06.02.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 06.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig hätte es für fair gehalten, wenn es über
die Reduzierung des Grünstreifens auf 35 m mehr Informationen gegeben hätte.
Herr Schädel führt aus, dass für den Fall, dass
die geplanten Gebäude ein geringeres Ausmaß annähmen, sich auch die Größe der
Grünfläche ändern werde. Es seien im Bebauungsplan alle Optionen offengehalten
worden, um möglichst keine Änderungen mehr vornehmen zu müssen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath führt Frau
Grebe aus, dass derzeit eine Vorlage für die nächste Sitzungsrunde erarbeitet
würde, in der die wirtschaftliche Abwägung der Planungsmöglichkeiten und die
tatsächliche Umsetzung für ein Tierheim im Bereich der Hasselstraße dargestellt
würde. Inzwischen habe der Tierschutzverein bestätigt, dass für die Errichtung
weitere 500.000 € zur Verfügung ständen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat
der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) -
Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach §
13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
7/06 nebst der Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße – liegt im
Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an
die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224,
und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der
öffentlichen Auslegung im Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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185 kB
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