Beschlussvorlage - 0019/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau der Großsporthalle Ischelandhier: Ausschreibung, Erbbaurechtsvertrag, Nutzungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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22.01.2008
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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23.01.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.02.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Beschlussvorschlag
1. Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen am Standort Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführt.
Die europaweite Ausschreibung ist unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen.
2. Die Stadt Hagen stellt das für den Bau der Großsporthalle benötigte Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer II. aufgeführt.
3. Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages ist sicherzustellen, dass die Großsporthalle der Stadt Hagen für Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen befürwortete am
14.12.2006 einstimmig die Erweiterung bzw. Errichtung einer Großsporthalle am
Standort Ischeland bis 2008 (Vorlage 0970/2006). Der Rat beauftragte die
Verwaltung, Varianten zur Kostenreduzierung zu entwickeln und auszuloten,
Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen – wobei der städt. Eigenanteil max.
5 Mio. € betragen sollte – und mit der Phoenix Hagen GmbH über eine
angemessene Kostenbeteiligung zu verhandeln.
In verschiedenen Gesprächen mit Phoenix
Hagen wurden im 2. Halbjahr 2007 die unterschiedlichen Möglichkeiten und
Varianten betrachtet, unter den gegebenen Rahmenbedingungen am Standort
Ischeland eine Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen zu realisieren. Das
Ergebnis der Gespräche stellt sich wie folgt dar:
Ø
Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle am Standort
Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Ø
Der städt. Anteil an den Baukosten der neuen Halle incl.
Abbruch der Ischelandhalle wird auf 5 Mio. € festgeschrieben.
Ø
Die Stadt wird das für den Bau der Halle erforderliche
Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung stellen.
Ø
Die Nutzung der neuen Halle ist durch Abschluss eines
Nutzungsvertrages mit dem Eigentümer der neuen Halle zu regeln.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen befürwortete am
14.12.2006 einstimmig die Erweiterung bzw. Errichtung einer Großsporthalle am
Standort Ischeland bis 2008 (Vorlage 0970/2006). Der Rat beauftragte die
Verwaltung, Varianten zur Kostenreduzierung zu entwickeln und auszuloten,
Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen – wobei der städt. Eigenanteil max.
5 Mio. € betragen sollte – und mit der Phoenix Hagen GmbH über eine
angemessene Kostenbeteiligung zu verhandeln.
Die Rahmenbedingungen für den Bau einer
Großsporthalle wurden nachfolgend durch das Institut für Sportstättenberatung
GmbH (IfS), Bad Münstereifel, gutachterlich beschrieben und vom Rat der Stadt
am 10.05.2007 zur Kenntnis genommen (Vorlage 0397/2007). Das IfS empfahl, der
Errichtung eines Neubaus gegenüber der Erweiterung der vorhandenen Halle den
Vorzug zu geben. Die Baukosten wurden mit brutto rd. 9,2 Mio. €
angegeben. Hierin enthalten waren ein Baukostenindex und der Abbruch der
Ischelandhalle.
In verschiedenen Gesprächen mit Phoenix
Hagen wurden im 2. Halbjahr 2007 die unterschiedlichen Möglichkeiten und
Varianten betrachtet, unter den gegebenen Rahmenbedingungen am Standort Ischeland
eine Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen zu realisieren. Das Ergebnis der
Gespräche stellt sich wie folgt dar:
Ø
Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle am Standort
Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Ø
Phoenix Hagen beabsichtigt, sich – ggf. mit einer
Tochtergesellschaft – an der Ausschreibung zu beteiligen.
Ø
Der städt. Anteil an den Baukosten der neuen Halle incl.
Abbruch der Ischelandhalle wird auf 5 Mio. € festgeschrieben.
Ø
Die Stadt wird das für den Bau der Halle erforderliche
Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung stellen.
Ø
Die Nutzung der neuen Halle ist durch Abschluss eines
Nutzungsvertrages mit dem Eigentümer der neuen Halle zu regeln.
Im Einzelnen:
I.
Europaweite Ausschreibung
Die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/A) schreibt eine öffentliche Ausschreibung vor. Aufgrund der
Gesamtkosten des Projektes ist das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle
(Baukonzession) am Standort Ischeland europaweit auszuschreiben. Die
Ausschreibung beinhaltet folgende Rahmenbedingungen:
a) Baubeschreibung:
Ø
Errichtung einer Großsporthalle (4-Feld-Halle) für 3.100
Zuschauer mit erforderlichen Nebenräumen auf dem städt. Grundstück Gemarkung
Hagen Flur 1 Flurstück 816 (Am Sportpark).
Ø
Geeignet für Schul- und Vereinssport (u. a. Basketball,
Handball, Volleyball, Tischtennis, Bogenschießen, Leichtathletik).
Ø
Erfüllung der Anforderungen der Basketball Bundesliga (BBL)
für Basketballspiele der 1. Liga.
Ø
Beachtung der einschlägigen Normen, Richtlinien,
Verordnungen und Gesetze. Es gilt deutsches Recht.
Ø
Bruttogrundfläche ca. 7.000 m², Bruttorauminhalt ca. 48.000
m³.
Ø
3.100 Zuschauerplätze auf Fest- und Teleskoptribünen, davon
mindestens 2/3 Sitzplätze.
Ø
Teleskoptribünenanlagen
mit elektrischem Antrieb, Fertigteiltribünen aus Beton, Sitzschalen aus
Kunststoff.
Ø
Sportboden nach DIN. 3 elektrisch betriebene
Hallentrennvorhänge. Ballfangnetz. 2 mobile Basketballanlagen. 2
Anzeigentafeln.
Ø
Das Altlastenrisiko trägt die Stadt.
Ø
Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz und Nutzung der Fernwärme.
Ø
Bereitstellung des Grundstücks durch Erbbaurechtsvertrag,
Regelung der Nutzung der Halle durch Nutzungsvertrag.
Ø
Baubeginn im 2. Halbjahr 2008, Fertigstellung bis spätestens
31.12.2009.
Im Leistungsumfang nicht
enthalten sind:
Sportgeräte / Hallenausstattung /
Kücheneinrichtung / Kühlzelle / Mobiliar / Zugangskontrollanlagen /
TV-Ausstattungen / Videowände / Funkgeräte / Telefonanlage / Richtscheinwerfer,
Spots, Effektbeleuchtung / Visuelles Leitsystem / Kühlung der Halle /
Außenanlagen / Stellplätze. (Ob und in welchem Umfang diese
Ausstattungsmerkmale erforderlich sind, wird zu prüfen sein).
b) Abbruch der Ischelandhalle
Ø
Abbruch der Ischelandhalle – sollten Altlasten
festgestellt werden, trägt die Stadt die Kosten, die einen Betrag von 65.000
€ netto überschreiten.
Ø
Abbruch innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der
neuen Halle.
Ø
Abbruch unter Erhalt der Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums
incl. aller hierzu erforderlichen Maßnahmen.
c) Kosten:
Ø
Die Kosten des Baues, der Unterhaltung und des Betriebes der
Großsporthalle sind vom Baukonzessionär zu tragen.
Ø
Die Stadt Hagen stellt für die Errichtung der Großsporthalle
und den Abbruch der Ischelandhalle einen Betrag von 5 Mio. € (brutto) zur
Verfügung.
Ø
Die Stadt erhebt keine Baugenehmigungsgebühren (dies wäre
auch der Fall, falls die Stadt selbst als Bauherr fungieren würde).
Die erforderlichen Abstimmungen mit der
Bezirksregierung hinsichtlich des städt. Kostenanteils von 5 Mio. € sind
erfolgt.
d) Externe Begleitung:
Ø
Wegen der Komplexität sollen Vorbereitung und Abwicklung des
Verfahrens extern begleitet werden.
II.
Erbbaurechtsvertrag
Ø
Die Stadt Hagen bestellt zu Gunsten des Baukonzessionärs /
Erbbauberechtigten ein Erbbaurecht nach dem Gesetz über das Erbbaurecht vom
15.01.1919 in der zurzeit gültigen Fassung an einer ca. 5.200 m² großen
Teilfläche des städt. Grundstücks Gemarkung Hagen Flur 1 Flurstück 816 (Am
Sportpark, 40.946 m² groß) für die Zeit vom Tage
der Eintragung in das Grundbuch bis zum 31.12.2068.
Ø
Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf
dem Erbbaugrundstück eine Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen gem. Ziffer
I. der Begründung (europaweite Ausschreibung) zu errichten, zu betreiben und zu
unterhalten.
Ø
Bis zum 31.12.2038 wird kein Erbbauzins erhoben. Ab
01.01.2039 ist ein marktüblicher Erbbauzins einschließlich Wertsicherungsklausel
zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern.
Ø
Die Stadt verpflichtet sich, die bauordnungsrechtlich
erforderlichen Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Errichtung, Unterhaltung
und Betrieb dieser Flächen obliegen der Stadt.
Ø
Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die zu errichtende
Großsporthalle nebst Zubehör in einem
ordnungsgemäßen baulichen, funktionalen und verkehrssicheren Zustand zu
erhalten.
Ø
Der Erbbauberechtigte wird sich dem Sportstättenmanagement
für den Sportpark Ischeland anschließen und die Regelungen / Anordnungen
beachten.
Ø
Die Stadt Hagen räumt dem Erbbauberechtigten ein
Vorkaufsrecht für die Dauer des Erbbaurechtes für alle Verkaufsfälle ein. Der
Erbbauberechtigte bestellt gegenüber dem jeweiligen Grundstückseigentümer ein
Vorkaufsrecht an dem Erbbaurecht für alle Verkaufsfälle.
Ø
Die Grundstückseigentümerin ist berechtigt, von dem
Erbbauberechtigten zu verlangen, dass er das Erbbaurecht an die
Grundstückseigentümerin oder an einen von ihr bezeichneten Dritten überträgt
(Heimfallanspruch), insbesondere wenn der Erbbauberechtigte in Vermögensverfall
gerät.
Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages
ist Bestandteil der europaweiten Ausschreibung.
III.
Nutzungsvertrag zwischen dem Erbbauberechtigten und der Stadt Hagen
Ø
Der Erbbauberechtigte als Eigentümer der Großsporthalle
stellt der Stadt im Rahmen eines Nutzungsvertrages die Großsporthalle ab
Inbetriebnahme für den Schul- und Vereinssport für die Dauer von 30 Jahren zur
Verfügung:
Schulsport: montags bis
freitags von 08.00 Uhr - 17.00 Uhr,
Vereinssport: montags bis freitags
von 17.00 Uhr - 21.30 Uhr,
Spielbetrieb
der Vereine
und
Veranstaltungen: samstags
und sonntags von 08.00 Uhr - 21.30 Uhr.
Ø
Der Eigentümer gewährleistet durch Stellung des
erforderlichen Personals den ordnungsgemäßen Betrieb der Halle.
Ø
Der Eigentümer trägt alle Kosten des Betriebes, der
Unterhaltung und ggf. der Erneuerung der Großsporthalle.
Ø
Die Stadt zahlt (erstmalig mit Inbetriebnahme der Halle) für
die Nutzung der Halle eine jährliche Pauschale von 450.000 €, das
entspricht den gegenwärtigen Betriebskosten der Ischelandhalle. Hiermit sind
alle Kosten abgegolten. Eine Wertsicherungsklausel wird vereinbart.
Ø
Der Eigentümer ist verpflichtet, die Großsporthalle nebst
Zubehör in einem ordnungsgemäßen baulichen, funktionalen, verkehrssicheren und
sauberen Zustand zu erhalten.
Ø
Die Stadt räumt dem Eigentümer die Werberechte an und in der
Halle ein, wobei die Interessen der Vereine durch entsprechende vertragliche
Regelungen zu berücksichtigen sind.
Ø
Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann
die Stadt unter Kürzung der jährlichen Pauschale die erforderlichen Maßnahmen
selbst in Auftrag geben.
Der Entwurf des Nutzungsvertrages ist
Bestandteil der europaweiten Ausschreibung.

23.01.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Das
Recht zur Errichtung einer Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen am Standort Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der
Begründung unter Ziffer I. aufgeführt.
Die europaweite Ausschreibung ist unverzüglich
vorzubereiten und durchzuführen.
2. Die
Stadt Hagen stellt das für den Bau der Großsporthalle benötigte Grundstück im
Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der
Begründung unter Ziffer II. aufgeführt.
3. Durch
Abschluss eines Nutzungsvertrages ist sicherzustellen, dass die Großsporthalle
der Stadt Hagen für Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der
Begründung unter Ziffer III. aufgeführt.
4. Die in der Sitzung
ausgelegte Tischvorlage (Anlage) wird Bestandteil des Beschlusses.
07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen am Standort Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführt.
Die europaweite Ausschreibung ist unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen.
Die Ausstattungsmerkmale, die laut Ziffer I
a der Begründung nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sind als optionale
Positionen mit auszuschreiben.
Es ist verbindlich sicherzustellen, dass
die finanzielle Beteiligung der Stadt den Betrag von 5 Millionen Euro nicht
überschreitet.
2. Die Stadt Hagen stellt das für den Bau der Großsporthalle benötigte Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer II. aufgeführt.
3. Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages ist sicherzustellen, dass die
Großsporthalle der Stadt Hagen für Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführt.
4. Der Beschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass mit der Bezirksregierung
Einvernehmen über die Priorität dieses Projektes erzielt werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |