Beschlussvorlage - 0052/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen befürwortet.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ziel der Maßnahme war, durch zeitnahe Entscheidungen über den weiteren Aufenthalt

von abgelehnten Asylbewerbern die Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu reduzieren.

Der Ratsbeschluss vom 11.12.2003 sah daher vor, eine zusätzliche Stelle bei der Ausländerstelle des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen befristet einzurichten. Im  Zeitraum 2004 – 2007 konnten im Rahmen dieser Maßnahme durch Aktivitäten der Ausländerstelle 307 Personen zusätzlich, d.h. über die Vergleichzahlen des Jahres 2003 hinaus aus dem Leistungsbezug des AsylbLG herausgeführt werden.

Daraus errechnet sich zum Ende des Jahres 2007 eine auf das Haushaltsjahr bezogene Minderausgabe in Höhe von 1.084.889,90 €.

 

Begründung

 

  1. Ausgangslage

 

Ausgangspunkt der Maßnahme war die Feststellung, dass ein großer Teil der Asylbewerber auch nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages in der Stadt verblieb und ohne Perspektive weiterhin Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG hatte. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerstelle wurden oft durch eine Reihe praktischer Probleme erschwert, wie z.B. Passverlust, Verschweigen des Herkunftslandes beziehungsweise falsche Angaben darüber, aussichtslose Asylfolgeanträge und krankheitsbegründete Reiseunfähigkeit. Andererseits war auch eine Prüfung von Bleiberechten, die durch Verbesserung des Aufenthaltsstatus eine Arbeitsaufnahme und damit die Beendigung des Hilfebezuges ermöglichte,  ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht möglich.

Insoweit beinhaltete der Ratsbeschluss vom 11.12.2003 die bis 2007 befristete Besetzung einer zusätzlichen Stelle mit der Vorgabe, eine zeitnahe Entscheidung bei der genannten Zielgruppe über den weiteren Verbleib herbeizuführen bzw. Rückführungsmaßnahmen einzuleiten. Auf diese Weise sollte durch verminderte Sozialhilfeaufwendungen eine Ausgabenreduzierung erfolgen. Die Stelle wurde zum 01.08.2004 besetzt.

 

  1. Entwicklung des Projektes

 

Bereits bei den Beratungen in den zuständigen Gremien Ende 2003, aber auch in der täglichen Praxis stellte sich immer mehr heraus,  dass auch Maßnahmen zur Verbesserung des Aufenthaltsstatus dazu beitragen konnten, Hilfeempfänger aus dem Sozialleistungsbezug herauszuführen. Immer wieder verlängerte Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) hingegen hatten in der Vergangenheit oft nicht nur unrealistische Hoffnungen bei den abgelehnten Asylbewerbern hervorgerufen sondern waren auch nicht hilfreich bei der zügigen  Einleitung von Integrationsmaßnahmen. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit war daher eine möglichst zeitnahe Entscheidung über notwendige Rückführungsmaßnahmen oder einen möglichen Verbleib in Deutschland. Diese kurzfristige ausländerrechtliche Klärung hat sich letztlich auch unter integrationspolitischen Gesichtspunkten als vorteilhaft erwiesen, da sich so für viele Flüchtlinge eine realistische Perspektive über die weitere Zukunft ergab, die dann Grundlage für weitere Maßnahmen und Entscheidungen war. Für viele Flüchtlinge eröffnete sich die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie zur Arbeitsaufnahme. Auch die Zusammenarbeit mit der Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werks hat sich mit Blick auf Integrationsbemühungen als sehr vorteilhaft erwiesen. Der Sozialausschuss wurde in regelmäßigen Berichten über den Fortgang des Projektes unterrichtet.

 

  1. Konsolidierungseffekte

 

Als Maßstab für die Berechnung des Maßnahmeeffektes wurden in Abstimmung mit dem Konsolidierungsmanagement die Vergleichsdaten aus dem Jahr 2003, also vor Beginn der Maßnahme herangezogen. Ferner wurden für die Jahre 2003 – 2007 die durchschnittlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG pro Person und Monat berechnet.

 

Durchschnittliche Aufwendungen für Leistungsempfänger AsylbLG

2003

2004

2005

2006

2007

406,25 €

383,11 €

441,98 €

455,23 €

469,22 €

 

 In die Berechnung des Effektes flossen nur die über die Vergleichswerte des Jahres 2003  hinausgehenden Daten (Überschreitung) ein,  die mit den durchschnittlichen Ausgaben multipliziert wurden. Die Daten, aufgeschlüsselt nach dem Grund für die Einstellung der Leistungen nach dem AsylbLG  können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.

 

Grund

2003*

2004

2005

2006

2007

Summe

 

Aufenthaltsrecht (grundsätzlich mit gesichertem Lebensunterhalt)

36

64

63

43

171

 

Lebensunterhalt gesichert (ohne Aufenthaltsrecht)

32

20

42

32

73

 

Verstorben

1

0

0

1

0

 

Abgeschoben

4

21

28

7

4

 

Untergetaucht

10

33

23

17

5

 

Freiwillige Ausreise

14

27

41

10

5

 

Fortzug Inland

10

23

14

19

4

 

./. Personen mit erneutem Leistungsbezug

 

 

12

22

21

 

Gesamt

107

188

199

107

241

 

./. Vergleichsdaten 2003

 

107

107

107

107

 

Über-/Unterschreitung

 

81

92

0

134**

307**

* Vergleichsdaten vor Beginn der Maßnahme

** Davon 112 Fälle aus Bleiberechtsregelung in 2007

 

 

Insgesamt wurden im Zeitraum 2004 – 2007 auf diese Weise 307 Personen ermittelt, die durch zusätzliche Aktivitäten der Ausländerstelle aus dem Leistungsbezug heraus fielen. Dabei wurden auch berücksichtigt, dass einige Personen  in diesem Zeitraum wieder  erneut Leistungen bezogen. Unter Berücksichtigung der monatlichen Aufwendungen für jeden Leistungsempfänger AsylbLG ergibt sich nach Abzug der Personal- und Sachkosten für die zusätzliche Stelle eine auf das Jahr bezogene Minderausgabe in Höhe von 1.084.899,90 €. Selbst wenn die Auswirkungen der so genannten  Bleiberechtsregelung, die sich in den beiden letzten Quartalen 2007 auf die Berechnung auswirkte, unberücksichtigt bleiben sollen, verbleibt ein Konsolidierungseffekt von 1.003.255,29 €.  Die mit dieser Maßnahme einhergehende Reduzierung der Fallzahlen im Leistungsbereich hat darüber hinaus noch eine  rund 30 %ige  Reduzierung der Personalkosten(3,2 Stellen) bewirkt, die in dieser Rechnung nicht enthalten ist. Auch die Unterbringungskapazitäten in den Übergangsheimen konnten in diesem Zeitraum deutlich reduziert werden, was zu weiteren Einsparungen führte.

 

  1. Mögliche Perspektiven

 

Positive Auswirkungen zur Reduzierung von Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG konnten somit nachgewiesen werden. Aber auch unter ordnungs- und integrationspolitischen Aspekten hat die Maßnahme positive Ergebnisse erbracht.

Es wird daher auch künftig erforderlich sein, die Ausländerstelle personell so auszustatten, dass nach Abschluss von Asylverfahren zeitnah Entscheidungen über den weiteren Verbleib bzw. Rückführung getroffen werden können.

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Beschlüsse

Erweitern

20.02.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - vertagt

Erweitern

21.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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10.04.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen und finanziellen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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17.04.2008 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.

3. Nach einem Jahr wird mit Blick auf die integrationspolitischen Aspekte erneut berichtet.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.

 

  1. Nach einem Jahr wird mit Blick auf die integrationspolitischen Aspekte erneut berichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen