Beschlussvorlage - 0602/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen nimmt zu der geplanten Erdgasleitung der RWE (MET – Mitteleuropäische Transversale) im Sinne der Verwaltungsvorlage Stellung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die RWE plant eine Erdgastransportleitung von Sayda (tschechische Grenze) bis an die belgische Grenze im Raum Aachen. Hierfür ist ein geeigneter Trassenkorridor raumordnerisch abzustimmen. Für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Planungsteil führt die Bezirksregierung Arnsberg das Raumordnungsverfahren federführend durch. Die Bezirksregierung hat die Stadt Hagen aufgefordert, bis zum 22.08.08 eine Stellungnahme zu dem Leitungsprojekt abzugeben. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltung wurden mögliche Konfliktbereiche identifiziert und entsprechende Hinweise in die Stellungnahme der Stadt Hagen aufgenommen.

 

 

Begründung

 

 

Anlass

Das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sieht gemäß §15 eine Prüfung vor, ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Gemäß § 1 Nr. 14 ROV ist die MET als Erdgasleitung mit einem Durchmesser vom mehr als 300 mm als überörtlich raumbedeutsam einzustufen und ist somit nach ROG einem Raumordnungsverfahren zu unterziehen.

Das Landesplanungsgesetz NRW (LPIG) sieht gemäß §§ 28-30 Raumordnungsverfahren für die durch die Raumordnungsverordnung des Bundes bestimmten Vorhaben vor. Auch wenn darüber hinaus ein Vorhaben als raumbedeutsam eingestuft wird, kann die Behörde ein Raumordnungsverfahren durchführen.

Für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Planungsteil führt die Bezirksregierung Arnsberg das Raumordnungsverfahren federführend durch. Die Bezirksregierung hat die Stadt Hagen aufgefordert, bis zum 22.08.08 eine Stellungnahme zu dem Leitungsprojekt abzugeben.

 

 

1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die RWE beabsichtigt den Bau einer kapazitätsstarken Erdgasleitung, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Verbindung herstellt von den russischen Gasfeldern zum bestehenden Versorgungsnetz im Mittel- und Westeuropa.

 

Die Erdgastransportleitung wird auf eine Gesamtkapazität von min 5 Mrd. m³ Erdgas pro Jahr ausgelegt und führt mit ca. 740 km Gesamtlänge von der tschechischen Staatgrenze im Sachsen (145 km) bei Sayda durch die Bundesländer Sachsen-Anhalt (100 km), Thüringen (48 km), Niedersachsen (65 km) und Hessen (41 km) nach Nordrhein-Westfalen ( 341 km) zur belgischen Staatgrenze nahe dem belgischen Eynatten und über eine Stichleitung nach Aachen-Haaren und von dort über bestehende Systeme zum niederländischen Bocholtz. Die Leitung wird unter anderem am Leitungsknoten Werne (nordöstlich Dortmund) mit dem vorhandenen Leitungsnetz der RWE verbunden.

 

Zum Raumordnungsverfahren in Nordrhein-Westfalen fanden unter Beteiligung der Träger öffentliche Belange  (Kreise, Kommunen, Land- und Fortwirtschaft sowie Landesbetrieb Straßenbau NRW und E.ON und Wingas) am 23.11.2007 (Arnsberg) und 29.11.2007 (Köln) informelle Abstimmungsgespräche  statt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurden die hier vorliegenden Unterlagen für das Raumordnungsverfahren erarbeitet. Ende März 2008 wurden den betroffenen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln, und Düsseldorf als Raumordnungsbehörde die Antragsunterlagen zur Prüfung auf Vollständigkeit vorgelegt.

Der Bau der Leitung soll in den Jahren 2011 bis 2013 erfolgen, so dass diese Ende 2013 in Betrieb genommen werden kann.

 

 

Im Überblick sieht der Zeitplan folgende Eckpunkte vor:

Tab. 1

Einreichung ROV-Unterlagen in Nordrhein-Westfalen

05/2008

Raumordnerische Beurteilung Nordrhein-Westfalen

12/2008

Einreichung Planfeststellungsunterlagen

ab 2009

Planfeststellungsbeschlüsse

2010 – 2011

Bau der Leitung

2011 – 2013

Inbetriebnahme der gesamten Leitung

Ende 2013

 

 

 

2. Trassenführung

 

Bei Schwerte zweigt die Trasse von der WEDAL nach Südwesten ab und verläuft parallel zu einer Doppelleitung der E.ON Ruhrgas AG über Hagen, Breckerfeld, Radevormwald (RP Köln) und Wermelskirchen nach Bergisch Gladbach.

 

Die Trasse verläuft auf Hagener Stadtgebiet überwiegend parallel zur A45 (auf der östlichen Seite) und verschwenkt vor der Ortschaft Hunsdieck in Richtung Südwesten über Dahl nach Breckerfeld. (siehe Übersichtsplan Anlage 1 bis 3).

 

 

 

3. Technische Daten

 

Tab. 2

Leitungskapazität

5 Mrd. m³/Jahr

Durchmesser

DN 1000 (1m)

Rohrüberdeckung:

1 m (Regelüberdeckung)

Schutzstreifenbreite:

10 m (5 m beiderseits der Rohrachse)

gehölzfreier Streifen:

6,0 m (2,5 m beiderseits der Rohraußenkanten)

Arbeitsstreifen in der Bauphase:

30 m auf freiem Feld

24 m in Waldgebieten

Rohrlagerplätze :

Lage der Fläche derzeit noch nicht bekant; Lage auf Gewerbeflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen

Abstand zu Fremdleitung:

Gemäß dem geltenden technischen Regelwerk bzw. den jeweiligen Forderungen der Rechtsträger

Kennzeichnung zu Fremdleitung:

Schilderpfähle und / oder Markierungssteine

Oberirdische Anlagen:

Molchstationen mit einem Abstand von etwa 200 km

Armaturenstation im Regelfall mit einem Abstand von jeweils 16 – 18 km

 

 

4. Konfliktbereiche

 

Bei den identifizierten Konfliktbereichen geht es überwiegend um Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere durch die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten. Bei den Konflikten im Siedlungsraum ist insbesondere die Haßleyer Insel hervorzuheben, da bereits die vorhandene Gasleitung die gewerbliche Nutzung dieser Fläche beeinträchtigt und die Restriktionen sich durch eine weitere Leitung verschärfen werden. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass es sich zunächst um eine Grobtrassierung mit einem Planungskorridor von 600 m Breite handelt, so dass bei der Feintrassierung mögliche Konfliktbereiche eventuell umgangen werden können.

 

4.1  Vorhandene und geplante Siedlungsflächen

 

Sportplatz Berchum

Die Trasse verläuft in einem Bereich, der zukünftig (eventuell nach Aufgabe des Sportplatzes Berchum) in eine gewerbliche Nutzung einbezogen werden könnte. Dieser Bereich ist bei der Feintrassierung zu umgehen.

 

Regenrückhaltebecken Donnerkuhle

Das geplante Regenrückhaltebecken für die Haßleyer Insel nordwestlich des Dolomitsteinbruchs wird von der geplanten Leitung tangiert. Das geplante Becken ist bei der Feintrassierung zu berücksichtigen.

 

Haßleyer Insel

Die Leitung läuft parallel zur bereits vorhandenen Gasleitung der E.ON. Durch die neue Leitung würde sich das mögliche Baufenster um mindestens weitere 5 m reduzieren. Bei der Feintrassierung ist dafür Sorge zu tragen, dass die bauliche Nutzbarkeit dieser Fläche nicht weiter eingeschränkt wird. Eventuell ist eine Verlegung auf die westliche Seite der Autobahn zu prüfen.

 


 

4. 2 Natur und Landschaft

 

Der Bau einer Erdgasleitung steht zunächst im Widerspruch zu den im Regionalplan genannten Zielen für Bereiche zum Schutz der Natur. Der Eingriff während der Bauphase beeinträchtigt die beabsichtigte naturnahe und ungestörte Entwicklung durch die Entfernung des Biotopbestandes in der Breite des Arbeitsstreifens, durch Lärm und Abgase der Baustellenfahrzeuge und eine Barriereentwicklung für die Fauna (negative Auswirkung temporär).

Für den Schutzstreifen (10 m Breite) besteht dauerhaft die Einschränkung, dass er von tief wurzelnden Bäumen 1. Ordnung in einer Breite von 6 m freizuhalten ist.

 

Landschaftsplan Hagen

Wie in den Antragsunterlagen ausführlich beschrieben und aufgelistet, befinden sich mehrere Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und zwei Naturschutzgebiete in dem Korridor.  Während das Naturschutzgebiet „Lenneaue Berchum“ nur in dem Korridor liegt, wird das Naturschutzgebiet „Ochsenkamp“ von der geplanten Trasse durchquert. Eine separate landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes ist hier im Rahmen des anschließenden Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich.

 

Trotz Vorbelastung durch die bestehenden Leitungen spricht sich die untere Landschaftsbehörde gegen das Verlegen durch die sensiblen Flächen des Naturschutzgebietes „Ochsenkamp“ und der geschützten Landschaftsbestandteile aus. Zu berücksichtigen ist, dass die Leitung zeitlich vor Unterschutzstellung der Gebiete dort verlegt worden ist. Wie im Bereich der bestehenden Gasleitung sind zukünftige Maßnahmen (Reparaturmaßnahmen etc.) nicht auszuschließen, so dass neben der Trassenpflege auch weitere Störungen vorprogrammiert sind.

 

Im Naturschutzgebiet „Ochsenkamp“ ist das in Hagen selten anzutreffende charakteristische buchengeprägte Laubaltholz mit einer weitgehend natürlich potenziellen Krautschicht besonders schützenswert. Zu beachten ist ebenfalls, dass im Bereich des NSGs auch gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NRW anzutreffen sind. Bei der Kartierung seitens der LÖBF/LANUV wurden erstmal die Naturschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile ausgenommen, werden aber zukünftig von der Biologischen Station kartiert. Im Biotopmanagementplan wird allerdings auf das Vorkommen natürlicher Felsbildung, Blockschutthalden und Schluchtwald als § 62-Biotope hingewiesen. Weiterhin ist kritisch zu bewerten, dass das Naturschutzgebiet als kürzeste Ost-West-Erstreckung ca. 45 m aufweist. Bei einer Regelarbeitsbreite von 24m wird demnach die Hälfte für die Leitungsverlegung in Anspruch genommen.

 

Daher sind Trassenvarianten und sonstige Alternativen hierbei zu prüfen, ob ggf. ein grundsätzlich anderer Verlauf der Gasleitung genommen werden kann. Es wird hier zur Kenntnis genommen, dass eine Trassenalternative im Bereich Hagen-Nord untersucht und verworfen worden ist, dennoch wird hier die Suche nach anderen Varianten gefordert. 

 

Sollte die Verlegung der Leitung außerhalb des Stadtgebietes Hagen nicht möglich sein, ist bei der Feintrassierung eine Meidung bzw. Umgehen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) zu favorisieren. Zu prüfen ist, ob z.B. im Bereich des Naturschutzgebietes die Straße „Donnerkuhler Weg“ genutzt werden kann.

 

Nördlich des Autobahnkreuzes A45 / A46 verläuft die geplante Trasse durch einen wertvollen Buchenaltholzbestand. Sollte ein Umgehen der Fläche nicht möglich sein, ist der Arbeitsstreifen komplett in der bereits jetzt freizuhaltenden Trasse hinein zu legen.

 

Ebenso ist bei der Feintrassierung auf ein Umgehen der gesetzlich geschützten Biotope zu achten. Neben den geschützten Biotopen in den Naturschutzgebieten sind vor allem hier die Fließgewässer im Hagener Norden betroffen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bei der weiteren Planung aktuelle Daten der gesetzlich geschützten Biotope bei dem LANUV anzufordern sind, da aufgrund der Gesetzesnovelle einige ehemals erfasste Biotope ihren Schutzstatus verloren haben. 

 

Neben den Schutzgebieten des Landschaftsplanes und den gesetzlich geschützten Biotopen, sind als weitere Schutzkategorie die per Naturdenkmalverordnung geschützten geplanten Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne zu nennen. Informationen hierüber lagen dem Planungsbüro nicht vor. Die Überprüfung hat ergeben, dass bei der Vorzugstrasse keine geplanten Naturdenkmale betroffen sind.

 

Eingriff in Natur und Landschaft

Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Grundsätzlich ist es als positiv zu bewerten, dass die Trasse sich parallel zu vorhandenen Leitungen orientiert.  Eine entsprechende Eingriffsbilanzierung – landschaftspflegerischer Begleitplan wird im Rahmen des anschließenden Planfeststellungsverfahrens erarbeitet. Wie beschrieben, wird das größte Konfliktpotenzial durch baubedingte Auswirkungen bestimmt. Es ist zu prüfen, ob der Regelarbeitsstreifen von 30 bzw. 24 m nicht noch stärker reduziert werden kann. Der Schutzstreifen, in der Regel 5 m breit, vorhandener Leitungen ist vorrangig für die Verlegung zu benutzen. Die Einrichtung der Baulager soll auf Freiflächen in Gewerbegebieten oder auf Brachflächen in Industriegeländen angelegt werden. 

 

Stellenweise werden festgesetzte Kompensationsmaßnahmen durch die Trasse in Anspruch genommen; die Lage kann digital seitens der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt werden. Es ist hierbei ggf. ein doppelter Ausgleich zu fordern. Anlagenbedingte Wirkungen werden durch kleinere Nebenanlagen (z.B. Streckenabsperrstationen etc.) entstehen. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang wieder die Verlegung durch das Naturschutzgebiet sowie die nördlichen Waldgebiete zu werten, wobei es sich hier um festgesetzte Kompensationsmaßnahmen zur Förderung des dynamischen Altholzbestandes handelt. Im Bereich des Gewerbegebietes Sudfeld verläuft an dessen westlichem Rand zur A 45 eine festgesetzte Anpflanzung als Kompensationsfläche.  

 

Artenschutz

Wie im Text beschrieben, wird auf der Ebene des Planfeststellungsverfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach den Erfordernissen der BNatSchG-Novelle vom Dezember 2007 durchgeführt werden. Neben der eigenen Erhebung können Informationen planungsrelevanter und besonders / streng geschützter Arten bei der Landschaftsbehörde, wie auch bei der Biologischen Station und bei den hiesigen ehrenamtlichen Naturschutzvereinen angefragt werden. Bedeutsam sind z.B. das Schlingnattervorkommen im Finking an der B 54 und die Uferschwalben im geschützten Landschaftsbestandteil „Oberer Ölmühlenbach“. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass teilweise auch Brachflächen in Industriegeländen bevorzugt von geschützten Tieren, insbesondere Vögel als Lebensraum angenommen werden. Daher sind die Nebenanlagen ebenfalls in die artenschutzrechtlichen Prüfungen zu integrieren. Bei einer Kartierung im NSG Ochsenkamp ist zu berücksichtigen, dass das Gebiet eingezäunt ist und der Schlüssel vorab besorgt werden muss.

 

Hinweise zur Baudurchführung

Die untere Landschaftsbehörde gibt die Anregung, sich mit anderen Versorgungsunternehmen abzustimmen, dass ggf. Wartungsarbeiten an vorhandenen Leitungen zeitlich mit dem Bau der Leitung zusammen durchgeführt werden oder dass für den zukünftigen Bedarf weitere Leerrohre mitverlegt werden, so dass hierdurch auch eine Eingriffsminimierung vollzogen werden kann.

 

 

 

 


 

 

4.4     Gewässer

 

Bei der Querung von Wasserschutzgebieten ist ein Antrag gem. Wasserschutzzonen-Verordnung bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) vorzulegen.

 

Für die Kreuzungen der Gewässer sind Anträge gem. § 99 LWG bei der UWB vorzulegen.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Hagen sind folgende festgesetzte Überschwemmungsbereiche von der Maßnahme betroffen:

 

·        Überschwemmungsbereiche der Lenne (festgesetzt durch Bezirksregierung Arnsberg Sept. 2004) im Bereich der Lennetalbrücke sind betroffen

·        Überschwemmungsbereich der Volme (festgesetzt durch Bezirksregierung Arnsberg Jan. 2005) im Bereich nördlich des Ortsteils Dahl ist betroffen

 

 

4.5     Boden

 

Die im Raumordnungsverfahren für Hagen aufgelisteten Altlastenverdachtsflächen sind um weitere vier Strandorte zu ergänzen. Die Lage der Flächen wird dem Antragsteller mitgeteilt. Die Unterlagen zum Verfahren sind entsprechend zu ergänzen.

 

Bei den bereits aufgelisteten Flächen NW61 bis NW 79 handelt es sich überwiegend ebenfalls um Altlablagerungen. Lediglich die Flächen NW68, NW71 und NW78 dokumentieren Altstandorte. Bei der Fläche NW 63 handelt es sich um einen laufenden Betrieb.

 

Für das Planfeststellungsverfahren und die Baudurchführung gibt die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen folgende Hinweise:

 

Bei allen Eingriffen in den Boden, die im Bereich von gekennzeichneten Altlastenverdachtsflächen vorgenommen werden, ist ein gem. § 18 BBodSchG zugelassener Sachverständiger hinzuzuziehen. Name und Anschrift sind der UBB mindestens eine Woche vor Maßnahmenbeginn mitzuteilen.

 

Nach Abschluss der Arbeiten in den gekennzeichneten Bereichen ist vom Sachverständigen ein Abschlussbericht zu fertigen und der UBB vorzulegen.

 

Grundsätzlich gilt, dass bei Auffälligkeiten im Bereich des Bodens, die Arbeiten umgehend einzustellen sind und die UBB Tel.: 02331/207-3920 zu verständigen ist. Die UBB wird entsprechende weitere Maßnahmen anordnen.

 

Sollen angefallene belastete Böden vor Ort wieder eingebaut werden, so ist dies vorher bei der UBB unter Vorlage eines Wiedereinbauplanes zu beantragen. Mit dem Einbau darf erst begonnen werden, wenn die UBB zugestimmt hat. 

 

In den festgelegten Bodenschutzvorranggebieten sind die Eingriffe in den Boden auf das Mindestmaß zu reduzieren.

 

Bei der gesamten Maßnahme sind entsprechende Vorkehrungen (Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen) zum Schutz vor Erosion und Bodenverdichtungen zu treffen.

 

Sollte es dennoch zu Bodenverdichtungen gekommen sein, sind diese durch entsprechende Maßnahmen wie z.B. Tiefenlockerung wieder zu beheben und die jeweilige Bodenfunktion ist weitestgehend wieder herzustellen.

 

 

 

4.6 Betroffene Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher     Bodenschätze

 

Im Bereich des Dolomitsteinbruchs besteht durch die vorhandene Erdgasleitung (EON Hagen-Leverkusen DN 1000) bereits eine Einschränkung für den Rohstoffabbau, sodass bei einer Schutzstreifenüberlappung eine zusätzliche Einschränkung von 5 m Breite hinzukommen würde. Dieser Konflikt ist mit der Regionalplanung und dem Steinbruchbetreiber abzuklären.

 

 

 

4.7 Betroffene Flächen für die Nutzung von Windenergie

 

Die Trassierung der Erdgasleitung muss im Detail so abgestimmt werden, dass sie einen ausreichenden Abstand zu den bestehenden Windenergieanlagen einhält.

 

Windkraftanlagen Stube

Die vorhandenen Windkraftanlagen im Bereich Stube sind in den Planungsunterlagen nicht verzeichnet. Eventuell erforderliche Sicherheitsabstände sind einzuhalten.

 

 

5. Weiteres Verfahren

 

Die Verwaltung wird aufgrund der zwingenden Terminsetzung vorbehaltlich der Beschlussfassung der beratenden Gremien die aufgeführten Punkte in ihre Stellungnahme aufnehmen und im Nachgang den Beschluss des Rates unmittelbar nachreichen.

 

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Beschlüsse

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20.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt die geplante Trasse mit den folgenden Hinweisen ab:

 

1.)   Der Landschaftsbeirat Hagen empfindet es als Zumutung, dass innerhalb der kurzen Frist über die Trassenvariante ohne ausreichende Detailinformationen entschieden werden soll.

 

2.)    Es ist näher zu begründen, warum andere Trassenalternativen außerhalb und innerhalb von Hagen nicht inhaltlich vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.

 

3.)   Der Landschaftsbeirat sieht für die geplante Trasse innerhalb Hagens so viele Problembereiche und Raumwiderstände, dass die Verlegung der Gasleitung hier nicht denkbar ist.

 

Der Landschaftsbeirat Hagen bittet darum, seine Hinweise direkt an die Bezirksregierung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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27.08.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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28.08.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der Stadt Hagen bereits abgegeben wurde.

Der Umweltausschuss macht deutlich, vor Abgabe von Stellungnahmen mit beteiligt werden zu wollen.

 

1.      Der Umweltausschuss empfindet es als Zumutung, dass innerhalb der kurzen Frist über die Trassenvariante ohne ausreichende Detailinformationen entschieden werden soll.

2.      Es ist näher zu begründen, warum andere Trassenalternativen außerhalb und innerhalb von Hagen nicht inhaltlich vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen