Beschlussvorlage - 0502/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof Hohenlimburg zu einem attraktiven Einzelhandelsstandort unter Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/SZW Servicezentrum Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.05.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.05.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Grundlage sind dabei die unter den Ziffern 2.3 und 4 festgelegten folgenden städtebaulichen Rahmenvorgaben:
- Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf)
- Der Baukörper soll im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden
- Der Baukörper soll zur Bahnstraße mindestens drei Geschosse aufweisen
- Stellplätze können im nördlichen Grundstücksbereich ebenerdig und über dem Einzelhandel im 1. Obergeschoss errichtet werden.
- Im 3. Geschoss und einem evtl. Dachgeschoss könnten (Alten-) Wohnungen entstehen
- Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Hohenlimburger Innenstadt zeichnet sich durch ein infrastrukturelles Defizit im
Bereich des Einzelhandels aus. Die Gutachter zum Einzelhandelsgutachten kommen
in diesem Zusammenhang zu dem Ergebnis, dass hier ein großflächiger
Einzelhandelsanbieter benötigt wird.
Weiter
ist die Parksituation in Hohenlimburg seit längerem ein immer wieder
diskutiertes Thema. Im Blickpunkt steht dabei vor allem das Parkhaus, das
aufgrund mangelnder Akzeptanz die von den Einzelhändlern geforderte Funktion
nicht erfüllt und gleichzeitig für den Besitzer G.I.V. im Betrieb ein
Verlustgeschäft darstellt.
Durch
den beabsichtigten Verkauf des Hohenlimburger Bahnhofes durch die
Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) ergibt sich aktuell die Möglichkeit, den
gesamten Bereich neu zu überplanen und zu einem attraktiven
Einzelhandelsstandort mit Entreefunktion für die Hohenlimburger Innenstadt zu
entwickeln.
Die
Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, das Areal im Rahmen eines
europaweiten Ausschreibungsverfahrens an einen Investor zu veräußern, der neben
der Ansiedlung von Einzelhandelsflächen auch die seitens der Planungsverwaltung
definierten städtebaulichen Anforderungen erfüllt.
Begründung
1. Ausgangssituation
1.1. Infrastrukturelle Defizite der Hohenlimburger
Innenstadt
Der Stadtbezirk Hohenlimburg weist im Hinblick auf
die Versorgungslage mit Lebensmitteln eine ungleiche Verteilung auf. Betrachtet
man den Stadtbezirk als Ganzes, sind die vorhandenen Flächen bezogen auf die
Bewohner des Stadtteils grundsätzlich als ausreichend anzusehen. Betrachtet man
aber die einzelnen Lagen innerhalb des Stadtteils, fällt auf, dass ein Großteil
dieser Fläche auf einen großen Anbieter an der Stadtgrenze zu Iserlohn-Letmathe
entfällt. Dieser deckt im Übrigen auch einen Teil des Bedarfs Letmathes mit ab,
so dass die für Hohenlimburg ermittelte Verkaufsfläche eigentlich auf einen
größeren Einwohnerkreis gerechnet werden müsste.
Die Hohenlimburger Innenstadt dagegen zeichnet sich
im Gegensatz dazu durch das fast gänzliche Fehlen von großflächigem
Einzelhandel aus. Damit ist auch gleichzeitig eine Unterversorgung in den
südlichen Stadtbezirksteilen Nahmer, Wesselbach und Oege zu konstatieren.
Deshalb kommt der Gutachter, zum in Arbeit befindlichen Einzelhandelsgutachten,
zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Hohenlimburger Innenstadt ein
großflächiger Einzelhandelsanbieter benötigt wird.
Eine solche Ansiedlung ist nicht nur aus Gründen der
Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln anzustreben, sondern auch vor dem
Hintergrund einer Stärkung des gesamten Einzelhandels in diesem Bereich. Trotz
der in den 80er Jahren erfolgten Sanierung der Innenstadt hat dieser zentrale
Bereich des Stadtteils immer mit Akzeptanz- und Attraktivitätsproblemen zu
kämpfen. Zum einen liegt dies aus Sicht der Hohenlimburger Einzelhändler an der
unglücklichen Parkplatzsituation, auf die in der Folge noch näher eingegangen
wird. Ein weiterer Grund besteht aber
darin, dass die Innenstadt nur über den Bereich des Rathauses attraktiv
erschlossen wird, also aus einer Richtung, in der ohnehin die besser versorgten
Gebiete liegen. Aus der südlichen Richtung dagegen führen die vorhandenen
Straßen eher an der Innenstadt vorbei, insbesondere jenseits der Lenne. Das
Entree der Innenstadt hat von dieser Seite eher einen Hinterhofcharakter mit
dem Parkhaus, dem integrierten ZOB und dem in die Jahre gekommenen Bahnhof.
Diese Ausprägung und die Geräuschsituation lockt zum Leidwesen der Anwohner die
Drogen- und Trinkerszene immer mehr an.
Durch die neue Brücke über die Bahnlinie und den
Fortfall des Bahnübergangs Herrenstraße wird sich zwar eine bessere
Verkehrsführung ergeben, die die Umfahrungstendenz dagegen aber eher noch verstärkt.
Es ist deshalb dringend erforderlich, in diesem
Bereich der Hohenlimburger Innenstadt einen städtebaulichen Akzent zu setzen,
der diesen Bereich attraktiv erschließt und damit eine Verbindung durch die
bereits vorhandenen Einzelhandelslagen zum Rathausbereich schafft. Dadurch wird
die Innenstadt aufgewertet und ein Anlaufpunkt für die umliegenden Stadtteile.
1.2. Fehlende Akzeptanz des Parkhauses
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in den 80er Jahren
wurde das Parkhaus Hohenlimburg errichtet. Aufgrund des Wunsches nach einer
attraktiven Fußgängerzone und des damit verbundenen Verlustes bestehender Stellplätze
in der Innenstadt wurde das Parkhaus mit Fördermitteln des Landes errichtet.
Mit seinen 735 Stellplätzen wurde dabei eine großzügige Ausstattung des
Innenstadtbereiches vorgenommen.
Interessanterweise wurde das Parkhaus von den
Bewohnern und Besuchern der Hohenlimburger Innenstadt aber von Beginn an nicht
angenommen. Mag es an der grundsätzlichen Abneigung vieler AutofahrerInnen
gegen Parkhäuser an sich, an der Architektur des Gebäudes oder aber an der
Tatsache liegen, dass sich das Parkhaus städtebaulich nicht als Teil der
Hohenlimburger Innenstadt darstellt – im Ergebnis war und ist das
Parkhaus nicht ausgelastet. Auch Stützungsmaßnahmen, wie z.B. die günstige
Überlassung von Dauerparkplätzen oder die Absenkung der Parkgebühr haben daran
nichts geändert.
1.3. Wirtschaftlichkeit des Betriebs des Parkhauses
Die GIV will sich aus wirtschaftlichen Gründen vom
Parkhaus Hohenlimburg trennen.
Die Parkeinnahmen sind in den
letzten Jahren stetig gesunken.
Ein kostenloses Überlassen dieses Parkhauses an einen
namhaften Betreiber führte letztendlich aufgrund der laufenden Betriebskosten
auch zur Kündigung. Der Versuch, rentablere Parkhäuser in die Verhandlungen
einzubringen, ist nicht angenommen worden, weil durch den Hinterhofcharakter
die Vandalismusschäden und damit Instandsetzungen laufend zunahmen.
Der weitere Betrieb des Parkhauses muss aus
vertraglichen Gründen aufrecht erhalten werden.
Eine in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass im
Falle einer Nutzungsänderung von Teilflächen des Objektes (Einzelhandel u. a.)
mit einer erforderlichen Miete von 20 bis 25 € pro/m² gerechnet werden
muss. Diese Miete ist an dem Standort nicht zu erzielen.
Die gebaute Umgehungsbrücke wirkt sich für andere
Nutzungen eher nachteilig aus.
Die Situation im Parkhaus ist seit bereits 27
Betriebsjahren nicht besser, sondern tendenziell schlechter geworden. Gründe
die zum Bau des Parkhauses geführt haben, sind überholt bzw. durch aktuellere
Gutachten widerlegt.
Aus den dargestellten Gründen hält es die G.I.V. für
unverantwortlich, diese unwirtschaftliche Situation weiterhin aufrecht zu
erhalten und bittet um Zweckentbindung des Parkhauses aus dem einstigen
Kaufvertrag. Die G.I.V. verfolgt das Ziel, diese Immobilie ohne weitere
Verluste zu veräußern.
1.4. Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf im Parkhaus
Aus wirtschaftlichen Gründen sind im Parkhaus
Hohenlimburg vorwiegend sicherheitsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen in den
letzen Jahren durchgeführt worden. Der Weiterbetrieb des Parkhauses würde in
den kommenden Jahren zu erheblichen Instandhaltungsaufwendungen an der
Gebäudesubstanz etc. führen. Die G.I.V. ist nicht in der Lage, diese
Aufwendungen auszugleichen.
Das Beibehalten der jetzigen Situation würde in den
kommenden Jahren zum Verfall des Parkhauses führen.
1.5. Modernisierung des Busbahnhofes
Ende 2006 hat die G.I.V. im Auftrag der Stadt die
Beleuchtung und den Anstrich im ZOB verbessert. Trotz dieses
Instandhaltungsaufwandes in 2006 konnte
die Situation jedoch nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. In Anbetracht
der baulichen Gegebenheiten im Busbahnhof können nur begrenzte Anforderungen
erfüllt werden. Weitere Maßnahmen wie u. a. das Herabsenken der Einstiegsinseln
für einen behindertengerechten Buseinstieg sind notwendig.
Der Hinterhofcharakter des ZOB lockt die unerwünschte
Szene an und wird seitens der Hohenlimburger Bürger als Sicherheitsrisiko und
Ursache für Verunreinigungen/Unrat bemängelt. Der vom ZOB ausgehende
Geräuschpegel, welcher durch die baulichen Gegebenheiten verstärkt wird, wird
von den Anwohnern ständig kritisiert.
1.6. Veräußerungsabsicht des Bahnhofsgebäudes (Leerstand)
Seit 2001 beabsichtigt die DB Station&Service AG,
sich von einer Vielzahl von Empfangsgebäuden zu trennen, da sie aus Ihrer Sicht
nicht mehr als Eisenbahninfrastruktur benötigt werden und die Vorhaltung großer
Gebäudeflächen für relativ geringflächige fahrgastbezogene Einrichtungen aus
Sicht der Deutschen Bahn AG unwirtschaftlich ist. In Nordrhein-Westfalen trennt
sich die Deutsche Bahn AG von mindestens 120 Gebäuden.
Das Land NRW und das kommunale „Forum
Bahnflächen NRW“ haben im Jahr 2003 mit der DB Station&Service AG
eine bundesweit einmalige Rahmenvereinbarung zum sog. „1.
Empfangsgebäudepaket NRW“ geschlossen, die ein befristetes Vorkaufsrecht
der Kommunen auf Basis neutraler Verkehrswertgutachten regelt.
Der Vorteil der „Empfangsgebäudepakete
NRW“ ist eine neutrale transparente Wertermittlung unter Beteiligung von
Vertretern der Stadt Hagen, des Forums Bahnflächen, der BEG und der Deutschen
Bahn AG, die auch den bisherigen Instandhaltungsstau berücksichtigt. Für das Empfangsgebäude
Hohenlimburg wurden ein Bausubstanz- und ein Verkehrswertgutachten im Rahmen
des „1. Empfangsgebäudepakets NRW“ erstellt und durch die Stadt
Hagen und die DB Station&Service AG abschließend plausibilisiert. Das
Empfangsgebäude mit umliegenden Flächen am Bahnhof Hohenlimburg wurde der Stadt
Hagen zu dem gemeinsam ermittelten Verkehrswert von 239.000 € zum Kauf
angeboten. Die Stadt Hagen lehnte den Kauf ab[1].
Die rahmenvertragliche Frist des Vorkaufsrechts des
„1. Empfangsgebäudepakets NRW“ lief zudem im Dezember 2004 aus.
Sofern die Kommunen den im Empfangsgebäudepaket NRW
angebotenen Grunderwerb nicht annehmen, besteht für die meisten Gebäude
automatisch ein Optionsrecht zum Erwerb für einen feststehenden Erwerber, der
diese Gebäude in Paketen erwirbt.
Nach Aufnahme der Stadt Hagen in den BahnflächenPool
und dem Abschluss der Konsensvereinbarung mit der BEG im Jahr 2006 hat die BEG
umgehend die DB Station&Service AG gebeten, das Empfangsgebäude nicht im
Rahmen eines bundesweiten Pakets an Finanzinvestoren zu geben, sondern vor Ort
gemeinsam mit der Stadt Hagen nach einer Lösung zu suchen. Die BEG hat
daraufhin nach einem zuverlässigen privaten Investor für das Empfangsgebäude
gesucht, der nicht nur den Kaufpreis aufbringt, sondern auch in der Lage ist,
das Empfangsgebäude zu entwickeln.
Durch die Kontakte zum Servicezentrum Wirtschaft der
Stadt Hagen und dem in der städtischen Arbeitsgruppe geäußerten Wunsch nach
einem gemeinsamen Vorgehen für den gesamten Bahnhofsbereich hat die BEG die
Ausbietung an Einzelinteressenten eingestellt. Die BEG hat bei der DB
Station&Service AG erreicht, dass der Stadt Hagen erneut eine befristete
Kaufoption auf Basis der Regelungen des Rahmenvertrags zum „1. Empfangsgebäudepaket
NRW“ eingeräumt wird[2].
Mit der möglichen Entscheidung der Stadt Hagen bzw.
ihrer Tochter G.I.V. über einen Erwerb des Empfangsgebäudes mit Nebenflächen am
Bahnhof Hohenlimburg fällt damit auch die Entscheidung, ob die Stadt das Ruder
für die Gesamtentwicklung in der Hand hat oder ob im Rahmen der
Gesamtentwicklung für Schlüsselgrundstücke der Planung ein neuer Eigentümer für
dieses Teilgrundstück des Gesamtprojekts auftritt, dessen Ziele nicht mit den
bisherigen Planungen übereinstimmen (müssen). Damit besteht die Gefahr, dass
erarbeitete Konzepte hinfällig werden.
Die Bahnhofsquartiere im Herzen der Städte sind nicht
nur wichtige Identifikationspunkte der Kommunen, sondern auch Imageträger für
den Standort. Die Suche nach Investoren für die meist großen baulichen
Entwicklungen im Bahnhofsumfeld wird durch ein zunehmend verfallendes
Empfangsgebäude auf Dauer belastet. Die baulichen Veränderungen im
Bahnhofsquartier, die für die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und die Stärkung
der Innenstädte strukturell von Bedeutung sind, bleiben damit aus. Dies
betrifft insbesondere die Ansiedlung eines neuen Einzelhandelsmagneten und
damit auch die Beseitigung der städtebaulichen Missstände durch Abriss des
Parkhauses.
Bestandteil eines kommunalen Erwerbs im „1.
Empfangsgebäudepaket NRW“ sind auch Flächen im Umfeld des
Empfangsgebäudes wie die Fläche zwischen neuer Brücke und Empfangsgebäude sowie
die Flächen mit alter, städtebaulich wenig attraktiver Ladenzeile zwischen
Bahnübergang und Empfangsgebäude.
An der Umnutzung dieser Flächen für die kommunale
Infrastruktur (Bahnhofsvorplatz, Verkehrserschließung, Busbahnhof, B+R) hat die
Stadt Hagen großes Interesse. Im Falle des Eigentumsübergangs an einen Dritten
dürften die kommunalen Infrastrukturplanungen gefährdet sein, der Ausbau mit
erheblichen Zeitverzögerungen einhergehen und/oder im Falle eines späteren
Grunderwerbs von dem neuen Eigentümer mit höheren Kosten verbunden sein.
Die Investitionen des Landes und der Kommunen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Ausbau und Modernisierung der Bahnsteiganlagen,
Bau von Bushaltestellen, B&R-Stellplätzen und die Gestaltung des Vorplatzes
werden durch den Eindruck eines verfallenden Empfangsgebäudes in ihrer Wirkung
nachhaltig entwertet. Verfallende, ungenutzte oder nicht standortgerecht genutzte
Empfangsgebäude vermindern die soziale Kontrolle und stellen somit eine
erhebliche Zugangsschwelle zum ÖPNV dar. Die mit den Investitionen in die
Verkehrsanlagen beabsichtigte Attraktivierung des ÖPNV wird somit nicht
erreicht.
Deshalb schließt die Strategie eines kommunalen
Zwischenerwerbs, ausdrücklich nicht die spätere Veräußerung an einen Dritten
aus. Ggf. kann hierbei eine Zahlungsverpflichtung der Kommune an den
Weiterverkauf gekoppelt werden. Entscheidend ist, dass die Gemeinde mit dem
Eigentum an Gebäude und Flächen das Faustpfand zur Entwicklung in der Hand hält
und Herr des Verfahrens bleibt.
Viele Kommunen, in denen Empfangsgebäude von der
Deutschen Bahn AG ohne nähere Abstimmung an Dritte veräußert wurden, beklagen
heute den schlechten Zustand dieser Gebäude. Mit dem Eigentumsübergang an
Dritte sind die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen sehr eingeschränkt, wenn
der private Dritte das Gebäude nicht veräußern will. Ergebnis sind erhebliche
städtebauliche und verkehrliche Missstände sowie Verzweiflung in Politik und
Verwaltung über die „Machtlosigkeit“.
1.7. Richtfunkanlagen von Mobilfunkanbietern
Auf dem Dach des Parkhauses befinden sich
Richtfunkanlagen diverser Mobilfunkbetreiber, deren Mietverträge langfristige
Laufzeiten aufweisen. Die hierbei entstehenden Jahresmieteinnahmen von ca.
14.000 € und Verpflichtungen
könnten von den Erwerbern übernommen werden oder anderen Orts ausgelagert
werden.
Es muss noch überprüft werden, ob auch Funkanlagen
von der Feuerwehr u. a. aufgestellt sind.
2. Parksituation in Hohenlimburg
2.1. Klagen der Einzelhändler über fehlende Parkplätze
Ein in den letzten Jahren vom Einzelhandel der
Hohenlimburger Innenstadt immer wieder thematisierter Mangel an Stellplätzen
ist differenziert zu betrachten. Durch die Schaffung der Fußgängerzone gingen
natürlich Stellplätze im Bereich der Freiheitsstraße und der umliegenden
Straßen verloren. Dadurch ist die direkte Erreichbarkeit der in diesen
Bereichen angesiedelten Einzelhändler eingeschränkt.
Insgesamt existiert jedoch eine ausreichende Zahl von
Stellplätzen, die nur leider von ihrer Lage her nicht optimal liegen. Die
Eingangssituation zur Hohenlimburger Innenstadt wurde bereits beschrieben. Und
genau in diesem Bereich um das Rathaus herum liegen auch die meisten
Stellplätze. Je weiter man in Richtung Bahnhof kommt, desto geringer ist das
Stellplatzangebot, mit Ausnahme der Plätze im Parkhaus. Hier gibt es jedoch die
bereits beschriebenen Akzeptanzprobleme, so dass im subjektiven Empfinden der Einzelhändler
derzeit ein Defizit existiert.
2.2. Parkhaus Hohenlimburg
Wie bereits erwähnt, wurde das Parkhaus im Zuge der
Sanierungsmaßnahmen in den 80er Jahren errichtet und gefördert. Die in dieser
Zeit in der Hohenlimburger Innenstadt im Rahmen von Neubaumaßnahmen bzw.
Nutzungsänderungen nachzuweisenden Stellplätze wurden damals zu einem großen
Teil über Ablösezahlungen nach der Stellplatzsatzung realisiert. Das Parkhaus
stellte in diesem Zusammenhang die alternativen Stellplätze bereit.
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Anzahl der Stellplätze im
Parkhaus |
735 |
|
davon als abgelöste
Stellplätze |
336 |
|
mit Baulast gesichert |
6 |
In den Überlegungen tauchte deshalb die Frage nach
der rechtlichen Verbindung der von den Immobilienbesitzern abgelösten mit den
im Parkhaus geschaffenen Stellplätzen auf. Deshalb ist zu einem frühen
Zeitpunkt bereits das städtische Rechtsamt um eine entsprechende Stellungnahme
gebeten worden.
Ohne an dieser Stelle die detaillierten rechtlichen
Ausführungen zitieren zu wollen, kann man aus dieser Stellungnahme zwei
Kernaussagen herausstellen.
Erstens existiert keine direkte rechtliche
Abhängigkeit zwischen der Stellplatz-ablösesatzung der Stadt Hagen und dem
Nachweis tatsächlich vorhandener Stellplätze. Die Ablösesumme stellt vielmehr
ein "Surrogat" der Herstellung dar, tritt also an die Stelle der
Herrichtung von Stellplätzen. Die vereinnahmten Gelder sind nach § 51 Abs. 6
BauO NRW zu verwenden für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs oder auch für Maßnahmen zur Verbesserung des
Fahrradverkehrs, aber im Rahmen der Bedarfsdeckung auch zur Errichtung von
Parkeinrichtungen.
Inwieweit diese kommunale Verpflichtung sich
preislich in den Verkaufsverhandlungen auswirkt, wird sich durch Zahl und
Interesse der potentiellen Investoren bestimmen.
Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung leitet sich die
zweite Kernaussage ab, nach der die Schaffung von Parkraum sich am bestehenden
Bedarf zu orientieren hat. Dieser Bedarf ist im Einzelfall zu ermitteln.
2.3. Bedarf an Parkplätzen
Diese Kernaussagen der rechtlichen Einschätzung des
Rechtsamtes haben im Zuge der weiteren Überlegungen dazu geführt, dass die
Verwaltung die Frage des tatsächlichen Bedarfes für die Hohenlimburger
Innenstadt geprüft hat. Die Einschätzung der Verkehrsplanung geht davon aus,
dass im Rahmen einer Neugestaltung des Bereiches zusätzlich zum
Stellplatzbedarf, der durch den Einzelhandel an dieser Stelle ausgelöst wird,
ein weiterer Bedarf von 90 Stellplätzen existiert, die ein potentieller
Investor als Ersatz für die durch das Parkhaus entfallenden Plätze schaffen
muss. Dieser Bedarf ermittelt sich aus der Zahl der aktuell dauerhaft
vermieteten (84) bzw. durch Baulast (6) gesicherten Stellplätze.
Aus der durchschnittlichen Nutzung frei verfügbarer
Stellplätze (Kurzparker) ergibt sich eine weitere theoretische Nachfrage von
rund 80 Stellplätzen. Geht man jedoch davon aus, dass diese Kurzparker sich
gänzlich oder zum großen Teil in der Parkplatz-Nachfrage eines neuen (Einzelhandels-)
Angebots wiederfinden, ist abzuwägen, ob und in welchem Umfang diese Nachfrage
neben den projekteigenen Stellplätzen bedient werden soll. Eine erste
Einschätzung im Planungsbereich geht davon aus, dass davon abgesehen werden
kann.
Dass es sich auf den ersten Blick um eine relativ
geringe Zahl zusätzlicher Stellplätze handelt, erklärt sich dadurch, dass die
insgesamt zu errichtende Zahl der Stellplätze sich aus dem Stellplatzbedarf des
Einzelhandels (nach Bauordnung) und dem Zusatzbedarf ergibt und damit insgesamt
um einiges größer ist.
3. Öffentlicher Personennahverkehr in Hohenlimburg
3.1. Haltepunkt Bahnhof Hohenlimburg
Mit dem Abriss des Bahnhofgebäudes und einer
erforderlichen Neuorganisation des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) bieten sich Chancen
für eine Verbesserung der Zugangssituation zu den Personenzügen am Bahnhof
Hohenlimburg. Grundsätzlich soll im Zuge der Überplanung des Gesamtareals die
Erreichbarkeit für die Fahrgäste und der Wechsel Bahn / Bus verbessert werden.
Die baulichen Voraussetzungen hierfür ergeben sich
vor allem aus einer „Freilegung“ der Flächen entlang der Bahngleise
(Abriss Bahnhofsgebäude, Abriss von Verkaufpavillons entlang der Bahnstraße).
Eine Variante zur Verbesserung der Zugänglichkeit zum Schienenpersonenverkehr
bestünde in der Schaffung eines kombinierten Bahn-Bussteigs als
Seitenbahnsteig. Damit könnte im Rahmen dieses Projektes an dieser Stelle der
lange gewünschte barrierefreie Zugang zum Bahnverkehr für die Fahrtrichtung
Hagen Hbf. geschaffen werden. Für die Gegenrichtung sind Lösungen in Verbindung
mit dem bestehenden Fußgängertunnel zum Mittelbahnsteig zu suchen (Rampe,
Aufzug). Die barrierefreie Zugänglichkeit des Personentunnels ist bei der
städtebaulichen Konzeption zu berücksichtigen (Flächenbedarf).
Eine „Machbarkeitsuntersuchung zum Umbau der
Verkehrsstation am Bf. Hagen-Hohenlimburg“, erstellt im Auftrag der
Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft (BEG), liegt inzwischen vor.
3.2. Zentraler Omnibusbahnhof
Hohenlimburg
Der Zentrale Busbahnhof (ZOB) wird derzeit von 10
Linien der Hagener Straßenbahn (HST) und 2 Linien der Märkischen
Verkehrsgesellschaft (MVG) angefahren. 2 Linien haben hier eine Standzeit von
mehr als 5 Minuten. Unter der Annahme eines Weiterbestandes des aktuellen
Linienangebots und Fahrplans ergibt sich daraus ein Flächenbedarf für eine
zentrale Haltestelle (an anderer Stelle) von mindestens 5 Bussteigen mit je 20
m Länge sowie zwei Abstellmöglichkeiten. Dazu kommen die erforderlichen
Warteflächen für Fahrgäste mit entsprechender Möblierung (Witterungsschutz
etc.) und gegebenenfalls eine Wendeanlage mit einem Durchmesser von 27,5 m.
Eine Reduzierung dieses Flächenbedarfs und/oder der
Verzicht auf eine Wendeanlage hätten in jedem Fall eine Verschlechterung der
ÖPNV-Erreichbarkeit des Standorts zur Folge.
Insgesamt soll eine städtebauliche Lösung gefunden
werden, die drei Funktionen, nämlich Einzelhandelsprojekt, Zugang Bahnstation
und ZOB, in optimaler Weise verbindet.
4. Städtebauliche Rahmenvorgaben
Um sicher zu stellen, dass sich die Entwürfe
potentieller Investoren an einer einheitlichen städtebaulichen Zielvorstellung
orientieren, sind seitens der Stadtplanung entsprechende Rahmenvorgaben
entwickelt worden. Demzufolge
- soll der Baukörper
im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden
- soll der Baukörper
zur Bahnstraße mindestens drei Geschosse aufweisen
- können Stellplätze
im nördlichen Grundstücksbereich ebenerdig und über dem Einzelhandel im 1.
Obergeschoss errichtet werden.
- könnten im 3.
Geschoss und einem evtl. Dachgeschoss (Alten-) Wohnungen entstehen
- soll eine
(fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke
(Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden
5. Eigentumsverhältnisse
Neben der aktuellen vergaberechtlichen Situation,
nach der gemäß Prüfung des Rechtsamtes eine europaweite Ausschreibung
unumgänglich ist, ist es auch sinnvoll
die Vergabe des Areals auszuschreiben und dies mit einem inhaltlichen
Wettbewerb zu verbinden, um zu einer städtebaulich akzeptablen Lösung zu
kommen.
Eine Schwierigkeit besteht dabei allerdings in der
Tatsache, dass das Gesamtareal im Besitz
verschiedener Eigentümer befindet. Das Parkhaus gehört der G.I.V., der Bahnhof
und die entlang der Bahnstraße stehenden Kioskgebäude gehören verschiedenen
Bahngesellschaften und die zwischen Parkhaus und Bahnhof gelegene öffentliche
Straßenfläche gehört der Stadt Hagen.
Hinsichtlich der bahneigenen Flächen übernimmt die
BEG derzeit die einheitliche Vermarktung.
Die G.I.V. verfügt über den größten Immobilienanteil mit ca. 4.500 qm in
diesem Areal.
Der Kaufpreis des städtischen Grundstückes könnte in
Höhe der benötigten Investitionssumme für bestimmte Komponenten
(Tauschgeschäft: städtebauliche Auflagen./. Grundstück) bestimmt werden. Damit
würde ausgeschlossen, dass die Stadt eine finanzielle Verpflichtung eingeht.
6. Weiteres Vorgehen
6.1. Abstimmung mit Politik
Mit dieser Vorlage und der damit verbundenen Beratung
erfolgt zunächst eine Abstimmung mit den betroffenen politischen Gremien. Dabei
ist es besonders wichtig, dass neben der grundsätzlichen Zustimmung zur
Neugestaltung des Areals auch die damit verbundenen städtebaulichen Ziele
beschlossen werden, da diese Eingang in die Ausschreibung finden sollen, um
somit hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele Verbindlichkeit erlangen.
Zeitgleich wird durch die Bau- und Planungsverwaltung
ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden betroffenen Bebauungspläne
eingebracht (vgl. Vorlage 0405/2008). Dieser ist Voraussetzung, um die
erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen zu treffen, die sich aus den
städtebaulichen Vorgaben bei der evtl. Vermarktung der Flächen ergeben.
6.2. Zweckentbindung und Veräußerungserlaubnis für
Parkhaus
Um das Parkhaus veräußern zu können, erfolgt nach
einer positiven politischen Beschlussfassung eine entsprechende Vorlage für den
Aufsichtsrat der G.I.V., der einer solchen Veräußerung zustimmen muss.
6.3. Grundstückszusammenführung zur Ausschreibung
Basierend auf den vorgenannten Beschlüssen kann in
der Folge die Frage der einheitlichen Vermarktung zwischen den beteiligten
Eigentümern erörtert und geregelt werden. Diese ist erforderlich um
sicherzustellen, dass das gesamte Areal in die Hand eines Gesamtinvestors
gelangt, der dann auch in der Lage ist die seitens der Stadt Hagen angestrebten
Ziele mit seiner Maßnahme zu realisieren.
Derzeit sind vier mögliche Varianten für eine solche
einheitliche Vermarktung denkbar:
-
Es erfolgt eine
gemeinsame, vertraglich definierte Ausschreibung von Stadt, G.I.V. und BEG
unter Festlegung einheitlicher städtebaulicher Zielsetzungen, ohne dass dadurch
Veränderungen an den Eigentumsverhältnissen erfolgen
-
Es wird eine
vertragliche Regelung getroffen, bei der zwei Eigentümer den dritten
beauftragen, im Namen aller Eigentümer die Ausschreibung zu vollziehen
-
Es erfolgt ein
Zwischenerwerb der Flächen zweier Eigentümer durch den dritten und in der Folge
eine Ausschreibung durch lediglich den verbleibenden Eigentümer
-
Es erfolgen
getrennte Ausschreibungen mit der jeweiligen Bedingung, dass nur der Bieter den
Zuschlag erhalten kann, der auch in den beiden anderen Ausschreibungsverfahren
zum Zuge kommt.
Welche dieser Varianten zur Anwendung kommt, kann
zwischen den beteiligten Eigentümern verhandelt werden, wenn seitens der
politischen Gremien die Neugestaltung des Areals beschlossen wird. Hinsichtlich
der Auswahl der Variante ist besonders von Bedeutung, dass diese rechtlich
umsetzbar und mit möglichst geringem finanziellen Aufwand verbunden ist.
Die möglicherweise erforderliche Beteiligung der
einschlägigen Gremien könnte im August/September 2008 stattfinden.
6.4. Europaweite Ausschreibung
Wie bereits an vorangegangener Stelle aufgeführt,
müssen mit der Veräußerung städtebauliche Vorgaben erfüllt werden. Dies führt
dazu, dass die Veräußerung europaweit ausgeschrieben werden muss. Auch dieser
Aspekt ist seitens des Rechtsamtes geprüft und nachgewiesen worden.
Gegenstand der Ausschreibung wird es sein, dass die
interessierten Investoren einen städtebaulichen Entwurf auf der Grundlage der
definierten Rahmenbedingungen vorlegen und gleichzeitig ein Kaufangebot für die
Flächen unterbreiten.
6.5. Vergabe
Je nach Ausschreibungsvariante (vgl. 6.3) erfolgt die
Vergabe nach den jeweiligen Vergaberichtlinien der tätig werdenden Eigentümer.
Dabei ist nach den derzeit geltenden Regelungen eine Nachverhandlung (z.B.
Anpassung der Planung an die städtischen Vorstellungen) möglich. Hierzu sind
allerdings (ggf. gemeinsame) Vergabekriterien zu definieren. So ist
beispielsweise die Gewichtung zwischen den städtebaulichen Zielen und dem zu
erzielenden Kaufpreis zu definieren.
Am Ende steht die Vergabe durch einen politischen
Beschluss. Je nach Ausschreibungsvariante sind
hier ggf. unterschiedliche Verfahrensweisen einzuhalten. In jedem Fall
ist aber die abschließende Entscheidung durch ein politisches Gremium zu
treffen.
6.6. Beschlussfassung in den Gremien
Eine Beschlussfassung über den Verkauf der Flächen
kann voraussichtlich zum Jahresende erfolgen.
7. Abschlussbemerkung
Der hier beschriebene Zeit- und Vorgehensplan
berücksichtigt, dass ein Beginn der Umsetzungsmaßnahmen erst erfolgen kann,
wenn die Bauten entlang der Bahnstrecke (Kioske) abgerissen werden können. Dies
kann aber erst nach Ablauf der Mietverträge[3]
zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen. Im Anschluss daran ist eine (ggf.
provisorische) Verlegung des ZOB möglich, was wiederum die Voraussetzung für
den Abriss des Parkhauses darstellt.
Diese Zeitachse ist im Detail mit dem Investor zu entwickeln und den politischen
Gremien zur Kenntnis zu bringen.
[1] Beschluss des HFA vom 2.12.2004 (778/2004)
[2] Dies bedeutet, solange sich die Vermarktungszuständigkeit bei der BEG befindet, wird aufgrund der vertraglichen Regelungen an der Kaufoption gegenüber der Stadt festgehalten. Sobald aber seitens der Konzernzentrale eine lukrativere Möglichkeit des Vertriebes gesehen wird, kann diese Verkaufsoption verlorengehen. Deshalb besteht entsprechender Handlungsdruck sowohl auf Seiten der BEG als auch auf Seiten der Stadt Hagen.
[3] Die Kündigung würde im Falle einer positiven Entscheidung des Rates im Juni seitens der BEG zum 31.12.2008 erfolgen. Bei einer späteren Beschlussfassung kann die Kündigung erst zum 30.6.2009 ausgesprochen werden.

28.05.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben.
Grundlage sind dabei folgende städtebaulichen Mindestrahmenvorgaben:
Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher Nähe zum Einzelhandelsstandort.
Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.
Stellplätze können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und/ oder über dem Einzelhandel im ersten Obergeschoss errichtet werden.
Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden.
2. Dem Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes mit in die Realisierung des Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
29.05.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die
Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs
in Hohenlimburg mit dem Ziel Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben.
Grundlage
sind dabei folgende städtebauliche Mindestrahmenvorgaben:
Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum
Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher
Nähe zum Einzelhandelsstandort.
Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.
Stellplätze
können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und / oder über dem
Einzelhandel im ersten Obergeschoss errichtet werden.
Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem
Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten
werden.
2. Dem
Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung
von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des
Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise wird zugestimmt.
17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Grundlage sind dabei die unter den Ziffern 2.3 und 4 festgelegten folgenden städtebaulichen Rahmenvorgaben:
- Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher Nähe zum Einzelhandelsstandort
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
- Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. Eines evtl. Dachgeschosses aufweisen aufweisen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
- Stellplätze können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und über dem Einzelhandel im 1. Obergeschoss errichtet werden.
- Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden.
- Dem Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen wie z. B. die Errichtung von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung,
die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in
Hohenlimburg mit dem Ziel Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben.
Grundlage
sind dabei folgende städtebauliche Mindestrahmenvorgaben:
Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum
Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher
Nähe zum Einzelhandelsstandort.
Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.
Stellplätze
können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und / oder über dem
Einzelhandel im ersten Obergeschoss errichtet werden.
Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem
Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten
werden.
2. Dem
Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung
von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des
Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise wird zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |