Beschlussvorlage - 0886/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 05.09.2007 beschlossen, das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Umweltverwaltung „weitgehend zu kommunalisieren“, die Zuständigkeiten im Umweltschutz zu vereinfachen und den Landeshaushalt durch die Neuorganisation dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Zweck soll die bisherige Arbeitsteilung im anlagenbezogenen Umweltschutz neugeordnet werden und u.a. das sog. „Zaunprinzip“ eingeführt werden. Danach soll den Unternehmen für ihr Anliegen in Zukunft nur noch eine Behörde als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

 

So sehr die mit der Neuordnung der Umweltverwaltung verbundenen Zielsetzungen positiv zu werten sind, nämlich durch Bürokratieabbau und Vereinfachung der Zuständigkeiten klare Ansprechpartner für Bürger-/innen zu schaffen, durch eine Kommunalisierung die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen zu stärken sowie mehr Bürgernähe und ein für Investitionen freundliches Klima zu schaffen, so sehr ist leider die Umsetzung der Verwaltungsreform problematisch.

 

Nach Berechnungen des nordrhein-westfälischen Städtetages werden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW durch die anstehende Reform der Umweltverwaltung mit rd. 12.000.000 Euro jährlich belastet. Die Stadt hat in einem an das Land gerichteten Schreiben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgearbeitete Konzept den o.g. Ansprüchen nicht gerecht wird.

Neben den fachlichen und vollzugtechnischen Bedenken besteht die Befürchtung, dass die Neuregelung den Konsolidierungsbemühungen der Stadt Hagen entgegenläuft. In der vorliegenden Fassung wird deshalb das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes von der Verwaltung abgelehnt.

 

Mit der Vorlage informiert die Verwaltung über den Stand der Umsetzung der geplanten Neuordnung der Umweltverwaltung und über die finanzwirtschaftlichen Folgen für die Stadt Hagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

1. Personal- und Aufgabenverteilung

Zum 1. Januar 2008 sollen die Kreise und kreisfreien Städte die Zuständigkeit für 70% der landesweit insgesamt 13.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen übernehmen. Von den insgesamt 296 Vollarbeitskräfte (VAK) der ehemaligen staatlichen Umweltämter werden den Kreisen 206 VAK und den kreisfreien Städten 90 VAK zugewiesen.

 

Auf dieses  Missverhältnis hat bereits der nordrhein-westfälische Städtetag in einem Anhörungsgespräch am 10.08.2007 im Innenministerium hingewiesen und vorgeschlagen, für die Stellenberechnung einen sogenannten Verdichtungsfaktor zugrunde zu legen. Im Ergebnis hätte dies zu einer Stellenverlagerung von rund 50 VAK zu Gunsten der kreisfreien Städte geführt. Für die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hagen wären nach den prozentualen Anteilen rd. 6,5 VAK, einschließlich einer zusätzlichen Planstelle für Verwaltungstätigkeiten, notwendig. Nach den bisher von der Bezirksregierung zu Verfügung gestellten Daten wird die Stadtverwaltung zukünftig die Zuständigkeit für ca. 70 genehmigungsbedürftige und 155 nicht genehmigungsbedürftige Anlage erhalten.

 

 

2. Finanzwirtschaftliche Folgen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stadt Hagen als Ausgleich für die neuen Aufgaben im Immissionsschutz rechnerisch 3 VAK erhalten soll. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt unter der Maßgabe, dass es tatsächlich zu einer Überleitung von Landesbediensteten zur Stadt Hagen kommt. Dies setzt allerdings voraus, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung vorhanden sind, die von ihren fachlichen und persönlichen Qualifikationen in der Lage (und bereit) sind, zur Stadt Hagen zu wechseln.

 

Neben dem absehbaren Mehrbedarf im Bereich Personal entstehen auch zusätzliche Sachkosten und Kosten für neue Räumlichkeiten mit entsprechend ausgestalteten Arbeitsplätzen. Nach städtischen Berechnungen, die auf der Grundlage der vom nordrhein-westfälischen Städtetag und von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellten Daten durchgeführt wurden, belastet die geplante Neuordnung der Umweltverwaltung den Haushalt der Stadt Hagen mit Kosten in Höhe von  bis zu  250.000 Euro  jährlich. Unberücksichtigt sind bislang die erheblichen Mehrkosten für Überwachungstätigkeiten bei den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Messungen von Lärmemissionen, Luftschadstoffen, Gerüchen und Erschütterungen),  die zukünftig ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen fallen. Insoweit lassen sich die konkreten finanziellen und personellen Auswirkungen für die Stadt erst nach Vorliegen sämtlicher Kosten und Erträge (z.B. aus Gebühreneinnahmen und Ordnungswidrigkeitsverfahren) abschätzen und in das neue kommunale Finanzmanagementsystem (NKF) übertragen.

 

 

 

 

3. Zeitliche Umsetzung

Am 14. September wurden mit den betroffenen Kommunen erste Gespräche zur Personalüberleitung geführt. Im Oktober möchte das Land dann in sogenannten „Zuordnungsplänen“ verbindlich festlegen, welche Beschäftigten der Bezirksregierungen zu den einzelnen Gebietskörperschaften wechseln werden. Bei Beamten, die zur Stadt Hagen wechseln, erfolgt die Umsetzung per Gesetz. Die Tarifbeschäftigten sollen der Stadt im Wege der sog. „Personalgestellung“ zur Verfügung gestellt werden – ihr Arbeitsverhältnis mit dem Land bleibt weiter bestehen. Die Umsetzungen sollen zum 01.01.2008 erfolgen – gleichzeitig mit der vollständigen Übernahme der neuen Aufgabe.

Fragen nach der Dauer der Kostenübernahme, insbesondere auch bei Nach- und Wiederbesetzungen, sind bislang nicht beantwortet.

 

Übergangsfristen, die genutzt werden könnten, um die neuen Kollegen/- innen in die kommunalen Strukturen zu integrieren und zu qualifizieren und auch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich auf die neuen Aufgaben vorzubereiten, sieht der Zeitplan nicht vor. Insofern wird es – gerade in der Übergangszeit – bei den Genehmigungsverfahren zu erheblichen Verzögerungen kommen. Angesichts des absehbaren Personaldefizits ist die Aufgabenerledigung allenfalls zu 50% zu gewährleisten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb weder der vom Land vorgegebene Zeitpunkt 01.01.2008 für das Inkrafttreten der Reform richtig gewählt, noch entspricht der vom Land verwendete Personalverteilerschlüssel zwischen Kreisen und kreisfreien Städten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus diesen Gründen werden der Gesetzesentwurf und die konfuse Zuständigkeitsordnung von der Verwaltung abgelehnt. Neben der Stadt Krefeld prüfen bereits weitere NRW Städte eine Musterklage. Die Verwaltung prüft derzeit ebenfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

x

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Die konkreten finanziellen Auswirkungen werden nach Vorliegen sämtlicher Kosten und Erträge nachgereicht!

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.10.2007 - Umweltausschuss - vertagt

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22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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06.12.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen