27.08.2008 - 6.3 Raumordnungsverfahren zur geplanten Erdgastrans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender,
die Herren Dr. Preuß, Springiewicz, Grzeschista und von der Verwaltung Frau
Vogeler.
Herr Dr. Preuß bezieht sich in der Vorlage auf den ersten Satz der Seite
3. So möchte er wissen, ob die Stadt und die Mark-E gemeinsam mit der RWE einen
möglichen
Übergabepunkt auf der Fläche unserer Stadt in das Mark-E-Netz geprüft und
verhandelt haben, um den Bürgern dieser Stadt Netz- und Leitungsgebühren durch
das RWE-Netz zu ersparen.
Herr Springiewiz möchte wissen, welchen finanziellen Vorteil die Stadt
Hagen habe, dass sie die Trasse dem Privatunternehmen RWE zur Verfügung stellt.
Herr Dr. Preuß ergänzt wie folgt: gibt es Möglichkeiten
Konzessionsabgaben zu erheben, ähnlich wie bei dem Mark-E-Netz.
Herr Grzeschista teilt dazu mit, dass heute über das Rauordnungsverfahren
abgestimmt werden soll. Die angesprochenen Punkte sind im Wesentlichen in einem
nachfolgenden Verfahren von Bedeutung. Dabei wird sich RWE bemühen müssen,
diese Grundstücke auch entsprechend bebauen zu können. Das wiederum passiere in
der Regel nicht unentgeltlich der Grundeigentümer. Insgesamt gesehen, sei die
Leitung vorteilhaft für Hagen.
Darüber hinaus weist Herr Grzeschista darauf hin, dass Eigentümer für das
kommende Jahr, auf den durch Kyrill geschädigten Flächen, Aufforstungsarbeiten
geplant haben - diese Flächen aber zu einem großen Teil die sind, auf denen die
Trasse errichtet werden soll. So möge die Verwaltung den Antragstellern den
entsprechenden Plan der Wegeführung der beabsichtigten Trasse möglichst
frühzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine Vermögensverschwendung und
Doppelarbeiten zu vermeiden.
Frau Vogeler informiert ergänzend, dass es sich hier zunächst um ein
sogenanntes Vorermittlungsverfahren handelt. Das eigentliche
Planfeststellungsverfahren knüpfe sich danach an, in dem dann die Verfügbarkeit
der Flächen im Detail zu regeln sei.
Frau Priester-Büdenbender möchte zum Überschwemmungsbereich der Volme im
Bereich nördlich des Ortsteils Dahl (Seite 7, Punkt 4.4) den Grad der
Betroffenheit aufgezeigt bekommen.
Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht. Die gestellten Fragen sollen
bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden.
