27.08.2008 - 11 Raumordnungsverfahren zur geplanten Erdgastrans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Weiß. Unter Beteiligung von Herrn Meilwes
und Herrn Borgmeier wird erörtert, wie groß die tatsächliche Breite der
Trasse sein wird. Hierfür ist ausschlaggebend, ob die jeweiligen Schutzstreifen
der Gasleitungen sich überlappen dürfen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre
die Eingriffsbreite wesentlich größer als 30 m, was für viele 62er Biotope,
geschützten Landschaftsbestandteile oder z. B. das NSG „Ochsenkamp“
die Zerstörung bedeuten würde. Betrachte man weitere Zwangspunkte, wie z. B.
geplante und vorhandene Bebauung, so könne auch innerhalb des 600 m Streifens den
verschiedenen Schutzgebieten und Wäldern (z. B. NSG „Ochsenkamp“)
nicht ausgewichen werden.
Herr Borgmeier empfindet
die Überplanung von Sportplätzen, Entwässerungseinrichtungen und der Natur als
eine Katastrophe. Herr Thiel erklärt, dass die geplante Trasse aufgrund
diverser Zwangspunkte die Zerstörung des geschützten Landschaftsbestandteils
(Nr. 1.4.2.25) an der „Sudfeldstraße“ zur Folge hätte. Er betont,
wie viel ehrenamtliches Engagement, wie z. B. die Errichtung von
Uferschwalbenwänden und Teichen, in den letzten Jahrzehnten in das Gebiet
investiert worden sei. Für den NABU-Stadtverband stellt die Planung ebenfalls
eine Katastrophe dar. Er regt an, in die Leitung diesem Bereich in der Straße
zu verlegen. Herr Weiß betont noch mal, dass es sich um ein Raumordnungsverfahren
handelt, bei dem es nicht um die Feintrassierung gehe. Diese sei in einem
folgenden Planfeststellungsverfahren festzulegen.
Seitens Herrn Meilwes, Herrn Freier, Herrn Bögemann
und Herrn Seidel wird die kurze Frist kritisiert, die die
Bezirksregierung zur Stellungnahme gibt. Ferner wird kritisiert, dass
Trassenvarianten, wie z. B. eine Parallelführung zur WINGAS-Trasse im Hagener
Norden, nicht zur Disposition gestellt werden.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt die geplante Trasse mit den folgenden
Hinweisen ab:
1.)
Der
Landschaftsbeirat Hagen empfindet es als Zumutung, dass innerhalb der kurzen
Frist über die Trassenvariante ohne ausreichende Detailinformationen
entschieden werden soll.
2.)
Es ist näher zu begründen, warum andere
Trassenalternativen außerhalb und innerhalb von Hagen nicht inhaltlich
vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.
3.)
Der
Landschaftsbeirat sieht für die geplante Trasse innerhalb Hagens so viele
Problembereiche und Raumwiderstände, dass die Verlegung der Gasleitung hier
nicht denkbar ist.
Der Landschaftsbeirat Hagen bittet darum, seine Hinweise direkt an die
Bezirksregierung weiterzuleiten.
