Beschlussvorlage - 0418/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/01 (?) Ortskern Boele / Hilgenland, Teil 1a) Beschluss zur Änderung des Plangebietesb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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23.06.2004
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2004
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3
(2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt
Verfahrenablauf:
Mit der anstehenden Realisierung
des Straßenbauprojekts “Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt wird die
räumliche Voraussetzung eines vom Durchgangsverkehr beruhigten zentralen
Ortskerns geschaffen. Die grundsätzlichen Ziele und Inhalte der Planung wurden
in breiter Öffentlichkeit sowie auch in einem Workshop mit Politikern,
Einzelhändlern und den Kirchen vor Ort erarbeitet und diskutiert. Im Ergebnis
dieser Diskussion ist festzuhalten, dass folgende Schwerpunkte zur
städtebaulichen Aufwertung und Attraktivierung des Ortskerns gesetzt werden
sollen:
·
Neuordnung
der unterschiedlichen Nutzungansprüche im Zentrum
·
Ergänzung
der baulichen Nutzung durch Schaffung zusätzlicher Bauflächen
·
Konsequente
Verkehrsberuhigung
·
Rückgewinnnung
von Straßen und Plätzen zur Schaffung attraktiver Aufenthaltsbereiche
Aus dem bestehenden Planungsrecht lassen sich diese Ziele
und Inhalte nicht in ausreichendem Maße entwickeln, die Umsetzung erfordert die
Änderung bzw. die Schaffung entsprechenden Planungsrechts.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen v. 28.06.2001 wurde
dem zur Folge das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/01 (535) –Ortskern
Boele/Hilgenland eingeleitet.
Zur Sicherung der Durchführung der Planung wurde vom Rat der
Stadt Hagen am 25.04 2002 eine Veränderungssperre beschlossen.
Erste Lösungsvorschläge der Planung
wurden am 20.03.2002 in einer Bürgeranhörung vorgestellt. Die Vorschläge
enthielten bereits die wesentlichen Merkmale der vorgenannten Ziele der
städtebaulichen Neuordnung, die sich wie oben bereits genannt mit der
Herausnahme des Durchgangsverkehrs ergeben werden. Das Protokoll der
Bürgeranhörung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Mit der Fortschreibung der Planung,
in die neben den Anregungen aus der Bürgerschaft auch die Ergebnisse der
Podiumsdiskussionen aufgenommen wurden, ergab sich aufgrund der Konkretisierung
/Verfestigung der Planungsüberlegungen für den unmittelbaren Bereich des
Marktplatzes das Erfordernis zur Teilung des Verfahrens in Teilbereiche. Der
Rat der Stadt Hagen hat diese Teilung am 29.01.2004 beschlossen.
Die Umgestaltung des Marktplatzes
und die Überlegungen hier im zentralen Ortskern von Boele die Ansiedlung von
Einzelhandelsnutzungen zu unterstützen und kurzfristig als Teil 1
planungsrechtlich vorzubereiten sind Inhalt dieses Verfahrens . Die Bereiche
Hilgenland (Teil 2) und die Flächen östlich der Schwerter Straße (Teil 3)
werden zeitnah bearbeitet.
Die inhaltlich fortgeführten
Konzepte der Planung wurden in einer 2. Bürgeranhörung am 30.03.2004
vorgestellt. Sie beinhalten umfassend:
·
die
Neugestaltung des Marktplatzes entsprechend seinen unterschiedlichen
Nutzungsansprüchen vom zentralen öffentlichen Platz über Wochenmarkt bis hin
zum Parken
·
sowie
auch die beabsichtigte Veränderung des Einmündungsbereiches der Ortsumgehung
Boele in die Dortmunder Straße von einer lichtsignalgesteuerten Regeleinmündung
in einen Kreisverkehr.
Das Protokoll der 2. Bürgeranhörung
ist als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage.
Die Auswirkungen der beabsichtigten
Veränderung des geplanten Ausbaus der Ortsumgehung werden zur Zeit im Abgleich
mit den sonstigen Ergänzungen der baulichen Nutzungen lärmtechnisch untersucht.
Von der Einrichtung eines Kreisverkehrs ist eine Emissionsminimierung zu
erhoffen, die, verbunden mit der zu erwartenden Verbesserung des
Verkehrsflusses, den Faktor Lärm herabsetzen wird. Die Trasse der vom Rat der
Stadt Hagen am 04.06.2003 im Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) - Ortsumgehung Boele.
2. Bauabschnitt, Teil A – Änderung – beschlossenen Umgehungsstraße
wird durch die Modifizierung der Einmündung nicht verändert.
Die Ergebnisse dieser
gutachterlichen Betrachtung sowie auch geringfüge Ergänzungen zur Grünordnung
werden bis zur Offenlegung vorliegen.
Die genannten Veränderungen der verkehrlichen Planung sind Grund für die beabsichtigte Erweiterung des Plangebiets um den sich neu gestaltenden Einmündungsbereich.
Die formelle Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 (2) BauGB in Verbindung mit 3 (2) BauGB wird parallel zur zu
beschließenden öffentlichen Auslegung erfolgen.
Kosten:
Mit der Veränderung der Planung im
Einmündungsbereich ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für den Bau der
Ortsumgehung Boele 2. Bauabschnitt.
Die Kosten der Umgestaltung des
Marktplatzes sollen aus dem Erlösanteil der Vermarktung des städtischen
Grundstücks an den künftigen Betreiber der geplanten Einzelhandelseinrichtung
getragen werden.

23.06.2004 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat stimmt der
Verwaltungsvorlage unter folgenden Forderungen zu:
1.) Der Eingriff
ist zu 100 % auf Basis der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen
2.) Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen Zusammenhang mit
dem Eingriff stehen.
3.) Eine regionale
Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
29.06.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3 (2)
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Hagen unter folgender Forderung dem Beschussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen:
1. Der Eingriff
ist zu 100% auf Basis der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen.
2. Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen Zusammenhang mit
dem Eingriff stehen.
3. Eine regionale
Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
06.07.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3 (2)
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Nord bittet die
nachfolgenden Gremien, im Bebauungsplan
Ortskern Boele, Teil 1, die
überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des
Allgemeinen Wohngebietes so zu
modifizieren, dass die vorhandene villenähnliche
Struktur auch für die Zukunft erhalten
bleibt.
Der Eingriff ist zu 100 % auf Basis
der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen
Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe der Kompensationsmaßnahmen
zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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|
Dafür: |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
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Beratungsunterbrechung
wegen der Ehrungen langjähriger bzw. ausscheidender Mitglieder der
Bezirksvertretung Nord durch den Oberbürgermeister
von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3
(2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
c)
Im Bebauungsplan Ortskern Boele Teil 1 wird die überbaubare
Grundstückfläche so modifiziert, dass die vorhandene villenähnliche Struktur
auch für die Zukunft erhalten bleibt.
d)
Der Eingriff ist zu 100% auf Basis der ermittelten
Eingriffsflächen auszugleichen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in
einem funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe
der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.