20.08.2008 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Frage von Herrn Mosch,
ob es bereits konkrete Anfragen zur Ansiedlung im Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße gäbe, entgegnet Herr
Schumacher, dass es weitere Interessenten für die Flächen gegeben habe.
Weiterhin erläutert Herr Schumacher anhand des ausgehängten Planes die
Verkehrsanbindung an die Volmarsteiner
Straße. Es liege aber keine ernsthafte Anfrage für diesen Bereich vor.
Herr Pejic fragt nach, ob Interessenten vorhanden seien
und regt an, erst mit den Planungen fortzufahren, wenn es ernsthafte Interessenten
gibt.
Herr Schumacher teilt mit,
dass das Interesse bei den Unternehmern an einem Grundstückerwerb an der
Volmarsteiner Straße zurückgegangen sei.
Herr Kohaupt macht den
Vorschlag die Ansiedlung, einer Großsporthalle
oder der Justizvollzugsanstallt
in diesem Gebiet zu prüfen.
Weiterhin möchte Herr Kohaupt den Stand der Ausbauplanung der B 226 erläutert wissen.
Herr Schumacher teilt mit,
dass es bisher nur Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW gegeben habe.
Herr Kohaupt macht
deutlich, dass bei einer Realisierung der B226 auch die Lärmschutzmaßnahmen zum
Schutz der anliegenden Anwohner berücksichtigt
werden müssen.
Herr Rath möchte wissen,
warum die gegenüberliegende Fläche, die sich mittlerweile auch im Eigentum der
Stadt Hagen befinde, nicht in die Planungen mit einbezogen werde.
Herr Schumacher entgegnet,
dass Teile des Gebietes im Bebauungsplan „Am Tempel“ mit erschlossen
werden sollen.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu machen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 02.03.2006 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577)
–Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet zwischen der Volmarsteiner Straße und der DB – Anlage auf die für die Um–/Ausbaumaßnahmen zum Anschluss des geplanten Gewerbegebietes notwendigen Flächen zurückgenommen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwässerungsplanung wird das Plangebiet im südwestlichen Bereich südlich der Volmarsteiner Straße und zur planungsrechtlichen Sicherung der neuen Anbindung der Straße Oberste Hülsberg an die Erschließungsstraße des geplanten Gewerbegebietes im nordöstlichen Bereich (Einmündung Planstraße / Oberste Hülsberg) erweitert.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße– liegt zwischen der DB – Anlage nördlich der Volmarsteiner Straße, der Straße "Oberste Hülsberg, der BAB A1, und dem Wäldchen beim Gut Schönfeld und umfasst nach der Plangebietsänderung die Flurstücke 87 (tlw.) 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 599 (tlw.), 641 und 642 alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße- nebst der Begründung vom 25.07.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der zweiten Jahreshälfte 2008 soll ein Planungsstand nach § 33 BauGB erreicht werden.
Anfang des Jahres 2009 soll dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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