07.02.2008 - 5.13 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig bezieht sich
auf Seite sieben in der Begründung zum Bebauungsplan des Tierheims
Hasselstraße, wonach ein ca. 35 m breiter Uferstreifen als „Volmepark Hasselstraße“
entstehen soll. Die Begründung sollte dahingehend geändert werden, dass ein
möglichst 40 m breiter Uferstreifen entstehen werde.
Herr Grothe kann aus
seiner Sicht nicht garantieren, dass ein Bereich von 40 m zur Verfügung stehen
werde, schlägt aber vor, mindestens 35 m protokollarisch zu berücksichtigen.
Bei der Positionierung des Gebäudes werde der genaue Umfang noch mal geprüft und
in einer erneuten Verwaltungsvorlage dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Herr Thielmann trägt den
Vorschlag von Herrn Grothe mit.
Herr Dücker bittet zu
bedenken, dass der Arbeitskreis Tierheim ein besonderes Augenmerk auf die
Lärmentwicklung für die Tiere gerichtet habe. Aus diesem Grunde sollte
Platzbereich großzügig gefasst werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates zum Vorschlag von Herrn Grothe
fest.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der
Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes
Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
7/06 nebst der Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584)
–Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54
– Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der
Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der
Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im
Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst
werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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185 kB
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