Beschlussvorlage - 0052/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung - Abschlussbericht zum Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber (55 M14)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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20.02.2008
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10.04.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.02.2008
| |||
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16.04.2008
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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17.04.2008
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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08.05.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Ziel der Maßnahme war, durch
zeitnahe Entscheidungen über den weiteren Aufenthalt
von abgelehnten
Asylbewerbern die Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) zu reduzieren.
Der Ratsbeschluss vom
11.12.2003 sah daher vor, eine zusätzliche Stelle bei der Ausländerstelle des
Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen befristet einzurichten.
Im Zeitraum 2004 – 2007 konnten im
Rahmen dieser Maßnahme durch Aktivitäten der Ausländerstelle 307 Personen
zusätzlich, d.h. über die Vergleichzahlen des Jahres 2003 hinaus aus dem
Leistungsbezug des AsylbLG herausgeführt werden.
Daraus errechnet sich zum
Ende des Jahres 2007 eine auf das Haushaltsjahr bezogene Minderausgabe in Höhe
von 1.084.889,90 €.
Begründung
- Ausgangslage
Ausgangspunkt der Maßnahme
war die Feststellung, dass ein großer Teil der Asylbewerber auch nach
rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages in der Stadt verblieb und ohne
Perspektive weiterhin Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG hatte. Aufenthaltsbeendende
Maßnahmen der Ausländerstelle wurden oft durch eine Reihe praktischer Probleme
erschwert, wie z.B. Passverlust, Verschweigen des Herkunftslandes beziehungsweise
falsche Angaben darüber, aussichtslose Asylfolgeanträge und
krankheitsbegründete Reiseunfähigkeit. Andererseits war auch eine Prüfung von
Bleiberechten, die durch Verbesserung des Aufenthaltsstatus eine
Arbeitsaufnahme und damit die Beendigung des Hilfebezuges ermöglichte, ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht
möglich.
Insoweit beinhaltete der
Ratsbeschluss vom 11.12.2003 die bis 2007 befristete Besetzung einer
zusätzlichen Stelle mit der Vorgabe, eine zeitnahe Entscheidung bei der
genannten Zielgruppe über den weiteren Verbleib herbeizuführen bzw.
Rückführungsmaßnahmen einzuleiten. Auf diese Weise sollte durch verminderte
Sozialhilfeaufwendungen eine Ausgabenreduzierung erfolgen. Die Stelle wurde zum
01.08.2004 besetzt.
- Entwicklung des Projektes
Bereits bei den Beratungen
in den zuständigen Gremien Ende 2003, aber auch in der täglichen Praxis stellte
sich immer mehr heraus, dass auch Maßnahmen
zur Verbesserung des Aufenthaltsstatus dazu beitragen konnten, Hilfeempfänger
aus dem Sozialleistungsbezug herauszuführen. Immer wieder verlängerte Duldungen
(Aussetzung der Abschiebung) hingegen hatten in der Vergangenheit oft nicht nur
unrealistische Hoffnungen bei den abgelehnten Asylbewerbern hervorgerufen
sondern waren auch nicht hilfreich bei der zügigen Einleitung von Integrationsmaßnahmen. Wesentlicher
Bestandteil der Arbeit war daher eine möglichst zeitnahe Entscheidung über
notwendige Rückführungsmaßnahmen oder einen möglichen Verbleib in Deutschland.
Diese kurzfristige ausländerrechtliche Klärung hat sich letztlich auch unter
integrationspolitischen Gesichtspunkten als vorteilhaft erwiesen, da sich so
für viele Flüchtlinge eine realistische Perspektive über die weitere Zukunft
ergab, die dann Grundlage für weitere Maßnahmen und Entscheidungen war. Für
viele Flüchtlinge eröffnete sich die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und
Integrationskursen sowie zur Arbeitsaufnahme. Auch die Zusammenarbeit mit der
Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werks hat sich mit Blick auf
Integrationsbemühungen als sehr vorteilhaft erwiesen. Der Sozialausschuss wurde
in regelmäßigen Berichten über den Fortgang des Projektes unterrichtet.
- Konsolidierungseffekte
Als Maßstab für die
Berechnung des Maßnahmeeffektes wurden in Abstimmung mit dem
Konsolidierungsmanagement die Vergleichsdaten aus dem Jahr 2003, also vor
Beginn der Maßnahme herangezogen. Ferner wurden für die Jahre 2003 – 2007
die durchschnittlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG pro Person und
Monat berechnet.
|
Durchschnittliche
Aufwendungen für Leistungsempfänger AsylbLG |
||||
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
406,25
€ |
383,11
€ |
441,98
€ |
455,23
€ |
469,22
€ |
In die Berechnung des Effektes flossen nur die
über die Vergleichswerte des Jahres 2003 hinausgehenden Daten (Überschreitung)
ein, die mit den durchschnittlichen
Ausgaben multipliziert wurden. Die Daten, aufgeschlüsselt nach dem Grund für
die Einstellung der Leistungen nach dem AsylbLG
können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.
Grund |
2003* |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Summe |
|
Aufenthaltsrecht (grundsätzlich mit gesichertem
Lebensunterhalt) |
36 |
64 |
63 |
43 |
171 |
|
|
Lebensunterhalt gesichert (ohne
Aufenthaltsrecht) |
32 |
20 |
42 |
32 |
73 |
|
|
Verstorben |
1 |
0 |
0 |
1 |
0 |
|
|
Abgeschoben |
4 |
21 |
28 |
7 |
4 |
|
|
Untergetaucht |
10 |
33 |
23 |
17 |
5 |
|
|
Freiwillige Ausreise |
14 |
27 |
41 |
10 |
5 |
|
|
Fortzug Inland |
10 |
23 |
14 |
19 |
4 |
|
|
./. Personen mit erneutem Leistungsbezug |
|
|
12 |
22 |
21 |
|
Gesamt |
107 |
188 |
199 |
107 |
241 |
|
|
./. Vergleichsdaten 2003 |
|
107 |
107 |
107 |
107 |
|
Über-/Unterschreitung |
|
81 |
92 |
0 |
134** |
307** |
* Vergleichsdaten vor Beginn der Maßnahme
** Davon 112 Fälle aus Bleiberechtsregelung in 2007
Insgesamt wurden im
Zeitraum 2004 – 2007 auf diese Weise 307 Personen ermittelt, die durch
zusätzliche Aktivitäten der Ausländerstelle aus dem Leistungsbezug heraus
fielen. Dabei wurden auch berücksichtigt, dass einige Personen in diesem Zeitraum wieder erneut Leistungen bezogen. Unter
Berücksichtigung der monatlichen Aufwendungen für jeden Leistungsempfänger
AsylbLG ergibt sich nach Abzug der Personal- und Sachkosten für die zusätzliche
Stelle eine auf das Jahr bezogene Minderausgabe in Höhe von 1.084.899,90
€. Selbst wenn die Auswirkungen der so genannten Bleiberechtsregelung, die sich in den beiden
letzten Quartalen 2007 auf die Berechnung auswirkte, unberücksichtigt bleiben
sollen, verbleibt ein Konsolidierungseffekt von 1.003.255,29 €. Die mit dieser Maßnahme einhergehende
Reduzierung der Fallzahlen im Leistungsbereich hat darüber hinaus
noch eine rund 30 %ige Reduzierung der Personalkosten(3,2 Stellen)
bewirkt, die in dieser Rechnung nicht enthalten ist. Auch die
Unterbringungskapazitäten in den Übergangsheimen konnten in diesem Zeitraum
deutlich reduziert werden, was zu weiteren Einsparungen führte.
- Mögliche Perspektiven
Positive Auswirkungen zur
Reduzierung von Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG konnten somit
nachgewiesen werden. Aber auch unter ordnungs- und integrationspolitischen
Aspekten hat die Maßnahme positive Ergebnisse erbracht.
Es wird daher auch künftig
erforderlich sein, die Ausländerstelle personell so auszustatten, dass nach
Abschluss von Asylverfahren zeitnah Entscheidungen über den weiteren Verbleib
bzw. Rückführung getroffen werden können.

10.04.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorgelegte
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Fortführung
der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines
Jahres befürwortet.
16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die
Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen und finanziellen Erwägungen für die Dauer eines Jahres
befürwortet.
17.04.2008 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortführung der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen
für die Dauer eines Jahres befürwortet.
3. Nach einem Jahr wird mit Blick auf die integrationspolitischen Aspekte
erneut berichtet.
08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorgelegte
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Fortführung
der Arbeit wird aus integrationspolitischen Erwägungen für die Dauer eines Jahres befürwortet.
- Nach einem Jahr wird mit Blick auf die
integrationspolitischen Aspekte erneut berichtet.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |