10.04.2008 - 7 Haushaltskonsolidierung - Abschlussbericht zum ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machatschek weist darauf hin, dass man sich bei der Vorlage in der heutigen Sitzung in der zweiten Lesung befände und heute zu einem Ergebnis kommen wolle.

Sie begrüßt Herrn Grobe vom Ordnungsamt, der zu den offenen Fragen Auskunft geben will.

 

Herr Mervelskemper möchte wissen, ob die Zahl der vorhandenen Asylbewerber die Fortführung der Stelle rechtfertige oder ob diese Arbeit auch von anderen Mitarbeitern der Ausländerbehörde gemacht werden könne. Könne man mit dieser Stelle Geld einsparen? Dies sei ja in den letzten Jahren gelungen.

 

Herr Grobe berichtet, dass man zur Zeit 388 Personen habe, die noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezögen. Hiervon seien nur 46 Personen im laufenden Asylverfahren und 342 Personen, bei denen der Asylantrag schon abgelehnt worden sei, die aber noch geduldet würden. Die Kosten für die Stelle beliefen sich auf 57.200 €. Die durchschnittliche jährliche  Aufwendung für Leistungsempfänger beträgt 5.631 €. Das hieße, dass sich dieser Mitarbeiter bei zehn erfolgreichen Rückführungen im Jahr bezahlt mache.

Abschließend macht er deutlich, dass man in der Ausländerstelle kein Personal habe, das diese Aufgaben wahrnehmen könne.

 

Frau Buchholz bezieht sich auf die 342 Personen, deren Asylantrag schon abgelehnt worden seien. Es würde ja Gründe geben, warum diese noch nicht abgeschoben worden seien. Auch die 130 Personen, die eine Duldung hätten, könnten ja nicht abgeschoben werden. Wie hoch sei denn dann das Potential, das dieser Mitarbeiter bearbeiten könne?

 

Herr Grobe erklärt, dass man grundsätzlich von den 342 Personen ausgehen müsse. Die 212 Personen, die eine Duldung hätten, seien die, die kurzfristig nicht abgeschoben werden könnten, weil z.B. kein Pass vorhanden sei, die Personen vorgetragen hätten, krank zu sein oder die Situation im Heimatland keine Rückführung zulasse.

Die aufgeführten 130 Personen hätten schon eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 25 Aufenthaltsgesetz. Das seien Personen, wo seit 18 Monaten die Rückführung nicht möglich war.

 

Herr Strüwer ist der Meinung, dass man  bei Betrachtung der Zahlen für 2007 von einem ernsthaften Rückführungsmanagement nicht sprechen könne. Es seien lediglich Entscheidungen getroffen worden, die dazu geführt hätten, dass die Betroffenen aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgefallen seien. Wenn man feststelle, dass Betroffene aufgrund der Situation in ihren Heimatländern voraussichtlich auf Dauer geduldet würden, fände er es vernünftig, wenn man hier schnell zu einer Entscheidung käme, so dass diese auch für ihren Lebensunterhalt gesicherte Voraussetzungen hätten und das auch aus eigener Kraft bewältigen könnten.  

Er wüsste gern, wie viele Zuzüge man pro Jahr hätte, die in dieses System hineingingen. Wie hoch sei die Zahl der Asylbewerber, die man 2003 gehabt habe? Er möchte abschließend wissen, ob bezogen auf den Gesamtkomplex an einem Konzept gearbeitet würde, um die Situation derzeit darzustellen. Bezogen auf die Asylbewerberheime stelle er fest, dass wesendlich weniger Menschen dort untergebracht würden. Ihn würde interessieren, ob man prüfe, ob man noch so viel Personal brauche für die Bereiche der Unterbringung. Er könne sich vorstellen, dass man in diesem Zusammenhang auch das Rückführungsmanagement anders beurteile.

 

Frau Machatschek erklärt, dass der Ausschuss das die ganze Zeit in einem Kontext gesehen habe.

 

Herr Stüwe weist darauf hin, dass es bei dem Rückführungsmanagement nicht nur um Abschiebung gehe. Es gehe darum, dass bei diesem Personenkreis (342 von 388) eine Entscheidung herbeigeführt werden müsse. Die Personen würden alle von der Stadt alimentiert. 

Im letzten Jahr seien rund 60 Asylbewerber dazugekommen. 2003 habe die Zahl schätzungsweise bei 100 Personen gelegen.

Dass diese Maßnahme sich rechne, habe man in den letzten Jahren nachgewiesen.

Bei dem Heimen mache man im Moment einen erheblichen Schrumpfungsprozess durch. Es gebe nur noch 4 Standorte, die auch abgegeben werden sollten. Außerdem seien in diesem Bereich 3,5 Stellen abgebaut worden.

Man brauche nur 10 Personen, die aus diesem System rausgeführt würden ,dann sei die Stelle refinanziert.

 

Frau Buchholz nimmt Bezug auf die 112 Fälle aus 2007, die in die Bleiberechtsregelung gefallen seien. Damit müssten diese Personen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft finanzieren.  Wäre es nicht sinnvoll, sich um diesen Personenkreis zu kümmern und der Stelle damit einen neuen Auftrag hinzuzugeben? Da sei auch ein aktuelles Sparpotential vorhanden.

 

Herr Dücker Ist der Meinung, dass das Rückführungsmanagement  bisher gute Arbeit geleistet habe. Das bewirke allerdings, dass die Zahlen immer weiter zurückgingen.

Er neige zu der Kompromisslösung, die Stelle auf ein Jahr zu befristen, um die Entwicklung in diesem Jahr abzuwarten.

 

Herr Steuber hält das für eine gute Idee. Vielleicht könne ja auch mehr Transparenz reinzubringen, was die Gründe seien, die eine Abschiebung verhinderten. Er frage sich, ob es nicht möglich sei, den Menschen, die ein starkes Interesse daran hätten, hierzubleiben, die Einbürgerung anzubieten. Die Situation, wie sie sich derzeit darstelle, mit unklarer Aufenthaltserlaubnis und nicht vorhandener Arbeitserlaubnis sei nicht befriedigend. Dadurch entstünden der Stadt Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro. Für diese Aufgabe gebe es auch keine Landeszuschüsse.

 

Herr Kilic regt an, dass die Situation in den Heimatländern intensiver beleuchtet werden solle. Es solle nicht auf Kosten der Menschen gespart werden, sondern diese sollten intensiv und menschlich betreut werden. 

 

Frau Machatschek bestätigt die Aussage von Herrn Kilic. Einige der Betroffenen steckten in Teufelskreisen. Man habe immer hier im Ausschuss betont, dass  hinter jeder Zahl ein menschliches Schicksal stecke. Das sei ganz wichtig.

 

Frau Kurte nimmt Bezug auf einen Beschluss des Sozialausschusses, in dem bei 32 eine zusätzliche Stelle beschlossen worden seien. Handele es sich hierbei um diese  Stelle? Sie fragt, wie viele Mitarbeiter beim Ordnungsamt und beim Fachbereich Jugend & Soziales mit diesem Management beschäftigt seien.

 

Herr Grobe beantwortet die Frage dahingehend, das in der Ausländerbehörde 25 Mitarbeiter beschäftigt seien, davon seien 20 Sachbearbeiter, die sich mit dem Aufenthaltsrecht befassten. Seit drei Jahren gebe es einen Spezialisten, der sich in erster Linie mit den Rückführungen befasse. Daneben gebe es aber ein großes weiteres Feld von Aufgaben. Zur Zeit gebe es 27.000 ausländische Mitbürger/innen. Pro Sachbearbeiter würden ca. 1.300 Fälle bearbeitet.

 

Frau Kurte unterstützt im Namen ihrer Fraktion den Vorschlag von Herrn Dücker bezüglich der Befristung der Stelle.

 

Herr Mervelskemper erklärt, dass es Ziel sein müsse, sich intensiver mit diesem Personenkreis zu beschäftigen. Es gehe bei dieser Stelle um Ausübung aller Dinge, nicht nur der Abschiebung. Es gehe um eine umfassende Hilfe für die Betroffenen.    

 

Herr Grobe weist darauf hin, dass man ja kaum Rückforderungen habe. Er äußert die Befürchtung, dass viele Personen es nicht schafften, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, so dass diese wieder zurückfielen. Diese wären dann 2009 wieder in der Zielgruppe drin. Das seien Personen, die dann einen ganz verfestigten Aufenthalt hier hätten.

Das brächte noch größere Probleme mit sich. Er bittet daher, die Stelle nicht zu kurzfristig  zu befristen. Die Probleme kämen in den Folgenjahren auf die Stadt zu.

 

Herr Stüwe räumt ein, dass der Begriff „Rückführungsmanagement“ sehr irreführend sei.

Es gehe darum, bei den Leuten, die seit vielen Jahren hier seien und auch hier bleiben wollten, eine möglichst rasche Entscheidung herbeizuführen. Das gehe nur über einen Asylantrag. Was dahinter stecke, wisse man zunächst nicht. Das müsse in einem rechtstaatlichen Verfahren geklärt werden. Die Anerkennungsquote liege deutlich unter 5 %.

Die Leute wollten hier bleiben und versuchten auch alles, um dies zu erreichen. Dann  käme es zu Dingen, die unter humanitären Gesichtspunkten problematisch seien.

Hier sei es richtig, möglichst schnell eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Frau Machatschek liest den erweiterten Beschlussvorschlag vor.

 

Der Vorschlag von Herrn Steuber bezüglich des Angebotes einer Einbürgerung kann aus rechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden.  

 

Sie stellt den erweiterten Vorschlag zur Abstimmung.      

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Beschluss:

 

  1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1