15.07.2004 - 60 Bebauungsplan Nr. 8/01 (?) Ortskern Boele / Hil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 60
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3
(2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zusatz:
Die im Bebauungsplan Ortskern Boele, Teil 1, überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes werden so modifiziert, dass die vorhandene villenähnliche Struktur auch für die Zukunft erhalten bleibt.
Der Eingriff ist zu 100% auf Basis der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
