17.06.2008 - 20 Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die abgeänderten Beschlussvorschläge von Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretung Hohenlimburg, die er auch zur Abstimmung vorschlage.

 

Herr Ellinghaus berichtet, dass die Zielsetzung der Grundstückszusammenführung zur gemeinsamen Ausschreibung nicht mehr gültig sei, da sich die Bahnentwicklungsgesellschaft nur auf eine mögliche einheitliche Vermarktungsvariante beschränke. Hiernach müsse ein Zwischenerwerb durch die Stadt oder die GIV erfolgen. Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt und der Vorgaben der Bezirksregierung sei derzeit ein Erwerb nicht möglich. Deshalb habe man sich verständigt, dass die DB die Vermarktung ihrer Flächen selbst übernehme. Die beiden restlichen Grundstücke von GIV und Stadt wolle die Stadt in einem Verfahren selbst ausschreiben mit dem Ziel, dass alle Grundstücke letztlich wieder in eine Hand gelängen. Das Problem sei, dass alles am Investor hinge, alle Grundstücke zu erwerben.

 

Für Herrn Meier handelt es sich um ein wichtiges und ehrgeiziges Projekt, welches für die Innenstadtentwicklung Hohenlimburgs von großer Bedeutung sei. Daher müsse auch unter den schwierigen Bedingungen versucht werden, einen Rahmen zu schaffen. So verstehe er auch den Beschluss von HFA und BV Hohenlimburg, der die Bedingungen nicht unnötig erschweren wolle. Er bitte darum, über den Beschlusspunkt „Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. Eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.“ gesondert abzustimmen, da dies doch kritisch gesehen würde.

 

Herr Panzer bringt die Bestellung von Erbbaurechten unter den drei Beteiligten ins Gespräch.

 

Frau Grebe erwidert, dass dies nicht wirklich weiter helfe. Die DB wolle ihre Fläche vermarkten, die vor einigen Jahren der Stadt schon einmal angeboten worden sei. Damals sei beschlossen worden, nicht zu erwerben. Es sei schwierig, einen Investor zu finden, der ein Erbbaurecht übernehme. Es sei nun überlegt worden, einen Verkauf durch die DB in Kauf zu nehmen und hoffen, dass es nicht so schnell gehe. Für die restlichen Flächen wolle die Stadt unter Berücksichtigung der beschlossenen Randbedingungen die europaweite Ausschreibung zur Vergabe vorbereiten, mit der Zielsetzung, dass der Investor ein vernünftiges städtebauliches Konzept vorlege und dieser auch die Flächen der DB kaufe. Allen bisherigen Interessenten sei auch klar, dass noch ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden müsse.

 

Herr Dr. Ramrath fragt, ob die Flächen der DB überhaupt von einem Investor benötigt werden, um ein Gesamtvorhaben zu realisieren. Eine Ausschreibung mache keinen Sinn, da sich kein Investor binden oder verpflichten wolle, von Stadt und GIV zu erwerben und völlig ungewiss sei, ob der restliche Teil von der DB erworben werden könne. Es sei denn, das Vorhaben könne auch ohne die DB-Flächen realisiert werden.

 

Lt. Herrn Schädel sollten entsprechend der Konzeption die DB-Flächen mit genutzt und entwickelt werden.  Das Bahnhofsgebäude sollte abgerissen werden und durch den Verlust des Busbahnhofes müsse an anderer Stelle eine neue Verknüpfung geschaffen werden. Durch die Nähe zur Bahn solle dieses Projekt auch wirtschaftlich gestaltet werden. Durch das dann geschrumpfte Flächenvolumen ohne die Bahnfläche könne nicht mehr so ohne Weiteres das Gesamtprojekt verwirklicht werden.

 

Herr Dr. Ramrath fragt, ob für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens nicht ein Optionsvertrag mit der DB geschlossen werden könne.

 

Frau Grebe erklärt, dass die DB einen Kaufvertrag abschließen wolle. Die Investoren die von der Stadt erwerben wollen, seien auch mit der DB im Gespräch und bereit zu kaufen. Es würde die Situation erleichtern bzw. erschweren je nach dem, ob es der passende Investor ist, der die Bahnflächen erwirbt oder der,  den die Stadt nicht wünsche.

 

Herr Schenten sieht das Verfahren ohne die Bahnflächen zum Scheitern verurteilt.

 

Auch Herr Beyel sieht den Investor abspringen, der nicht realisieren könne, was er sich vorstelle.

 

Lt. Herrn Grothe wird die entscheidende Frage für den Investor sein, welche Kosten er für was übernehmen müsse. Es seien die Kosten für das Parkhaus, Unterbringung von 90 Stellplätzen an anderer Stelle, der Abriss des Parkhauses, Verlegung des Busbahnhofes, Kauf der Bahnfläche und Abriss des Bahnhofes. Schwierigkeit sei, dass dieses Gesamtprojekt machbar sein müsse. Derjenige der nur allein die Bahnfläche kaufe, mache dies unwirtschaftlich, da im Bebauungsplan diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werde.

 

Für Herrn Meier ist dies eine Gleichung mit zehn Unbekannten. Für eine solche Ausschreibung jemanden zu finden, sei äußerst schwierig.

 

Frau Grebe erklärt, dass in einem gestern geführten Gespräch mit der BEG von dieser Seite mitgeteilt worden sei, dass es einen Partner gebe, der zu dem ausgeschriebenen Preis erwerben wolle. Dies sei auch einer der interessierten Investoren. Wenn dieser erwerbe und erfülle die Kriterien, die die Stadt für ihre Grundstücke fest lege, wäre alles in Ordnung.  Dieses Verfahren sei durch Gerichtsurteile entstanden und derzeit nicht zu ändern, obwohl viel juristische Zweifel beständen. Aber es solle jetzt versucht werden.

 

Herr Grothe bringt noch eine Klärung mit der Kommunalaufsicht ins Gespräch, es solle kein Geld ausgegeben werden, es solle nicht auf Kosten sitzen geblieben werden, da des Grundstück erworben werden und wieder verkauft werden solle.

 

Frau Grebe verweist in diesem Zusammenhang auf die Anweisung durch die Bezirksregierung, auf vertraglicher Basis keine neuen Verpflichtungen ein zu gehen.

 

Die Nachfrage von Herrn Beyel, ob überhaupt Bahnflächen von Seiten der Kommune überplant werden können wird bejaht.

 

Herr Asbeck kann sich durchaus mit dem Vorschlag von Herrn Grothe anfreunden, eine Abstimmung mit der Bezirksregierung betreffend Ankauf durch die Stadt zu suchen oder auch den Grundstückserwerb durch eine städtische Gesellschaft zu realisieren. Ansonsten müsse sich die Verwaltung Lösungen des Problems einfallen lassen.  Er lässt nun über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs in Hohenlimburg mit dem Ziel einer Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben. Grundlage sind dabei die unter den Ziffern 2.3 und 4 festgelegten folgenden städtebaulichen Rahmenvorgaben:

 

  • Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher Nähe zum Einzelhandelsstandort

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig beschlossen

 

  • Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. Eines evtl. Dachgeschosses aufweisen aufweisen.

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen

 

  • Stellplätze können im  Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und über dem Einzelhandel im 1. Obergeschoss errichtet werden.
  • Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten werden.
  • Dem Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen wie z. B. die Errichtung von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des Projektes einzubeziehen.

 

Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen