Beschlussvorlage - 0572/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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09.08.2006
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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16.08.2006
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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16.08.2006
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13.09.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.08.2006
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.08.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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22.08.2006
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●
Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Vorberatung
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24.08.2006
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●
Gestoppt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.08.2006
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20.09.2006
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06.06.2007
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●
Bereit
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.08.2006
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26.09.2006
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●
Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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29.08.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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30.08.2006
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●
Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.08.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Die
beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen
Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in
NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für
künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie gilt auch für Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei
Anmietungen.
2.
Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen.
3.
Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
Sachverhalt
Eine behindertengerechte und barrierefreie
Gestaltung des öffentlichen Raumes ist hierfür eine wichtige Grundlage.
Die der Vorlage beigefügte Checkliste beinhaltet
Standards zum barrierefreien Planen und Bauen im öffentlichen Bereich.
Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage dar,
die sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb der Verwaltung ein
wichtiges sozialpolitisches Zeichen setzt.
Der Rat der Stadt Hagen hat bereits am 25.03.1999
beschlossen, dass bei allen Neubau- und Umbaumaßnahmen § 55 der
Landesbauordnung NRW zu beachten ist, um so den Grundsatz der Barrierefreiheit
einzuhalten.
Das zum 01.01.2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz NRW verpflichtet die Träger öffentlicher Belange, aktiv auf das Erreichen des Zieles – die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen sowie die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen – hinzuwirken. Damit wird verdeutlicht, dass zur Vermeidung von Benachteiligungen aktives Handeln erforderlich ist.
Die Stadt Hagen setzt sich daher zum Ziel, die Voraussetzungen für eine soziale Integration und eigenständige Lebensführung von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen zu schaffen. Eine behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes ist hierfür eine wichtige Grundlage.
Die wiederkehrende Diskussion zu diesem breiten Themenfeld im Behindertenbeirat sowie im Seniorenbeirat der Stadt Hagen und in der Öffentlichkeit, aber auch die neuen einschlägigen Regelungen und Vorgaben im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und das ab 01.01.2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz NRW erfordern verbindliche sinnvolle Standards zum barrierefreien Planen und Bauen im öffentlichen Bereich.
Die der Vorlage beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” beinhaltet solche Standards. Sie ist vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren NRW erarbeitet worden und dient inzwischen zahlreichen Gemeinden (wie Gelsenkirchen, Essen, Recklinghausen, Bottrop, Münster) als verbindliche Arbeitsgrundlage. Sie orientiert sich praxisnah an den allgemein anerkannten einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN 18024).
Die Checkliste umfasst und definiert Regelungen, die größtenteils zum Standard barrierefreien Bauens zählen (z. B. niederflurgerechte Haltestellen, abgesenkte Bordsteine, möglichst blindengerechte Lichtzeichenanlagen). Insofern ergänzt, konkretisiert und unterstützt die Liste die Hagener Praxis, Barrierefreiheit zu schaffen.
Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage dar, die sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb der Verwaltung ein wichtiges sozialpolitisches Zeichen setzt. Durch einen entsprechenden Beschluss des Rates wird der Wille der Stadt, weitestgehende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen, ausgedrückt und bekräftigt.
Die Erreichung dieses Zieles dient vielen Menschen:
In Hagen haben mehr als 31.000 Bürgerinnen und Bürger eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung über 50%). Eine schwer schätzbare Zahl von Menschen beantragt keinen Schwerbehindertenausweis, obwohl sie unter erheblichen Mobilitätsproblemen, insbesondere im Alltag, zu leiden haben. Hinzu kommen vorübergehende mobilitätsbehinderte Personen, wie z.B. Unfallverletzte, Schlaganfallpatienten, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck.
Insofern wird dem Ziel der Stadt Hagen, eine familienfreundliche Stadt zu
sein, Rechnung getragen.
Finanzielle (Mehr-) Belastungen aus der Anwendung der Checkliste können weder allgemein noch konkret benannt werden. Sie sind auch nicht zwangsläufig. Es ist festzustellen – und insofern ist ein Umdenken erforderlich -, dass es sich um “ganz” normale übliche Maßnahmen und Aufwendungen handelt. Sie orientieren sich an den allgemein anerkannten Regeln des Bauwesens entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berücksichtigen dabei das Notwendige im Sinne eines einfachen Standards.
Aufwändig und teuer sind lediglich Versäumnisse und in diesem Zusammenhang erforderliche Nachrüstungen, was das Erfordernis einer Barrierefreiheit von Anfang an unterstreicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
1,2 MB
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24.08.2006 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
beigefügte Checkliste Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich
in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW
erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges
Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden
und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
2. Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der
Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.
3. Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
29.08.2006 - Seniorenbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
beigefügte Checkliste Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich
in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW
erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges
Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden
und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
2. Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der
Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.
3. Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
13.09.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die weitere Beschlussfassung auszusetzen, bis die Ergebnisse, welche Probleme sich bei der Umsetzung der
Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen
Bereich” bei Baumaßnahmen in bezug auf Durchführung und Kosten ergeben
können, vorliegen