29.05.2008 - 6.9 Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer plädiert dafür, im Haupt- und Finanzausschuss der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu folgen und begründet dies. Er geht insbesondere auf die Einzelhandelsproblematik in der Innenstadt ein. Er weist ferner bezüglich des Parkhauses Hohenlimburg auf den jährlichen Zuschussbedarf der GIV in Höhe von rd. 100.000 € hin und geht auf die Leerstandsproblematik des ehemaligen Bahnhofsgebäudes ein. Die Entwicklung dieses Bereichs in seiner Gesamtheit, wie in der Verwaltungsvorlage beschrieben, hält er für sinnvoll, nicht jedoch die geforderten Rahmenbedingungen. Hier fürchtet er, dass dies den Investor, der Interesse bekundet hat, abschrecken könnte.

 

Im Namen der SPD-Fraktion erklärt Herr Weber, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg mit getragen wird. Bezüglich der Befürchtung, die Verwaltung könne mit den formulierten Rahmenbedingungen die Entwicklung in diesem Bereich torpedieren, erklärt Herr Weber, dass auch ihm bei der Betrachtung der Planungen gewisse Zweifel daran kommen, ob am Rande einer drei- bis viergeschossigen Bebauung der Abschluss mit einem flachen Gebäude gesetzt werden sollte. Man wird sich anhand des Ausschreibungsergebnisses dann in der Zukunft entscheiden müssen, ob eine städtebaulich vernünftige Lösung zum Tragen kommen soll oder ein Flachbau. Herr Weber bittet Herrn Dr. Schmidt - unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung - zu erklären, wie dieser Möglichkeiten gefunden haben möchte, eine europaweite öffentliche Ausschreibung umgehen zu können. Herr Weber weist darauf hin, dass aufgrund nicht durchgeführter Ausschreibungen derzeit im Ruhrgebiet viele Verträge nichtig werden.

 

Herr Thielmann erinnert daran, dass sich seinerzeit Hagener und Hohenlimburger Kommunalpolitiker für das Parkhaus entschieden haben. Für die FDP-Fraktion erklärt er, dass man der Beschlussfassung mit dem Wortlaut des Beschlusses der Bezirksvertretung Hohenlimburg ebenfalls folgen werde. In dem Zusammenhang teilt Herr Thielmann mit, dass er die Entscheidung der Einrichtung einer Fußgängerzone in Hohenlimburg für eine Fehlentscheidung hält, die man im Zuge der Gesamtmaßnahme noch einmal überdenken sollte. Er hält die Kennzeichnung als Spielstraße hier für sinnvoll, weil dies PKW-Fahrern ermöglichen würde, diesen Bereich zu Abholungen zu befahren.

 

Aus Sicht von Herrn Sondermeyer spricht nichts gegen die Neugestaltung des Bereiches, so dass die Fraktion DieLinke. ebenfalls dafür stimmen wird. Er bittet die Verwaltung daran zu arbeiten, dass ein barrierefreier Zugang zum Bahnhof Hohenlimburg geschaffen wird.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert die Hintergründe, die ihn dazu bewogen haben die Überlegung anzustellen, ob eine Ausschreibung nicht entbehrlich sein könnte. Er weist darauf hin, dass die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf in diesem Zusammenhang arbeitet. Herr Dr. Schmidt geht auf die Hintergründe, die die Ausschreibung sinnvoll erscheinen lassen sowie die Tatsache und Gründe dafür, dass dies keine Zeitverzögerung nach sich zieht, ein. Darüber hinaus weist er bezüglich der Vorlage und bestimmter, dort in der Begründung auftretender Formulierungen darauf hin, dass seitens der Stadt Hagen keine Investitionen geplant sind.

 

Herr Weber stellt fest, dass Herr Dr. Schmidt der Ansicht ist, dass eine Ausschreibung zu umgehen gewesen wäre und erklärt, dass er dies von der Verwaltung grundsätzlich rechtlich geprüft haben möchte.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass in diesem speziellen Fall nicht gelingen wird, auf eine Ausschreibung zu verzichten, weil sich die Verwaltung bewusst ist, dass sie mit dem Mittel der Ausschreibung verhindern muss, dass sie zu einem eigenen Invest herangezogen wird und wird daher bestimmte Regelungen (z. B. Stellplätze, Anbindung Busverkehr) zu treffen haben, die diese Ausschreibung unumgänglich machen.

 

Herr Riechel erinnert daran, dass im Ältestenrat darüber diskutiert worden ist, wie man Ausschreibungen und Vergaben so regeln kann, dass sie nicht der Willkür einzelner Investoren unterliegen. Er weist auf Leerstände Gebäuden hin, die städtebaulich nicht als wünschenswert betrachtet werden können und die in der vorliegenden Form gebaut wurden, weil seinerzeit den Investoren keine entsprechenden Vorgaben gemacht wurden, die dies verhindert hätten. Als Beispiel für Gemeinden, in denen vergleichbares vermieden wird, zieht er Herdecke heran, wo seiner Aussage nach klare Vorgaben gemacht werden.

 

Herr Hoffmann geht auf die Erläuterungen von Herrn Gerbersmann bezüglich der Unverzichtbarkeit der europaweiten Ausschreibung ein. Richtigerweise hat Herrn Dr. Schmidt auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung hingewiesen, der darauf abzielt, den Städten wieder Erleichterungen zu verschaffen. Hier wird das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten sein. Ihm selbst liegt der Entwurf erst seit dem Vortag vor, weshalb es Herrn Hoffmann nicht möglich war, diesen bereits auszuwerten. Abzuwarten wird dann auch sein, ob der Gesetzesentwurf einer Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes standhalten wird.

 

Unter Bezugnahme auf die Äußerungen von Herrn Riechel erklärt Herr Romberg, dass er diesen nicht zustimmen kann. Er hält es nicht für geboten Investoren, die nach Hagen kommen, weitere "Daumenschrauben" anzulegen und verweist auf Projekte, die nicht realisiert werden konnten, weil zu viele Auflagen gemacht wurden.

 

Herr Prof. Dr. Bajohr geht auf die Aussage von Herrn Dr. Schmidt ein, wonach von der Stadt keine Grundstücke erworben werden soll. Zur Klarstellung bittet er darum, dass aus der Begründung in der Verwaltungsvorlage auf Seite 6, vorletzter Absatz, erste Zeile den Hinweis auf eine Entscheidung über einen möglichen Erwerb von Flächen seitens der Stadt Hagen zu streichen. Gleiches gilt für Seite 7, erste Zeile, wo von einem kommunalen Erwerb die Rede ist. Dies bittet er, zu Protokoll zu nehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt den Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben.

 

Grundlage sind dabei folgende städtebauliche Mindestrahmenvorgaben:

 

Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher Nähe zum Einzelhandelsstandort.

 

Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.

 

Stellplätze können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und / oder über dem Einzelhandel im ersten Obergeschoss errichtet werden.

 

Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden.

 

2. Dem Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des Projektes einzubeziehen.

 

Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0