deponierung
Kosten in der Höhe von insgesamt 750.000 € anfallen werden.
Bei
Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber
auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher
Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde und/oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Olpe, Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten
(§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von der Oberen
Denkmalbehörde bzw. dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe freigegeben wird.
Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu
nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NW).
Hinsichtlich
der Bombenabwurfgebiete sind die Luftbilder der Bebauungsplanfläche ausgewertet
worden. Dabei sind keine Hinweise auf Kampfmittel festgestellt worden.
Das
Vorhandensein von Kampfmitteln kann aber nie völlig ausgeschlossen werden.
Gerade
bei Eingriffen in das Erdreich ist daher mit äußerster Vorsicht vorzugehen.
Weist
bei Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf eine außergewöhnliche
Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die
Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst durch die
Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans
Protokoll
des Scopingtermins
Protokoll
der Bürgeranhörung
Weitere
Ausführungen sind der Begründung vom 25.07.2008 zum Bebauungsplan Nr. 11/05
(577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße–, die Anlage dieser
Vorlage ist, enthalten.
Die
u.a. Unterlagen, die zur Erstellung des Bebauungsplans und der Begründung
ausgewertet wurden, können im Original/Mailausdruck in der jeweiligen
Ausschusssitzung eingesehen werden:
Ø
"Geräusch–Immissionsschutz–Gutachten
für die Stadt Hagen hinsichtlich der Bebauungspläne Nr. 11/05
"Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße" und Nr. 09/07
"Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße/Am Tempel" in Bezug auf die durch
die Plangebiete zu erwartenden Geräuschemissionen und –immissionen, mit
Angabe von Emissionskontingenten"
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Dipl.-Ing. Peter Buchholz, Eppenhauser
Straße 101, 58093 Hagen,
Bearb.-Nr.:
07/205, vom 29.05.2008
Ø
Baugrundstück in
Hagen–Vorhalle, Volmarsteiner Straße, westlich der Straße "Oberste
Hülsberg" – Kurzbericht zu
den wesentlichen Bodeneigenschaften–
Ingenieurgesellschaft
für Geotechnik und Umwelt, Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Beratende Ingenieure
VBI, Am Ossenbrink 40, 58313 Herdecke,
Bearb.-Nr.:
A6/14687 vom 21. März 2006
Ø
Baugrundstück in
Hagen–Vorhalle, Volmarsteiner Straße, westlich der Straße "Oberste
Hülsberg" – Baugrunduntersuchung
und baugrundtechnische Beratung in der Entwurfsphase
Ingenieurgesellschaft
für Geotechnik und Umwelt, Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Beratende Ingenieure
VBI, Am Ossenbrink 40, 58313 Herdecke,
Bearb.-Nr.:
A6/14687 vom 06. April 2006
Ø
Baugrundstück in
Hagen–Vorhalle, Volmarsteiner Straße, westlich der Straße "Oberste
Hülsberg" – Baugrunduntersuchung
und baugrundtechnische Beratung in der Entwurfsphase; hier: zusätzliche
Bohrungen mit Grundwasserbeobachtungspegeln und Pumpversuche im hangseitigen
Grundstücksbereich zur Beurteilung des Hangwasseranfalls
Ingenieurgesellschaft
für Geotechnik und Umwelt, Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Beratende Ingenieure
VBI, Am Ossenbrink 40, 58313 Herdecke,
Bearb.-Nr.:
A6/14687 vom 21. Juni 2006
Ø
Planung
Gewerbepark Volmarsteiner Straße, Hagen Vorhalle, Hydrogeologische Untersuchungen zur Beurteilung der Sickerfähigkeit des
Untergrundes & Baugrundgutachten für den Bauvorentwurf
Angewandte
Geologie, Rummel & Knüfermann, Umwelt –Hydro
–Ingenieurgeologie, Schwerter Strasse 47, 44289 Dortmund
19.12.1994
Ø
Für den
Bebauungsplanbereich aufbereitete Altlastenuntersuchung:
"Belastung
mit Klärschlamm im Bereich "Gut Schönfeld"
Ergebnisse
der Untersuchungen des Hygiene–Instituts Gelsenkirchen sowie des
Umweltamtes der Stadt Hagen, Pendelbrief vom 15.02.92
Umweltbezogene Informationen u.a. als Teil bzw. Anlage der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße–:
Ø
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (Punkt 10. "Umweltbericht")
Ø
Landschaftspflegerischer
Begleitplan/Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Büro
plan b, Landschaftsarchitekten BDLA AKNW, Jürgensmann
Landers GbR, Mercatorstraße 114, 47051 Duisburg
vom 09.07.2008
mit den Anlagen:
Ø
Karte
"Örtliche Situation"
Ø
Karte
"Maßnahmen"
Ø
Karte
"Externe Kompensation"
Ø
Bebauungsplan
Nr. 11/05 "Gewerbegebiet Volmarsteiner Strasse" der Stadt Hagen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Herbstreit
Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Alte Bahnhofstraße 56, 44892 Bochum
Ø
Faunistischer Fachbeitrag zu den Bebauungsplänen
9/07
(596) "Volmarsteiner
Straße/Am Tempel"
3/04
(564) "Oberste Hülsberg
1"
11/05
(577) "Gewerbegebiet
Volmarsteiner Straße"
in
Hagen–Volmarstein
biopace
– Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Gereonstraße 21, 48145
Münster, 23. Juni 2008
Ø
Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße" der Stadt Hagen
Kartierung der Amphibien und der
Brutvögel
Natur
und Planung, Martina Müller–Liesendahl, Biologen und Landschaftsplaner,
Freiligrathstraße 64, 42289 Wuppertal, Juli 2006
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3 MB
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27.08.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt das Planvorhaben mit den folgenden Zusätzen
ab:
1.)
Die Ablehnung erfolgt insbesondere mit Hinweis
auf das benachbarte Trinkwasserschutzgebiet und die dazu ergangenen Bedenken
des Wasserversorgers.
2.)
Die Ablehnung erfolgt insbesondere mit Hinweis
auf die voraussichtlich hohen Kosten für die Allgemeinheit (städtische
Haushaltslage) im Bereich der verkehrlichen Erschließung und der Beseitigung
von Bodenverunreinigungen.
3.)
Die
ansiedlungswillige Firma sollte zunächst die Industriebrache
„Putsch“ nutzen.