13.07.2004 - 9 Bebauungsplan Nr. 8/01 (?) Ortskern Boele / Hil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Oberste Berghaus plädiert dafür,
die Teile 1, 2 und 3 möglichst parallel und zeitnah zu bearbeiten.
Herr Asbeck lässt über den
Beschlussvorschlag einschließlich der Empfehlungen durch Bezirksvertretung
Nord, Umweltausschuss und Landschaftsbeirat abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3
(2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
c)
Im Bebauungsplan Ortskern Boele Teil 1 wird die überbaubare
Grundstückfläche so modifiziert, dass die vorhandene villenähnliche Struktur
auch für die Zukunft erhalten bleibt.
d)
Der Eingriff ist zu 100% auf Basis der ermittelten
Eingriffsflächen auszugleichen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in
einem funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe
der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
