27.08.2008 - 10 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Weiß.
Herr Meilwes stellt fest,
dass das Gewerbegebiet aufgrund des Flächenbedarfs für Versickerungsanlagen nicht
landschaftsgerecht eingegrünt werden kann. Er gibt ferner ausdrücklich zu
Protokoll, dass es nicht ausreicht lediglich den augenblicklichen Zustand der
Ackerfläche ökologische in Wert zu setzen. Es müsse auch das ökologische Bodenpotential
berücksichtigt werden. Der B-Plan werde dadurch deutlich anfechtbar. Einschlägige
Gerichtsurteile mit Zitierstelle habe er der Verwaltung bereits in der Vergangenheit
gegeben. Er bittet darum, seine Aussage an die mit der Planung befassten Ausschüsse
und den Rat weiter zu geben.
Unter Beteiligung von Herrn Freier, Herrn Weiß, Herrn
Dr. Braun und Herrn Thiel wird erörtert, dass die Kosten für die
äußere Erschließung mittelfristig bei der Stadt liegen würden und die übrigen
Kosten, wie z. B. die für die Bodenbewegungen, bei der vorliegenden
Angebotsplanung beim Investor liegen. Zwischen Herrn Borgmeier und Herrn
Thiel werden kurz die möglichen Auswirkungen auf die geschützten Vogelarten
erörtert.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt das Planvorhaben mit den folgenden Zusätzen
ab:
1.)
Die Ablehnung erfolgt insbesondere mit Hinweis
auf das benachbarte Trinkwasserschutzgebiet und die dazu ergangenen Bedenken
des Wasserversorgers.
2.)
Die Ablehnung erfolgt insbesondere mit Hinweis
auf die voraussichtlich hohen Kosten für die Allgemeinheit (städtische
Haushaltslage) im Bereich der verkehrlichen Erschließung und der Beseitigung
von Bodenverunreinigungen.
3.)
Die
ansiedlungswillige Firma sollte zunächst die Industriebrache
„Putsch“ nutzen.
Anlagen zur Vorlage
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