Beschlussvorlage - 0995/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung -hier: a) Beschluss über die Anwendung der geänderten Gesetzesgrundlage (Novellierung des Baugesetzbuches)b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 63 Baurodnungsamt; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.01.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.01.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.02.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.02.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06
(584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach §
13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der
Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584)
–Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54
– Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der
Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der
Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im Frühsommer
2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Vorlage kann kurzfristig die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
durchgeführt werden.
Begründung
Das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstraße wurde mit Beschluss des
Rates der Stadt Hagen am 09.11.2006 eingeleitet. Dieser Beschluss wurde am
14.11.2006 ortsüblich bekanntgemacht.
Als nächster
Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der
umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung in schriftlicher Form in der
Zeit vom 06.07. bis 10.08.2007 stattgefunden.
Anschließend wurde
vom 22.10. bis 09.11.2007 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Bürgeranhörung hat
vom 29.10. bis 31.10.2007 einschließlich in den Räumlichkeiten des Fachbereichs
Stadtentwicklung und Stadtplanung stattgefunden. Es sind keine Stellungnahmen
zu der Planung eingegangen.
Parallel zu diesem
Bauleitplanverfahren läuft das Projekt Stadtumbau West – Oberhagen/Eilpe.
Zu den verschiedenen Maßnahmen dieses Projektes gehören auch die Planung und
die Anlage einer Grünfläche mit Wegeverbindungen und Spielmöglichkeiten
westlich des Tierheims. Hierzu wird ein Ideenwettbewerb durchgeführt. In
welcher Form und wann diese Maßnahme realisiert wird, dazu kann zu diesem
Zeitpunkt in diesem Bebauungsplanverfahren keine Aussage getroffen werden.
Der Bebauungsplan Nr.
7/06 Tierheim Hasselstraße setzt die Fläche entlang der Volme so fest, dass die
später geplanten Maßnahmen realisierbar sein werden. Es können aber nur Freizeitnutzungen
vorgesehen werden, die für den Betrieb des Tierheims nicht störend sein werden.
Auf der anderen Seite muss die Tierheimplanung im Hinblick auf eine mögliche
Abschottung hin zur Grünfläche optimiert werden.
Zu a)
Das Bebauungsplanverfahren wird auf die neue
gesetzliche Grundlage übertragen:
Das Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.
Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens
für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die
entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Brachen, die
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innentwicklung zum Inhalt haben.
Erfasst werden damit solche Planungen, die u.a. der Erneuerung, Fortentwicklung
und Umbau vorhandener Ortsteile dienen.
Das – in Anlehnung an die
Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) –
eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet
werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Bebauungsplanänderung begründet
keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vor-
haben.
- Es findet keine Beeinträchtigung der
Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b
BauGB durch die Planung statt.
- Die zulässige Grundfläche der
überbaubaren Fläche liegt unter 20.000 qm.
- Durch die Planung sollen Missstände
beseitigt und Nutzungen neugeordnet werden.
Dies entspricht den Zielen im § 13 a
BauGB. Das im Dezember 2006 bereits eingeleitete Verfahren des Bebauungsplanes
Nr. 7/06 - Tierheim Hasselstraße - soll gem. der Gesetzesnovellierung als
vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden.
Durch die Überleitung auf die neue Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in
der späteren Umsetzung die Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis, da die
Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) und ein
ökologischer Ausgleich nicht notwendig sind.
Zu b)
Mit diesem Beschluss
könnte im 1. Quartal des Jahres 2008 die Öffentliche Auslegung durchgeführt
werden.
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können
im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
§
Gutachten zur
Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück Hasselstraße in Hagen-Eilpe vom
31.03.2005, Institut für Bodensanierung, Wasser- und Luftanalytik GmbH,
Iserlohn
§
Vorab-Ergebnisse
und Kurz-Stellungnahme zur Neuplanung Tierheim Hasselstraße in Hagen-Eilpe vom
28.08.2006, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Dipl.-Ing.
Buchholz, Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen
§
Kurz-Stellungnahme
zur Planvariante „A“ der Neuplanung Tierheim Hasselstraße in
Hagen-Eilpe vom 06.02.2007, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz,
Dipl.-Ing. Buchholz, Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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185 kB
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23.01.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06
(584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach §
13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der
Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße
– liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -,
östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die
Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung
Eilpe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im
Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst
werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
8 |
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Dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
3 |