Vorschlag zur Tagesordnung - 0103/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenFortschreibung des Luftreinhalteplanshier: Einrichtung einer Umweltzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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28.02.2008
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12.06.2008
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Beschlussvorschlag
Der Hagener Luftreinhalteplan, dessen fortgeschriebener Entwurf der
Bezirksregierung Arnsberg im Frühjahr vorzulegen ist, soll eine Umweltzone im
Bereich der Hagener Innenstadt vorsehen. Diese Umweltzone muss den
Innenstadtring mitsamt dem darin liegenden Bereich umfassen sowie die B7
mindestens einschließlich des hochbelasteten Messpunktes im Bereich Wehringhauser
Straße. Die kommunalen Befahrungsregelungen für die neue Umweltzone sollten
sich an der Praxis der seit Anfang 2008 in Kraft befindlichen Umweltzone in
Berlin orientieren.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Kurzfassung
entfällt
Begründung
a)
Allgemein
Die
bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Hagener Luftreinhalteplans waren wenig
effektiv bei der Schadstoffminderung und wurden von der Stadt Hagen auch
erkennbar unwillig verfolgt. Im Ergebnis finden wir eine Situation vor, die
gegenüber dem Zeitraum vor Inkrafttreten des Luftreinhalteplans kaum verbessert
werden konnte.
Das
von der Stadt beauftragte Gutachterbüro Simuplan stellt eindeutig fest:
•
Hauptverursacher für
die extrem hohen Immissionen ist der Straßenverkehr.
•
Lokale verkehrliche
Maßnahmen (Aktionsplan Graf-von-Galen-Ring, dynamische Verkehrslenkung am
Märkischen Ring) sind wegen
Verlagerungseffekten problematisch.
Im
Ergebnis empfehlen die Gutachter eine Verbesserung der großräumigen Lenkung des
Schwerlastverkehrs, um Durchgangsverkehre zu vermeiden, sowie die Einrichtung
einer Umweltzone im Bereich der Hagener Innenstadt.
Der Gesundheitsschutz der
Bürger erfordert rasches Handeln auch auf kommunaler Ebene. Dafür muss die
Belastung mit Feinstaub drastisch gesenkt werden. Nach einer Studie der
Europäischen Union sterben pro Jahr rund 310.000 Menschen, davon allein 65.000
Menschen in der Bundesrepublik, an Erkrankungen, die in direktem Zusammenhang
mit überhöhten Belastungen durch Feinstaub stehen.
Nach dem jüngst ergangenen
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gäbe es einen Anspruch auf einklagbare
Einzelmaßnahmen, wie z.B. Fahrverbote auf belasteten Strecken, wenn nicht die
Schadstoffbelastung durch ein wirksames Gesamtkonzept reduziert wird.
Besserer
Gesundheitsschutz für die Bevölkerung leistet auch einen Beitrag zum Hagener
Demografieprozess: Die Attraktivität der Stadt im Bezug auf Fort- oder Zuzug
wird in Zukunft stark vom Grad der Luftverschmutzung und vom Lärmschutz
bestimmt sein. Das belegen auch die schon länger vorliegenden
Befragungsergebnisse über die Beweggründe von „Abgewanderten“ aus
Hagen.
b) Was ist eine Umweltzone?
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem
Fahrverbote für Kfz mit hohen Schadstoffemissionen gelten. Die Definition
dieses Gebietes muss sich in Hagen zunächst an den Schadstoffschwerpunkten orientierten,
für die die EU eine Einhaltung der Grenzwerte fordert. Mittelfristig ist eine
Einbindung in die geplante Umweltzone Ruhr anzustreben.
Zum 01. Januar 2008 wurden in Hannover, Berlin und
Köln Umweltzonen eingeführt; zum 01. März 2008 werden in Stuttgart, Mannheim,
Leonberg, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen, Ilsfeld und Tübingen
Umweltzonen eingerichtet. Eine Reihe weiterer Städte, darunter Karlsruhe,
München und Heidelberg planen solche Zonen, bis hin zur vorgesehenen Einrichtung
einer Umweltzone Ruhr, die sich über mehrere Kommunen erstreckt.
Hervorzuheben ist, dass viele der genannten Städte
weitaus geringere Schadstoffbilanzen aufweisen als die Stadt Hagen. Trotzdem
sind die dortigen Entscheidungsträger bereit, dem Gesundheitsschutz der
Bevölkerung durch diese Umweltzone angemessen Rechnung zu tragen. Dahinter
sollte das hochbelastete Hagen nicht zurückstehen.
Betroffen von Befahrungsverboten in Umweltzonen sind vor allem
Dieselfahrzeuge und Lkw. Diesen wird in drei Zeitstufen die Zufahrt in die
Umweltzone verwehrt. Mit Hilfe einer Plakettenpflicht wird die Einhaltung der
neuen Verordnung überwacht. Zum
Zeitpunkt der Einrichtung muss jede/r
eine Plakette haben, der/die in der Umweltzone fahren will. Zunächst sind alle
Pkw und Lkw mit einer roten, gelben oder grünen Plakette zugelassen. Die
Einteilung verläuft nach den in der Kennzeichnungsverordnung vorgesehenen
Schadstoffgruppen. In einem zweiten Schritt dürfen lediglich Kfz mit einer
gelben oder grünen Plakette die Umweltzone passieren. Nach einer angemessenen
Umrüstungsfrist ist die Umweltzone im dritten Schritt nur noch von Kfz mit
einer grünen Plakette befahrbar.
c) Was leistet die Umweltzone?
Die Einrichtung der
Umweltzone ist eine wirksame und flächenmäßig greifende Maßnahme zur
Unterschreitung der Grenzwerte im gesamten Innenstadtbereich und dient der
Verbesserung der Luftqualität für die Hagener Bürgerinnen und Bürger.
Aber nicht nur die
Innenstadt soll von diesen Maßnahmen profitieren:
Bewohner von Außenbezirken
rüsten ihre Fahrzeuge nach und bewirken auch dort eine Schadstoffreduktion.
Insbesondere Risikogruppen (Senioren, Kranke, Kinder) werden geschont; weniger
Herzinfarkte (Feinstaub) und weniger Atemwegserkrankungen werden erwartet.
Neben dem Schwerpunkt der
Luftreinhaltung verfolgt die Einrichtung der Umweltzone aber auch Ziele wie
Lärmschutz, urbane Lebensqualität und Verkehrssicherheit.
d) Übergangs- und Ausnahmeregelungen
Die
Kennzeichnungsverordnung, die die Vergabe der Plaketten regelt, sieht für
bestimmte Fahrzeuge generelle Ausnahmen vom Fahrverbot vor. Dazu gehören u. a.
mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen, Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge, in denen Behinderte (mit den
Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im
Behindertenausweis) fahren oder gefahren werden, sowie Fahrzeuge mit
Sonderrechten nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung, z. B. Polizei und
Feuerwehr. Plaketten sind in diesen Fällen nicht erforderlich.
Für alle
übrigen Fahrzeuge muss der Grundsatz gelten: Nachrüstung vor
Ausnahmegenehmigung!
Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass zum 1. Januar 2010 mit einer Verschärfung der
Umweltzonen-Regelung zu rechnen ist, die spätestens dann auch ein Fahrverbot
für die Wagen mit roter Plakette vorsieht. Das sollten KFZ-Eigentümer bei ihren
Investitionsüberlegungen berücksichtigen.
Über
Nachrüstungsmöglichkeiten informieren Fahrzeughersteller, Fachwerkstätten,
Zubehörhandel, Kfz.-Sachverständige und Prüforganisationen. Auf Internetseiten
(zum Beispiel www.gtue.de) werden nach Eingabe der Fahrzeugdaten
die möglichen Nachrüstungsmöglichkeiten mit Verweis auf Hersteller,
Bestellnummer, UVP angezeigt.
Eine Nachrüstung
von Fahrzeugen, die vor dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, wird
steuerlich gefördert. Die Steuerersparnis beträgt 330 Euro und wird von der
jährlichen Kraftfahrzeugsteuer abgezogen. Der für Diesel PKW ohne
Partikelfilter ab dem 1. April 2007, befristet bis zum 31. Dezember 2011,
erhobene Steuerzuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum
entfällt ebenso. Für einen 2- Liter Diesel PKW (Steuerzuschlag ohne Nachrüstung
24 Euro im Jahr) ist somit eine zusätzliche Steuerersparnis von bis zu 120 Euro
möglich.
Bei
Nachrüstungskosten für einen PKW in 2007 von durchschnittlich 700 Euro müssen
vom Fahrzeughalter im günstigsten Fall nur 250 Euro aus eigener Tasche gezahlt
werden. Ferner erhöht sich der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs nicht
unerheblich.
Für Handwerker
und Gewerbebetriebe hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kreditprogramme mit
Sonderkonditionen für den Erwerb schadstoffarmer KFZ aufgelegt.
Wer nicht
nachrüsten kann, bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Hierfür ist ein kommunaler
Katalog zu erarbeiten, der Ausnahmetatbestände auf die wirklich notwendigen
Fälle beschränkt. Dieser Katalog sollte sich an der im Vergleich zu anderen
Städten restriktiveren Praxis der Berliner Umweltzone orientieren.
Für
AnwohnerInnen der Umweltzone ist eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung
vorzusehen. Ausnahmetatbestände sollten sich auch auf BezieherInnen von ALG II
beziehen, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, auf ein emissionsarmes
Fahrzeug umzusteigen.
Es ist andererseits legitim
und sozial vertretbar, BesitzerInnen von Diesel-PKWs ohne Filter einem
möglichen Fahrverbot zu unterwerfen - schließlich steht der ÖPNV als in der
Regel gleichwertige Alternative zur Verfügung. Auch von größeren Transport-
bzw. Logistikunternehmen kann eine Umrüstung ihrer Fahrzeuge verlangt werden,
denn ihre Fahrzeuge sind ihr eigentliches Investitionsgut.
Schwieriger stellt sich
die Lage für vor allem kleine und mittlere Unternehmen dar, die ihre Fahrzeuge
nur als Mittel zum Zweck nutzen (wie z.B.Gemüsehändler, Handwerksunternehmen)
und deren Investitionsschwerpunkt sich daher nicht auf die Modernisierung ihrer
Transportfahrzeuge konzentrieren kann. Oft befinden sich diese Unternehmen auch
in einer wirtschaftlichen Situation, die jegliche Investition schwierig
erscheinen lässt. Auf der anderen Seite ist der Anteil von Fahrzeugen, die
keine oder nur die sehr schlechte Emissionsklasse erfüllen, in diesem Bereich
überdurchschnittlich hoch. In solchen Fällen werden Ausnahmeregelungen nicht zu
umgehen sein. Es ist allerdings zu berücksichtigen,
dass in Hagen anders als andernorts die Möglichkeit besteht, Belieferungen des
Einzelhandels in der Innenstadt über die City-Logistik abzuwickeln.
Ausnahmegenehmigungen für kleinere und mittlere Gewerbetreibende sollten daher
nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass diese Option im Einzelfall
nachweislich nicht wahrgenommen werden kann.
Um den Umstieg zu erleichtern, sollte auch mit der Hagener Straßenbahn
über eine Ausweitung des
Kurzstreckentarifs von bisher maximal drei Stationen auf das Gebiet der
zukünftigen Umweltzone verhandelt werden.
e) Weitere Anforderungen zur Einführung der
Umweltzone
Die bislang in
Hagen ergriffenen Maßnahmen waren z.T. auch durch den niedrigen Befolgungsgrad
von gerade einmal 10-20% uneffektiv. Um durch die Umweltzone eine reale
Schadstoffminderung zu erzielen, muss die Einhaltung der neuen Regelung
einheitlich und konsequent kontrolliert werden. Hierüber sind mit der Hagener
Polizei Gespräche zu führen.
Überdies muss
die Stadt ein Konzept erarbeiten, um die Öffentlichkeit über die Umweltzone und
die damit verfolgten Ziele zu informieren, und damit die Akzeptanz für diese
Maßnahme zu erhöhen.
Anlagen
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