Beschlussvorlage - 0705/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.      einen Optionsvertrag mit den Projektentwicklern vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.      die Arbeiten im Volmepark entsprechend der Variante 3 weiter zu führen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Seit Jahren gibt es in Hagen Signale aus Unternehmern, Politik und Verwaltung zur Etablierung eines Business – Hotels in der Innenstadt.

 

Anfragen an diverse Betreiber scheiterten bisher an unzureichenden Standorten bzw. an unerfüllbaren wirtschaftlichen Anforderungen.

 

Die RMA Real Estate Management Assistance möchte im Joint Venture mit der Fa. Codic und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro PASD in Hagen ein Hotel in Hagen errichten. Als idealen Standort sieht man seitens der Investoren den Rand der vom Hauptbahnhof fußläufig erreichbaren Volmeaue an.

 

 


 

Begründung

 

 
Seit Jahren gibt es in Hagen Signale aus Unternehmern, Politik und Verwaltung zur Etablierung eines Business – Hotels in der Innenstadt.

 

Anfragen an diverse Betreiber scheiterten bisher an unzureichenden Standorten bzw. an unerfüllbaren wirtschaftlichen Anforderungen.

 

Die RMA Real Estate Management Assistance möchte im Joint Venture mit der Fa. Codic und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro PASD in Hagen ein Hotel in Hagen errichten. Als idealen Standort sieht man seitens der Investoren den Rand der vom Hauptbahnhof fußläufig erreichbaren Volmeaue an.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines 3-4 Sterne-Tagungshotels mit 160 Zimmern, diversen Tagungsräumen, einem kleinen Wellnessbereich sowie einem ansprechenden Restaurant an der Volme

 

Das Hotel versteht sich als eine moderne Ergänzung zum bestehenden Hagener Hotelmarkt und hebt in erster Linie auf Geschäftsreisende und Seminarveranstaltungen ab. Die Positionierung und die Betreiberauswahl sollen sicherstellen, dass es nicht zu einem Verdrängungswettbewerb kommt.

Ferner wird durch die Positionierung auch eine hohe Akzeptanz bei den Hagener Bürgern angestrebt, die von dem Angebot profitieren und dies Projekt als “ihr” Hotel ansehen sollen.

Das Haus soll seine Gäste überwiegend aus seinen Kernmärkten und –segmenten mit einem Radius von 200 km um Hagen gewinnen und zusätzliche Klientel überregional aus Deutschland und den wichtigen internationalen Märkten rekrutieren.

 

Damit wird auch deutlich, dass nur ein professioneller Betreiber infrage kommt, der in Deutschland etabliert ist und über internationale Vermarktungsfähigkeiten verfügt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die ca. 90 -100 neu zu schaffenden Arbeitsplätze langfristig gesichert sind.

 

Synergien mit den Tagungsräumen der benachbarten SIHK werden erwartet.

 

Zur Analyse wurden aktuell Befragungen seitens RMA bei 300 großen Unternehmen im Umland und in Hagen durchgeführt. Die zahlreichen Rückläufe signalisieren starkes Interesse.

 

Standorte für Hotelneubauten

 

Hotelnutzungen sind grundsätzlich auch an anderen Stellen in der Innenstadt möglich. Die Neuausweisung von entsprechenden Bauplätzen ist in diesen Fällen nicht erforderlich, da bereits Planungsrecht besteht bzw. eine Modifizierung der bestehenden Rechte erforderlich ist.

Derzeit gibt es Überlegungen an zwei Standorten in der Innenstadt und eine nutzungsspezifische Überlegung in einem Stadtteil.

Aus Sicht der Projektentwickler bzw. Investoren wird der Standort am Volmepark aufgrund ihrer Marktpotential-Analyse als einzig realisierbarer Standort angesehen.

 

Standortentscheidung

 

Bei der Standortentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Volmepark eine innerstädtische Grünanlage mit wichtiger Naherholungsfunktion ist. Der Park hat Bedeutung für wohnungsnahe Erholung, für Kurzaufenthalte, als grünes Entree in die Innenstadt und vor allem als Spielbereich für Kinder und Jugendliche. Im Zuge der Neugestaltung des Parkareals soll der vorhandene Spielbereich zwischen Volme und Ricarda-Huch-Schule mit Angeboten für verschiedene Altersgruppen deutlich aufgewertet werden.

 

Andererseits sind aber auch die dargelegten Aspekte der Wirtschaftsförderung, insbesondere auch unter Einbeziehung des Ratsbeschlusses "Vorrang für Arbeitsplätze" zu berücksichtigen. Das Hotelprojekt nimmt nur einen geringen Teil des bislang als Parkfläche vorgesehenen Areals in Anspruch und trägt durch das geplante Gastronomieangebot nicht unwesentlich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. 

 

 

 

Bettenauslastung

 

Im Jahr 2006 lag die Bettenauslastung der Hagener Beherbergungsbetriebe (mit mehr als 9 Betten) bei durchschnittlich 33,3 %. Der höchste Wert der vergangenen 10 Jahre lag bei 36 % im Jahr 1997 und der niedrigste bei 29,6 % im Jahr 2005.

 

Ein Vergleich aus dem Jahr 2005 mit den übrigen 22  kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens zeigt, dass Hagen mit 29,6 % nur auf den drittletzten Platz kam. In demselben Jahr lag in 13 Vergleichsstädten die Bettenauslastung bei über 35%. Davon kamen 5 Städte sogar auf eine Auslastung von über 40%.

(Herausgeber der Daten: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NRW 2006)

 

Die absoluten Übernachtungszahlen entwickelten sich in Hagen wie folgt:

 

2003                                       118.000

2004                                       128.000

2005                                       147.000

2006                                       171.000

 

Von der Fa. Ernst & Young wurde im Jahr 2005 auf Veranlassung der ha.ge.we. ein Gutachten erstellt, das die Untersuchung des quantitativen und qualitativen Übernachtungsbedarfs am Standort Hagen zum Thema hatte.

Hierbei wurden durch 20 telefonische Interviews mit reiseverantwortlichen Stellen (6 x verarb. Gewerbe, 4x Groß- und Einzelhandel, 4x öff. Verwaltung, 4 x sonst. Öff. Dienstleistungen, 2 x Kredit- und Versicherungsgewerbe, 1 x Energieversorgung) schwerpunktmäßig zum Übernachtungsbedarf (in der Summe 4000 Übernachtungen) geführt. Ergänzt wurden die Informationen durch Gespräche mit der Fernuni, den beiden führenden Hotels in Hagen und dem Hotel- und Gaststättenverband.

Die Verfasser weisen darauf hin, dass es sich bei den Auswertungen nur um einen Bruchteil der in 2005 generierten Übernachtungen ( 147.000 ) und damit um eine konservative Schätzung handelt. Eine breiter angelegte Befragung könne exaktere Ergebnisse liefern.

Aufgrund der starken Fragmentierung der Hagener Unternehmensstruktur ist der tatsächliche Bedarf schwierig zu bemessen.

Fortbildungsstätten konnten nur wenig zur Quantifizierung beitragen, da der Studienbetrieb z. B. der Fernuni nur geringe Nachfrage in dieser Kategorie abwirft.

 

Im Resumee  stellte man fest, dass das lokale Angebot als ausreichend hinsichtlich der Quantität zu sehen ist, in Punkto Qualität ( Ausstattung und Preisstruktur ) sah man am Standort jedoch erhebliche Defizite.

Mittelklassehotels (3-4 Sterne) mit einem Restaurant und Tagungsräumen sowie einem guten Preis- Leistungsverhältnis werden von lokalen Unternehmen bevorzugt.

Der Standort war weniger wichtig bei der Auswahlentscheidung.

Für ein neues Hotel  sieht man am Standort im Stadtzentrum Hagens mit sehr guter verkehrlicher Erreichbarkeit und Sichtbarkeit für eine Hotelansiedlung eine gute Ausgangsbasis. Für eine Auslastung mit wirtschaftlich zufriedenstellenden Belegungsquoten müsste der Hotelbetrieb aber, was auch in anderen Ruhrgebietsstädten notwendig ist;  zum großen Teil zusätzliche Bedarfe nach Hagen importieren.

Das deckt sich grundsätzlich mit den Erhebungen der Projektentwickler, die ja gerade die Nachfrage bzgl. weiterer Bedarfe durch aktive Akquise z.B. im Tagungsbereich bei den Unternehmen in Hagen und im Hagener Umland aktuell ermittelt und bestätigt bekommen haben. 

 

 

 

 

Planungsrecht / Planungserfordernis

 

Die angestrebte Fläche befindet sich in städt. Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünflache ausgewiesen.  Einen Bebauungsplan gibt es nicht.

Das geplante Hotel liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes NF 9 Teil1. Der Standort des Neubaus befindet sich in einer festgesetzten Freifläche mit der Zweckbestimmung “Städtische Grünanlage”. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das neu zu schaffende Planungsrecht soll von Seiten der Projektentwickler angegangen bzw. finanziert werden und in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich in der übernächsten Sitzungsrunde in einen Aufstellungsbeschuss münden.  Die Aufstellung könnte ggf. im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgen.

 

Über das Planverfahren ist sichergestellt, dass der gestalterische Einfluss der Stadt Hagen in jeder Hinsicht erhalten bleibt.

 

 

Städtebauliche und grünplanerische Aspekte

 

Aus Sicht der Planungsverwaltung stellen sich diese Aspekte wie folgt dar:

 

Auswirkungen des Hotels auf den freiraumplanerischen Städtebau

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der “Neuen Mitte Hagen” wurde zur Verbesserung der Stadtgestaltung und der Naherholungsfunktion auf der Basis eines Ideenwettbewerbes von der Hagener Politik ein Entwurf beschlossen, der die Freiraumqualität dieser bedeutenden innerstädtischen Grünanlage durch seine Großzügigkeit des Raumes steigert. Hierbei greift der Parkentwurf beidseitig die Längsausrichtung des Volmeverlaufes auf und bringt damit eine klare Beziehung zwischen Park und Fluss zur Geltung.

 

Der Volmepark stellt als zentrales Grünsegment den innerstädtischen Freiraumverbund zwischen dem Funckepark im Nordwesten und dem Volkspark im Südwesten dar. Durch den geplanten Hotelbau wird der Grünverbund mit seinen Sichtbeziehungen nach Norden unterbrochen und die städtebauliche Qualität der bedeutungsvollen Nord-Süd-Wegeverbindung in Höhe der Brücke Springmannstraße als Verbindungselement der Ortsteile Höing und Fleyer Viertel mit dem Stadtkern wesentlich gemindert.

 

 

Auswirkungen des Hotels auf die Entwurfsinhalte des Volmeparks

Der Hotelkomplex reduziert den linear zum Fluss zu entwickelnden nördlichen Parkteil nur noch auf die aktiven Spielflächen.

Durch die Verlagerung des Multifunktionalspielfeldes direkt gegenüber dem Ricarda-Huch-Gymnasium entsteht hinsichtlich des Lärms ein Nutzungskonflikt zur Schule und auch zum Hotelbetrieb. Freiraumgestalterisch verbleibt nur eine quer zum Parkverlauf ausgerichtete Lösung zur Verlagerung des Ballspielfeldes, die zu einer extremen Einengung der verbleibenden Promenadenfläche führen würde.

 

Neben der erheblichen Reduzierung der letzten Freiräume entlang der Volme werden die den Entwurfsplan prägenden Gestaltungselemente und Aufenthaltsstandorte funktional in Frage gestellt.

So verliert die Aussichtsplattform (Susterrain) in unmittelbarer Nähe eines Ballspielfeldes seine hohe Aufenthaltsqualität durch die zu erwartende Verlärmung.

Die den Parkentwurf entscheidend prägende und mit hohem Aufwand ausgebaute Volmetreppe wird durch die Errichtung des geplanten Hotelgebäudes direkt auf der gegenüberliegenden Fluss-Seite als deplazierter Standort herabgewertet, da die Erlebbarkeit des gegenüberliegenden Parks durch den Verlust der Sichtbeziehungen auf einen Teil des Parks verloren geht.

 

 

 

 

Ausführungen zur Einschätzung UVP

 

Aus Sicht der Planungsverwaltung stellt sich dieser Aspekt wie folgt dar:

 

Die Realisierung des Vorhabens nach § 13 a BauGB ist allerdings vom Ergebnis der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit abhängig.

 

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung kann über die UVP-Pflicht dieses Vorhabens folgendes zusammengefasst werden:

In der Anlage 1 des Gesetzes – Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben - ist unter Bauvorhaben das Vorhaben “Errichtung eines Hotelkomplexes” unter 18.1.1 und 18.1.2 aufgeführt:

“Hotelkomplex mit einer Bettenzahl von jeweils insgesamt 300 oder mehr oder mit einer Gästezimmerzahl von jeweils 200 oder mehr”. Für dieses Vorhaben ist im Außenbereich in jedem Fall eine UVP durchzuführen.

Im Außenbereich ist unter diesem Schwellenwert von “300 Betten bzw. 200 Zimmer” ist die Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Unter Nr. 18.8 findet sich der weitergehende Hinweis, dass für geplante Vorhaben (unter
18. 1 bis 18.7), die nicht im Außenbereich liegen, erstmal eine Vorprüfung ausreichend ist.

Hierbei ist aber zu beachten, dass sich bei diesem Vorhaben dessen Größenordnung sich im Bereich des Schwellenwertes bewegt, kritischer zu prüfen ist, d.h. die Vorprüfung kann auch als Ergebnis haben, dass eine UVP erforderlich ist.

Gerade in dieser Lage (unbebaute Fläche, Nähe zum Fluss etc) sollten die Kriterien aus dem UVP-Gesetz (Anlage 2) eingehend betrachtet werden.

 

 

 

 

 

 

Grundstückssicherung

 

Die Projektentwickler benötigen zwingend als konkrete, verbindliche Verhandlungsbasis mit potenziellen Hotelbetreibern die Sicherung des Grundstücks in notarieller Form.

Dazu wird in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich ein Optionsvertrag entworfen, der in der nächsten Sitzungsrunde vorgelegt werden soll.

Der darin festzulegende Grundstückswert soll nach Einschätzung der Verwaltung im Bereich von 200 € /qm liegen.

 

 

Stellplätze

 

Die benötigten Stellplätze für das Vorhaben ergeben sich aus der Anlage 2.

 

 

Erschließung

 

Die Projektentwickler werden kurzfristig eine Verkehrsuntersuchung für das Projekt in Auftrag geben.

 

 

Entwidmung

 

Eine Entwidmung der in Frage stehenden Fläche ist  nicht erforderlich, da die Fläche bislang nicht gewidmet wurde.

Der bisherige Grünzug ist in sich als Park gedacht und wurde seit Jahren öffentlich genutzt.

Bei exakter Betrachtung der Flächen war ein Teil bis vor kurzem über 30 Jahre  schulischer Nutzung  (Pavillon) unterstellt und liegt heute brach, der andere Teil wird als Park genutzt.

 

 

Auswirkungen des Hotels auf die Umgestaltung des Volmeparks

 

 

Finanzierung und Förderung der Parkanlage

 

Da ein Teil des geplanten Hotels die Flächen der zur Zeit im Ausbau befindlichen Parkanlage tangiert, hat die Verwaltung eine Anfrage bzgl. eventueller Auswirkungen der geänderten Planung auf die bewilligte Förderung der Parkanlage bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt und besagt, dass die Fördersumme um die nicht realisierten Bestandteile gekürzt würde, der Förderzweck auch ohne Bolzplatz erhalten bliebe.

 

 

 

 

Standort Multifunktionsspielfeld

 

Beim Bau des Hotels muss das geplante Multifunktionsspielfeld (Basket- und Bolzplatz) an seinem bislang vorgesehenen Standort entfallen. Eine Verlagerung des Platzes auf die Fläche zwischen dem geplanten Hotel und dem Kinderspielplatz wäre realisierbar und wird von Seiten der Projektentwickler unterstützt, da der Volmepark seit langem der einzige Standort ist, an dem sich eine entsprechende Nutzung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Innenstadt realisieren ließe.

Dieser neue Standort würde zum Kinderspielbereich mit rd. 5 m und zum Hotel mit 10 m Abstand liegen und müsste mit einem 4 m hohen Zaun gefasst und an der Seite zum Schulhof ca. 1,5 m tief in das vorhandene Gelände eingebettet werden.

In diesem Fall würden sich wegen  Zuschussreduzierung für wegfallende Rasenflächen und höhere Ausbaukosten am neuen Standort die Eigenmittel der Stadt Hagen für den Volmepark um 50.000,-- € erhöhen.

Der Investor hat sich bereit erklärt, wegen der geringen Abstände zwischen Hotel und Multifunktionsspielfeld, die Verträglichkeit von beiden kurzfristig durch ein Lärmgutachten zu belegen.

 

Auch die Verlagerung des Spielfeldes auf die Südseite der Parkanlage wurde von der Verwaltung geprüft. Dagegen sprechen die bereits durchgeführten Maßnahmen, die nicht mehr angepasst werden können, der vorhandene Baumbestand, und schließlich die fußläufige Anbindung der  Bushaltestelle vor der Sparkasse in der Körnerstrasse zur Kaufmannschule, die beim Bau des Spielfeldes dort nicht mehr möglich wäre.

 

Andere Standorte für einen Bolzplatz in der Innenstadt – sofern es welche gibt -wären voraussichtlich ausschließlich durch die Stadt zu finanzieren.

 

 

Auswirkungen auf die laufende Baumaßnahme zur Umgestaltung der Volmeanlage

 

Der Bereich des Multifunktionsfeldes ist inzwischen der einzige Bereich der laufenden Baumaßnahme zur Umgestaltung der Volmeanlage, der das Hotelprojekt  tangiert.

Hierzu werden nachfolgend verschiedene theoretisch mögliche Varianten in Bezug auf ihre Vor- und Nachteile dargestellt und deren finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hagen  im Hinblick auf die laufende  Baumaßnahme ermittelt.

 

 

 

Variante 1:

 

Die Volmeanlage wird einschl. Multifunktionsfeld wie beschlossen umgestaltet. Sobald das Hotel errichtet wird,  erfolgt  ein Neubau des Spielfeldes auf der Fläche zwischen Hotel und Kleinkinderspielplatz.

 

Der Nachteil dieser Variante wären Kosten für die Verlagerung des Spielfeldes und die reduzierten Zuschussmittel im Falle des Hotelbaus.  Die Kosten in Höhe von 85.000 € wären aus dem Grundstückserlös zu finanzieren.

 

Für den Fall, dass nach Errichtung des Hotels kein neues Spielfeld vor Ort errichtet wird, entstehen wegen Reduzierung der Zuschussmittel und bereits getätigter Ausgaben für den Bau des Spielfeldes am Hotelstandort für die Stadt Hagen Mehrkosten in Höhe von 55.000 €.

 

Variante 2:

 

Das Multifunktionsfeld wird jetzt schon direkt in 5 m Abstand neben den Kinderspielplatz gebaut. Das Gelände für den Hotelstandort wird bei der Umgestaltung der Volmeanlage lediglich mit Rasen eingesät.

 

Der Vorteil gegenüber Variante 1 ist, dass beim Hotelbau keine doppelten Kosten für das Spielfeld entstehen.

 

Der Nachteil ist, dass falls das Hotel nicht kommt, das Spielfeld am ungünstigeren Standort in Bezug auf die Gesamtfläche verbleibt.

 

Die Mehrkosten für die Stadt Hagen betragen 50.000,-- € durch Fortfall von Fördergeldern für die reduzierte Parkfläche und höhere Ausbaukosten an dem Standort des Spielfeldes.

 

Variante 3:

 

Die Entscheidung zum Multifunktionsfeld / Boltzplatz wird bis Ende 2007 zurückgestellt. Bis dahin sollte der Optionsvertrag  geschlossen sein.

Falls das Hotel aber nicht gebaut wird, erfolgt der Bau des Kleinspielfeldes 2008 an der bisher eingeplanten Stelle.

Die Mehrkosten betragen dann für die Stadt Hagen 10.000 € durch Mehraufwand der Firma durch Unterbrechung der Gesamtbaumaßnahme.

 

Wenn das Hotel gebaut wird, erfolgt der Bau des Kleinspielfeldes 2009 zwischen Hotel und dem Kinderspielplatz.

Die Mehrkosten betragen dann infolge von Unternehmermehraufwand durch Zeitverschiebung, Reduzierung von Fördermitteln wegen Flächenreduzierung und Mehrkosten für den neuen Standort des Spielfeldes für die Stadt Hagen 60.000 €.

 

Eine Entscheidung zum Standort des Multifunktionsspielfeldes ist wegen der zügigen Entwicklung der Baumaßnahme kurzfristig erforderlich.

 

 

 Ordnungspolitische Auswirkungen

 

Ständiges Thema im Rahmen von Diskussionen zum Innenstadtbereich ist der zu duldende Aufenthalt von obdachlosen Mitbürgern im Bereich des Volmeparks. Es ist davon auszugehen, dass sich das Publikum, das sich in der Vergangenheit im Park aufgehalten hat, im Fall einer veränderten Nutzung und gastronomischen Belebung von dort zurückziehen würde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen können erst abschließend beschrieben werden, wenn der Optionsvertrag dem HFA zum Beschluss vorgelegt werden wird.

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Im Falle einer positiven Entscheidung für die grundsätzliche Absicht im Volmepark  das Hotelprojekt zu realisieren, ist folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:

 

  1. Abschluss eines Optionsvertrages zur Grundstückssicherung für den Investor, mit folgenden inhaltlichen Aussagen:
    • Kaufpreis  (ca. 200 €/qm)
    • Klärung der Stellplatzfrage
    • Duldung des Hotels im Verhältnis zum vorgesehenen Bolzplatz   (Lärmschutzgutachten wird erstellt )

 

  1. Benennung des Betreibers

 

  1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Ziel, Planungsrecht  durch den Investor vorbereiten zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1     Anschreiben der Bezirksregierung Arnsberg

2     Voraussichtlicher Stellplatzbedarf

3      Lageplan zur groben Übersicht

4      Luftbild

5      Absteckplan

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.09.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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09.10.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.                  Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, im Bereich der zentralen Innenstadt ein Tagungshotel zu errichten.

 

2.                  Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte lehnt den Volmepark als Standort für ein Hotel ab, da die Errichtung eines Hotels im Bereich dieser Grünfläche nicht den Stadtentwicklungszielen der Bezirksvertretung für die Innenstadt entspricht  und im Widerspruch zum Beschluss zur Wiederherrichtung des Volmeparkes steht.

 

3.                  Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte schlägt der Verwaltung vor, Alternativen im Bereich der zentralen Innenstadt (wie z.B. das Grundstück zwischen Kaufmannschule und Kirche Am Widey) als Standort für ein Tagungshotel dem Grunde nach zu prüfen und einem Projektentwickler vorzuschlagen.

 

4.                 Die politischen Gremien sind zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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31.10.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund des weiterhin bestehenden Beratungsbedarfes in den Fraktionen, besteht mehrheitlich Einigkeit darüber, die Entscheidung dem Rat der Stadt Hagen zu überlassen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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06.11.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat begrüßt ausdrücklich Überlegungen für die Errichtung eines Hotels am Volmepark.

 

  1. Bei den weiteren Planungen soll geprüft werden ob der Hotelkomplex weiter zum Parkplatz  verschoben werden kann.

 

  1. Für die weitere Entscheidung sollte in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses, des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Hagen Mitte anhand eines Modells und konkreteren Planungen, die Einfügung des Hotelkomplexes in die vorhandene Bebauung dargestellt werden.

 

  1. Die Arbeiten im Volmepark  sind so abzustimmen, dass sie einer Bebauung nicht im Wege stehen.

 

  1. Ein Optionsvertrag ist mit dem Projektentwickler vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen