17.06.2008 - 20 Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/SZW Servicezentrum Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck verweist auf die abgeänderten
Beschlussvorschläge von Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretung
Hohenlimburg, die er auch zur Abstimmung vorschlage.
Herr Ellinghaus berichtet, dass die Zielsetzung
der Grundstückszusammenführung zur gemeinsamen Ausschreibung nicht mehr gültig
sei, da sich die Bahnentwicklungsgesellschaft nur auf eine mögliche
einheitliche Vermarktungsvariante beschränke. Hiernach müsse ein Zwischenerwerb
durch die Stadt oder die GIV erfolgen. Auf Grund der finanziellen Situation der
Stadt und der Vorgaben der Bezirksregierung sei derzeit ein Erwerb nicht
möglich. Deshalb habe man sich verständigt, dass die DB die Vermarktung ihrer
Flächen selbst übernehme. Die beiden restlichen Grundstücke von GIV und Stadt
wolle die Stadt in einem Verfahren selbst ausschreiben mit dem Ziel, dass alle
Grundstücke letztlich wieder in eine Hand gelängen. Das Problem sei, dass alles
am Investor hinge, alle Grundstücke zu erwerben.
Für Herrn Meier handelt es sich um ein wichtiges
und ehrgeiziges Projekt, welches für die Innenstadtentwicklung Hohenlimburgs
von großer Bedeutung sei. Daher müsse auch unter den schwierigen Bedingungen
versucht werden, einen Rahmen zu schaffen. So verstehe er auch den Beschluss
von HFA und BV Hohenlimburg, der die Bedingungen nicht unnötig erschweren
wolle. Er bitte darum, über den Beschlusspunkt „Der Baukörper soll zur
Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. Eines evtl. Dachgeschosses
aufweisen.“ gesondert abzustimmen, da dies doch kritisch gesehen würde.
Herr Panzer bringt die Bestellung von
Erbbaurechten unter den drei Beteiligten ins Gespräch.
Frau Grebe erwidert, dass dies nicht wirklich
weiter helfe. Die DB wolle ihre Fläche vermarkten, die vor einigen Jahren der
Stadt schon einmal angeboten worden sei. Damals sei beschlossen worden, nicht
zu erwerben. Es sei schwierig, einen Investor zu finden, der ein Erbbaurecht
übernehme. Es sei nun überlegt worden, einen Verkauf durch die DB in Kauf zu
nehmen und hoffen, dass es nicht so schnell gehe. Für die restlichen Flächen
wolle die Stadt unter Berücksichtigung der beschlossenen Randbedingungen die europaweite
Ausschreibung zur Vergabe vorbereiten, mit der Zielsetzung, dass der Investor
ein vernünftiges städtebauliches Konzept vorlege und dieser auch die Flächen
der DB kaufe. Allen bisherigen Interessenten sei auch klar, dass noch ein
Bebauungsplanverfahren entwickelt werden müsse.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob die Flächen der DB
überhaupt von einem Investor benötigt werden, um ein Gesamtvorhaben zu
realisieren. Eine Ausschreibung mache keinen Sinn, da sich kein Investor binden
oder verpflichten wolle, von Stadt und GIV zu erwerben und völlig ungewiss sei,
ob der restliche Teil von der DB erworben werden könne. Es sei denn, das
Vorhaben könne auch ohne die DB-Flächen realisiert werden.
Lt. Herrn Schädel sollten entsprechend der
Konzeption die DB-Flächen mit genutzt und entwickelt werden. Das Bahnhofsgebäude sollte abgerissen werden
und durch den Verlust des Busbahnhofes müsse an anderer Stelle eine neue
Verknüpfung geschaffen werden. Durch die Nähe zur Bahn solle dieses Projekt
auch wirtschaftlich gestaltet werden. Durch das dann geschrumpfte
Flächenvolumen ohne die Bahnfläche könne nicht mehr so ohne Weiteres das
Gesamtprojekt verwirklicht werden.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob für die Dauer des
Ausschreibungsverfahrens nicht ein Optionsvertrag mit der DB geschlossen werden
könne.
Frau Grebe erklärt, dass die DB einen Kaufvertrag
abschließen wolle. Die Investoren die von der Stadt erwerben wollen, seien auch
mit der DB im Gespräch und bereit zu kaufen. Es würde die Situation erleichtern
bzw. erschweren je nach dem, ob es der passende Investor ist, der die
Bahnflächen erwirbt oder der, den die
Stadt nicht wünsche.
Herr Schenten sieht das Verfahren ohne die
Bahnflächen zum Scheitern verurteilt.
Auch Herr Beyel sieht den Investor abspringen,
der nicht realisieren könne, was er sich vorstelle.
Lt. Herrn Grothe wird die entscheidende Frage für
den Investor sein, welche Kosten er für was übernehmen müsse. Es seien die
Kosten für das Parkhaus, Unterbringung von 90 Stellplätzen an anderer Stelle,
der Abriss des Parkhauses, Verlegung des Busbahnhofes, Kauf der Bahnfläche und
Abriss des Bahnhofes. Schwierigkeit sei, dass dieses Gesamtprojekt machbar sein
müsse. Derjenige der nur allein die Bahnfläche kaufe, mache dies
unwirtschaftlich, da im Bebauungsplan diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche
festgesetzt werde.
Für Herrn Meier ist dies eine Gleichung mit zehn
Unbekannten. Für eine solche Ausschreibung jemanden zu finden, sei äußerst
schwierig.
Frau Grebe erklärt, dass in einem gestern
geführten Gespräch mit der BEG von dieser Seite mitgeteilt worden sei, dass es
einen Partner gebe, der zu dem ausgeschriebenen Preis erwerben wolle. Dies sei
auch einer der interessierten Investoren. Wenn dieser erwerbe und erfülle die
Kriterien, die die Stadt für ihre Grundstücke fest lege, wäre alles in
Ordnung. Dieses Verfahren sei durch
Gerichtsurteile entstanden und derzeit nicht zu ändern, obwohl viel juristische
Zweifel beständen. Aber es solle jetzt versucht werden.
Herr Grothe bringt noch eine Klärung mit der
Kommunalaufsicht ins Gespräch, es solle kein Geld ausgegeben werden, es solle
nicht auf Kosten sitzen geblieben werden, da des Grundstück erworben werden und
wieder verkauft werden solle.
Frau Grebe verweist in diesem Zusammenhang auf
die Anweisung durch die Bezirksregierung, auf vertraglicher Basis keine neuen
Verpflichtungen ein zu gehen.
Die Nachfrage von Herrn Beyel, ob überhaupt
Bahnflächen von Seiten der Kommune überplant werden können wird bejaht.
Herr Asbeck kann sich durchaus mit dem Vorschlag
von Herrn Grothe anfreunden, eine Abstimmung mit der Bezirksregierung
betreffend Ankauf durch die Stadt zu suchen oder auch den Grundstückserwerb
durch eine städtische Gesellschaft zu realisieren. Ansonsten müsse sich die
Verwaltung Lösungen des Problems einfallen lassen. Er lässt nun über den nachfolgenden
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Grundlage sind dabei die unter den Ziffern 2.3 und 4 festgelegten folgenden städtebaulichen Rahmenvorgaben:
- Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher Nähe zum Einzelhandelsstandort
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
- Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. Eines evtl. Dachgeschosses aufweisen aufweisen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
- Stellplätze können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und über dem Einzelhandel im 1. Obergeschoss errichtet werden.
- Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden.
- Dem Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen wie z. B. die Errichtung von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
